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18.02.2004
Beihilfen für die Berliner Bankgesellschaft genehmigt

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18.02.2004
Kommissionsvorschlag lässt notwendige Neuausrichtung der EU-Strukturpolitik vermissen

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18.02.2004
Für mehr legale Beschäftigung! Gegen Schwarzarbeit!

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18.02.2004
Für mehr legale Beschäftigung! Gegen Schwarzarbeit

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16.02.2004
Die Länderfinanzhaushalte

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13.02.2004
Blockade des Bundeshaushalts 2004 beendet

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11.02.2004
Vorschlag zum neuen EU-Finanzrahmen ist unrealistisch

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06.02.2004
Halbzeitbewertung des Gemeinschaftlichen Förderkonzeptes 2000-2006 (GFK) für den Einsatz der Strukturfonds in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins

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04.02.2004
Treffen der G7 Finanzminister und Notenbankgouverneure

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04.02.2004
Bundesfinanzminister Hans Eichel stellt die Sonderbriefmarke "1300 Jahre Arnstadt" vor

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18. Februar 2004

Für mehr legale Beschäftigung! Gegen Schwarzarbeit!


Baugerüst
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Die zentrale Herausforderung für die Politik in Deutschland ist und bleibt es, mehr legale Beschäftigung zu schaffen. Die Bundesregierung betreibt deshalb eine Politik zur nachhaltigen Stärkung der Wachstumschancen. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zurückzudrängen, um wieder mehr Raum für legale Arbeit zu schaffen. Diesem Ziel dient der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist keine neue Aufgabe; sie gewinnt aber beständig an Bedeutung. Inzwischen belegen wissenschaftliche Studien, dass das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland eine Größenordnung von rund 370 Mrd. € oder 17 % des Bruttoinlandsprodukts erreicht hat. Dieser Trend in die Illegalität  birgt erhebliche Gefahren. Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Sie drängt die Betroffenen gerade in der Bauwirtschaft aus den Märkten. Schwarzarbeit verursacht zudem Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei den Sozialversicherungen und dem Staat.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für legale Beschäftigung muss daher durch weitere Schritte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ergänzt werden. So ergibt sich insgesamt eine differenzierte Strategie, die nach Meinung aller Experten beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Reduzierung der Schwarzarbeit ist.

Der heute verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet vor diesem Hintergrund drei Kernelemente:

  • Die Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zoll zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit,

  • die transparente Bündelung der Rechtsvorschriften zur Schwarzarbeit, wobei auch Regelungslücken geschlossen werden und

  • eine Stärkung der Brücke in die Legalität gerade für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier sind die Minijobregelungen besonders wichtig.

Hauptadressat ist die gewerbsmäßige Schwarzarbeit, die in einigen Branchen ein gravierendes Ausmaß angenommen hat. Die Arbeitsbedingungen sind zudem für die Betroffenen häufig durch eine weitgehende, zum Teil sogar menschenverachtende Ausbeutung gekennzeichnet.Deshalb brauchen wir eine handlungsfähige Verwaltung, die sowohl personell, von ihren Prüfbefugnissen und Kontrollrechten alsauch von der technischen Ausstattung in der Lage ist, derorganisierten Kriminalität mit Erfolg entgegenzutreten. Hierzu werden die entsprechenden Dienststellen der Zollverwaltung weiterentwickelt. 

Im Privatbereich soll vor allem  das rechtmäßige Verhalten noch stärker gefördert werden. Esgibt bereits unbürokratische  und einfache Möglichkeiten, um illegale Beschäftigungsverhältnisse - wie zum Beispiel bei Haushaltshilfen - zu legalisieren. Die Minijobregelungen -insbesondere das Haushaltsscheckverfahren sind  mit der pauschalen Steuer- und Beitragspflicht ein sehr attraktives Angebot für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Die bestehenden Möglichkeiten, Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale anzumelden, sind einfach und kostengünstig.

 Für die Verwandtschafts- und Nachbarschaftshilfe wirdzudem festgelegt, dass Schwarzarbeit nur gegeben ist, wenn die Tätigkeit nachhaltig auf Gewinn gerichtet ist. Hier findet also keine Kriminalisierung von Bagatellfällen statt.

Die Regelungen im Zusammenhang mit der Erschleichung von Sozialleistungen werden präzisiert. Ein strafwürdiges Verhalten liegt vor, wenn vorsätzlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetzrechtswidrig bezogen werden.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt unsere Gemeinschaft schwer. Weniger Schwarzarbeit ermöglicht auch niedrigere Steuersätze und Abgaben für alle Bürger und Unternehmen und damit mehr legale Beschäftigung. Alle können von weniger Schwarzarbeit profitieren!Es gilt: Illegal ist unsozial!

 

Weitere Informationen:

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  Download einer Pdf-Datei   Fragen und Antworten zum Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit (Pdf 33 KB)
  Download einer Pdf-Datei   Änderungen der bisherigen Rechtslage - Kernregelungen des Gesetzentwurfs (Pdf 89 KB)
  Download einer Pdf-Datei   Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit ... (Pdf 227 KB)
  Download einer Pdf-Datei   Minijobs - erfolgreich gegen Schwarzarbeit (Pdf 53 KB)
  Download einer Zip-Datei   Alle Downloads als Zip- Datei (Zip 339 KB)
 
   
 

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