Dichtheitsprüfung Wärmepumpen und Klimaanlagen Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
Mit der EG-VO 842/2006 über die treibhauswirksamen F-Gase erfüllt der Europäische Gesetzgeber die Vorgaben des Kyoto-Protokolles zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen und zum Klimaschutz. Wie schon nach der EG-VO 1005/2009 (bis zum 31.12.2009 EG-VO 2037/2000) zur Regelung der FCKW und H-FCKW Kältemittel ist heute der nationale Gesetzgeber analog der EG-VO 1005/2009 (bis zum 31.12.2009 EG-VO 2037/2000) gefordert, für die Ergänzung der Europäischen Vorgaben hinsichtlich der Sanktionen und Sachkunde zu sorgen. Da eine EG-Verordnung unmittelbar geltendes Recht in einem Mitgliedstaat ist, braucht die EG-VO 842/2006 nicht erst durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (Stand: 08.04.2022) |
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Die Dichtheit
der Anlagen und Systeme (Containment)
und die regelmäßige Überwachung, Protokollierung
und Aufzeichnung (Monitoring) sind Hauptbestandteil
der neuen Verordnung. Um die geregelten Stoffe dicht in den Anlagen
zu halten und direkte Emissionen zu vermeiden, sind regelmäßige
Dichtheitskontrollen, durchgeführt vom einem sachkundigen
Kälte-Klima-Fachbetrieb, unumgänglich. Um die Energieverbräuche,
also die indirekte Emission (Stichworte Energieeffizienz und TEWI) in
den Griff zu bekommen, bedarf es zusätzlich einer regelmäßigen
Wartung der gesamten Anlage, um sie im energetischen
Sollzustand zu halten, ebenfalls durchgeführt von einem sachkundigen
Kälte-Klima-Fachbetrieb. Damit die nationalen und europäischen
Prüfbehörden die ordnungsgemäße Einhaltung nachprüfen
können, wird außerdem eine lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten und Kältemittelbewegungen verlangt, sowohl
vom Anlagenbetreiber als auch von den EU-Staaten selbst. |
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Anlagen mit Kältemitteln mit fluorierten Treibhausgasen unterliegen folgenden Pflichten (Betreiberpflichten): | ||||||||||||||||||
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Bei der Wartung bzw. Dichtheitsprüfung müssen Aufzeichnungen über nachgefüllte Kältemittelmengen und die Dichtheitsüberprüfungen geführt werden. Diese Aufzeichnungen müssen mind. 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgezeigt werden. |
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Dichtheitsprüfung für Klima- und Kältetechnik: ein Muss für verantwortungsvolle Betreiber |
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Der GWP-Wert (global warming potential) definiert das relative
Treibhauspotenzial im Bezug auf CO2. Die Abkürzung hierfür lautet CO2e
(e - für equivalent). Der Wert beschreibt die Wirkung der mittleren Erwärmung über einen bestimmten Zeitraum. In den meisten Fällen
werden 100 Jahre betrachtet. |
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Verstöße
gegen diese Betreiberpflichten können als Ordnungswidrigkeiten
nach dem Chemikaliengesetz mit Geldbußen in Höhe von bis
zu 50.000 EUR geahndet werden. |
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Kälte-Klima-Fachbetrieb in meiner Nähe - VDKF Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. |
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ChemKlimaschutzV - §
5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten |
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