|
News vom: 09.02.2004 |
Das Bielefelder
Klimaurteil und seine Konsequenzen für die Branche |
Im April
letzten Jahres wurde am Landgericht Bielefeld ein Urteil gefällt,
das für die Bauwirtschaft und insbesondere die Heizungs- und
Klimabranche weitreichende Folgen haben dürfte. Die als "Bielefelder
Klimaurteil" bekannt gewordene Entscheidung hat im Markt für
Bewegung gesorgt, indem sie die Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte - konkret: die Kühlpflicht für Büro- und Arbeitsräume -
bestätigt hat.
Die Vorgeschichte: Die Gütersloher
Anwaltsozietät Steiner, Wecke & Kollegen hatte im Jahr 2001
gegen ihren Vermieter geklagt, weil in den Kanzleiräumen die
Innentemperaturen gerade im Sommer oftmals weit über 26 °C lagen.
Das Hauptargument des Klägers: Entsprechend der
Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Arbeitsstättenrichtlinie
(ASR) müsse bei einer Außentemperatur von 32 °C die Einhaltung einer
Raumtemperatur von maximal 26 °C gewährleistet sein. Nur so sei die
bestimmungsgemäße Nutzung möglich. Durch ein unabhängiges Gutachten
bestätigt, folgte das Gericht der Klage und entschied, dass "die
Gebrauchstauglichkeit ... erheblich beeinträchtigt" sei.
Die
Begründung: Nach der AStV muss jeder Arbeitgeber dafür sorgen,
dass die von ihm genutzten Arbeitsräume auch den
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Eigenschaft
muss auch ein Vermieter garantieren, wenn er Büro- oder Arbeitsräume
vermietet. Das Bielefelder Landgericht entschied, dass eine
Raumtemperatur von maximal 26° C in Arbeitsräumen herrschen darf, es
sein denn, die Außentemperatur beträgt mehr als 32° C, dann muss
aber die Innentemperatur mindestens 6° C unter der Außentemperatur
liegen.
Der Rechtsexperte: Die als "Bielefelder
Klimaurteil" bekannte und inzwischen rechtskräftige Entscheidung hat
bei den betroffenen Berufsgruppen für Aufregung gesorgt. Der
Gütersloher Rechtsanwalt Johannes Steiner zu den Folgen "seines"
Prozesses: "Als Generalisten am Bau müssen Planer und Architekten
den Bauherrn rechtzeitig, das heißt bereits in der ersten
Planungsphase, über die Inhalte der AStVund die ASR aufklären, um
dann gemeinsam ein maßgeschneidertes Konzept zu erarbeiten." Im
Falle bestehender Objekte sollte die frühzeitige Nachbesserung
gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern erörtert werden.
Die
Lösung: Als geeignete Lösungen im Neu- und Altbau haben sich in
diesem Zusammenhang moderne Flächentemperierungssysteme bewährt.
Neben passiven Temperierungssystemen, die auf der thermischen
Aktivierung großer Bauteile basieren, bietet Polytherm seit Frühjahr
letzten Jahres mit "Polymat" auch ein aktives
Flächentemperierungssystem an. Es eignet sich sowohl zu Heiz- als
auch zu Kühlzwecken. Das innovative System ist eine
Weiterentwicklung der seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der
Kühldeckentechnik eingesetzten Kapillarrohrsysteme. Im Markt gilt es
schon jetzt als zukunftsweisende Lösung für die Boden-, Wand- und
Deckentemperierung im Alt- und Neubau. Das Einsatzspektrum reicht
von Trockenkonstruktionen bis hin zu allen Nassverlegetechniken im
Putz- und Estrichbereich. Durch die geringe Systemhöhe von 6 mm und
die einfache und schnelle Verbindungstechnik lässt es sich nahezu
überall integrieren.
Ein weiterer
Vorteil: Die aktive Oberfläche der Kapillarrohrmatten erlaubt
Systemtemperaturen, die nahe an der Raumtemperatur liegen. Dadurch
können Häuser mit einer Vorlauftemperatur von 26 bis 32°C problemlos
nach der neuen EnEV beheizt werden. Selbst im Altbau oder bei
Trockenkonstruktionen sind selten Temperaturen über 38°C
erforderlich. Für den Kühlfall reichen Vorlauftemperaturen von 16°C,
um Flächenleistungen von der Decke zu erzielen, die im Bereich von
65 bis 95 W/m² liegen. Da das System stets oberflächennah eingebaut
wird, ist die Regeldynamik äußerst schnell, was Gebäuden mit hohem
Dämmstandard entgegenkommt. Als Wärmeerzeuger eignen sich eine
Wärmepumpe oder solar unterstütztes Heizen mit Brennwerttechnik. Bei
Sole-Wasser-Wärmepumpen lässt sich durch die Installation eines
Wärmetauschers im Solekreis eine effektive, kostengünstige
Kühlfunktion realisieren.
Ausblick: Ähnlich wie im
gewerblich genutzten Objektbereich reichen auch im privaten
Wohnumfeld die üblichen Mittel zur Klimatisierung wie kippbare
Fenster und Rollos, Jalousien, Gardinen etc. gerade in heißen
Sommern nicht aus, um die auftretenden Spitzenlasten
abzudecken.
Bisher sind aus der Rechtsprechung zwar noch
keine Urteile über zu hohe Temperaturen im privaten Wohnungsbau -
AStV und ASR greifen hier nicht - jedoch sind einige Urteile zum
Thema "zu kalter Wohnraum" bekannt, in denen festgelegt ist, dass
der Vermieter ein Objekt mit "dem Wohnen zuträglichen Temperaturen"
schuldet. Sicher ist schon jetzt, dass die durch das Bielefelder
Klimaurteil begonnene Auseinandersetzung mit dem Thema in der
Baubranche noch lange für Gesprächsstoff sorgen
wird.
(Quelle: Polytherm-Newsletter 01/2004, mit
freundlicher Genehmigung der Polytherm GmbH, D-48607
Ochtrup)
|
weitere
Informationen zu Polytherm GmbH |
|
|
|
|
zurück |
|
Seitenanfang
| |