Anerkannte Regeln der Technik  | 
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Die Hierarchie 
        der technischen Regeln und Vorschriften  | 
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Quelle: Uponor 
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Die anerkannten Regeln der Technik stellen das allgemein eingeführte und bewährte Fachwissen dar. Zu den Anerkannten Regeln der 
        Technik (aRdT) gehören die DIN-Vorschriften des Normenausschusses 
        Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die Vorschriften 
        des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-Vorschriften) und die 
        Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), 
        aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen 
        können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien 
        entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten 
        nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt 
        haben.   | 
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Der BGH hat mit dem 
        Urteil vom 14.5.1998 - VII 
        Zr 184/97 (Immobilien- & Baurecht 1998, S. 377) folgendes 
        festgestellt: Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.  | 
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|   Regeln der Technik Die Regeln der Technik beeinflussen die Anerkannten Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar.  | 
    
Stand der Technik Der "Stand der 
          Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren 
          an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung 
          einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert 
          erscheinen lässt geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik 
          gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen 
          und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, 
          festgelegt. Aber, wenn eine Arbeit weniger als 30 Referenzen hat, ist erfahrungsgemäß auch der Stand der Technik nicht ausreichend (oder zumindest nicht ausreichend dokumentiert und referenziert)  | 
    
Stand der Wissenschaft Alles, 
          was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar 
          ist, wird als Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu 
          gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem 
          Betrieb umgesetzt werden müssen.  | 
    
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         Technische Regeln sind, wie DIN-Normen und Richtlinien, Empfehlungen 
        und technische Vorschläge. Sie sind keine gesetzlichen Vorschriften. Sie entsprachen dem Stand der 
        Technik. Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als "Stand der Technik" angesehen werden, weil sie einer 
        permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der 
        Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden z. B. die TRD, TRB, TRR, TRSK, und TRG nicht mehr 
        geändert und dadurch auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die 
        Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr 
        technische Details beschreiben. Technische Regeln - Berufsgenossenschaft Holz und Metall  | 
    
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Technische Richtlinien 
            werden von einer Organisation (z. B. VDI-Verein Deutscher 
            Ingenieure, VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik 
            e.V.) ausgegeben und geben einen Handlungsrahmen 
            vor. Es gibt aber auch rechtliche Richtlinien, die 
            von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium 
            (z. B. UMA, BMWi) beschlossen werden. 
          VDI-Richtlinien EU-Richtlinien 
            sind Rechtsakte der Europäischen Union (EU) und als 
            solche Teil des sekundären Unionsrechts. Hier wird 
            zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsrichtlinien der Kommission 
            und delegierten Richtlinien unterschieden.  | 
    
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DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) Die Bezeichnung "DIN" 
          steht für "Deutsches Institut für 
          Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" 
          oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der 
          Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss 
          erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO) 
          und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen 
          Normenwerks.  | 
    
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         Vorschriften sind verbindliche Anweisungen, 
        die ein bestimmtes Verhalten und Handeln vorgeben. Diese können gesetzlicher, 
        religiöser oder sittlicher, aber auch nur strengerer und genauerer 
        Art sein. 
        Bedeutungsgleiche oder bedeutungsähnliche Wörter oder Wortgruppen (Synonyme): Verordnung, Gesetz, Gebot, Anordnung, Anweisung, Weisung, Befehl, Verfügung, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Instruktion, Maßregel, Mussbestimmung, Order, Satzung, Statut, Wille, Direktive, Reglement; Regelwerk, Paragrafenwerk. In der Praxis wird zwischen Kann-Vorschriften, Soll-Vorschriften und Muss-Vorschriften unterschieden. 
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Verordnung
           Im Gegensatz zu Gesetzen werden  Verordnungen durch 
          Regierungen oder Verwaltungen (Exekutive)  erlassen 
          und nicht durch ein Parlament (Legislative). Gesetze legen fest, was gemacht werden 
          soll und Verordnungen legen fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen.  | 
    
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           Ein Gesetz ist eine verbindliche 
            Vorschrift, in dem Verbote, Gebote 
            und Erlaubnisse festgelegt sind. Sie sollen das Zusammenleben 
            in einer Gesellschaft bzw. einem Staat regeln.  | 
    
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          der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. 
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