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News vom: 6.6.2003
Bekämpfung der schlechten Zahlungsmoral
Das Deutsche Baugewerbe legte jetzt einen Vorschlag für ein „Gesetz zum Schutz von Bauforderungen“ vor, mit dem die immer schlechtere Zahlungsmoral am Bau bekämpft wirksam werden kann.

„Ziel unseres Vorschlages ist es, gesetzlich sicherzustellen, dass der Werkunternehmer tatsächlich schnell die ihm vertraglich zustehende Vergütung erhält, ohne dass er hierfür immer erst die Gerichte in Anspruch nehmen muss. Dies ist notwendig, da sich die gesetzgeberischen Initiativen in den letzten Jahren als nicht ausreichend erwiesen haben. Immer noch warten Unternehmen monatelang auf ihr Geld. Private wie öffentliche Auftraggeber lassen sich Ewigkeiten Zeit, die Rechnungen zu begleichen.“ Dies forderte Arndt Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, heute anlässlich der Sommerpressekonferenz seines Verbandes in Berlin.

Frauenrath weiter: „Angesichts geringer Eigenkapitalquoten in den Betrieben und angesichts einer Rendite, die sich im Durchschnitt der Branche bei annähernd Null bewegt, können viele Betriebe ein solches Verhalten nicht verkraften und müssen daher Insolvenz anmelden. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mehrfach Initiativen zur Verbesserung der Zahlungsmoral ergriffen, die jedoch trotz vollmundiger Versprechungen keine Besserung gebracht haben.

Der zur Erreichung dieses Zieles gewählte Ansatz ist denkbar einfach:
Bereits jetzt dürfen kreditfinanzierte Mittel, sog. Baugeld, laut Gesetz ausschließlich zweckgebunden, d.h. zur Bezahlung einer Bauleistung verwendet werden. Unser Vorschlag geht dahin, diese gesetzliche Regelung so zu verbessern, dass in Zukunft der Bauunternehmer einen Direktanspruch gegenüber der den Bau finanzierenden Bank auf Zahlung seiner Vergütung hat. Die Bank darf also den Kredit nicht mehr an den Bauherrn auszahlen, sondern muss, nach Freigabe durch den Bauherrn, direkt an den Unternehmer zahlen.

Diese Regelung würde auch dazu führen, dass der „Volkssport“ von Bauherren, nämlich die unberechtigte Geltendmachung angeblicher Mängel unter gleichzeitiger Verweigerung der Bezahlung, ein Ende findet.
Denn in Zukunft könnte der Bauherr hieraus keinerlei Vermögensvorteil mehr ziehen, da er über die mittels Kredit finanzierten Mittel zur Bestreitung der Baukosten nicht mehr unmittelbar selbst verfügen kann.
Der Inanspruchnahme des beliebten „dritten Finanzierungsweges“, also neben Eigenkapital und Krediten der Erlös aus der unberechtigten Geltendmachung von Mängeln und der Zurückbehaltung entsprechender Beträge wäre damit endlich ein Riegel vorgeschoben.

Dadurch könnte die Situation vieler Bauunternehmen kurzfristig verbessert werden – dem Staat würde es noch nicht einmal Geld kosten.“

weitere Informationen zu Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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