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News vom: 6.6.2003 |
Bekämpfung
der schlechten Zahlungsmoral |
Das Deutsche Baugewerbe legte jetzt einen
Vorschlag für ein „Gesetz zum Schutz von Bauforderungen“
vor, mit dem die immer schlechtere Zahlungsmoral am Bau bekämpft
wirksam werden kann.
„Ziel unseres Vorschlages ist es, gesetzlich
sicherzustellen, dass der Werkunternehmer tatsächlich schnell
die ihm vertraglich zustehende Vergütung erhält, ohne dass er
hierfür immer erst die Gerichte in Anspruch nehmen muss. Dies
ist notwendig, da sich die gesetzgeberischen Initiativen in den
letzten Jahren als nicht ausreichend erwiesen haben. Immer noch
warten Unternehmen monatelang auf ihr Geld. Private wie öffentliche
Auftraggeber lassen sich Ewigkeiten Zeit, die Rechnungen zu begleichen.“
Dies forderte Arndt Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes, heute anlässlich der Sommerpressekonferenz
seines Verbandes in Berlin.
Frauenrath weiter: „Angesichts geringer Eigenkapitalquoten
in den Betrieben und angesichts einer Rendite, die sich im Durchschnitt
der Branche bei annähernd Null bewegt, können viele Betriebe ein
solches Verhalten nicht verkraften und müssen daher Insolvenz
anmelden. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mehrfach
Initiativen zur Verbesserung der Zahlungsmoral ergriffen, die
jedoch trotz vollmundiger Versprechungen keine Besserung gebracht
haben.
Der zur Erreichung dieses Zieles gewählte Ansatz ist denkbar einfach:
Bereits jetzt dürfen kreditfinanzierte Mittel, sog. Baugeld, laut
Gesetz ausschließlich zweckgebunden, d.h. zur Bezahlung einer
Bauleistung verwendet werden. Unser Vorschlag geht dahin, diese
gesetzliche Regelung so zu verbessern, dass in Zukunft der Bauunternehmer
einen Direktanspruch gegenüber der den Bau finanzierenden Bank
auf Zahlung seiner Vergütung hat. Die Bank darf also den Kredit
nicht mehr an den Bauherrn auszahlen, sondern muss, nach Freigabe
durch den Bauherrn, direkt an den Unternehmer zahlen.
Diese Regelung würde auch dazu führen, dass der „Volkssport“
von Bauherren, nämlich die unberechtigte Geltendmachung angeblicher
Mängel unter gleichzeitiger Verweigerung der Bezahlung, ein Ende
findet.
Denn in Zukunft könnte der Bauherr hieraus keinerlei Vermögensvorteil
mehr ziehen, da er über die mittels Kredit finanzierten Mittel
zur Bestreitung der Baukosten nicht mehr unmittelbar selbst verfügen
kann.
Der Inanspruchnahme des beliebten „dritten Finanzierungsweges“,
also neben Eigenkapital und Krediten der Erlös aus der unberechtigten
Geltendmachung von Mängeln und der Zurückbehaltung entsprechender
Beträge wäre damit endlich ein Riegel vorgeschoben.
Dadurch könnte die Situation vieler Bauunternehmen kurzfristig
verbessert werden – dem Staat würde es noch nicht einmal
Geld kosten.“
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Informationen zu Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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