CE-Kennzeichen

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
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Das CE-Kennzeichen (= Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt, das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllen.
CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle durch.
CE-Zeichen mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung für das Produkt abzunehmen.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" nach Anhang IV der Richtlinie 89/686/EWG. Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten notifizierten Stelle (Notified Body - z.B. 1682 TÜV SÜD CHEMIE SERVICE GMBH).
Die Europäische Kommission hat 2008 folgende neue Rechtsakte erlassen:
  • Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
  • Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
  • Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind
Für die CE-Kennzeichnung gelten folgende Grundsätze:

1. Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden, sie ist kein Prüfzeichen, das von einer Zertifizierstelle vergeben wird.
2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden.
3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur CE-Kennzeichnung, eine entsprechende EG-Konformitätserklärung ausstellen.
4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft bescheinigt.
5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an einem Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für Verbraucher bietet.
6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind Sanktionen vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.

Folgende Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung haben:

1. Niederspannungsgeräte
2. Einfache Druckbehälter
3. Spielzeug
4. Bauprodukte
5. Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] (13) 6.11.1992
6. Maschinen
7. Persönliche Schutzausrüstungen
8. Nichtselbsttätige Waagen
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte
10. Gasverbrauchseinrichtungen
11. Warmwasserheizkessel
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke
13. Medizinprodukte
14. Explosionsgefährdete Bereiche
15. Sportboote
16. Aufzüge
17. Kühl- und Gefriergeräte
18. Druckgeräte
19. Telekommunikationsendeinrichtungen
20. In-vitro-Diagnostika
21. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft

CE-Kennzeichnung - Überblick über die Rahmenregelungen
Aber die CE-Kennzeichnung reicht z. B. bei Gasgräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung noch folgende Angaben notwendig.
  • Herstellernamen und –zeichen
  • Handelsbezeichnung
  • Gasgeräte-Kategorie
  • NOX-Klasse
  • Stromversorgung
  • Produkt-Indent-Nummer
Wenn ein Gasgerät zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das DVGW-Qualitätszeichen hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger bei der Abnahme der Anlage.

EU-Konformitätserklärung: Hiermit wird bestätigt, z. B. dass ein Gerät den Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) und der CE-Kennzeichnung entspricht. Die EU-Konformitätserklärung sagt also, dass die Erfüllung von Sicherheitszielen der entsprechenden CE-Richtlinien nachgewiesen wurde. Dadurch ist ein umfangreiches Verfahren mit Handlungsfeldern von der Produktentwicklung bis zum Produktionsprozess verbunden. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die verschiedenen im Detail in den angewendeten Richtlinien beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?   +  Alles über die EU-Konformitätserklärung

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