Wegeunfall

Anlass zu dieser Seite ist der unten abgebildete Unfall von Schülern auf dem Weg zur Berufsschule.

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden.

Den Schülern auf diesem Wege gute Besserung

Die Handhabung eines solchen Unfalls ist abhängig von der Veranlassung dieser Fahrt. Dies kann für die finanzielle Regelung erhebliche Folgen haben.

 

Auf dem Weg zur Arbeit kann jedem Arbeitnehmer ein Unfall passieren.

Wie ist dieser Unfall zu behandeln?

War die Fahrt privat oder beruflich veranlasst?

Bei einer Privatfahrt muss die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung für die Personenschäden eintreten.

Bei einer beruflich veranlassten Fahrt ist eine Berufsgenossenschaft zuständig. Das bedeutet, dass sich die Krankenkasse die verauslagten Kosten erstatten lässt. Dies ist aber nur dann wichtig, wenn die Schuld an dem Unfall bei dem Arbeitnehmer liegt.

Bei schwereren Verletzungen kann es jetzt äußerst wichtig sein, welche Einrichtung für die Folgekosten eintritt.

Berufsgenossenschaft oder Sozialhilfe

Hier liegt der große Unterschied in der finanziellen Absicherung.

 

 

weitere Informationen

Berufsgenossenschaften

Bauberufsgenossenschaft-Nord

Metall-Berufsgenossenschaft

 

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