Die Fortbildungsveranstaltungen bei der Firma BBH in Hemer Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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2. Fortbildung Alle Kollegen waren von dem VIS-System und dem Messprogramm AndiWin32 begeistert. Beides lässt sich wunderbar im Unterricht einsetzen. Vor allen Dingen, wenn der Unterricht nach der neuen Ausbildungsverordnung projektbezogen durchgeführt werden soll. |
Abfahrt am 2. Juni 2003 um 5:00 Uhr in Garding Ankunft um 11:55 Uhr bei der Firma BBH, |
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Erst ein wenig Theorie
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Das fundierte Fachwissen der Herren Hintze und Weih war beeindruckend.
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Und dann durfte geschraubt werden. Man merkte überhaupt nicht, dass erst um 19:00 Uhr der erste Tag zu Ende war. Und das bei 34° C an beiden Tagen.
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Zwischendurch wurde beim Essen weiter diskutiert |
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Das
praktische Arbeiten hat uns überzeugt. |
Wir bedanken uns noch einmal für die vorzügliche Unterbringung im Hotel "Zur Mühle" und das umfangreiche Abendessen. |
Wir
haben viele neue Anregungen mitgenommen. |
Diese Lehrmittel werden
z. B. im Unterricht an den Beruflichen
Schulen des Kreises Nordfriesland in Husumund in den überbetrieblichen Unterweisungen der Kreishandwerkerschaft
Husum eingesetzt. An diesen Schulungsständen des VIS
- Variables Installations System wird
nicht nur gezeigt wie der Aufbau der verschiedenen Systeme ist, sondern
durch ein Simulationsprogramm - AndiWIN.net (z. B. "Hydraulischer
Abgleich") ist es möglich, das Betriebsverhalten
von Pumpen- und Heizungssystemen an virtuellen Versuchsaufbauten zu untersuchen. Bei den Arbeiten an diesen Wänden zeigen die Schüler
besonders viel Interesse, weil sie die Versuchsaufbauten selber erstellen
und die Versuche über den PC aufnehmen und auswerten können. |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder
mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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