Betriebe im Bestand bedroht
Im Handwerk scheint die termingerechte Bezahlung die Ausnahme zu sein. Nur 8,5 Prozent der vom ZDH befragten Betriebe gaben an, dass ihre Kunden regelmäßig zum Fälligkeitstag überweisen. Die Folgen sind gravierend: 8,5 Prozent aller Handwerksbetriebe fühlen sich durch Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle in ihrem Bestand bedroht. Knapp 40 Prozent bezeichneten sich als „stark betroffen“. Noch höher liegen diese Zahlen im Bauhandwerk. Dort sehen sich 10,7 Prozent in ihrer Existenz gefährdet, 45,4 Prozent gaben an, sie seien stark betroffen.
Gesetz bringt keine Verbesserungen
Auch das im Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hat laut Umfrage kaum Wirkung gezeigt: Auf die Frage, ob sich durch das Gesetz die Zahlungsmoral der Kunden verbessert hat, antworteten 79,8 Prozent der Befragten mit einem klaren Nein, nur 0,5 Prozent bejahten die Frage.
Viele Instrumente werden kaum genutzt
Die mit dem Gesetz verbundenen Instrumente zur Zahlungsbeschleunigung werden laut Befragung in der Praxis unterschiedlich intensiv genutzt:
- Abschlagszahlungen: Rund 56,3 Prozent der Befragten gaben an, Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile eines Werks zu nutzen.
- Verzugszinsen: 16 Prozent der Befragten hatten säumige Zahler mit Verzugszins zur Kasse gebeten. Verzugszinsen können in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben werden.
- Sicherheiten: Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs haben laut Umfrage nur 4,2 Prozent der Betriebe von ihren Auftraggebern verlangt.
- Fertigstellungsbescheinigungen: Verweigert ein Kunde die Abnahme, kann das Unternehmen diese durch die Fertigstellungsbescheinigung eines Gutachters zu ersetzen. Zwar hatten laut Umfrage 14,2 Prozent der Betriebe Fertigstellungsbescheinigungen beantragt, doch von ihnen konnten lediglich 15,9 Prozent das Verfahren erfolgreich zum Abschluss bringen.