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Das GS-Zeichen
(geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§
7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle)
für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände
vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
wird das GS-Zeichen überprüft. |
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Das GS-Zeichen ist
ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller
oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber,
ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird. |
Das GS-Zeichen zeigt
an, dass bei der bestimmungsgemäßen
Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung
des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit
des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich
seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde.
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Voraussetzungen für die Zuerkennung des
GS-Zeichens |
Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt.
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass |
• der Hersteller oder sein Bevollmächtigter
einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet,
dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen
Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,
• von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis
der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen
des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit
sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung
des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
• ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen
eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel
/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um
die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
• und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung
der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände
und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.
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Zugelassene Überwachungsstellen
(Stand: 12. April 2010)
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• DEKRA Industrial GmbH
• DEKRA EXAM GmbH
• GTÜ Anlagensicherheit GmbH
• Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
• SGS-TÜV GmbH
• TOS Prüf GmbH
• TÜV Austria Services GmbH
• TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
• TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
• TÜV SÜD Chemie Service GmbH
• TÜV SÜD Industrie Service GmbH
• TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
• TÜV Thüringen e.V.
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Produktgruppen |
• Aufzüge
• Elektrische Produkte
• Maschinen
• Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
• Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen
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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) |
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VDE- Prüfzeichen |
Das VDE-Prüfzeichen
kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte
und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit
dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde
vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung
überwacht. |
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VDE-Prüfzeichen |
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VDE-GS-Zeichen |
Quelle: VDE Verband
der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V. |
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Das VDE-Prüfzeichen
wird für elektrotechnische Erzeugnisse,
auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
(GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes
(MPG) verwendet. |
Das VDE-Prüfzeichen
kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen
bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen
und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen
der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für
die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer,
thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.
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Wahlweise kann auch
das VDE-GS-Zeichen statt des VDE-Prüfzeichens
für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände
im Sinne des GPSG verwendet werden.
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