magnetischer oder elektronischer Kalkschutz

eine Glaubensfrage?

die Geschichte der Heizungstechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Bosy-online-ABC

 Die einen glauben daran - die anderen halten es für Spinnerei - die nächsten probieren es aus
Hier ein paar Informationen zu diesem Thema. Diese Informationen sind ohne Gewähr, geben meine Meinung wieder und können durch andere Meinungen erweitert werden.
Warum kann ein magnetischer Kalkschutz nicht funktionieren
1. Das Magnetfeld wirkt (wenn überhaupt) nur um den Magneten herum – der Rest des Rohrlei-tungsnetzes ist unbehandelt.
2. Der elektrische Strom wird nur bei fließendem Wasser entstehen, also etwa nur in 5 % der Zeit, ansonsten gibt es keine Wirkung.
3. Der Strom ist Gleichstrom, er wird im Rohr kurzgeschlossen, also aufgehoben und führt zusätzlich noch zur Rohrleitungskorrosion.
4. Mikrocluster sind instabil, sie zerfallen im unbehandelten Zustand innerhalb von ca 15 Minuten.
1. Sie sind im ganzen Rohrleitungsnetz pulsierend wirksam.
2. Sie arbeiten immer, 24 Stunden täglich.
3. Das Signal wird elektrisch verbreitet.
4. Das Signal variiert, es deckt die unterschied-lichen Problemzonen, wie Unterschiede im Kalkgehalt und Temperatur, ab.

 

 

Stellen Sie den Anbietern vor dem Kauf folgende Fragen:

1. Arbeitet das Gerät auf Gleichstrom oder Wechselstrombasis?
(Magnete sind Gleichstromgeräte.)

2. Sind die Impulse oder Schwingungen messbar? Wenn ja, mit welchem Meßinstrument?
3. Wie stark ist das Signal, auf welchen Frequenzen arbeitet es und wie weit reicht es? (Das HS 38 hat 8 Volt Ausgangsleistung, schwingt auf 120.000 bis 200.000 kHz variierend und hat eine Reichweite bis zu 60 m im Leitungsnetz)
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GRANDER  -— Wasserbelebung - ein höchst umstrittenes Thema
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

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