| Zusatzqualifikation 
        "Europaassistent/in im Handwerk"  | 
| Seit Anfang 2007 
        wird die Zusatzqualifikation an Berufsschulen 
        für Auszubildende im Handwerk in NRW 
        angeboten. 58 Auszubildende haben in den Jahren 2007/2008 begonnen. Seit 
        12/2008 gibt es die ersten Absolventen. Aktuell wird „Europaassistent/in 
        im Handwerk“ angeboten von 14 Berufsschulen in NRW; 120 
        neue Auszubildende haben im Februar 2009 im Kammerbezirk Münster 
        begonnen. | 
| Diese 
        Zusatzqualifikation erhalten leistungsstarke 
        Auszubildende aus dem Handwerk im Rahmen eines 
        gesonderten Berufschulunterrichtes. Ein mindestens dreiwöchiges 
        Betriebspraktikum im Ausland rundet den Lehrgang 
        ab. Die Qualifizierung beginnt im 2. Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres 
        an der Berufsschule und dauert in der Regel zwei Jahre. Die abschließende 
        Fortbildungsprüfung wird vor der zuständigen 
        Handwerkskammer abgelegt. | 
| Die Ausbildungsinhalte 
        sind | 
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| Ob diese Ausbildung 
        das s. g. "Auf die Walz gehen" ersetzen kann, 
        wage ich zu bezweifeln, weil hier die Theorie im Vordergrund 
        steht und das Handwerkliche (Praktische) in einem 3wöchigen 
        Praktikum im Ausland wohl nicht ausreicht, sich 
        mit den Fertigkeiten in dem jeweiligen Beruf in den verschiedenen Ländern 
        vertraut zu machen.  | 
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| Wie gelingt die internationale Ausbildung dem einzelnen Unternehmen, dem jeweiligen Azubi? Welche Förder- und Mobilitätsprogramme gibt es für diese Gruppe? Wie gemeinsam und barrierefrei ist Europa momentan, wenn es um den Ausbildungsplatz und den Austausch auf dem Arbeitsmarkt geht? Wie erleben junge Azubis, Berufseinsteiger Europa als Arbeitsplatz? Was erlebt ein Handwerker, der auf der Walz ist? | 
| . | 
| Hinweis! 
        Schutzrechtsverletzung: Falls 
        Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, 
        bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich 
        umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig 
        Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere 
        Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter 
        kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen 
        Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen 
        Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne 
        der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. 
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