Anerkannte Regeln der Technik

Sicherheitsventil
Sicherheitsventil


Die Hierarchie der technischen Regeln und Vorschriften
Quelle: Uponor GmbH

Die anerkannten Regeln der Technik stellen das allgemein eingeführte und bewährte Fachwissen dar.

Der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik und seine Bedeutung für das Bauwesen verständlich erklärt

Zu den Anerkannten Regeln der Technik (aRdT) gehören die DIN-Vorschriften des Normenausschusses Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-Vorschriften) und die Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
Deswegen können auch höherwertige Leistungen gefordert sein. Außerdem sehen die Gerichte die Anwendung der Regeln oftmals unterschiedlich.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass DIN-Normen und VDI-Richtlinien private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter sind. Ein Grund liegt  darin begründet, dass Normen und Richtlinien vielfach überaltert sind.

Der BGH hat mit dem Urteil vom 14.5.1998 - VII Zr 184/97 (Immobilien- & Baurecht 1998, S. 377) folgendes festgestellt:
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
 

Regeln der Technik

Die Regeln der Technik beeinflussen die Anerkannten Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar.

 

Stand der Technik

Der "Stand der Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, festgelegt. Aber, wenn eine Arbeit weniger als 30 Referenzen hat, ist erfahrungsgemäß auch der Stand der Technik nicht ausreichend (oder zumindest nicht ausreichend dokumentiert und referenziert)
Der Stand der Technik ist noch nicht eingeführt und das Fachwissen ist nur wenigen Fachleuten zugänglich.
Die strengste Technikklausel ist der Stand von "Wissenschaft und Technik". Das Anforderungsprofil stellt auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse ab.

 

Stand der Wissenschaft

Alles, was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar ist, wird als Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem Betrieb umgesetzt werden müssen.

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Technische Regeln

Technische Regeln sind, wie DIN-Normen und Richtlinien, Empfehlungen und technische Vorschläge. Sie sind keine gesetzlichen Vorschriften. Sie entsprachen dem Stand der Technik. Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als "Stand der Technik" angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden z. B. die TRD, TRB, TRR, TRSK, und TRG nicht mehr geändert und dadurch auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben.
Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EG- bzw. EU--Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden [VDI, VDE, VDMA], Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen) herangezogen werden. Eine Ausnahme sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften. Diese gelten als autonomes Recht für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) und sind gleichzeitig Technische Regeln.
Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Technische Regeln - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - BAuA
Erklärungen zum Begriff Technische Regeln - Einbock GmbH (JuraForum.de)

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Richtlinie

Technische Richtlinien werden von einer Organisation (z. B. VDI-Verein Deutscher Ingenieure, VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ausgegeben und geben einen Handlungsrahmen vor. Es gibt aber auch rechtliche Richtlinien, die von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium (z. B. UMA, BMWi) beschlossen werden.
Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution bzw. Organisation und ist kein förmliches Gesetz. Wann eine Richtlinie eine Regelungswirkung hat, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine Bindungswirkung ist von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers und von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit abhängig.
Eine Richtlinie kann auch als Regel bezeichnet werden, weil sie bestimmte Regelmäßigkeiten, die aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnen wird, ableitet und gilt für einen bestimmten Bereich als verbindlich.

VDI-Richtlinien
VDE-Vorschriftenwerk

EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union (EU) und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Hier wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsrichtlinien der Kommission und delegierten Richtlinien unterschieden.
Die Bezeichnung der Richtlinie besteht aus dem Jahr, einer laufenden Nummer und der Kennzeichnung EU (z. B. EU Gebäuderichtlinie 2010 [2010/C 123 E/04], 641/2009/EG Heizungspumpen, 874/2012/EU Lampen). Ältere Richtlinien haben noch die Kennzeichnung EG oder EWG.
Die EU-Richtlinien gelten unmittelbar nur für die Mitgliedsstaaten, die diese in nationales Recht umsetzen müssen. Hierfür wird in den Richtlinien eine Frist gesetzt. Die Geltung innerhalb der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Staaten beginnt jeweils mit dem Inkrafttreten der entsprechenden nationalen Rechtsnorm.

EU-Richtlinien

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DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.)

Die Bezeichnung "DIN" steht für "Deutsches Institut für Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO) und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen Normenwerks.
Die DIN-Normen beinhalten gesicherte Ergebnisse aus der Technik und Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis. Sie müssen nicht beachtet werden, da es sich um private Regelwerke handelt, die nur Empfehlungen sind. Sie müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, was aber oft angenommen wird. Aber, sie werden vom Gesetzgeber in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und sind dann zu beachten.
Da die DIN-Normen eine Grundlage für gleiche Bedingungen sind, werden sie für technischen Festlegungen, in Ausschreibungen und Baubeschreibungen benutzt bzw. schriftlich aufgeführt.

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Vorschrift
Vorschriften sind verbindliche Anweisungen, die ein bestimmtes Verhalten und Handeln vorgeben. Diese können gesetzlicher, religiöser oder sittlicher, aber auch nur strengerer und genauerer Art sein.
Bedeutungsgleiche oder bedeutungsähnliche Wörter oder Wortgruppen (Synonyme):
Verordnung, Gesetz, Gebot, Anordnung, Anweisung, Weisung, Befehl, Verfügung, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Instruktion, Maßregel, Mussbestimmung, Order, Satzung, Statut, Wille, Direktive, Reglement; Regelwerk, Paragrafenwerk.
In der Praxis wird zwischen Kann-Vorschriften, Soll-Vorschriften und Muss-Vorschriften unterschieden.
  • Kann-Vorschriften (richtiger > Kann-Bestimmungen oder auch Ermächtigungen) sind interesssengerechte bzw. fachliche Entscheidungen, die also in die eine als auch in die andere Richtung ausgelegt werden können. Im Einzelfall kann nach der Kann-Bestimmung verfahren werden. Sie ist aber so formuliert, dass ein freies Ermessen bei der Anwendung möglich ist, aber fachlich oder rechtlich begründet werden muss.

  • Soll-Vorschriften sind "grunsätzlich" einzuhalten bzw. sind eine mehr oder minder eindringliche Empfehlung eines Norm- oder Richliniengebers. Oder anders gesagt, sie ist eine Vorschrift, die ein Einhalten oder Unterlassen für den Regelfall ist, sie schreibt es aber nicht vor. Es wird nur ein "begrenztes Ermessen" einräumt. Im Einzelfall kann davon abgewichen und eine andere Entscheidung getroffen werden, die aber begründet werden muss.

  • Muss-Vorschriften (Rechtsnormen) sind zwingend anzuwenden, Ausnahmen sind nicht möglich. Es kann also kein Ermessen einräumt werden.

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Verordnung

Im Gegensatz zu Gesetzen werden Verordnungen durch Regierungen oder Verwaltungen (Exekutive) erlassen und nicht durch ein Parlament (Legislative). Gesetze legen fest, was gemacht werden soll und Verordnungen legen fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen.
Eine Verordnung (z. B. Energieeinsparverordnung - EnEV) ist ein "Gesetz im materiellen Sinn" und wird zur Durchführung oder Ergänzung bestehender Gesetze (Gesetz im formellen Sinn), die von der Exekutive (Regierungen, Ministerien, Verwaltungsbehörden) eingeführt werden, erlassen. Sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen (Gesetzesvorrang) und sind im Gegensatz zu DIN-Normen allgemein verbindlich.
Eine Verordnungen kann nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen veranlassen. Diese Stellen können die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen auch weiterübertragen.
Der Bundesrat muss Verordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministeriums zustimmen, wenn dies im Grundgesetz (GG Art. 80 Abs. 2) vorgeschrieben ist oder sie von den Ländern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausgeführt werden.
Verordnungen bzw. Rechtsverordnung können in der Regel schnell erlassen werden. Ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren dauert fast immer mehrere Monate.

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Gesetz

Ein Gesetz ist eine verbindliche Vorschrift, in dem Verbote, Gebote und Erlaubnisse festgelegt sind. Sie sollen das Zusammenleben in einer Gesellschaft bzw. einem Staat regeln.
Im formellen Sinne werden alle Gesetze von der Legislative bzw.Exekutive (Regierungen, Ministerien, Verwaltungsbehörden) erlassen. Die Grundlage ist immer das Grundgesetz (GG). Es wird zwischen einfachen und verfassungsändernden Gesetzen (die eine bestimmte Mehrheit erfordern), zwischen Bundes- und Landesgesetzen und zwischen höherrangigen (z. B. Verfassung) und niedrigerrangigen Gesetzen (z. B. förmliche Gestze), Rechtsverordnungen und Satzungen unterschieden.
Der Bundesrat muss Gesetzen der Bundesregierung oder eines Bundesministeriums zustimmen, wenn dies im Grundgesetz (GG Art. 80 Abs. 2) vorgeschrieben ist oder sie von den Ländern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausgeführt werden.
Formelle Gesetze, ausgenommen z. B. das Haushaltsgesetz, und auch materielle Gesetze (Verordnungen, Rechtsverordnungen) sind für alle drei Staatsgewalten (Gesetzgebung [Legislative], Verwaltung [Exekutive], Rechtsprechung [Judikative]) verbindlich.

Gesetze im Internet

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