Diese
Strafen drohen Schwarzarbeitern
In privaten Haushalten sind über 3 Millionen Schwarzarbeiter beschäftigt.
Schwarzarbeit wird bislang
als Ordnungswidrigkeit eingestuft - künftig könnte es aber sogar als Straftat
verfolgt werden.
"Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität,
die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt", betont ein Sprecher der
Bundesregierung. Darum soll ab Mitte 2004 Schwarzarbeit als Straftat gelten.
Wer als Schwarzarbeiter verurteilt wird, gilt dann als vorbestraft und
muss im schlimmsten Fall mit Haft rechnen.
Doch schon heute muss die Schattenwirtschaft mit empfindlichen Strafen
rechnen: Seit Sommer 2002 sind die Gesetze verschärft worden - es drohen
Bußgelder bis zu 300.000 Euro.
Finanzbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitsämter sind den Schwarzarbeitern
ständig auf der Spur. In Zukunft soll der Zoll federführend die Kontrollen
vornehmen - 5000 neue Stellen sollen dort extra dafür geschaffen werden.
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