|
|
Das CE-Kennzeichen
(= Communautés
Européennes
= Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt,
das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug
auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard
entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden
der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese
Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der
EU-Richtlinien erfüllen. |
CE-Zeichen
ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle
durch. |
CE-Zeichen
mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die
Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung
für das Produkt abzunehmen. |
Die CE-Kennzeichnung
besteht aus den Buchstaben "CE" nach Anhang IV
der Richtlinie 89/686/EWG. Hinter der CE-Kennzeichnung steht
die Kennummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten
notifizierten Stelle (Notified Body - z.B. 1682 TÜV
SÜD CHEMIE SERVICE GMBH). |
|
|
Die Europäische Kommission
hat 2008 folgende neue Rechtsakte erlassen: |
- Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften
für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang
mit der Vermarktung von Produkten
- Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen
Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
- Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren
im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer
Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig
in den Verkehr gebracht worden sind
|
Für die CE-Kennzeichnung
gelten folgende Grundsätze: |
1. Die CE-Kennzeichnung darf nur
durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden,
sie ist kein Prüfzeichen, das von einer Zertifizierstelle vergeben
wird.
2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für
die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft deren
Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung
nicht angebracht werden.
3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder
sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für die
Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen der
einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft
übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur CE-Kennzeichnung,
eine entsprechende EG-Konformitätserklärung ausstellen.
4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität
eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft bescheinigt.
5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an einem
Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der
Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann.
Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern
sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht
beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für Verbraucher
bietet.
6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind Sanktionen
vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur
sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis
zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung
gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.
|
Folgende Produkte
müssen eine CE-Kennzeichnung haben:
|
1. Niederspannungsgeräte
2. Einfache Druckbehälter
3. Spielzeug
4. Bauprodukte
5. Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] (13) 6.11.1992
6. Maschinen
7. Persönliche Schutzausrüstungen
8. Nichtselbsttätige Waagen
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte
10. Gasverbrauchseinrichtungen
11. Warmwasserheizkessel
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke
13. Medizinprodukte
14. Explosionsgefährdete Bereiche
15. Sportboote
16. Aufzüge
17. Kühl- und Gefriergeräte
18. Druckgeräte
19. Telekommunikationsendeinrichtungen
20. In-vitro-Diagnostika
21. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
|
|
Aber die CE-Kennzeichnung reicht z. B.
bei Gasgräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen.
Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf
dem Typenschild
notwendig. Auf diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung noch
folgende Angaben notwendig. |
- Herstellernamen und –zeichen
- Handelsbezeichnung
- Gasgeräte-Kategorie
- NOX-Klasse
- Stromversorgung
- Produkt-Indent-Nummer
|
Wenn ein Gasgerät zusätzlich zum CE-Prüfzeichen
das DVGW-Qualitätszeichen hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut
werden. Aber das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger bei der Abnahme
der Anlage. |
|