Zertifizierungen

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

EINFÜHRUNG IN DIE WELT DER KENNZEICHNUNGEN

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Deutschland ist ein Land der Normen und Vorschriften. Dabei geht es um die Qualität oder um die Bestätigung technischer Fähigkeiten für ein bestimmtes Produkt. Dafür gibt die Internationale Organisation für Normung (ISO), das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) oder auch die Europäische Norm (EN).

Die Zertifizierung ist ein Verfahren, mit dem die Einhaltung bestimmter vorgegebene Anforderungen nachgewiesen wird und ein Teilprozess der Konformitätsbewertung. Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z. B. TÜV, DEKRA) vergeben und hinsichtlich der Standards unabhängig oder herstellerspezifisch kontrolliert.
Beispiel von Zertifizierungsarten
- Produkte
- Dienstleistungen
- Herkunftsregion eines Produktes

- Energiemanagementsysteme
- Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und Biokraftstoffen

- Managementsysteme
- Nachweis der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards

- Nachweis der Einhaltung von Anforderungen an den Arbeits- und Umweltschutz
- Nachweis von Arbeitsbedingungen

- Nachweis von Ausbildungsstandards oder besonders ausgearbeiteten Fachnormen bei Personenzertifizierungen


Made in Germany
Am 23. August 1887 wird das Label "Made in Germany" (Hergestellt in Deutschland) eingeführt. Das Label wurde in zuerst in Großbritannien eingeführt, um sich gegen den Import ausländischer Produkte zu schützen (britisches Gesetz - Merchandise Marks Act von 1887).
"Made in Germany" war als Warnhinweis gedacht. Die berühmten Messer und Scheren aus Sheffield wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Deutschen Unternehmen mit oft mäßiger Qualität kopiert. Deutsche Eisenwaren mussten daraufhin in Großbritannien mit dem Warnhinweis "Made in Germany" versehen werden.
Der negativ besetzte Begriff "Made in Germany" wandelte sich aber in sein Gegenteil und entwickelte sich zu einem besonderen Qualitätszeichen bzw. Gütesiegel. Das Label als geografische Ursprungs- und Qualitätsbezeichnung für die in Deutschland hergestellten Waren ist national und international geschützt. Diese Ursprungsbezeichnung ist bis heute ein Markenzeichen für Qualität. Durch die Globalisierung werden viele Teile, die in Produkten mit "Made in Germany" enthalten sind, nicht in Deutschland hergestellt. Hier geht man aber weiterhin davon aus, dass bei einem Anteil bis 50 % das Label noch gerechtfertigt ist. Eine andere Meinung basiert darauf, dass alleine die Tatsache, dass hinter dem Produkt eine deutsche Firma steht, das Label rechtfertigt, weil auch die Produkte, die ganz oder teilweise im Ausland gefertigt werden, durch die Forschung, das Design und die Qualitätssicherung, die in Deutschland angesiedelt sind und deutschen Werten entsprechen.
"Made in Germany" ist heutzutage keine reine Herkunftsbezeichnung sondern auch ein Gütesiegel, mit dem Geschäftskunden und Verbraucher nachhaltig gute Qualität, Sicherheit und einen hohen technischen Standard verbinden.

Wann ist es wettbewerbsrechtlich und kennzeichenrechtlich zulässig, mit "Made in Germany" zu werben? - Thomas Seifried
Die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" - made-in-germany.com AG internet portal
Produktionsstandort Deutschland - INITIATIVE Wir produzieren Deutschland

CEN

Das CEN (Comité Européen de Normalisation / Europäische Komitee für Normung) ist ein Anbieter von europäischen Standards und technischen Spezifikationen. Es ist die einzige anerkannte europäische Organisation im Sinne der Richtlinie 98/34/EG für die Planung, Ausarbeitung und Annahme von europäischen Standards in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Ausnahme für Elektrotechnik (CENELEC) und Telekommunikation (ETSI).
31 nationale Mitglieder arbeiten zusammen, um freiwillige Europäische Normen (EN) zu entwickeln, die dann national umgesetzt werden (DIN EN, ÖNORM EN). Diese Normen werden in den verschiedenen Industrie- und Dienstleistungsbereichen entwickelt, damit in Europa ein Binnenmarkt für Güter und Dienstleistungen durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen verwirklicht werden.

ISO (International Organization for Standardisation / Internationale Organisation für Normung)

EU-Konformitätserklärung: Hiermit wird bestätigt, z. B. dass ein Gerät den Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) und der CE-Kennzeichnung entspricht. Die EU-Konformitätserklärung sagt also, dass die Erfüllung von Sicherheitszielen der entsprechenden CE-Richtlinien nachgewiesen wurde. Dadurch ist ein umfangreiches Verfahren mit Handlungsfeldern von der Produktentwicklung bis zum Produktionsprozess verbunden. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die verschiedenen im Detail in den angewendeten Richtlinien beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?   +  Alles über die EU-Konformitätserklärung
 

Die Konformitätsbewertung wird nach der internationalen Norm ISO/IEC 17000 - 2004 bzw. DIN EN 17000 "Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen" als die Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind, beschrieben.
Hier werden Tätigkeiten der Auswahl, Ermittlung von Eigenschaften, die Bewertung der Einhaltung vorgegebener oder allgemeiner Anforderungen und die Bestätigung, dass eine Erklärung eines Herstellers oder ein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle, dass ein Produkt bestimmte Normen einhält, beschrieben. Hierzu gehören z. B. Stichprobennahme, Prüfen, Inspizieren, Erklären, Zertifizieren, Akkreditieren. Die Objekte der Konformitätsbewertung sind nicht eingeschränkt.

ISO
Die ISO (International Organization for Standardisation / Internationale Organisation für Normung) ist eine international Vereinigung von Organisationen, die sich mit der Erarbeitung und Veröffentlichung von Normen beschäftigen. Die entstandenen ISO-Normen sind international gültig. ISO-Normen gibt es für alle Bereiche mit wenigen Ausnahmen. Ausnahmen sind die Bereiche Elektrik und Elektronik, da hier die Internationale elektronische Kommission zuständig ist und der Bereich der Telekommunikation, da hierfür die Internationale Fernmeldeunion zuständig ist.

Die ISO-Norm ist eine durch eine anerkannte Organisation formulierte Erarbeitung und Veröffentlichung von Richtlinien und Merkmalen. Die ISO-Normen werden von der International Standard Organization formuliert. Ziel der Normen so wie zum Beispiel der ISO-Normen ist es, eine einheitliche Formulierung von Richtlinien zu schaffen, die den aktuellen Ergebnissen aus Wissenschaft und Technik entspricht und den Anwendern und der Gesellschaft Vorteile bringt.

Oft sind die entsprechenden zurückgezogenen nationale DIN-Normen in der Praxis besser zu anzuwenden. Und da Normen meistens sowieso nur Empfehlungen sind, können sie auch eingesetzt werden.

ISO (International Organization for Standardization) - Ben Lutkevich, ComputerWeekly.de -TechTarget, Inc.

Liste von ISO-Normen

DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.)
Die Bezeichnung "DIN" steht für "Deutsches Institut für Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO) und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen Normenwerks.
Die DIN-Normen beinhalten gesicherte Ergebnisse aus der Technik und Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis. Sie müssen nicht beachtet werden, da es sich um private Regelwerke handelt, die nur Empfehlungen sind. Sie müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, was aber oft angenommen wird. Aber, sie werden vom Gesetzgeber in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und sind dann zu beachten.
Eine DIN-Norm, die in keinem Bundesland in der jeweiligen Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht wurde, ist baurechtlich nicht bindend.
Da die DIN-Normen eine Grundlage für gleiche Bedingungen sind, werden sie für technischen Festlegungen, in Ausschreibungen und Baubeschreibungen benutzt bzw. schriftlich aufgeführt und sind somit Vertragsbestandteil. Ob eine DIN-Norm beachtet werden muss, wird in den meisten Fällen von Gerichten beurteilt.

Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. (Zitat: DIN e. V.)

DIN EN (Europäische Norm)
Die Europäischen Normen (EN) sollen für die Harmonisierung der technischen Regeln und Gesetze in dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt (seit 1.1.1993) sorgen. Sie werden von einem der drei europäischen Komitees für Standardisierung (Europäisches Komitee für Normung CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen ETSI) ratifiziert. Nach der Ratifizierung muss eine Europäische Norm von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Norm übernommen werden. In vielen Fällen gibt es zusätzlich nationale Anhänge, die spezielle nationale Eigenarten erläutern. Um eine Doppelnormung zu vermeiden, sind entgegenstehende nationale Normen zurückzuziehen. In der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen einer Europäischen Norm der Status einer nationalen Norm ohne jede Änderung zu geben ist. Jede angenommene Europäische Norm wird in Deutschland mit einem nationalen Vorwort als DIN EN ....... veröffentlicht. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen, die bei einer DIN ....... gültig sind.

Aber >>Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand<<

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DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Quelle: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH

DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Für alle Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.
An die Produkte in der Klima-, Lüftungs-und Sanitärtechnik und Wärmeerzeugung und -speicherung werden besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
So prüft z. B. die Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.


DIN Spec (Deutsches Institut für Normung e.V. - Standard Performance Evaluation Corporation)
Eine DIN SPEC ist keine Norm sondern eine Spezifikation. Während Normen durch einen umfangreichen Erarbeitungsprozess gekennzeichnet sind, geht es bei der Entwicklung von Spezifikationen hauptsächlich um Schnelligkeit. So kann Wissen schnell allen zugänglich gemacht werden. Die Anwendung von Normen und Spezifikationen ist freiwillig.
Beispiel
Im Zusammenhang mit Ausschreibungen gilt das Lastenheft als Anforderungsspezifikation des Auftraggebers, worauf die möglichen Auftragnehmer mit Pflichtenheften als Umsetzungsspezifikation antworten.


ÖNORM (ASI - Austrian Standards Institute)
Das CE-Kennzeichen (= Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt, das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllen.
CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle durch.
CE-Zeichen mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung für das Produkt abzunehmen. > mehr

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde. > mehr

Das VDE-Prüfzeichen kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung überwacht.

Das VDE-Prüfzeichen wird für elektrotechnische Erzeugnisse, auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) verwendet.  > mehr

 

DVGW-Zeichen
Quelle: DVGW e.V.
Produkte mit dem DVGW*-Zeichen gelten als Nachweis der Konformität mit dem DVGW-Regelwerk. Diese Produkte haben eine umfassende und neutrale Qualitätsprüfung, die auf dem bestehenden europäischen und nationalen Regelwerk basiert, bestanden. Sie sind in hygienischer und mechanischer Hinsicht konform zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und werden zusätzlich regelmäßig überwacht. In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung sind diese Produkte für den innereuropäischen Warenverkehr geeignet
* Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. > mehr
Typenschild Ölkessel

Typenschild

Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder > mehr

Das DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik) erteilt als deutsche Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten und europäische technische Zulassungen (ETA) für Bauprodukte und Bausätze. Das DIBt ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:

  • Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme
  • Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten
  • Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
  • Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte
Jedes Jahr werden ca. 2000 nationale Zulassungen erteilt. Auf europäischer Ebene steht das DIBt im Wettbewerb mit den europäischen Zulassungsstellen und ist führend bei der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen. Das Institut ist für Unternehmen tätig, die ihre Produktmärkte in Deutschland, in Europa sowie international haben.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.
Europäische technische Zulassungen werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.

Aufhebung der Bauregellisten A und B und Liste C - Ausgabe 1 (29.03.2019) + Zulassungen, ETAs und mehr


Eine Baumusterprüfung (EG-Baumusterprüfung) dient zur Feststellung, dass die zur Prüfung eingereichten Geräte oder Produkte mit den einschlägigen internationalen und nationalen Fachnormen (z. B. DIN, EN, ISO, IEC), IMO-Resolutionen und SOLAS-Bestimmungen übereinstimmen. Letztendlich muss jedes Gerät bzw. Produkt bei einer zugelassenen bzw. beauftragten Einrichtung eingereicht, geprüft und zugelassen werden. Darüber wird eine Bescheinigung ausgefertigt.
Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, bei dem eine Benannte Stelle feststellt und bescheinigt, dass ein repräsentatives Muster einer in Anhang IV (Anhang IV Maschinen-Richtlinie) genannten Maschine (im Folgenden als „Baumuster“ bezeichnet) die Bestimmungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) erfüllt.
1. Für jedes Baumuster erstellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die in Anhang VII Teil A (Anhang VII Teil A der Maschinen-Richtlinie) genannten technischen Unterlagen.
2. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter reicht bei einer Benannten Stelle seiner Wahl für jedes Baumuster einen Antrag auf EG-Baumusterprüfung ein.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Namen und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten,
- eine schriftliche Erklärung, dass derselbe Antrag bei keiner anderen Benannten Stelle eingereicht worden ist,
- die technischen Unterlagen.
Außerdem stellt der Antragsteller der Benannten Stelle ein Baumuster zur Verfügung. Die Benannte Stelle kann weitere Baumuster verlangen, wenn sie diese für die Durchführung des Prüfungsprogramms benötigt.
3. Die Benannte Stelle
3.1. prüft die technischen Unterlagen, überprüft, ob das Baumuster in Übereinstimmung mit ihnen hergestellt wurde, und stellt fest, welche Bauteile nach den einschlägigen Bestimmungen der zutreffenden harmonisierten Europäischen Normen (Anhang XIV dieser Verordnung bzw. Artikel 7 Absatz 2 der Maschinen-Richtlinie) konstruiert sind und welche nicht;
3.2. führt die erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuche durch oder lässt sie durchführen, um festzustellen, ob die gewählten Lösungen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) erfüllen, sofern die zutreffenden harmonisierten Europäischen Normen (Anhang XIV dieser Verordnung bzw. Artikel 7 Absatz 2 der Maschinen-Richtlinie) nicht angewandt wurden;
3.3. führt im Falle der Anwendung der zutreffenden harmonisierten Europäischen Normen (Anhang XIV dieser Verordnung bzw. Artikel 7 Absatz 2 der Maschinen-Richtlinie) die erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuche durch oder lässt sie durchführen, um festzustellen, ob diese Normen korrekt angewandt wurden;
3.4. vereinbart mit dem Antragsteller den Ort, an dem die Untersuchung, ob das Baumuster nach den geprüften technischen Unterlagen hergestellt wurde, sowie die erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuche durchgeführt werden sollen.
4. Wenn das Baumuster den Bestimmungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) entspricht, stellt die Benannte Stelle dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Die Bescheinigung enthält Namen und Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten, die für die Identifizierung des zugelassenen Baumusters erforderlichen Angaben, die Ergebnisse der Prüfung und die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Bescheinigung. Der Hersteller und die Benannte Stelle bewahren eine Kopie dieser Bescheinigung, die technischen Unterlagen und alle dazugehörigen wichtigen Dokumente nach der Ausstellung der Bescheinigung 15 Jahre lang auf.
5. Wenn das Baumuster den Bestimmungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) nicht entspricht, lehnt es die Benannte Stelle ab, dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung auszustellen, und gibt dafür eine detaillierte Begründung. Sie setzt den Antragsteller, die anderen Benannten Stellen und den Mitgliedstaat, der sie benannt hat, davon in Kenntnis. Ein Einspruchsverfahren ist gemäß § 14 Abs. 6 vorgesehen.
6. Der Antragsteller unterrichtet die Benannte Stelle, in deren Besitz sich die technischen Unterlagen zur EG-Baumusterprüfbescheinigung befinden, von allen an dem zugelassenen Baumuster vorgenommenen Änderungen. Die Benannte Stelle prüft die Änderungen und bestätigt dann die Gültigkeit der vorhandenen EGBaumusterprüfbescheinigung oder stellt eine neue Bescheinigung aus, falls durch die Änderungen die Übereinstimmung des Baumusters mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen oder seine Eignung für die bestimmungsgemäße Verwendung in Frage gestellt werden könnte.
7. Die Kommission, die Mitgliedstaaten, in Österreich die zuständigen Behörden und die anderen Benannten Stellen können auf Verlangen eine Kopie der EG-Baumusterprüfbescheinigung erhalten. In begründeten Fällen können die Kommission und die Mitgliedstaaten, in Österreich die zuständigen Behörden auf Verlangen eine Kopie der technischen Unterlagen und der Ergebnisse der von der Benannten Stelle vorgenommenen Prüfungen erhalten.
8. Unterlagen und Schriftverkehr im Zusammenhang mit den Verfahren für die EG-Baumusterprüfung sind in der/einer Amtssprache der Gemeinschaft des Mitgliedstaats abzufassen, in dem die Benannte Stelle ihren Sitz hat, oder in jeder anderen von der Benannten Stelle akzeptierten Amtssprache der Gemeinschaft.
9. Gültigkeit der EG-Baumusterprüfbescheinigung:
9.1. Die Benannte Stelle hat laufend sicherzustellen, dass die EG-Baumusterprüfbescheinigung gültig bleibt. Sie unterrichtet den Hersteller über alle wichtigen Änderungen, die Auswirkungen auf die Gültigkeit der Bescheinigung haben können. Die Benannte Stelle zieht Bescheinigungen zurück, die nicht mehr gültig sind.
9.2. Den Hersteller der betreffenden Maschine trifft die laufende Verpflichtung sicherzustellen, dass die Maschine dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
9.3. Der Hersteller beantragt bei der Benannten Stelle alle fünf Jahre die Überprüfung der Gültigkeit der EGBaumusterprüfbescheinigung. Stellt die Benannte Stelle fest, dass die Bescheinigung unter Berücksichtigung des Standes der Technik gültig bleibt, erneuert sie die Bescheinigung für weitere fünf Jahre. Der Hersteller und die Benannte Stelle bewahren eine Kopie der Bescheinigung, der technischen Unterlagen und aller dazugehörigen wichtigen Dokumente nach der Ausstellung der Bescheinigung 15 Jahre lang auf.
9.4. Wird die Gültigkeit der EG-Baumusterprüfbescheinigung nicht erneuert, darf der Hersteller die betreffende Maschine nicht mehr in Verkehr bringen.
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der bestimmte Bauprodukte, die mit der Konformitätskennzeichnung ‚ CE' versehen sind, zusätzlichen nationalen Normen entsprechen müssen – Bauregellisten" - In der Rechtssache C100/13

Mit einer Bauartzulassung wird gewährleistet, dass ein Gerät oder Produkt, das für einen bestimmten Zweck hergestellt wird, den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entspricht. Hierzu werden die technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit zu dem vorgegebenen Ziel führen. Wenn ein Mustergerät- bzw. Musterprodukt (Baumuster) eine Zulassung erhalten hat, muss nicht jedes neue baugleiche Gerät oder Produkt nicht mehr einer neuen Bauartzulassung unterzogen werden. Jede Veränderung an diesen zugelassenen Geräten oder Produkten ist nicht zulässig. Jede Änderung bedarf einer neuen Überprüfung, damit eine neue Bauartzulassung erstellt werden kann.

Die Bauartzulassung wird von entsprechenden Behörden oder beauftragten Prüfeinrichtungen durchgeführt. Man unterscheidet
  • Innerstaatliche Bauartzulassung
  • EWG-Bauartzulassung
  • EG-Bauartzulassung (NAWI-Richtlinie)
  • EG-Baumusterprüfbescheinigung (MID)
  • EG-Entwurfsprüfbescheinigungen (MID)
Bundes-Immissionsschutzgesetz - § 33 Bauartzulassung

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. zu bestimmen, dass in § 3 Abs. 5 Nr. 1 oder 2 bezeichnete Anlagen oder bestimmte Teile von solchen Anlagen nach einer Bauartprüfung allgemein zugelassen und dass mit der Bauartzulassung Auflagen zur Errichtung und zum Betrieb verbunden werden können;
2. vorzuschreiben, dass bestimmte serienmäßig hergestellte Anlagen oder bestimmte hierfür serienmäßig hergestellte Teile gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Bauart der Anlage oder des Teils allgemein zugelassen ist und die Anlage oder der Teil dem zugelassenen Muster entspricht;
3. das Verfahren der Bauartzulassung zu regeln;
4. zu bestimmen, welche Gebühren und Auslagen für die Bauartzulassung zu entrichten sind; die Gebühren werden nur zur Deckung des mit den Prüfungen verbundenen Personal- und Sachaufwandes erhoben, zu dem insbesondere der Aufwand für die Sachverständigen, die Prüfeinrichtungen und -stoffe sowie für die Entwicklung geeigneter Prüfverfahren und für den Erfahrungsaustausch gehört; es kann bestimmt werden, dass eine Gebühr auch für eine Prüfung erhoben werden kann, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt worden ist, wenn die Gründe hierfür von demjenigen zu vertreten sind, der die Prüfung veranlasst hat; die Höhe der Gebührensätze richtet sich nach der Zahl der Stunden, die ein Sachverständiger durchschnittlich für die verschiedenen Prüfungen der bestimmten Anlagenart benötigt; in der Rechtsverordnung können die Kostenbefreiung, die Kostengläubigerschaft, die Kostenschuldnerschaft, der Umfang der zu erstattenden Auslagen und die Kostenerhebung abweichend von den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) geregelt werden.
(2) Die Zulassung der Bauart darf nur von der Erfüllung der in § 32 Abs. 1 und 2 genannten oder in anderen Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen sowie von einem Nachweis der Höhe der Emissionen der Anlage oder des Teils abhängig gemacht werden.

Prinzipieller Ablauf des Zulassungsverfahrens - DIBt
Bauartzulassung / Baumuster- / Entwurfsprüfung - Physikalisch-Technische Bundesanstalt

DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Für alle Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.
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DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Quelle: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
An die Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
Ao prüft z. B. d ie Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.
RAL Gütezeichen
Das RAL Gütezeichen-System reicht von der Festlegung des Geltungsbereichs über das Anerkennungsverfahren, die Verleihung und Überwachung der Gütezeichen bis hin zur Möglichkeit ihres Entzugs. Es wird verbindlich nach denselben Grundsätzen anerkannt und vergeben. Das RAL Gütezeichen ist neutral und besonders zuverlässig und unterscheidet sich von allen anderen Kennzeichnungssystemen.

RAL Gütezeichen – Grundsätze
RAL Gütezeichen kennzeichnen die Qualität von Waren oder Leistungen. Sie geben damit neutrale, verlässliche Informationen, auf die sich Verbraucher und Wirtschaft verlassen können. Damit RAL Gütezeichen als Garantieausweis funktionieren können, sind sie im RAL Gütezeichen-System zusammengefasst.

  • RAL Gütezeichen sind objektive Ausweise der Gütesicherung. Sie finden nur für Produkte und Leistungen Verwendung, die bestimmte Eigenschaften aufweisen.
  • Träger der Kennzeichnung sind RAL Gütegemeinschaften, die Gütebedingungen aufstellen und deren Erfüllung überwachen.
  • RAL sorgt für die Ordnung im Gütenzeichenwesen, indem es beispielsweise RAL Gütegemeinschaften und RAL Gütezeichen anerkennt und die Kennzeichnungen bekannt macht.

Das System der RAL Gütezeichen legt besonderen Wert auf objektive Kriterien und Transparenz. Nachvollziehbar und neutral vorzugehen, ist auch bei der Anerkennung neuer RAL Gütezeichen oder von RAL Gütegemeinschaften wichtig. Ebenso unterliegen die Gestaltung der RAL Gütezeichen und die Gütezeichen-Bedingungen einheitlichen Regeln. Quelle: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V


Grundsätze für Gütezeichen
Quelle: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

RAL - Gütezeichen aus dem Baubereich

Blauer Engel
Der Blaue Engel ist die erste und älteste umweltschutz-bezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen. Heute tragen ca. 11.700 Produkte und Dienstleistungen in ca. 120 Produktkategorien den Blauen Engel.
Blauer Engel - Logo
Quelle: RAL gGmbH

 

Das Logo des Blauen Engels besteht aus folgenden drei Elementen:
  1. Dem Umweltzeichen der Vereinten Nationen in Form eines blauen Ringes mit Lorbeerkranz und einer blauen Figur mit ausgebreiteten Armen im Zentrum.
  2. Die Umschrift mit dem konkreten Hinweis auf die wichtigsten Umwelteigenschaften des damit gekennzeichneten Produkts z.B. weil energiesparend und geräuscharm.
  3. Der Hinweis auf das jeweils zentrale Schutzziel des Produktes z.B. "schützt die Ressourcen". Die Produktgruppen werden derzeit in vier verschiedene Schutzziele (Umwelt und Gesundheit, Klima, Wasser, Ressourcen) eingeordnet.
Um Emissionsminderungen für Heizungen wurde bereits 1981 der Blaue Engel für emissionsarme Ölbrenner und 1987 für emissionsarme konventionelle Heizkessel und Niedertemperaturkessel für Gas und Öl eingeführt. Danach wurde der effiziente Umgang mit diesen fossilen Brennstoffen durch energiesparende Gasbrennwerttechnik bewertet. Dazu wurde seit 1990 besonders effiziente Gasbrennwertgeräte durch den Blauen Engel unterstützt. 10 Jahre später begann neben der verbrennungsabhängigen Emissions- und Effizienzbewertung die Betrachtung des Stromverbrauches von Heizkesseln.
Seit 2002 können besonders effiziente Mini BHKW für die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme den Blauen Engel tragen. Bis 2005 sind 4 weitere Vergabegrundlagen für emissionsarme Holzpelletfeuerungen, die gesetzliche Feinstaubvorgaben deutlich unterschreiten, und Wärmepumpen entstanden. Seit 2006 erhalten auch energiesparende Warmwasserspeicher den Blauen Engel wegen ihrer Bedeutung bei der Kopplung von Wärmeerzeugungsanlagen mit Solarkollektoren.
Blauer Engel
Quelle: RAL gGmbH
Sonnenkollektoren (RAL-UZ 73)
Vorteile für die Umwelt und Gesundheit
Nutzung erneuerbarer Energien
CO2-freie Energiequelle
hohe Energieeffizienz
Wassersparende Spülkästen (RAL-UZ 32)
Vorteile für die Umwelt
Schonung der Ressource Wasser
finanzielle Entlastung des Verbrauchers
Blauer Engel
Quelle: RAL gGmbH
Umweltzeichen - Wärmeerzeugung in Gebäuden

Ökostromzertifikate

Damit der Markt für Ökostrom transparenter wird und um die Vergleichbarkeit und Qualität von Angeboten zu gewährleisten, wurden verschiedene Ökostromzertifikate eingeführt. Durch diese Zertifikate wird die Herkunft des Stromes veranschaulicht. Leider gibt es weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene einen einheitlichen Kriterienkatalog für die Vergabe von Ökostromzertifikaten. In Deutschland werden fünf unterschiedliche Gütesiegel nach verschiedenen Kriterien vergeben.

Ok-Power-Label
Vergeben wird dieses Siegel von der Energie Vision e.V., welche als gemeinnütziger Verein von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, dem Ökoinstitut e.V. sowie vom WWF Deutschland gegründet wurde. Mit diesem Label ausgezeichnete Stromprodukte garantieren einen "zusätzlichen Umweltnutzen". Dies bedeutet, dass damit die Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterstützt wird und zwar über die öffentlichen Fördermaßnahmen hinaus. Hierzu muss der Neubau von Kraftwerken durch den entsprechenden Ökostromanbieter auf der Grundlage erneuerbarer Energien nach quantifizierten Mindestbedingungen oder effizienter gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert werden. Etwa 15 Anbieter sind derzeit mit dem OK-Power-Label zertifiziert.

Grüner Strom Label (GSL)
Durch das Grüner Strom Label (GSL) werden grüne Energieprodukte zertifiziert. Das Label kennzeichnet Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und aus regenerativen Energien (REG). Insbesondere zielt es auf die Förderung solcher REG-Anlagen ab, welche unter den aktuell gegebenen Voraussetzungen nicht rentabel betrieben werden können. Aus dem Preis jeder zertifizierten kWh wird nicht weniger als 1 Cent in den Aufbau neuer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investiert. Anbieter mit GSL-Siegel verpflichten sich ab einer jährlich veräußerten Strommenge von über 1.000 MWh dazu, ihren Kunden Strom aus Erzeugungsanlagen auf der Grundlage Erneuerbarer Energien zu liefern. Nicht zugelassen sind im Rahmen dieser Verpflichtung weitere Zertifikate, allen voran RECS-Zertifikate. Das GSL-Siegel wird in Silber und Gold vergeben. Gold erhalten solche Anbieter, die gänzlich auf fossile Brennstoffe verzichten. Anbieter, welche dagegen überwiegend (>50 %) regenerative Energiequellen-Anlagen fördern und deren Stromlieferung zu nicht mehr als 50 % aus fossilen Energieträgern stammt, erhalten das Label Silber. Derzeit bieten bundesweit etwa 120 Energieversorger ihren Ökostrom nach den Kriterien dieses Zertifikates an.

LGA Bayern-Zertifikate (Landesgewerbeanstalt Bayern)
Öko-Strom (regenerativ): Hierzu muss der Strom nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Öko-Strom (effektiv): Nicht weniger als 25 % der Strommenge muss aus regenerativen Energiequellen stammen. Umweltfreundliche Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung steuern die restliche Energie bei.

TÜV-Zertifikate
Die Zertifizierung von Ökostrom wird auch vom TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord vorgenommen. Einheitliche Anforderungen gibt es hierbei nicht. Auch die verschiedenen Gesellschaften vergeben Siegel, bei denen Kriterien unterschiedlich streng angelegt sind. Die Qualitäts-Definitionen der TÜV-Zertifikate sind im Vergleich zu anderen Labels deutlich weiter gefasst. Der TÜV Süd bietet für Stromerzeuger und Stromanbieter eine breite Palette an Energie-Zertifizierungen an.
EE01: Der Strom stammt hierbei zu 100 % aus Erneuerbaren Energien, wobei mindestens 25% der Liefermenge in neuen Kraftwerken erzeugt wurde. Preisaufschläge werden hierbei zum Aufbau regenerativer Energien eingesetzt.
EE02: Der Strom stammt hierbei zu 100 % aus Wasserkraft. Ferner wird eine Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster verlangt. Preisaufschläge werden hierbei zum Aufbau regenerativer Energien eingesetzt.
UE01: Der Strom stammt hierbei zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien (EE), der Rest hingegen aus Kraft-Wärme-Kopplung. Von der EE-Liefermenge stammt mindestens 25 % aus neuen Kraftwerken. Ferner wird eine Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster verlangt. Preisaufschläge werden hierbei zum Aufbau regenerativer Energien eingesetzt.
UE02: Der Strom stammt hierbei zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien (EE), der Rest hingegen aus Kraft-Wärme-Kopplung. Preisaufschläge werden hierbei zum Aufbau regenerativer Energien eingesetzt.

Der TÜV Nord vergibt sein Zertifikat hingegen bei Vorliegen folgender Kriterien:
Nicht weniger als 25 % des Stroms muss aus Anlagen stammen, welche den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterliegen und/oder extra für das Ökostrom-Angebot geschaffen wurden.
Höchstens 75 % des Stroms dürfen aus anderen regenerativen Energiequellen stammen (z.B. aus älteren Wasserkraftwerken).

RECS Deutschland e.V.
RECS (Renewable Energy Certificate System) wurde bereits in 15 europäischen Ländern eingeführt. Der Handel von RECS-Zertifikaten ist unabhängig von der physikalischen Stromproduktion möglich. Auf diese Weise ist es zulässig, dass auch Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken durch den Zukauf von RECS-Zertifikaten ohne größeren Aufwand veredelt und als Ökostrom verkauft werden kann. Mit anderen Worten: Ein Anbieter darf etwa seine aus Kernenergie gewonnene Energie mithilfe von RECS-Zertifikaten zu Ökostrom "umetikettieren", während der Ökostrom-Erzeuger seinen umweltfreundlichen Strom als konventionellen Strom vermarktet. Durch ein solches Zertifikat lässt sich der Umweltvorteil, welcher anderenorts durch sauber erzeugte Elektrizität entsteht, auf eine bestimmte Menge Strom übertragen - selbst dann, wenn diese aus umweltschädlichen Kohle- oder Atomkraftwerken stammt. Damit ist der Effekt für die Umwelt in diesem Fall gleich Null.
Quelle: Backbord Media GmbH

CE-Kennzeichnung
GS-Zeichen + VDE-Prüfzeichen
DVGW-Zeichen
Technische Überwachungsvereine
DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
GS-Zeichen-Datenbank der BauA
RAL Gütezeichen - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Verband Deutscher Elektrotechniker e. V.
Blauer Engel
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