Bilder zum Thema "schwimmende Absaugung bei Erdtanks verboten?"

Im Rahmen, eines zu erstellendem Sachverständigen Gutachten über eine unterirdische Heizöllagerung von 16000 Liter Inhalt fand ich folgende Situation vor.

Die Anlage liegt im Überschwemmungsgebiet.

Die Ölentnahme hat keine schwimmende Absaugung.

Der Heizöllagertank dient zur Versorgung zweier Wohngebäude einschließlich einer Gastwirtschaft.

Der Domschacht war beim Ortstermin zu ca. 30 cm über Tankdeckel mit Wasser überflutet.

Der gemessene max. Wasserstand betrug ca. 50 cm über Tankdeckel.

Die Anlagen selbst liefen vollkommen störungsfrei.

Für mich ein Zeichen, dass bei vorschriftsmäßiger Montage ein Eindringen von Flüssigkeiten in den Lagertank von außen nicht möglich ist.

 

Ich freue mich auf neue Bilder

 

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