Anerkannte Regeln der Technik |
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Die Hierarchie
der technischen Regeln und Vorschriften |
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Quelle: Uponor
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Die anerkannten Regeln der Technik stellen das allgemein eingeführte und bewährte Fachwissen dar. Zu den Anerkannten Regeln der
Technik (aRdT) gehören die DIN-Vorschriften des Normenausschusses
Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die Vorschriften
des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-Vorschriften) und die
Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW),
aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen
können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien
entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten
nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt
haben. |
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Der BGH hat mit dem
Urteil vom 14.5.1998 - VII
Zr 184/97 (Immobilien- & Baurecht 1998, S. 377) folgendes
festgestellt: Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. |
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Regeln der Technik Die Regeln der Technik beeinflussen die Anerkannten Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar. |
Stand der Technik Der "Stand der
Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren
an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung
einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert
erscheinen lässt geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik
gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen
und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind,
festgelegt. Aber, wenn eine Arbeit weniger als 30 Referenzen hat, ist erfahrungsgemäß auch der Stand der Technik nicht ausreichend (oder zumindest nicht ausreichend dokumentiert und referenziert) |
Stand der Wissenschaft Alles,
was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar
ist, wird als Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu
gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem
Betrieb umgesetzt werden müssen. |
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Technische Regeln sind, wie DIN-Normen und Richtlinien, Empfehlungen
und technische Vorschläge. Sie sind keine gesetzlichen Vorschriften. Sie entsprachen dem Stand der
Technik. Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als "Stand der Technik" angesehen werden, weil sie einer
permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der
Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden z. B. die TRD, TRB, TRR, TRSK, und TRG nicht mehr
geändert und dadurch auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die
Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr
technische Details beschreiben. Technische Regeln - Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Technische Richtlinien
werden von einer Organisation (z. B. VDI-Verein Deutscher
Ingenieure, VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
e.V.) ausgegeben und geben einen Handlungsrahmen
vor. Es gibt aber auch rechtliche Richtlinien, die
von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium
(z. B. UMA, BMWi) beschlossen werden.
VDI-Richtlinien EU-Richtlinien
sind Rechtsakte der Europäischen Union (EU) und als
solche Teil des sekundären Unionsrechts. Hier wird
zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsrichtlinien der Kommission
und delegierten Richtlinien unterschieden. |
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DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) Die Bezeichnung "DIN"
steht für "Deutsches Institut für
Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm"
oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der
Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss
erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO)
und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen
Normenwerks. |
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Vorschriften sind verbindliche Anweisungen,
die ein bestimmtes Verhalten und Handeln vorgeben. Diese können gesetzlicher,
religiöser oder sittlicher, aber auch nur strengerer und genauerer
Art sein.
Bedeutungsgleiche oder bedeutungsähnliche Wörter oder Wortgruppen (Synonyme): Verordnung, Gesetz, Gebot, Anordnung, Anweisung, Weisung, Befehl, Verfügung, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Instruktion, Maßregel, Mussbestimmung, Order, Satzung, Statut, Wille, Direktive, Reglement; Regelwerk, Paragrafenwerk. In der Praxis wird zwischen Kann-Vorschriften, Soll-Vorschriften und Muss-Vorschriften unterschieden.
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Verordnung
Im Gegensatz zu Gesetzen werden Verordnungen durch
Regierungen oder Verwaltungen (Exekutive) erlassen
und nicht durch ein Parlament (Legislative). Gesetze legen fest, was gemacht werden
soll und Verordnungen legen fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen. |
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Ein Gesetz ist eine verbindliche
Vorschrift, in dem Verbote, Gebote
und Erlaubnisse festgelegt sind. Sie sollen das Zusammenleben
in einer Gesellschaft bzw. einem Staat regeln. |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe
geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
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Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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