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News vom: 09.02.2004
Das Bielefelder Klimaurteil und seine Konsequenzen für die Branche
Im April letzten Jahres wurde am Landgericht Bielefeld ein Urteil gefällt, das für die Bauwirtschaft und insbesondere die Heizungs- und Klimabranche weitreichende Folgen haben dürfte. Die als "Bielefelder Klimaurteil" bekannt gewordene Entscheidung hat im Markt für Bewegung gesorgt, indem sie die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte - konkret: die Kühlpflicht für Büro- und Arbeitsräume - bestätigt hat.

Die Vorgeschichte: Die Gütersloher Anwaltsozietät Steiner, Wecke & Kollegen hatte im Jahr 2001 gegen ihren Vermieter geklagt, weil in den Kanzleiräumen die Innentemperaturen gerade im Sommer oftmals weit über 26 °C lagen. Das Hauptargument des Klägers: Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) müsse bei einer Außentemperatur von 32 °C die Einhaltung einer Raumtemperatur von maximal 26 °C gewährleistet sein. Nur so sei die bestimmungsgemäße Nutzung möglich. Durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt, folgte das Gericht der Klage und entschied, dass "die Gebrauchstauglichkeit ... erheblich beeinträchtigt" sei.

Die Begründung: Nach der AStV muss jeder Arbeitgeber dafür sorgen, dass die von ihm genutzten Arbeitsräume auch den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Eigenschaft muss auch ein Vermieter garantieren, wenn er Büro- oder Arbeitsräume vermietet. Das Bielefelder Landgericht entschied, dass eine Raumtemperatur von maximal 26° C in Arbeitsräumen herrschen darf, es sein denn, die Außentemperatur beträgt mehr als 32° C, dann muss aber die Innentemperatur mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegen.

Der Rechtsexperte: Die als "Bielefelder Klimaurteil" bekannte und inzwischen rechtskräftige Entscheidung hat bei den betroffenen Berufsgruppen für Aufregung gesorgt. Der Gütersloher Rechtsanwalt Johannes Steiner zu den Folgen "seines" Prozesses: "Als Generalisten am Bau müssen Planer und Architekten den Bauherrn rechtzeitig, das heißt bereits in der ersten Planungsphase, über die Inhalte der AStVund die ASR aufklären, um dann gemeinsam ein maßgeschneidertes Konzept zu erarbeiten." Im Falle bestehender Objekte sollte die frühzeitige Nachbesserung gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern erörtert werden.

Die Lösung: Als geeignete Lösungen im Neu- und Altbau haben sich in diesem Zusammenhang moderne Flächentemperierungssysteme bewährt. Neben passiven Temperierungssystemen, die auf der thermischen Aktivierung großer Bauteile basieren, bietet Polytherm seit Frühjahr letzten Jahres mit "Polymat" auch ein aktives Flächentemperierungssystem an. Es eignet sich sowohl zu Heiz- als auch zu Kühlzwecken. Das innovative System ist eine Weiterentwicklung der seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Kühldeckentechnik eingesetzten Kapillarrohrsysteme. Im Markt gilt es schon jetzt als zukunftsweisende Lösung für die Boden-, Wand- und Deckentemperierung im Alt- und Neubau. Das Einsatzspektrum reicht von Trockenkonstruktionen bis hin zu allen Nassverlegetechniken im Putz- und Estrichbereich. Durch die geringe Systemhöhe von 6 mm und die einfache und schnelle Verbindungstechnik lässt es sich nahezu überall integrieren.

Ein weiterer Vorteil: Die aktive Oberfläche der Kapillarrohrmatten erlaubt Systemtemperaturen, die nahe an der Raumtemperatur liegen. Dadurch können Häuser mit einer Vorlauftemperatur von 26 bis 32°C problemlos nach der neuen EnEV beheizt werden. Selbst im Altbau oder bei Trockenkonstruktionen sind selten Temperaturen über 38°C erforderlich. Für den Kühlfall reichen Vorlauftemperaturen von 16°C, um Flächenleistungen von der Decke zu erzielen, die im Bereich von 65 bis 95 W/m² liegen. Da das System stets oberflächennah eingebaut wird, ist die Regeldynamik äußerst schnell, was Gebäuden mit hohem Dämmstandard entgegenkommt. Als Wärmeerzeuger eignen sich eine Wärmepumpe oder solar unterstütztes Heizen mit Brennwerttechnik. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen lässt sich durch die Installation eines Wärmetauschers im Solekreis eine effektive, kostengünstige Kühlfunktion realisieren.

Ausblick: Ähnlich wie im gewerblich genutzten Objektbereich reichen auch im privaten Wohnumfeld die üblichen Mittel zur Klimatisierung wie kippbare Fenster und Rollos, Jalousien, Gardinen etc. gerade in heißen Sommern nicht aus, um die auftretenden Spitzenlasten abzudecken.

Bisher sind aus der Rechtsprechung zwar noch keine Urteile über zu hohe Temperaturen im privaten Wohnungsbau - AStV und ASR greifen hier nicht - jedoch sind einige Urteile zum Thema "zu kalter Wohnraum" bekannt, in denen festgelegt ist, dass der Vermieter ein Objekt mit "dem Wohnen zuträglichen Temperaturen" schuldet. Sicher ist schon jetzt, dass die durch das Bielefelder Klimaurteil begonnene Auseinandersetzung mit dem Thema in der Baubranche noch lange für Gesprächsstoff sorgen wird.

(Quelle: Polytherm-Newsletter 01/2004, mit freundlicher Genehmigung der Polytherm GmbH, D-48607 Ochtrup)

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