Diese Strafen drohen Schwarzarbeitern


In privaten Haushalten sind über 3 Millionen Schwarzarbeiter beschäftigt.

Schwarzarbeit wird bislang als Ordnungswidrigkeit eingestuft - künftig könnte es aber sogar als Straftat verfolgt werden.

"Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt", betont ein Sprecher der Bundesregierung. Darum soll ab Mitte 2004 Schwarzarbeit als Straftat gelten. Wer als Schwarzarbeiter verurteilt wird, gilt dann als vorbestraft und muss im schlimmsten Fall mit Haft rechnen.

Doch schon heute muss die Schattenwirtschaft mit empfindlichen Strafen rechnen: Seit Sommer 2002 sind die Gesetze verschärft worden - es drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro.

Finanzbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitsämter sind den Schwarzarbeitern ständig auf der Spur. In Zukunft soll der Zoll federführend die Kontrollen vornehmen - 5000 neue Stellen sollen dort extra dafür geschaffen werden.

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