Zusatzqualifikation
"Europaassistent/in im Handwerk" |
Seit Anfang 2007
wird die Zusatzqualifikation an Berufsschulen
für Auszubildende im Handwerk in NRW
angeboten. 58 Auszubildende haben in den Jahren 2007/2008 begonnen. Seit
12/2008 gibt es die ersten Absolventen. Aktuell wird „Europaassistent/in
im Handwerk“ angeboten von 14 Berufsschulen in NRW; 120
neue Auszubildende haben im Februar 2009 im Kammerbezirk Münster
begonnen. |
Diese
Zusatzqualifikation erhalten leistungsstarke
Auszubildende aus dem Handwerk im Rahmen eines
gesonderten Berufschulunterrichtes. Ein mindestens dreiwöchiges
Betriebspraktikum im Ausland rundet den Lehrgang
ab. Die Qualifizierung beginnt im 2. Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres
an der Berufsschule und dauert in der Regel zwei Jahre. Die abschließende
Fortbildungsprüfung wird vor der zuständigen
Handwerkskammer abgelegt. |
Die Ausbildungsinhalte
sind |
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Ob diese Ausbildung
das s. g. "Auf die Walz gehen" ersetzen kann,
wage ich zu bezweifeln, weil hier die Theorie im Vordergrund
steht und das Handwerkliche (Praktische) in einem 3wöchigen
Praktikum im Ausland wohl nicht ausreicht, sich
mit den Fertigkeiten in dem jeweiligen Beruf in den verschiedenen Ländern
vertraut zu machen. |
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Wie gelingt die internationale Ausbildung dem einzelnen Unternehmen, dem jeweiligen Azubi? Welche Förder- und Mobilitätsprogramme gibt es für diese Gruppe? Wie gemeinsam und barrierefrei ist Europa momentan, wenn es um den Ausbildungsplatz und den Austausch auf dem Arbeitsmarkt geht? Wie erleben junge Azubis, Berufseinsteiger Europa als Arbeitsplatz? Was erlebt ein Handwerker, der auf der Walz ist? |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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