Im Problemfall ist jede im Mietbereich
befindlichen Entnahmestelle zu beproben. Die Probenahme ist an den Entnahmestellen
gemäß DIN 38402 A14 durchzuführen und folgender Parameter
sind einer mikrobiologischen Untersuchung zu unterziehen: |
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Die Anzahl der Entnahmestellen
sind aufzuführen. |
Die Unteruchung ist durch einen
Bericht zu Dokumentieren, des Weiteren sind die Entnahme stellen in
den Grundrissen zu kennzeichnen und dem Bericht beizulegen. Die Wasserproben
dürfen gemäß der Trinkwasserverordnung und unter seuchenhygienischen
Aspekten nicht zu beanstanden sein, da von diesen Wasserproben die Inbetriebnahme
abhängig gemacht wird. |