In vielen Regionen gibt es keine Erdgasversorgung. Hier ist dann der Einsatz von Flüssiggas (Brenngas - Propan) eine Möglichkeit. Auch für eine Übergangszeit, bis der Ausbau einer Erdgasversorgung fertiggestellt ist, bietet sich der Einsatz eines Flüssiggasbehälters an. Außerdem ist oftmals die Lagerung von Heizöl in Wasserschutzgebieten nur mit hohen Auflagen realisierbar oder wird evtl. überhaupt nicht genehmigt.
oberirdischer Lagerbehälter
Quelle: PROGAS
Oberirdische Lagerung
Wer Platz auf dem Grundstück hat, kann den Flüssiggasbehälter in der Regel problemlos oberirdisch aufstellen. Alles, was benötigt wird, ist eine Betonplatte auf vorbereitetem Untergrund. Ein günstiger Standort findet sich oft hinter Büschen oder einer Garage. Dort kann der Behälter dezent in die Umgebung eingefügt werden. Wichtig ist, dass er für die Befüllung gut zu erreichen ist. Oberirdische Behälter haben einen weißen oder hellgrünen, reflektierenden Anstrich und sind somit vor starker Aufheizung geschützt.
unterirdischer Lagerbehälter
Quelle: PROGAS
Unterirdische Lagerung
Unterirdisch gelagerte Behälter sind so gut wie unsichtbar. Sie liegen mindestens 50 Zentimeter unter der Erde. Alles, was noch zu sehen ist, ist der Domschacht, unter dem sich die Armaturen befinden. Um die unterirdischen Behälter vor Korrosion zu schützen, sind sie mit einer hochwertigen Beschichtung aus Epoxydharz versehen. Korrosion von Innen tritt bei Flüssiggas ohnehin nicht auf. Vor der Einlagerung wird die Isolierung der Behälter durch eine Hochspannungsprüfung rundum kontrolliert. Die korrekte Einlagerung wird in einem Protokoll festgehalten.
Armaturen auf einem Flüssiggasbehälter
Quelle: PROGAS
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Sicherheitsventil

Flüssigentnahmeventil

Gasentnahmeventil

Füllventil
Armaturenhaube

Darüber kann jederzeit anhand einer Skala von 0 bis 100 Prozent der Füllstand des Behälters kontrolliert werden. Aus Sicherheitsgründen darf ein Behälter nur maximal 85 % Flüssiggas enthalten. So können Druckschwankungen, etwa bei intensiver Sonneneinstrahlung, aufgefangen werden.

 

Es schützt den Behälter vor zu hohem Überdruck. Wenn 15,6 bar erreicht oder überschritten werden, reguliert das Ventil den Überdruck. Anschließend schließt es sich wieder selbsttätig.

Über dieses Ventil kann der Tankwagenfahrer den Flüssiggasbehälter entleeren. Außerdem wird dort bei hohem Energiebedarf in Industrie und Gewerbe ein Verdampfer angeschlossen. Das Flüssigentnahmeventil darf nur von Fachpersonal bedient werden.

 

Hier wird die Gaszufuhr zum Verbrauchsgerät im Haus geöffnet oder geschlossen. Das Gasentnahmeventil hat eine Überfüllsicherung für die maximale Füllgrenze von 85 %. Über das Ventil kann auch der Betriebsdruck des Behälters geprüft werden.

Dort schließt der Tankwagenfahrer den Füllschlauch an. Das Ventil ist durch eine Metallklappe geschützt.

 

 

 

 

Die abschließbare Haube schützt die Armaturen vor der Witterung und vor unbefugtem Zugriff. Somit können nur der Betreiber den Behälter bedienen.

 

 

 

Alle Räume und Bereiche, in denen sich Flüssiggasbehälter befinden, müssen mit dem Namen des Gases, mit dem Gefahrensymbol und mit der Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet sein.
Sicherheitshinweise

Bei der Lagerung und dem Transport von Flüssiggas sind die Vorschriften der TRF und der TRG zu beachten. Da Flüssiggase (z. B. Brenngas - Propan) wesentlich schwerer als Luft (1,8 mal so schwer) sind, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich austretendes Flüssiggas nicht in tiefer liegenden Bereichen sammeln kann. Es bildet zusammen mit Luft ein explosives Gemisch (bei 2…9 % Gasanteil).

Lagerung von Flüssiggas
      •  ortsbewegliche Druckgasbehälter (z. B. Flüssiggasflaschen), die bis zu einem Füllgewicht von 14 kg auch in Aufenthaltsräumen – jedoch nicht in Schlafräumen – aufgestellt werden dürfen. Pro Wohnung sind – einschließlich der entleerten – höchstens zwei Flachen zugelassen, je Raum jedoch nur eine Flasche. Flaschen über 14 kg dürfen innerhalb von Gebäuden nur in besonderen Räumen aufgestellt werden
      •   ortsfeste Druckgasbehälter, die an ihrem Aufstellungsort befüllt werden
Flüssiggas-Druckbehälter
      •   oberirdisch im Freien
      •   halboberirdisch im Freien, die untere Hälfte des Flüssiggasbehälters muss bis zur waagerechten Behälterachse allseitig mit mindestens 20 cm Erde (Sand) umgeben sein
      •   erdbedeckt im Freien, der Behälter muss allseitig mit mindestens 50 cm Erde überdeckt sein
      •   innerhalb von Räumen, jedoch nicht in Räumen, deren Fußböden tiefer liegen als die angrenzende Erdoberfläche
halboberirdische Lagerung
unterirdische Lagerung
In Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen oder an Treppen von Freianlagen, Fluren, Feuerwehrzufahrten und Notausgängen dürfen Flüssiggasbehälter nicht aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Behälter ist genehmigungspflichtig bzw. anzeigepflichtig, hierbei sind die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zu beachten. Sie müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Bei der Lagerung von ortsfesten Behältern im Freien sind besondere Maßnahmen erforderlich, die Brände und Explosionen verhindern. So müssen bestimmte Bereiche eingehalten werden, in denen die Entzündung gefährlicher Gas-Luft-Gemische vermieden wird.
Schutzbereiche
      •   Im Bereich A müssen ständig die Anforderungen der Explosionsschutzrichtlinien (EX-RL) erfüllt werden
      •   Im Bereich B müssen nur zeitweise, während der Befüllung des Behälters, die Anforderungen nach EX-RL erfüllt werden
oberirdische Lagerung
halboberirdische Lagerung
unterirdische Lagerung
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