Fachunternehmererklärung

(Fachunternehmerbescheinigung)

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Eine Fachunternehmerbescheinigung (Unternehmerbescheinigung) wird vor und eine Fachunternehmererklärung (FUK) nach einer Maßnahme ausgestellt.
.
Mit einer Fachunternehmererklärung (FUK) bestätigt ein Fachbetrieb nach der Fertigstellung, dass seine ausgeführten Bauleistungen und eingebauten Anlagen- und Bauteile den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) und/oder den bei Fördermaßnahmen (KfW, Bafa) geforderten Vorgaben entsprechen. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn (Eigentümer) nach der Fertigstellung (Abschluss) seiner beauftragten Arbeit schriftlich zu übergeben. Die Bescheinigung kann formlos ausgeführt werden. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer evtl. Überprüfung vorgelegt werden kann.
Auf Grund der vielen Vorschriften ist es aber sinnvoll, vorgegebene Formblätter zu verwenden, damit auch wirklich alles bestätigt wird. In vielen Fällen bieten die Gemeinden das Formblatt auch im Internet an, das dann ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben übergeben werden kann.
Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) über die Technische Gebäudeausrüstung (Anlage 3) wird vom Auftranehmer ausgefüllt. Diese Fachunternehmererklärung wird dann vom staatlich anerkannten Sachverständigen gegengezeichnet. Er bescheinigt zusätzlich in der Anlage 4 die stichprobenweise Kontrolle der Ausführung.
Mit der Unterschrift erklärt der "Erklärer" >
Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind und erkläre mich damit einverstanden, dass das BAFA meinen Namen und meine Anschrift elektronisch verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient.
oder
Hiermit wird bestätigt, dass die o.g. Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften und weiterer Fachvorschriften, ausgeführt sind. Die Leistung entspricht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und ist ohne Fehler, welche die Gebrauchseigenschaften herabsetzen.
BAFA-Fachunternehmererklärung zu den installierten Technologien
BAFA-Allgemeines Merkblatt - MAP-Antragstellung in Fragen und Antworten
Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung 2007 über die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Fachunternehmererklärung nach EnEV
Bescheinigung über eine stichprobenweise Kontrolle der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle
Erläuterungen zur Fachunternehmererklärung für Wärmepumpenanlagen - BAFA
Unternehmererklärung nach § 26a EnEV 2009 zum Nachweis der Anforderungen der EnEV bei Änderung von bestehenden Gebäuden an die Technische Gebäudeausrüstung
Fachunternehmererklärung nach Heizungsanlagen-Verordnung (alt)

Eine Fachunternehmerbescheinigung (Unternehmerbescheinigung) wird in vielen Fällen, besonders bei größeren Objekten oder bei öffentlichen Bauten, bei oder vor der Abgabe eines Angebotes oder eines Kostenvoranschlages gefordert. Nach dem § 6 Abs. 3 VOB/A können von Bewerbern oder Bietern zum Nachweis ihrer Eignung Angaben zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verlangt werden. Eine Fachunternehmerbescheinigung kann schon durch den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle gerecht.
In einigen Landesvauordnungen wird der Nachweis gefordert, dass der Bieter bzw. Bewerber eines Gewerkes eine Eintragung in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer hat.

Aber auch Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften/-Genossenschaften fordern im Falle eines vom Mieter geplanten Einbaus bzw. einer Veränderung in der Wohnung, hier besonders bei Elektroinstallationen und Gasetagenheizung eine Fachunternehmerbescheinigung (bei Gasheizungen zusätzlich eine Fachunternehmererklärung und die Abnahmebescheinigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister). Nur so lässt sich eine fachgerechte und damit dauerhafte Qualität der Einbauten sicherstellen. Damit wird im Falle einer Kündigung der Wohnung auch die Übernahme der Einbauten gewährleistet. Nicht genehmigte bzw. genehmigte, aber nicht abgenommene Einbauten sind bei Kündigung der Wohnung grundsätzlich fachgerecht zurückzubauen. In diesen Fällen muss der Rückbau durch eine Fachunternehmererklärung bescheinigt werden. Diese Vorgaben kenn viele Mieter nicht und haben später unnötigen Ärger bzw. hohe Kosten.

Fachunternehmerbescheinigung nach § 6 2 Abs. 1 Nr. 2a LBauO zur Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen
Fachunternehmerbescheinigung über die Errichtung einer Heizungsanlage und thermischen Solaranlage

Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon