|
In vielen Regionen gibt es keine
Erdgasversorgung. Hier ist dann der Einsatz von Flüssiggas
(Brenngas
- Propan) eine Möglichkeit. Auch für eine
Übergangszeit, bis der Ausbau einer Erdgasversorgung fertiggestellt
ist, bietet sich der Einsatz eines Flüssiggasbehälters an.
Außerdem ist oftmals die Lagerung von Heizöl in Wasserschutzgebieten
nur mit hohen Auflagen realisierbar oder wird evtl. überhaupt nicht
genehmigt. |
|
oberirdischer
Lagerbehälter |
Quelle:
PROGAS |
|
Oberirdische Lagerung |
Wer Platz auf dem
Grundstück hat, kann den Flüssiggasbehälter
in der Regel problemlos oberirdisch aufstellen. Alles, was
benötigt wird, ist eine Betonplatte auf vorbereitetem
Untergrund. Ein günstiger Standort findet sich oft
hinter Büschen oder einer Garage. Dort kann der Behälter
dezent in die Umgebung eingefügt werden. Wichtig ist,
dass er für die Befüllung gut zu erreichen ist.
Oberirdische Behälter haben einen weißen oder
hellgrünen, reflektierenden Anstrich und sind somit
vor starker Aufheizung geschützt. |
|
|
|
unterirdischer
Lagerbehälter |
Quelle:
PROGAS |
|
Unterirdische
Lagerung |
Unterirdisch gelagerte
Behälter sind so gut wie unsichtbar. Sie liegen mindestens
50 Zentimeter unter der Erde. Alles, was noch zu sehen ist,
ist der Domschacht, unter dem sich die Armaturen befinden.
Um die unterirdischen Behälter vor Korrosion zu schützen,
sind sie mit einer hochwertigen Beschichtung aus Epoxydharz
versehen. Korrosion von Innen tritt bei Flüssiggas
ohnehin nicht auf. Vor der Einlagerung wird die Isolierung
der Behälter durch eine Hochspannungsprüfung rundum
kontrolliert. Die korrekte Einlagerung wird in einem Protokoll
festgehalten. |
|
|
|
Armaturen
auf einem Flüssiggasbehälter |
Quelle:
PROGAS |
|
1
|
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Inhaltsanzeiger
|
Sicherheitsventil |
Flüssigentnahmeventil |
Gasentnahmeventil |
Füllventil |
Armaturenhaube |
Darüber
kann jederzeit anhand einer Skala von 0 bis 100 Prozent der Füllstand
des Behälters kontrolliert werden. Aus Sicherheitsgründen
darf ein Behälter nur maximal 85 % Flüssiggas enthalten.
So können Druckschwankungen, etwa bei intensiver Sonneneinstrahlung,
aufgefangen werden.
|
Es schützt
den Behälter vor zu hohem Überdruck. Wenn 15,6 bar erreicht
oder überschritten werden, reguliert das Ventil den Überdruck.
Anschließend schließt es sich wieder selbsttätig. |
Über
dieses Ventil kann der Tankwagenfahrer den Flüssiggasbehälter
entleeren. Außerdem wird dort bei hohem Energiebedarf in
Industrie und Gewerbe ein Verdampfer angeschlossen. Das Flüssigentnahmeventil
darf nur von Fachpersonal bedient werden.
|
Hier
wird die Gaszufuhr zum Verbrauchsgerät im Haus geöffnet
oder geschlossen. Das Gasentnahmeventil hat eine Überfüllsicherung
für die maximale Füllgrenze von 85 %. Über das
Ventil kann auch der Betriebsdruck des Behälters geprüft
werden. |
Dort
schließt der Tankwagenfahrer den Füllschlauch an. Das
Ventil ist durch eine Metallklappe geschützt.
|
Die abschließbare
Haube schützt die Armaturen vor der Witterung und vor unbefugtem
Zugriff. Somit können nur der Betreiber den Behälter
bedienen.
|
|
Alle Räume und
Bereiche, in denen sich Flüssiggasbehälter befinden,
müssen mit dem Namen des Gases, mit dem
Gefahrensymbol und mit der Gefahrenbezeichnung
gekennzeichnet sein. |
|
Sicherheitshinweise |
|
|
|
|
|
|
|
Bei der Lagerung und dem Transport
von Flüssiggas sind die Vorschriften der TRF und
der TRG zu beachten. Da Flüssiggase
(z. B. Brenngas - Propan) wesentlich schwerer als Luft (1,8 mal so schwer)
sind, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich austretendes
Flüssiggas nicht in tiefer liegenden Bereichen sammeln kann. Es
bildet zusammen mit Luft ein explosives Gemisch (bei 2…9 % Gasanteil).
|
Lagerung von Flüssiggas |
- ortsbewegliche Druckgasbehälter
(z. B. Flüssiggasflaschen), die bis zu einem Füllgewicht
von 14 kg auch in Aufenthaltsräumen – jedoch nicht
in Schlafräumen – aufgestellt werden dürfen. Pro
Wohnung sind – einschließlich der entleerten –
höchstens zwei Flachen zugelassen, je Raum jedoch nur eine
Flasche. Flaschen über 14 kg dürfen innerhalb von Gebäuden
nur in besonderen Räumen aufgestellt werden
- ortsfeste Druckgasbehälter,
die an ihrem Aufstellungsort befüllt werden
|
Flüssiggas-Druckbehälter |
- oberirdisch im Freien
- halboberirdisch im
Freien, die untere Hälfte des Flüssiggasbehälters
muss bis zur waagerechten Behälterachse allseitig mit mindestens
20 cm Erde (Sand) umgeben sein
- erdbedeckt im
Freien, der Behälter muss allseitig mit mindestens 50 cm
Erde überdeckt sein
- innerhalb von Räumen,
jedoch nicht in Räumen, deren Fußböden tiefer
liegen als die angrenzende Erdoberfläche
|
|
|
halboberirdische
Lagerung |
unterirdische
Lagerung |
|
In Durchgängen,
Durchfahrten, Treppenräumen oder an Treppen von Freianlagen, Fluren,
Feuerwehrzufahrten und Notausgängen dürfen Flüssiggasbehälter
nicht aufgestellt werden. |
Die Aufstellung
der Behälter ist genehmigungspflichtig bzw. anzeigepflichtig,
hierbei sind die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zu beachten.
Sie müssen in regelmäßigen Abständen überprüft
werden. |
Bei der Lagerung von ortsfesten
Behältern im Freien sind besondere Maßnahmen erforderlich,
die Brände und Explosionen verhindern. So müssen bestimmte
Bereiche eingehalten werden, in denen die Entzündung gefährlicher
Gas-Luft-Gemische vermieden wird. |
Schutzbereiche |
- Im Bereich A müssen
ständig die Anforderungen der Explosionsschutzrichtlinien
(EX-RL) erfüllt werden
- Im Bereich B müssen
nur zeitweise, während der Befüllung des Behälters,
die Anforderungen nach EX-RL erfüllt werden
|
|
|
|
oberirdische
Lagerung |
halboberirdische
Lagerung |
unterirdische
Lagerung |
|