Was
ist Schwarzarbeit - und was nicht?
Freiwillige Helfer sollten
nicht zu üppig entlohnt werden.
Eigentlich müsste die Definition von Schwarzarbeit ja
ganz einfach sein: Überall dort, wo Arbeit ohne Rechnung und Mehrwertsteuer
bezahlt wird - also "bar auf die Kralle" - riecht es zumindest nach Schattenwirtschaft.
Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit drückt
sich da aber ein wenig komplizierter aus. Danach ist derjenige ein Schwarzarbeiter,
der
- Leistungsmissbrauch betreibt, also z.B. Arbeitslosengeld
kassiert und nebenbei noch jobbt, ohne die Behörde davon zu informieren
- sein Gewerbe nicht angemeldet hat
- ein Handwerk anbietet, ohne in die Handwerksrolle
eingetragen zu sein.
Juristisch gesehen, ist es also im engeren Sinne keine
Schwarzarbeit, wenn z.B. ein ordentlicher Handwerker sich ohne Rechnung
bezahlen lässt. Das würde dann eher unter die Rubrik "Steuerbetrug" fallen.
Aber weder Politik noch öffentliche Meinung mache solch feine Unterschiede,
wenn es ums Thema Schwarzarbeit geht.
Übrigens: Wenn Ihnen beim Hausbau Freunde und Nachbarn helfen, ist das in
der Regel auch keine Schwarzarbeit. Solange Sie Ihre fleißigen Helfer nicht
zu üppig bezahlen: 2000 Euro Aufwandsentschädigung könnten gerade noch okay
sein - wird's mehr, könnte eine verdeckte Arbeitnehmertätigkeit vermutet
werden… |