Homeoffice / Home-Office

Telearbeit

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Arbeitsrecht

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Homeoffice (Telearbeit) ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten einer Firma ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen. Die Telearbeit darf nicht mit der Heimarbeit verwechselt werden, weil die Beschäftigten zwar ebenfalls von zuhause aus tätig sind, aber oft auf Honorarbasis beschäftigte Selbständige arbeiten.
Mit Homeoffice lassen sich nicht nur die Arbeit und Familie besser vereinbaren, sondern auch die Produktivität im Unternehmen erhöhen und Kosten senken. Schon vor der Corona-Pandemie 2020 setzte der Mittelstand auf Homeoffice. Vor der Corona-Pandemie haben nur 39 % der Unternehmen auf die Arbeit im Homeoffice gesetzt, inzwischen arbeitet jeder zweite Berufstätige (49 %) ganz oder teilweise zu Hause.

Wie Corona die Arbeitswelt verändert - Achim Berg - Bitkom-Präsident
Homeoffice: Die 5 wichtigsten Vor- und Nachteile - VDI Verlag GmbH
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitsschutzgesetz
- Andrea Amerland, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Handwerk und Homeoffice
Die Telearbeit bzw. das Homeoffice wird in vielen Branchen schon seit einigen Jahren mehr oder weniger durchgeführt. Im Handwerk war es bisher fast nie eine Option. Hier wurden höchstens Bürokräfte zuhause eingesetzt, aber auf der Baustelle oder beim Kunden ist das nicht möglich. Durch die Corona-Pandemie haben nun viele Handwerker unerwartet Probleme bekommen. Viele vorhandene Aufträge sind kaum planbar und die Unsicherheit der Kunden kann auch das Handwerk teuer zu stehen kommen. Daher stellen sich nun viele Firmen die Frage - Was ist möglich?
Die aktuelle Lage bietet die Möglichkeit, sich etwas genauer mit den Arbeitsabläufen im Betrieb auseinanderzusetzen. Diese Situation ist für den überwiegenden Teil der Handwerker ungewohnt. Sie erfordert eine neue Abstimmung und neue Methoden, sich zu organisieren und zusammenzuarbeiten. Für die Arbeit in Teams ist der Zugriff auf Dateien besonders wichtig. Je besser der Betrieb digitalisiert ist, desto leichter fällt ihm dieser Schritt. Es gilt, elektronischen Zugriff auf die relevanten Informationen und Unterlagen zu haben und wo immer möglich digitale Prozesse zu nutzen.
Hierzu sollten die Mitarbeiter einen Laptop zur Verfügung haben, denn mit einem Smartphon ist das eine Fummelei. Außerdem müssen die Mitarbeiter auf die Dateien im Büro zugreifen können. Das funktioniert über einen VPN-Client1, den man z. B. mit etwas Hilfe unter Windows 10 einrichten kann.
Das Homeoffice bietet die Gelegenheit, Teams und Projekte zu organisieren. Auch in Kleinstbetrieben gibt es Pflichten zur Dokumentation und Aufbewahrung von Daten, denen Sie nachkommen müssen. Tools wie z. B. MeisterTask ermöglichen eine einfache und intuitive Projekteverwaltung. Projekte und Aufgaben erstellen und zuweisen, Dokumente anhängen, Chatfunktion mit Benachrichtigungen und vieles mehr kann damit genutzt werden. Durch das Freemium-Modell können kleine Betriebe kostenlos oder für wenig Geld mit der Software arbeiten. Damit wird sichergestellt, dass die Lösungen nicht wieder vergessen wird, wenn der Baustellenbetrieb wieder voll anläuft.

Bei dem Homeoffice unterscheidet man verschiedene Formen:

  • Die Teleheimarbeit wird in Vollzeit aus dem Homeoffice verrichtet. Es wird also ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet.
  • Bei der abwechelnden Teleheimarbeit, die häufigste Form der Telearbeit, haben die Beschäftigten sowohl einen Arbeitsplatz im Unternehmen als auch ein Homeoffice. Zwischen dem Büro am Betriebsort und dem Homeoffice können die Beschäftigten bedarfsgerecht wechseln. Dabei bieten viele Unternehmen Büroarbeitsplätze an, die abwechselnd von mehreren Beschäftigten genutzt werden. Das wiederum erfordert frühzeitige Absprachen und eine gute Organisation (HRM2). Die Arbeitsweise kann die laufenden Kosten deutlich senken und schon durch weniger Fahrten die Umwelt entlasten.
  • Bei der mobilen Telearbeit bewegt sich der Arbeitsplatz mit dem Arbeitnehmer. Dies ist z. B. im Vertrieb oder in Branchen mit hohem Reiseaufkommen der Fall. Dabei nutzen die Mitarbeiter auch unterwegs die IT-Infrastruktur ihres Unternehmens, z. B. um auf Kundendaten oder interne Unterlagen zuzugreifen.

1 VPN (Virtual Private Network) ist ein in sich geschlossenes Netzwerk, auf das Sie mit den richtigen Zugangsdaten von überall aus zugreifen. Melden Sie sich beispielsweise aus dem Homeoffice heraus im Firmennetzwerk an, um Drucker, Festplatten und das berufliche E-Mail-Postfach zu nutzen, oder wählen Sie sich von unterwegs in Ihr heimisches Netzwerk ein. Doch damit nicht genug: Das virtuelle Netzwerk ermöglicht auch nahezu anonymes Surfen im Netz und schützt Ihre E-Mails sowie Online-Konten vor unbefugten Blicken.
2 HRM Human Resource Management (Personalmanagement) - befasst sich mit der optimalen Planung der Ressource Mensch um ein bestmögliches Unternehmensergebnis zu erzielen. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich daraus mehrere Teildisziplinen  (Planung, Beschaffung, Bindung und der zielgerichtete Einsatz von Personal in allen ).

Human Resources (HR) | Definition, Aufgaben und Kritik - Monster Worldwide Deutschland GmbH

Regelungen zum Homeoffice
Da ein Arbeitnehmer kein Recht auf Homeoffice (Telearbeit) hat und der Chef ein Homeoffice nicht anordnen kann, muss man sich einigen, wenn es von einer Seite gewünscht wird.
Im Homeoffice gilt auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Deshalb gelten die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden, während die Mitarbeitenden nicht im Betrieb sind.
Alle Konditionen bezüglich der Tätigkeit im Homeoffice können mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbart werden. Damit es später nicht zu Missverständnissen und Konfrontationen kommt, empfiehlt es sich, die einzelnen Regelungen schriftlich festzuhalten. Ein bestehender Arbeitsvertrag bleibt für das Homeoffice bestehen. Hier sollte nur eine schriftliche Zusatzvereinbarung verfasst werden.
Diese Regelungen sollten mindestens schriftlich festgehalten werden:

Anwesentheitszeiten im Betrieb
Feste Tage und/oder frei einzuteilende Arbeitszeit im Homeoffice
Die Tage und/oder Stunden pro Woche
Zeiten an denen erreichbar sein muss
Die Kommunikationsart (stabile und schnelle Internetverbindung, E-Mail, Telefon [Festnetz und/oder Handy?], Skype)
Arbeitszeiterfassung - ja oder nein?
Arbeitsplatzausstattung und wer ist dafür zuständig
Umgang mit den gestellten Arbeitsmitteln
Nutzung der betrieblichen Arbeitsgeräten (privat erlaubt oder untersagt)
Einhalten des Datenschutzes
Zugangsrecht des Arbeitgeber zur Wohnung, wenn ja, welche Ankündigungsfristen?

Diese Regelungen gelten, wenn Mitarbeiter zuhause arbeiten wollen
- Martina Hidalgo - Kanzlei CMS Hasche Sigle / Impulse Medien GmbH

Homeoffice: Die 10 wichtigsten Fragen zur Arbeit von zu Hause
- Redaktion DAHAG Rechtsservices AG

Hinweise zum Datenschutz im Homeoffice
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann

Arbeitsrecht
In Deutschland gibt es zur Zeit kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice (Telearbeit). Bis der Referentenentwurf (Gesetzes zur mobilen Arbeit [Mobile Arbeit-Gesetz - MAG]) des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Gesetz wird, sollten beide Vertragpartner (AG und AN) eine zusätzliche Vereinbarung aufstellen und im Arbeitsvertrag aufnehmen.
Vorher sollte man sich aber erst einmal über die Vor- und Nachteile des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers im Klaren sein.

Vorteile

  Nachteile

Kostenreduktion
Erhöhte Produktivität
Relativ freie Zeiteinteilung
Weniger Arbeitsausfall
Geringere Fahrkosten
Geringere Fahrzeiten
Weniger Ablenkung durch die Kollegen
Positive Effekte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiter
Positives Image des Unternehmens
Förderung der Vertrauenskultur im Unternehmen
.

 

Schwierige Koordination
Erhöhter Organisationsaufwand
Negative Effekte auf das Gemeinschaftsgefühl durch hohe Abwesenheitszeiten im Betrieb
Hohe Anforderungen an Datensicherheit und der IT-Infrastruktur
Arbeitszeitkontrolle nur eingeschränkt möglich
Ein separater Arbeitszimmer mit Schreibtisch, PC und Internet muss vorhanden sein
Ablenkung durch Hausarbeit, Kinder, Familie, Freunde
Beginn einer Abdrängung in die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers ist denkbar
Die Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen könnte sinken

Für das Arbeiten im Homeoffice sind hauptsächlich die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV]), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) einzuhalten.

Der Arbeitgeber muss den erforderlichen Arbeitsplatz bereitstellen und die hierbei entstehenden Kosten tragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können aber vereinbaren, dass der Arbeitnehmer mit seinen eigenen Büromitteln (eigenen PC und Telefon-/Internetanschluss) arbeitet. Er kann vom Arbeitgeber jedoch die hierdurch entstehenden Kosten ersetzt verlangen. Dies betrifft z. B. die anteiligen Kosten für den Telefonanschluss, für die Anschaffung von PC und Büromaterial, für die Miete des häuslichen Arbeitszimmers und für Strom und Heizung. Hier ist eine klare vertragliche Zusatzvereinbarung notwendig. In der Praxis vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierzu regelmäßig eine Kostenpauschale.
Der Arbeitgeber kann die zeitliche Lage der Arbeitszeit im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen festlegen und damit z. B. die Erreichbarkeit der Arbeitnehmer während bestimmter Kernarbeitszeiten sicherstellen. Auch die maximale Arbeitszeit, die Pausenzeiten und die Ruhezeiten sind einzuhalten. Die Arbeitszeit muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch im Home Office aufgezeichnet werden.
Auch für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber zuständig. Er muss sicherstellen, dass ein für die Tätigkeit geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und darauf achten, dass die Schutzvorschriften eingehalten werden.
Wenn der Arbeitnehmer an den arbeitgeberseitig überlassenen Gegenständen Schäden verursacht, gelten die allgemeinen Grundsätze zur begrenzten Arbeitnehmerhaftung. Der Arbeitnehmer haftet dabei grundsätzlich für einen entstandenen Schaden nur dann in voller Höhe, wenn er diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. So kommt es bei einer mittlerer Fahrlässigkeit zu einer anteiligen und bei einer leichten Fahrlässigkeit zu keiner Haftung.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch bei einer Tätigkeit im Homeoffice. Ein versicherter Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn sich der Unfall während der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit ereignet. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die konkrete Tätigkeit hauptsächlich betrieblichen Interessen diente oder privatnützige Zwecke des Arbeitnehmers im Vordergrund standen. Eine zeitlich und räumlich ganz geringfügige Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.

Diese Regelungen gelten, wenn Mitarbeiter zuhause arbeiten wollen
- Martina Hidalgo - Kanzlei CMS Hasche Sigle / Impulse Medien GmbH

Home-Office: Rechte und Pflichten beim Arbeiten von zu Hause - ARAG
Regelungen für Homeoffice - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Homeoffice – Definition und Regelungen im Arbeitsrecht - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Homeoffice - Vereinbarung (Muster) - wvib Whitepaper, Schwarzwald AG
Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG)
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wesentliche Fragen zum mobilen Arbeiten trotz Gesetzentwurf immer noch ungekärt
- Dr. Lars Mohnke

Homeoffice – Kosten und Arbeitsrecht - AHS Rechtsanwälte

Ergonomischer Arbeitsplatz
Bei der Arbeit im Homeoffice ist der Arbeitgeber verpflichtet, gewisse Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und der Arbeitnehmer sollte über einen geeigneten Platz in der Wohnung oder im Haus verfügen. Idealerweise ist ein eigener Raum die Voraussetzung für optimale Arbeitsbedingungen. Dies fördert nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die Gesundheit des Arbeitsnehmers (Checkliste zur Gesundheit am Arbeitsplatz). Das schließt Möbel, Lichtverhältnisse oder technische Geräte mit ein. Zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen aber auch die Arbeitsinhalte, das Arbeitsumfeld und die Organisation der Arbeit.
Das Ziel der Ergonomie ist es möglichst optimale Arbeitsergebnisse zu erhalten und die körperliche und geistige Gesundheit des Arbeitnehmers zu fördern. Um eine gute Ergonomie zu schaffen, reicht es nicht nur die Grundregeln einzuhalten, sondern es zählen auch die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation und das Arbeitsumfeld dazu. Das heißt, wer ergonomisch arbeitet, sorgt nicht nur für eine kleine Wohlfühlatmosphäre, sondern auch für bessere Ergebnisse der Arbeit.
Leider ist die Zahl der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber, die die Ergonomie am Arbeitsplatz als die beste Voraussetzung für eine hohe Arbeitsleistung und der Gesundheit sehen, immer noch gering.


Ergonomie am Arbeitsplatz: So wichtig ist das optimale Büro - Karrierebibel – Jochen Mai
- Stephan Forstmann, Büromöbel Experte GmbH

Die wichtigsten Ergonomie-Vorgaben für Arbeitgeber (aber auch für Arbeitnehmer im Homeoffice):

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    §6 Arbeitsräume, Sanitätsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    §3 Grundpflichten des Arbeitgebers §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    §6 Dokumentation
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    §5 Täglicher Arbeitsablauf
  • Weitere Normen
    DIN EN ISO 9241: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (Bildschirmarbeitsplätze)
    DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen psychischer Arbeitsbelastung

Ergonomie am Arbeitsplatz: 33 Tipps für gesunde Büroarbeit + Infografik
- Stephan Forstmann, Büromöbel Experte GmbH

So richtest du deinen Arbeitsplatz richtig ein - inside-intermedia Digital GmbH
Ergonomie am Arbeitsplatz - Andreas Hüftle

Cloud-Speicher

Die Cloud-Technologie ist voll im Trend. Besonders bei dem zunehmenden Homeoffice ist diese Technologie eine Option.
Viele Unternehmen sehen eine Cloud als die wichtigste Technologie im Bereich der Digitalisierung an. Eine Cloud ist eine internetbasierte Bereitstellung von Speicherplatz, Rechenleistung oder Anwendungssoftware durch einen externen Dienstanbieter. Diese Infrastrukturen werden vorwiegend über Programme auf den zugreifenden Geräten (Clients [Schnittstelle zum Benutzer]) und über den Webbrowser genutzt. Die Wartung und Pflege der zugrundeliegenden Architektur übernimmt der Cloud-Anbieter.

Das Arbeiten mit einer Cloud ist eine einfache, zuverlässige und skalierbare Methode zum Speichern, Abrufen und Freigeben von Daten. Da die meisten Computernutzer nicht selbst Hard- und Software für einen eigenen Cloudspeicher einrichten wollen, gibt es kommerzielle Cloud-Anbieter mit unkomplizierte Fertiglösungen. Die Datenübertragung sollte in jedem Falle verschlüsselt erfolgen.
Die Nutzung einer Cloud bietet sich an, wenn Unternehmensdaten auf mehr als nur einem Rechner (Laptop, Smartphones, Tablets) verfügbar sein sollen. Dann kann man überall auf alle benötigten Daten (z. B. Berechnungsunterlagen, technische Unterlagen, Bilder, Videos) zugreifen. Vorausgesetzt, es gibt eine Internetverbindung.
Eine Hemmschwelle für die Nutzung er Cloud ist das Thema Datenschutz. Die Skepsis gegenüber der "Wolke" ist besonders bei deutschen Unternehmen verbreitet. Die meisten Server stehen im Ausland und da werden eine fehlende Abhörsicherheit, Verschlüsselungsprobleme, gehackte Serverarchitekturen und geringe Ausfallsicherheit vermutet. Die Server sollten also in Deutschland stehen, bei denen dann deutsches Recht angewendet werden muss. Hier gelten dann die überarbeiteten Datenschutzgesetze nach neuester EU-Norm.

Eine große Gefahr bei der Nutzung einer Cloud besteht darin, wenn jemand die vollständigen Zugangsdaten hat, dann hat der auch einen Zugriff auf die Daten in der Cloud. Ein weiterer Nachteil, ohne Internet keinen Zugriff auf die Cloud. Also sollte man bedenken, dass man nur per Internet einen Zugriff auf die eigenen Daten hat.
Ein Vorteil bei der Einrichtung einer Cloud ist, dass die gespeicherten Daten auch dann sicher sind, wenn diese, die auf dem Computer z. B. durch ein Feuer oder Hochwasser vernichtet wurden, weiter vorhanden sind.

Arten der Cloud-Bereitstellung
Bei Cloud-Services unterscheidet man verschiedene Arten der Bereitstellung. Je nachdem von wem die Services angeboten werden und an welche Zielgruppe sie sich richten, spricht man dabei von
• Public Clouds
• Private Clouds
• Hybrid Clouds
• Community Cloud

Public Cloud
Die Public Cloud oder öffentliche Cloud ist ein Angebot eines frei zugänglichen Providers, der seine Dienste offen über das Internet für jedermann zugänglich macht. Webmailer-Dienste oder die bekannten Google-Docs sind ebenso Beispiele für Public Cloud Angebote wie die kostenpflichtigen Services eines Microsoft Office 365 oder eines SAP Business by Design.
Private Cloud
Dem gegenüber stehen Private Cloud Dienste. Aus Gründen von Datenschutz und IT-Sicherheit ziehen es Unternehmen häufig vor, ihre IT-Dienste weiterhin selbst zu betreiben und ausschließlich ihren eigenen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Werden diese in einer Weise angeboten, dass der Endnutzer im Unternehmen cloud-typische Mehrwerte nutzen kann, wie z. B. eine skalierbare IT-Infrastruktur oder installations- und wartungsfreie IT-Anwendungen, die über den Webbrowser in Anspruch genommen werden können, dann spricht man von einer Private Cloud. Häufig werden diese Mehrwerte aber in so bezeichneten IT-Infrastrukturen nicht oder nur teilweise erreicht.
Hybrid Clouds
Mit Hybrid Clouds werden Mischformen dieser beiden Ansätze bezeichnet. So laufen bestimmte Services bei öffentlichen Anbietern über das Internet, während datenschutzkritische Anwendungen und Daten im Unternehmen betrieben und verarbeitet werden. Die Herausforderung liegt hier in der Trennung der Geschäftsprozesse in datenschutzkritische und -unkritische Workflows. Voraussetzung ist eine saubere und konsequente Klassifizierung der im Unternehmen vorhandenen und verarbeiteten Daten.
Community Clouds
Einen eher seltenen Spezialfall stellen die so genannten Community Clouds dar. So werden Cloud-Infrastrukturen bezeichnet, die von mehreren Unternehmen – z. B. im Kontext eines Projekts – genutzt und bereitgestellt werden, um gemeinsam auf bestimmte Dienste zugreifen zu können. Diese sind jedoch nicht öffentlich verfügbar, sondern beschränken sich auf einen definierten Nutzerkreis.
Quelle: Fraunhofer-Allianz Cloud Computing

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Untertisch-Infrarotheizung

In der zunehmenden Home-Office-Zeit besteht der Wunsch nach einem warmen Platz in vielen Bereichen. Eine Untertisch-Infrarotheizung erfüllt diesen Wunsch. Sie sorgt für perfekte Wärme am Arbeitsplatz, im Kinderzimmer oder für ein wenig Warme in der Übergangszeit auf der Terrasse. Ein Infrarotpaneel kann problemlos unter der Tischplatte montiert oder an der Wand angebracht werden und spendet punktgenaue Wärme.

LAVA® DESK 120

Quelle: ETHERMA Elektrowärme GmbH

 

LAVA BASIC DM mit LAVA LED

Quelle: ETHERMA Elektrowärme GmbH

Der magnetfeldfreie LAVA® DESK 120 ist die einfachste Möglichkeit. Durch die einfache Montage mit nur 4 Schrauben kann die Infrarotheizung problemlos unter der Tischplatte oder an der Wand im Beinbereich am Schreibtisch angebracht werden und spendet punktgenaue Wärme. Mit nur 15 mm Höhe bleibt er unter dem Tisch so gut wie unsichtbar und nimmt keinen Platz weg.durch die glatte Oberfläche und einer kontrollierten Oberflächentemparatur besteht keine Gefahr für Textilien oder die Haut.
Die LAVA BASIC-DM ist eine nur 22 mm tiefe Infrarotheizung, die sowohl zur Beheizung von der Decke als auch Wand geeignet ist und durch ein spezielles magnetfeldfreies Heizelement infrarote Strahlungswärme erzeugt. Sie eignen sich hervorragend als Voll- oder Zonenheizung. Beim Einbau in der Zwischendecke integriert sich die Heizung vollständig in die Decke. Durch die Deckenmontage kann der Raum optimal ausgenützt werden, außerdem werden Beschädigungen am Heizgerät vermieden.
Das LAVA®-LED ist ein Zubehör für die LAVA® BASIC-DM Infrarotheizung, das zur Beleuchtung von Räumen, Arbeitsplätzen, aber auch als Effektbeleuchtung dient. Bestehend aus zwei weißen Aluminiumprofilen und einer opalen Plexiglasabdeckung für die ideale Lichtstreuung wird der LAVA®-LED jeweils an den Längsseiten der Infrarotpaneele befestigt. Dabei erfolgt die Steuerung unabhängig von der Infrarotheizung. Mit dem optionalen Dimm-Modul können die LED-Lichtbalken entweder drahtgebunden mittels Wandtaster oder mit einem Funkhandsender gedimmt werden.


Infrarot Buch - ETHERMA Elektrowärme GmbH


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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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