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Heizen -
welche Rechte
haben Mieter? | | |
Heizen 2003:
Worauf Mieter Anspruch haben
Was tun, wenn es beim
Heimkommen merkwürdig kühl im Flur, die Wohnung kalt ist
und die Heizung nicht funktioniert? Wann muss der
Vermieter die Heizung anstellen, wie warm müssen die
Räume werden, und was tun, wenn die Heizung
ausfällt?
03.02.2003 | | |
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Ist
der Vermieter für das Beheizen der Wohnung verantwortlich,
muss er durch entsprechende Einstellung der Heizungsanlage
dafür sorgen, dass die im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur
gewährleistet ist. Laut Gerichtsentscheidungen wird
heute eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad
Celsius als ausreichend angesehen. |
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Der
Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, diese Durchschnittstemperatur
rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt
seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden
(7.00 bis 23.00 Uhr) für eine ausreichende Erwärmung
sorgt. Während der übrigen Zeit, also in den Nachtstunden,
darf der Vermieter die Heizung herunterschalten. Allerdings
ist auch nachts eine Temperatur von 17 bis 18 Grad einzuhalten,
die Heizung darf also nicht völlig ausgeschaltet werden. |
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Sinken
die Zimmertemperaturen tagsüber auch nur zeitweise unter
18 Grad, muss die Heizung der Mietwohnung laufen. Also
auch außerhalb der Heizperiode im Sommer. Und wenn geheizt
wird, kann der Mieter auch verlangen, dass in seiner
Wohnung bestimmte Temperaturen erreicht werden. |
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Heizperiode
Was die Dauer der Heizperiode betrifft, so
gibt es keine allgemein gültige gesetzliche Regelung.
In manchen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode
ausdrücklich vereinbart. Gibt es eine solche Vereinbarung
nicht, wird als Heizperiode im Allgemeinen die Zeitspanne
vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres
angesehen. In einigen Formularmietverträgen ist sogar
die Zeit vom 1. September bis zum 15. Mai als Heizperiode
festgelegt. |
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Das
bedeutet natürlich nicht, dass Sie als Mieter außerhalb
der Heizperiode in Ihrer Wohnung frieren müssen. Es
gibt ja immer wieder kühle Früh- beziehungsweise Spätsommertage,
an denen es bei entsprechenden Außentemperaturen und
bei nicht angestellter Heizung ohne wärmende Decke in
der Wohnung nicht auszuhalten ist. |
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Beträgt
außerhalb der Heizperiode die Außentemperatur drei Tage
lang weniger als 12 Grad, muss der Vermieter auch im
Sommer heizen. Das Gleiche gilt, wenn die Zimmertemperatur
unter 18 Grad fällt und das kühle Wetter voraussichtlich
länger als ein bis zwei Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur
unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen
werden. |
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Was tun im Notfall
Was tun sie nun im Notfall oder am Wochenende,
wenn plötzlich die Heizung ausfällt? Als erstes muss
der Vermieter informiert werden, Sie sollten es mit
Zeugen mehrmals versuchen! Der Vermieter ist für das
Funktionieren der Heizung verantwortlich, und er soll
so die Chance zur Reparatur nach eigenem Ermessen erhalten.
Er muss dann unverzüglich die Reparatur in Auftrag geben
oder - was auch immer wieder vorkommt - Brennstoff einkaufen.
Rührt sich der Vermieter überhaupt nicht, oder ist nachweislich
nicht erreichbar, sollten Sie so vorgehen: |
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Mängelanzeige mit Fristsetzung
Wenn eine Heizung nicht in Ordnung ist, sollten
Sie sofort telefonisch eine Mängelanzeige durchgeben
und sie auch schriftlich mit Fristsetzung zum Vermieter
schicken. Kommt der Vermieter nach Abmahnung und Minderungsdrohung
seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der
Räume nicht nach, kann der Mieter zur Selbsthilfe greifen
und eine Reparatur in Auftrag geben. Nach einer Minderungsandrohung
darf er die Mietzahlung kürzen. |
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Bei Kälte Mietminderung
Die Gerichte sehen die Gebrauchstauglichkeit
der Wohnung ohne Heizung derart eingeschränkt, dass
sie Mietminderung in erheblichem Umfang zugestehen.
Da der Mieter die Unterbeheizung zu beweisen hat, empfiehlt
es sich, täglich Temperaturmessungen in sämtlichen Räumen
vorzunehmen und diese tabellarisch in einer Art Mängeltagebuch
festzuhalten. Die Messung hat in der Mitte des Raumes
circa einen Meter über dem Fußboden zu erfolgen. Die
Höhe der Mietminderung wird nach dem Grad der Beeinträchtigung
berechnet. |
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Stromkosten als Schadenersatz
Wenn wirklich über längere Zeiträume die
Heizung ausfällt, können Sie als Mieter auch Schadenersatz
verlangen. Über die Mietminderung hinaus kann der Mieter
sogar Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Das ist dann der Fall, wenn er, um die Wohnung überhaupt
in irgendeiner Form bewohnbar zu erhalten, beispielsweise
Elektro-Heizöfen anschaffen muss. Der Vermieter muss
dann die Anschaffungskosten dieser Heizöfen zahlen sowie
den zusätzlichen Stromverbrauch, soweit dieser nachweisbar
ist. |
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Anspruch auf Warmwasser
Der Vermieter muss ständig warmes Wasser
von mindestens 40 bis 50°C zur Verfügung stellen, auch
nachts, so das Amtsgericht Köln (AZ 206 C 251/94). Solange
der Vermieter diese ausreichende Warmwasserversorgung
nicht sicherstellt, gilt eine Minderung von zehn Prozent
der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich
Nebenkosten als gerechtfertigt. Der Vermieter muss dafür
sorgen, dass dem Mieter fließendes Warmwasser in Küche
und Bad nach zehn Sekunden zur Verfügung steht. Wartezeiten
von fünf Minuten oder mehr rechtfertigen eine Mietminderung
um zehn Prozent. (Amtsgericht Schöneberg, Az.: 102 C
55/94) |
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|
von
Thomas J. Kramer |
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zum
ZDF/WISO |
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