Was ist Schwarzarbeit - und was nicht?

Freiwillige Helfer sollten nicht zu üppig entlohnt werden.


Eigentlich müsste die Definition von Schwarzarbeit ja ganz einfach sein: Überall dort, wo Arbeit ohne Rechnung und Mehrwertsteuer bezahlt wird - also "bar auf die Kralle" - riecht es zumindest nach Schattenwirtschaft.

Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit drückt sich da aber ein wenig komplizierter aus. Danach ist derjenige ein Schwarzarbeiter, der

  • Leistungsmissbrauch betreibt, also z.B. Arbeitslosengeld kassiert und nebenbei noch jobbt, ohne die Behörde davon zu informieren
  • sein Gewerbe nicht angemeldet hat
  • ein Handwerk anbietet, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Juristisch gesehen, ist es also im engeren Sinne keine Schwarzarbeit, wenn z.B. ein ordentlicher Handwerker sich ohne Rechnung bezahlen lässt. Das würde dann eher unter die Rubrik "Steuerbetrug" fallen. Aber weder Politik noch öffentliche Meinung mache solch feine Unterschiede, wenn es ums Thema Schwarzarbeit geht.

Übrigens: Wenn Ihnen beim Hausbau Freunde und Nachbarn helfen, ist das in der Regel auch keine Schwarzarbeit. Solange Sie Ihre fleißigen Helfer nicht zu üppig bezahlen: 2000 Euro Aufwandsentschädigung könnten gerade noch okay sein - wird's mehr, könnte eine verdeckte Arbeitnehmertätigkeit vermutet werden

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