Fachunternehmererklärung
(Fachunternehmerbescheinigung)
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Eine Fachunternehmerbescheinigung
(Unternehmerbescheinigung) wird vor
und eine Fachunternehmererklärung
(FUK) nach
einer Maßnahme ausgestellt. |
. |
Mit
einer Fachunternehmererklärung
(FUK) bestätigt ein Fachbetrieb
nach der Fertigstellung, dass seine ausgeführten
Bauleistungen und eingebauten Anlagen- und Bauteile
den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen,
DIN-Normen, Richtlinien) und/oder den bei Fördermaßnahmen
(KfW, Bafa) geforderten Vorgaben entsprechen. Diese Bescheinigung ist
dem Bauherrn (Eigentümer) nach
der Fertigstellung (Abschluss) seiner beauftragten Arbeit schriftlich
zu übergeben. Die Bescheinigung kann formlos ausgeführt
werden. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie
bei einer evtl. Überprüfung vorgelegt werden
kann. |
Auf Grund
der vielen Vorschriften ist es aber sinnvoll, vorgegebene Formblätter
zu verwenden, damit auch wirklich alles bestätigt wird. In vielen
Fällen bieten die Gemeinden das Formblatt
auch im Internet an, das dann ausgefüllt, ausgedruckt
und unterschrieben übergeben werden kann. |
Fachunternehmererklärung
zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
über die Technische Gebäudeausrüstung
(Anlage 3) wird vom Auftranehmer ausgefüllt. Diese Fachunternehmererklärung
wird dann vom staatlich anerkannten Sachverständigen gegengezeichnet.
Er bescheinigt zusätzlich in der Anlage 4 die stichprobenweise Kontrolle
der Ausführung. |
Mit der Unterschrift erklärt der "Erklärer" > Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind und erkläre mich damit einverstanden, dass das BAFA meinen Namen und meine Anschrift elektronisch verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Antragsbearbeitung erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient. oder Hiermit wird bestätigt, dass die o.g. Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften und weiterer Fachvorschriften, ausgeführt sind. Die Leistung entspricht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und ist ohne Fehler, welche die Gebrauchseigenschaften herabsetzen. |
Eine
Fachunternehmerbescheinigung (Unternehmerbescheinigung)
wird in vielen Fällen, besonders bei größeren Objekten
oder bei öffentlichen Bauten, bei
oder vor der Abgabe
eines Angebotes oder eines Kostenvoranschlages
gefordert. Nach dem § 6
Abs. 3 VOB/A können von Bewerbern oder Bietern zum Nachweis
ihrer Eignung Angaben zu Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
verlangt werden. Eine Fachunternehmerbescheinigung
kann schon durch den Nachweis der Eintragung
in die Handwerksrolle gerecht. |
Aber auch Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften/-Genossenschaften fordern im Falle eines vom Mieter geplanten Einbaus bzw. einer Veränderung in der Wohnung, hier besonders bei Elektroinstallationen und Gasetagenheizung eine Fachunternehmerbescheinigung (bei Gasheizungen zusätzlich eine Fachunternehmererklärung und die Abnahmebescheinigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister). Nur so lässt sich eine fachgerechte und damit dauerhafte Qualität der Einbauten sicherstellen. Damit wird im Falle einer Kündigung der Wohnung auch die Übernahme der Einbauten gewährleistet. Nicht genehmigte bzw. genehmigte, aber nicht abgenommene Einbauten sind bei Kündigung der Wohnung grundsätzlich fachgerecht zurückzubauen. In diesen Fällen muss der Rückbau durch eine Fachunternehmererklärung bescheinigt werden. Diese Vorgaben kenn viele Mieter nicht und haben später unnötigen Ärger bzw. hohe Kosten. |
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