Handwerkerparkausweis
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Den Handwerkerparkausweis
können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien
erfüllen: - Der Betriebssitz muss innerhalb der jeweiligen Region liegen. - Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder IHK eingetragen sein. - Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug (Kundendienstwagen) in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. |
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Voraussetzung zur Erteilung
eines Handwerkerparkausweises ist die Zugehörigkeit zu einzelnen
in der Handwerksordnung aufgeführten Berufen der Handwerkskammer
(HWK) oder einzelnen Branchen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nachgewiesen wird die
Berechtigung durch die von der Handwerkskammer ausgestellte
Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder
eine von der IHK ausgestellte Mitgliedsbescheinigung. |
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Parkausweis
für Handwerksbetriebe beantragen: - München |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder
mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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