Schwarzarbeit
vor Gericht
Ab Mitte 2004 könnte Schwarzarbeit als Straftat verfolgt
werden.
Wer Schwarzarbeiter beschäftigt
oder selbst ohne entsprechende Anmeldung sein Geld verdient, könnte dies
hinterher bitter bereuen. Denn vor Gericht hat die Schattenwirtschaft
ganz schlechte Karten.
Im Jahre 2002 wurden wegen Schwarzarbeit-Delikten 127,5 Millionen Euro
Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Durch die Gesetzesverschärfung aus
dem Jahr 2002 drohen in schweren Fällen Bußgelder bis zu 300.000 Euro.
Oftmals landet Schwarzarbeit vor Gericht, weil nach getaner Arbeit Mängel
auftraten. Lange Zeit sah es für die Auftraggeber schlecht aus, die ausführenden
Handwerker deswegen zur Verantwortung ziehen.
Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können sich Handwerker und
Architekten nun nicht mehr so einfach aus der Verantwortung stehlen. Sie
müssen für Pfusch infolge von Schwarzarbeit gerade stehen. Dies gilt aber
nur für "offiziell Gewerbetreibende". Gegen Privatleute wie Freunde, Nachbarn
oder "Hobby-Handwerker" bestehen weiterhin keine Ansprüche.
Schwarzarbeiter, die noch ausstehenden Lohn einklagen wollen, gehen meist
leer aus. Ein (mündlich wie schriftlich abgefasster) Vertrag ist nichtig,
wenn es sich dabei um Schwarzarbeit handelt. Ausnahme: Wenn ein Arbeiter
davon ausgeht, dass sein Unternehmen korrekt abrechnet, hat er Chancen,
noch ausstehenden Lohn vor Gericht einzuklagen.
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