Schwarzarbeit vor Gericht

Ab Mitte 2004 könnte Schwarzarbeit als Straftat verfolgt werden.

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt oder selbst ohne entsprechende Anmeldung sein Geld verdient, könnte dies hinterher bitter bereuen. Denn vor Gericht hat die Schattenwirtschaft ganz schlechte Karten.

Im Jahre 2002 wurden wegen Schwarzarbeit-Delikten 127,5 Millionen Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Durch die Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2002 drohen in schweren Fällen Bußgelder bis zu 300.000 Euro.

Oftmals landet Schwarzarbeit vor Gericht, weil nach getaner Arbeit Mängel auftraten. Lange Zeit sah es für die Auftraggeber schlecht aus, die ausführenden Handwerker deswegen zur Verantwortung ziehen.

Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können sich Handwerker und Architekten nun nicht mehr so einfach aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen für Pfusch infolge von Schwarzarbeit gerade stehen. Dies gilt aber nur für "offiziell Gewerbetreibende". Gegen Privatleute wie Freunde, Nachbarn oder "Hobby-Handwerker" bestehen weiterhin keine Ansprüche.

Schwarzarbeiter, die noch ausstehenden Lohn einklagen wollen, gehen meist leer aus. Ein (mündlich wie schriftlich abgefasster) Vertrag ist nichtig, wenn es sich dabei um Schwarzarbeit handelt. Ausnahme: Wenn ein Arbeiter davon ausgeht, dass sein Unternehmen korrekt abrechnet, hat er Chancen, noch ausstehenden Lohn vor Gericht einzuklagen.

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