|
Alle technischen
Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren
mit einem Typenschild (Leistungsschild)
versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung
muss alle beschreibenden, identifizierenden
und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte
vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften,
in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen
oder in den Regeln einer Branche. In
vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden
Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder
(siehe Abbildungen). |
Angaben auf dem
Typenschild: |
- Hersteller
- Bautyp bzw. Ausführung
- wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
- Baujahr
- Bauartzulassung
- Seriennummer
- Bestellnummer
- CE-Kennzeichnung
- Länderkennung
- IP-Schutzart
- (Schutzklasse)
- andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE,
GS, DIN)
|
Wiederkehrende
Daten eines Typenschildes und Leistungseinheiten sind vorgedruckt.
Variable Angaben (Leistungsbereiche, Baujahr) werden
mit Schlagzahlen eingeschlagen, damit sie nicht so leicht verändert
werden können. |
|
|
Quelle:
DVGW |
|
Auf dem Typenschild
bzw. dem Produkt müssen z.T. weitere Angaben gemacht werden. So müssen
der Name oder das Kennzeichen (Logo) des Herstellers eindeutig erkennbar
sein. Bei der Gasgeräterichtlinie sind Angaben zu den unterschiedlichen
gasspezifischen Versorgungsbedingungen für jedes Bestimmungsland
bezüglich Prüfgasen, Prüfdrücken und Gerätekategorien
erforderlich.
|
Anhand der
Angaben des Bestimmungslandes oder der für das jeweilige Bestimmungsland
zulässigen Gerätekategorien läßt sich erkennen, ob
das Gasgerät für ein bestimmtes Bestimmungsland geprüft
wurde. Nur dann ist es in dem jeweiligen Land auch problemlos einsetzbar.
Viele Richtlinie verlangen ferner die Angabe der letzten beiden Ziffern
des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde sowie die Nummer
des Konformitätszertifikats. Bei der Bauproduktenrichtlinie sind
außerdem bestimmte Produktmerkmale gemäß den technischen
Spezifikationen (Klassen) anzugeben. Quelle: DVGW |
|
|
|
Gasgerät
Gasgerät |
|
|
|
|
|
Ölkessel |
Ölbrenner |
Ölbrenner-Steuergerät |
|
|
|
|
|
|
|
Leistungsdaten
In der Haustechnik gibt es ein Wirrwarr von Begriffen mit dem Bezug auf "Leistung".
- Leistung
- Nennleistung
- installierte Leistung
- Bemessungsleistung
- Nennwärmeleistung
- Nennwärmebelastung
- Leistungsaufnahme
|
|
IP-SchutzartenLeistungsdaten
Elektrische Betriebsmittel (z. B. Betriebsgeräte,
Bauteile, Leuchten, LED-Module) müssen nach DIN EN 60529
einer bestimmten Schutzart angehören, die ihrer
Beanspruchung durch Fremdkörper
und Wasser entsprechen. Die Schutzarten werden durch
einen IP-Code (Ingress Protection - Schutz gegen Eindringen)
auf den Typenschildern angegeben. Die Schutzart
IPXX bedeutet, dass die Schutzart nicht definiert
ist, da das elektrische Betriebsmittel keinem Test unterzogen wurde. Wird
die Schutzart nicht angegeben, ist das elektrische Betriebsmittel
gemäß IP20 geschützt.
|
IP-Schutzarten
nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) |
erster1)
Kennziffer |
Schutzgrad |
zweite2)
Kennziffer |
Schutzgrad |
0 |
ungeschützt |
0 |
ungeschützt |
1 |
Geschützt gegen feste
Fremdkörper
größer als 50 mm |
1 |
Geschützt gegen Tropfwasser |
2 |
Geschützt gegen feste
Fremdkörper
größer als 12 mm |
2 |
Geschützt gegen Tropfwasser
unter 15° |
3 |
Geschützt gegen feste
Fremdkörper
größer als 2,5 mm |
3 |
Geschützt gegen Sprühwasser |
4 |
Geschützt gegen feste
Fremdkörper
größer als 1 mm |
4 |
Geschützt gegen Spritzwasser |
5 |
Staubgeschützt |
5 |
Geschützt gegen Strahlwasser |
6 |
Staubdicht |
6 |
Geschützt gegen schwere
See |
|
|
7 |
Geschützt gegen die
Folgen von
Eintauchen |
|
|
8 |
Geschützt gegen Untertauchen |
|
|
9 |
Schutz gegen sehr intensivem Wasserstrahl |
Zusätzlicher3)
und ergänzender4)
Buchstabe |
A |
Geschützt gegen den
Zugang mit dem
Handrücken |
H |
Hochspannungs-Betriebsmittel |
B |
Geschützt gegen den Zugang mit
dem Finge |
M |
Geprüft auf schädliche Wirkungen
durch den
Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile
des Betriebsmittels in Betrieb sind |
C |
Geschützt gegen den Zugang mit
Werkzeug |
S |
Geprüft auf schädliche Wirkungen
durch den
Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile
des Betriebsmittels im Stillstand sind |
D |
Geschützt gegen den Zugang mit
Draht |
W |
Geeignet zur Verwendung unter festgelegten
Wetterbedingungen und ausgestattet mit zusätzlichen schützenden
Maßnahmen oder Verfahren |
1) Die erste Kennziffer
hat zwei Bedeutungen. Sie bestimmt, inwieweit das elektrische Betriebsmittel
gegen das Eindringen fester Fremdkörper (einschließlich
Staub) geschützt ist und gibt auch den
Grad des Berührungsschutzes von Personen an.
2) Die zweite Kennziffer bestimmt den Schutz des elektrischen Betriebsmittels
gegen schädliche Einwirkung durch das Eindringen von Wasser.
3) Der freiwillige zusätzliche Buchstabe kann den Schutz von
Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen des elektrischen
Betriebsmittels bestimmen (Berührungsschutz).
4) Der freiwillige ergänzende Buchstabe hinter der zweiten
Kennziffer oder dem zusätzlichen Buchstaben kann eine ergänzende
Information angeben. |
|
|
|
Schutzklassen
Die Schutzklassen sind für
alle elektrischen Betriebsmittel in der DIN EN
61140 :- 2007-03 "Schutz gegen elektrischen Schlag –
Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ (VDE
0140-1) festgelegt. Zur Kennzeichnung der Betriebsmittel
mit der betreffenden Schutzklasse sind Symbole in der
DIN EN 60417 definiert.
Teile elektrischer Geräte und Anlagen, die eine
für den Menschen gefährliche elektrische Spannung führen,
dürfen im fehlerfreien Zustand nicht berührbar
sein. Wenn aber Fehler auftreten, die zu einem für Menschen lebensgefährlichen
elektrischen Schlag führen können, muss eine
geeignete Schutzmaßnahme dieses verhindern.
Die Schutzklasse ist von der mit der IP-Schutzart
(Ingress Protection - DIN EN 60529) klassifizierten Schutzart zu unterscheiden.
Schutzklasse I
Die Schutzklasse I gilt für alle elektrischen
Betriebsmittel und Anlagenteile mit Schutzleiteranschluss,
der an den Schutzleiter der vorhandenen Installation angeschlossen werden
muss (z. B. "Schuko-Stecker). Bei dem Versagen der Basisisolierung,
wird der Stromkreis abgeschaltet, sodass keine gefährliche Berührungsspannung
bestehen bleibt. Dies funktioniert nur mit einem Hauptpotentialausgleich
und Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) oder
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD - Residual
Current protective Device [FI-Schalter]).
Schutzklasse II
Bei der Schutzklasse II macht eine doppelte oder auch verstärkte
Isolierung Isolationsfehler praktisch unmöglich. Viele Hausgeräte
(Küchenmaschinen, Rasierapparate etc.) und Betriebsmittel (z.B. Lichtschalter)
sind heute schutzisoliert, da kein Schutzleiter angeschlossen werden kann.
Ein Erkennungsmerkmal ist der flache sog. "Europastecker" ohne
Schutzleiterkontakt.
Schutzklasse III
Elektrische Geräte, die mit Schutzkleinspannung
(max. 50 V AC bzw. 120 V DC) oder mit Schutztransformatoren
(z. B. Rasiersteckdosen in Badezimmern) sicher getrennt betrieben werden.
Weiterentwicklung
des Personenschutzes
- Burkhard Schulze - ZVEH
|
|