Die zentrale Herausforderung für die Politik in Deutschland ist
und bleibt es, mehr legale Beschäftigung zu schaffen. Die
Bundesregierung betreibt deshalb eine Politik zur nachhaltigen
Stärkung der Wachstumschancen. In diesem Zusammenhang ist es auch
notwendig, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zurückzudrängen, um
wieder mehr Raum für legale Arbeit zu schaffen. Diesem Ziel dient
der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur
Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist keine neue Aufgabe; sie
gewinnt aber beständig an Bedeutung. Inzwischen belegen
wissenschaftliche Studien, dass das Volumen der Schattenwirtschaft
in Deutschland eine Größenordnung von rund 370 Mrd. € oder 17 % des
Bruttoinlandsprodukts erreicht hat. Dieser Trend in die Illegalität
birgt erhebliche Gefahren. Schwarzarbeit schädigt
gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Sie drängt die
Betroffenen gerade in der Bauwirtschaft aus den Märkten.
Schwarzarbeit verursacht zudem Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe
bei den Sozialversicherungen und dem Staat.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für legale Beschäftigung
muss daher durch weitere Schritte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
ergänzt werden. So ergibt sich insgesamt eine differenzierte
Strategie, die nach Meinung aller Experten beste Voraussetzung für
eine erfolgreiche Reduzierung der Schwarzarbeit ist.
Der heute verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet vor diesem
Hintergrund drei Kernelemente:
- Die Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zoll zur
Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit,
- die transparente Bündelung der Rechtsvorschriften zur
Schwarzarbeit, wobei auch Regelungslücken geschlossen werden
und
- eine Stärkung der Brücke in die Legalität gerade für den
Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier sind die
Minijobregelungen besonders wichtig.
Hauptadressat ist die gewerbsmäßige Schwarzarbeit, die in einigen
Branchen ein gravierendes Ausmaß angenommen hat. Die
Arbeitsbedingungen sind zudem für die Betroffenen häufig durch eine
weitgehende, zum Teil sogar menschenverachtende Ausbeutung
gekennzeichnet.Deshalb brauchen wir eine handlungsfähige Verwaltung,
die sowohl personell, von ihren Prüfbefugnissen und Kontrollrechten
alsauch von der technischen Ausstattung in der Lage ist,
derorganisierten Kriminalität mit Erfolg entgegenzutreten. Hierzu
werden die entsprechenden Dienststellen der Zollverwaltung
weiterentwickelt.
Im Privatbereich soll vor allem das rechtmäßige Verhalten
noch stärker gefördert werden. Esgibt bereits unbürokratische
und einfache Möglichkeiten, um illegale Beschäftigungsverhältnisse -
wie zum Beispiel bei Haushaltshilfen - zu legalisieren. Die
Minijobregelungen -insbesondere das Haushaltsscheckverfahren
sind mit der pauschalen Steuer- und Beitragspflicht ein sehr
attraktives Angebot für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf
Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Die bestehenden
Möglichkeiten, Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale anzumelden,
sind einfach und kostengünstig.
Für die Verwandtschafts- und Nachbarschaftshilfe wirdzudem
festgelegt, dass Schwarzarbeit nur gegeben ist, wenn die Tätigkeit
nachhaltig auf Gewinn gerichtet ist. Hier findet also keine
Kriminalisierung von Bagatellfällen statt.
Die Regelungen im Zusammenhang mit der Erschleichung von
Sozialleistungen werden präzisiert. Ein strafwürdiges Verhalten
liegt vor, wenn vorsätzlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
oder dem Asylbewerberleistungsgesetzrechtswidrig bezogen werden.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt unsere
Gemeinschaft schwer. Weniger Schwarzarbeit ermöglicht auch
niedrigere Steuersätze und Abgaben für alle Bürger und Unternehmen
und damit mehr legale Beschäftigung. Alle können von weniger
Schwarzarbeit profitieren!Es gilt: Illegal ist unsozial!
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