| Handwerkerparkausweis

Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
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Parkausweis in Berlin - Muster Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
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Wenn in einer zumutbaren Entfernung für den Service- oder Werkstattwagen eines Handwerks- und Gewerbebetriebes keine Parkmöglichkeit besteht, kann ein regionaler Handwerkerparkausweis beantragt werden.
Mit dem Handwerkerparkausweis kann derr Einsatzwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen geparkt werden:
• im eingeschränktem Halteverbot
• in Halteverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
• in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen
• an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
• auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen
Leider sind die Vorgaben in den einzelnen Regionen unterschiedlich. |
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| Den Handwerkerparkausweis
können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien
erfüllen:
• Der Betriebssitz muss innerhalb der jeweiligen Region liegen.
• Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder IHK eingetragen sein.
• Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für
die ein Fahrzeug (Kundendienstwagen) in unmittelbarer Nähe des
Einsatzortes benötigt wird. |
| Voraussetzung zur Erteilung
eines Handwerkerparkausweises ist die Zugehörigkeit zu einzelnen
in der Handwerksordnung aufgeführten Berufen der Handwerkskammer
(HWK) oder einzelnen Branchen der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Berufsgruppen der Handwerkskammer:
- Installateure und Heizungsbauer
- Klempner
- Kälteanlagenbauer
- Dachdecker
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Maurer und Betonbauer
- Zimmerer
- Fliesen-, Platten-, Mosaikleger
- Estrichleger
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Metallbauer
- Elektrotechniker
- Tischler
- Parkettleger
- Rollladen- und Jalousiebauer
- Gebäudereiniger
- Glaser
- Bodenleger
- Holz- und Bautenschutzgewerbe
Berufsgruppen der IHK:
- Akustikarbeiten und Trockenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Hausmeisterservice
- Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten
Bei diesen Berufsgruppen bzw. Handwerkstätigkeiten
wird das Vorhandensein des dringenden Erfordernisses
im Sinne von §
46 StVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) und VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) generell angenommen.
Nachgewiesen wird die Berechtigung durch die von der Handwerkskammer ausgestellte Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder eine von der IHK ausgestellte Mitgliedsbescheinigung.
Zur Antragstellung muss der Fahrzeugschein und ein Bild des Fahrzeuges vorgelegt werden.
Der Handwerkerparkausweis wird als fälschungssichere Vignette ausgegeben und ist nur in Verbindung mit einem im Fahrzeug auszulegenden Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist notwendig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennen, dass der Handwerker in dieser Zone einen Auftrag ausführt und deshalb sein Fahrzeug parken darf. |

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Dieser Nachweis ist vor Abstellen des Fahrzeugs auszufüllen und zusammen mit dem Parkausweis gut sichtbar auszulegen. Die Angaben zum Kunden sind eine freiwillige Angabe, sofern alternativ Angaben zur Lage der Arbeitsstätte (zum Beispiel: Adresse, Wohnung im 1. OG) und/oder die Handy-Nummer des dort arbeitenden Mitarbeiters erfolgen.
Wird das Fahrzeug am Betriebssitz geparkt, ist in dem Feld "Einsatzort/Kunde" das Wort "Betriebssitz" einzutragen.
Weitere Hinweise sind der Ausnahmegenehmigung zu entnehmen. |
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| Berlinweite Erteilung von Handwerkerparkausweisen - Berlin |
Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen: - München |
Handwerkerparkausweis: Wo darf ich damit parken?
Murat Kilinc, VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH |
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