Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA [überbetriebliche Unterweisung - ÜBU, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU) hat mit der Zusammenlegung mehrerer Berufe zu einem neuen Beruf (z. B. wurde 2003 aus den Zentralheizungs- und Lüftungsbauern/-innen und den Gas- und Wasserinstallateuren/-innen der Beruf "Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik") erheblich an Bedeutung gewonnen.
Das Berufsbildungsgesetz - § 5 (Absatz 2-6) und die Handwerksordnung - § 26 (Absatz 2-6) sehen vor, "dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert [überbetriebliche Berufsausbildung]").
Die überbetriebliche Ausbildung, die schon vorher als Teil der betrieblichen Ausbildungsphasen fest im Dualen Ausbildungssystem der deutschen Berufsbildung verankert war, wurde durch den Umfang der jetzt eingeführten Ausbildungsinhalte immer wichtiger. Durch die zunehmende Spezialisierung und dem zunehmenden Wettbewerb in den Betrieben sind diese nicht mehr in der Lage, den Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die in der Ausbildungsordnung zu seinem Ausbildungsberuf gehören.
Die Innungen und Handwerkskammern haben überbetriebliche Werkstätten eingerichtet, in denen die Auszubildenden der Mitgliedsbetriebe an berufsspezifischen Lehrgängen teilnehmen. Die überbetriebliche Ausbildung fördert die Systematisierung der betrieblichen Ausbildung (Systematisierungsfunktion). Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung bei spezialisierter Produktions- und Dienstleistungsstruktur (Ergänzungsfunktion) und unterstützt den Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen (Transferfunktion).
Die Ausbildungsmethoden sind praxisnah und handlungsorientiert. Leider werden in vielen Innungen einige ältere Arbeitstechniken, wie z. B. das Bearbeiten von Stahlrohren, das Gasschmelzschweißen (Autogenschweißen) und die ausführliche Blechbearbeitung, nicht mehr vermittelt. Die Lehrgänge dauern etwa drei bis vier Wochen im Jahr und passen sich der Arbeitszeit an. Der Besuch der Berufsschule wird vor Ort geregelt.
In der Bauwirtschaft gibt es Berufe (z. B. Maurer/-in, Zimmerer/Zimmerin), die aufgrund des ständigen Wechsels der Baustellen keine permanenten Lehr- und Lernwerkstätten einrichten können. Deshalb wurden hier überbetriebliche Ausbildungsstätten eingerichtet an denen die Auszubildenden in 26 Wochen ihrer Ausbildungszeit unterrichtet werden. Die Ausbildungsordnungen schreiben für entsprechende Berufe diesen hohen Anteil überbetrieblicher Ausbildung vor.

Unterweisungspläne der Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatrechnik

G-IH 1/03 Bearbeitungsverfahren fachbezogener Rohrwerkstoffe

G-IH 2/03 Fügetechnik

G-IH 3/03 Elektrotechnik und deren Sicherheitsmaßnahmen

IH 1/03 Montagetechnik

IH 2/03 Gerätetechnik - Wasser

IH 3/03 elektrische Komponenten und Verdrahtungstechnik

IH 4/03 Gerätetechnik - Wärme

IH 5/03 Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

IH 6/03 kundenorientierte Auftragsbearbeitung, Inbetriebnahme, Instandhaltung

fakultativ: IH 7/03 systemorientierte Auftragsbearbeitung

fakultativ: IH 8/03 fachbezogenes Gasschweißen

 
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.