Typenschild

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder in den Regeln einer Branche. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder (siehe Abbildungen).

Angaben auf dem Typenschild:
  • Hersteller
  • Bautyp bzw. Ausführung
  • wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
  • Baujahr
  • Bauartzulassung
  • Seriennummer
  • Bestellnummer
  • CE-Kennzeichnung
  • Länderkennung
  • IP-Schutzart
  • (Schutzklasse)
  • andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE, GS, DIN)
Wiederkehrende Daten eines Typenschildes und Leistungseinheiten sind vorgedruckt. Variable Angaben (Leistungsbereiche, Baujahr) werden mit Schlagzahlen eingeschlagen, damit sie nicht so leicht verändert werden können.
Quelle: DVGW
Auf dem Typenschild bzw. dem Produkt müssen z.T. weitere Angaben gemacht werden. So müssen der Name oder das Kennzeichen (Logo) des Herstellers eindeutig erkennbar sein. Bei der Gasgeräterichtlinie sind Angaben zu den unterschiedlichen gasspezifischen Versorgungsbedingungen für jedes Bestimmungsland bezüglich Prüfgasen, Prüfdrücken und Gerätekategorien erforderlich.
Anhand der Angaben des Bestimmungslandes oder der für das jeweilige Bestimmungsland zulässigen Gerätekategorien läßt sich erkennen, ob das Gasgerät für ein bestimmtes Bestimmungsland geprüft wurde. Nur dann ist es in dem jeweiligen Land auch problemlos einsetzbar. Viele Richtlinie verlangen ferner die Angabe der letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde sowie die Nummer des Konformitätszertifikats. Bei der Bauproduktenrichtlinie sind außerdem bestimmte Produktmerkmale gemäß den technischen Spezifikationen (Klassen) anzugeben. Quelle: DVGW
Typenschilder auf Gasheizkesseln - Klaus Peter Gietmann / Bosch Thermotechnik GmbH
   
 
                                         Gasgerät                                                                                          Gasgerät
 
 
Ölkessel
Ölbrenner
Ölbrenner-Steuergerät
 
 
 

Leistungsdaten
In der Haustechnik gibt es ein Wirrwarr von Begriffen mit dem Bezug auf "Leistung".

  • Leistung
  • Nennleistung
  • installierte Leistung
  • Bemessungsleistung
  • Nennwärmeleistung
  • Nennwärmebelastung
  • Leistungsaufnahme


IP-SchutzartenLeistungsdaten
Elektrische Betriebsmittel (z. B. Betriebsgeräte, Bauteile, Leuchten, LED-Module) müssen nach DIN EN 60529 einer bestimmten Schutzart angehören, die ihrer Beanspruchung durch Fremdkörper und Wasser entsprechen. Die Schutzarten werden durch einen IP-Code (Ingress Protection - Schutz gegen Eindringen) auf den Typenschildern angegeben. Die Schutzart IPXX bedeutet, dass die Schutzart nicht definiert ist, da das elektrische Betriebsmittel keinem Test unterzogen wurde. Wird die Schutzart nicht angegeben, ist das elektrische Betriebsmittel gemäß IP20 geschützt.

IP-Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1)

erster1)
Kennziffer

 Schutzgrad
zweite2)
Kennziffer
Schutzgrad
0
ungeschützt
0
 ungeschützt
1
Geschützt gegen feste Fremdkörper
größer als 50 mm
1
Geschützt gegen Tropfwasser
2
Geschützt gegen feste Fremdkörper
größer als 12 mm
2
Geschützt gegen Tropfwasser unter 15°
3
Geschützt gegen feste Fremdkörper
größer als 2,5 mm
3
Geschützt gegen Sprühwasser
4
Geschützt gegen feste Fremdkörper
größer als 1 mm
4
Geschützt gegen Spritzwasser
5
Staubgeschützt
5
Geschützt gegen Strahlwasser
6
Staubdicht
6
Geschützt gegen schwere See
   
7
Geschützt gegen die Folgen von
Eintauchen
   
8
Geschützt gegen Untertauchen
   
9
Schutz gegen sehr intensivem Wasserstrahl
Zusätzlicher3) und ergänzender4) Buchstabe
A
Geschützt gegen den Zugang mit dem
Handrücken
H
Hochspannungs-Betriebsmittel
B
Geschützt gegen den Zugang mit dem Finge
M
Geprüft auf schädliche Wirkungen durch den
Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile
des Betriebsmittels in Betrieb sind
C
Geschützt gegen den Zugang mit Werkzeug
S
Geprüft auf schädliche Wirkungen durch den
Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile
des Betriebsmittels im Stillstand sind
D
Geschützt gegen den Zugang mit Draht
W
Geeignet zur Verwendung unter festgelegten
Wetterbedingungen und ausgestattet mit zusätzlichen schützenden Maßnahmen oder Verfahren

1) Die erste Kennziffer hat zwei Bedeutungen. Sie bestimmt, inwieweit das elektrische Betriebsmittel gegen das Eindringen fester Fremdkörper (einschließlich Staub) geschützt ist und gibt auch den
Grad des Berührungsschutzes von Personen an.
2) Die zweite Kennziffer bestimmt den Schutz des elektrischen Betriebsmittels gegen schädliche Einwirkung durch das Eindringen von Wasser.
3) Der freiwillige zusätzliche Buchstabe kann den Schutz von Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen des elektrischen Betriebsmittels bestimmen (Berührungsschutz).
4) Der freiwillige ergänzende Buchstabe hinter der zweiten Kennziffer oder dem zusätzlichen Buchstaben kann eine ergänzende Information angeben.

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Grundlagen der Elektrotechnik
HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.


Schutzklassen
Die Schutzklassen sind für alle elektrischen Betriebsmittel in der DIN EN 61140 :- 2007-03 "Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ (VDE 0140-1) festgelegt. Zur Kennzeichnung der Betriebsmittel mit der betreffenden Schutzklasse sind Symbole in der DIN EN 60417 definiert.
Teile elektrischer Geräte und Anlagen, die eine für den Menschen gefährliche elektrische Spannung führen, dürfen im fehlerfreien Zustand nicht berührbar sein. Wenn aber Fehler auftreten, die zu einem für Menschen lebensgefährlichen elektrischen Schlag führen können, muss eine geeignete Schutzmaßnahme dieses verhindern.
Die Schutzklasse ist von der mit der IP-Schutzart (Ingress Protection - DIN EN 60529) klassifizierten Schutzart zu unterscheiden.

Schutzklasse I
Die Schutzklasse I gilt für alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagenteile mit Schutzleiteranschluss, der an den Schutzleiter der vorhandenen Installation angeschlossen werden muss (z. B. "Schuko-Stecker). Bei dem Versagen der Basisisolierung, wird der Stromkreis abgeschaltet, sodass keine gefährliche Berührungsspannung bestehen bleibt. Dies funktioniert nur mit einem Hauptpotentialausgleich und Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD - Residual Current protective Device [FI-Schalter]).
Schutzklasse II
Bei der Schutzklasse II macht eine doppelte oder auch verstärkte Isolierung Isolationsfehler praktisch unmöglich. Viele Hausgeräte (Küchenmaschinen, Rasierapparate etc.) und Betriebsmittel (z.B. Lichtschalter) sind heute schutzisoliert, da kein Schutzleiter angeschlossen werden kann. Ein Erkennungsmerkmal ist der flache sog. "Europastecker" ohne Schutzleiterkontakt.
Schutzklasse III
Elektrische Geräte, die mit Schutzkleinspannung (max. 50 V AC bzw. 120 V DC) oder mit Schutztransformatoren (z. B. Rasiersteckdosen in Badezimmern) sicher getrennt betrieben werden.


Weiterentwicklung des Personenschutzes - Burkhard Schulze - ZVEH


Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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