Facility Management

(Gebäudemanagement / Anlagenmanagement / Liegenschaftsverwaltung)

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
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Die Definition des Begriffes "Facility Management" (FM) ist sehr vielfältig und wird verschieden ausgelegt. Im Grunde befasst sich das Facility Management mit der Planung, Steuerung und Durchführung von Dienstleistungen für die unterschiedlichsten Aufgaben in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, in öffentlichen Organisationen und Einrichtungen (Industriebetriebe, Krankenhäuser, Schulen, Banken, Flughäfen, Hotellerie, Gastronomie). Auch in der Wohnungswirtschaft und in Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Fußballarenen) wird das Facility Management eingesetzt.
Durch das FM soll eine höchstmögliche Produktivität in dem Objekten erreicht werden, damit eine höchstmögliche Wirtschaftlichkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird.
Die Begriffe und Strukturen im Facility Management sind in der DIN EN 15221-1 "Facility Management" (Teil 1: Begriffe) normativ geregelt.
Die Kernbereiche des Facility Management sind
  • kaufmännisches Management
  • technisches Management
  • infrastrukturelles Management
  • Flächenmanagement (nach DIN 32736)
Das Facility Management umfasst folgende Kompetenzbereiche
  • Immobilien und Liegenschaften
  • Betrieb und Instandhaltung
  • Planung und Projektmanagement
  • Mitarbeiter- und Umweltfaktoren
  • Facility Funktion
  • Finanzierung
  • Qualitätsbewertung und Innovation
  • Kommunikation
  • Technik
Im Dezember 2011 erscheinen die weiteren Teile der DIN EN 15221. Der Teil 2 enthält einen Leitfaden zur Ausarbeitung von Facility-Management-Vereinbarungen, Teil 3 einen Leitfaden für Qualität im Facility Management und Teil 5 einen Leitfaden für Facility-Management-Prozesse. Die beiden anderen Teile der Norm behandeln die Taxonomie, Klassifikation und Strukturen im Facility Management sowie die Flächenbemessung.

Im Laufe des Jahres 2012 wird darüber hinaus ein siebter Teil zum Thema Leistungs-Benchmarking veröffentlicht werden und die Normenreihe vorerst vervollständigen.

Nach Erarbeitung der Normenreihe DIN EN 15221 dürfen die 31 Mitgliedsstaaten des (Comité Européen de Normalisation / Europäische Komitee für Normung) keine anders lautenden nationalen Normen mehr zu den oben genannten Themen veröffentlichen. Mehr noch, nach Erscheinen der Normenreihe DIN EN 15221 sind alle entgegenstehenden nationalen Normen zurückzuziehen, wodurch die Grundlage für europaweite einheitliche Ausschreibungen nach der Normenreihe DIN EN 15221 geschaffen worden sind.
Nach Erarbeitung der Normenreihe DIN EN 15221 dürfen die 31 Mitgliedsstaaten des CEN (Comité Européen de Normalisation / Europäische Komitee für Normung) keine anders lautenden nationalen Normen mehr zu den oben genannten Themen veröffentlichen. Mehr noch, nach Erscheinen der Normenreihe DIN EN 15221 sind alle entgegenstehenden nationalen Normen zurückzuziehen, wodurch die Grundlage für europaweite einheitliche Ausschreibungen nach der Normenreihe DIN EN 15221 geschaffen worden sind.

Facility Manager
Der Facility Manager kann in eigenverantwortlicher Tätigkeit bei Haus- bzw. Immobilienverwaltungen oder in kleinen Objekten oder als Angestellter bei einem Facility Management-Dienstleister beschäftigt sein. Das Berufsbild wurde durch die verbandsübergreifende Arbeitsgruppe von GEFMA e.V. und RealFM e.V. erarbeitet.
Die Qualifikation zum Facility Manager wird durch einen ersten Studienabschluss (Bachelor) erreicht. Inzwischen gibt es eigenständige Bachelor-Studiengänge (6 oder 7 Semester) an Fachhochschulen und Berufsakademien zum Facility Management. Wobei der siebensemestrige Fachhochschulstudiengänge ein praktisches Studiensemester beinhaltet. Das duale Studium an Berufsakademien sieht in jedem der 6 Semester eine betriebliche Praxisphase vor. Das Erststudium ist entweder in den technischen Fachbereichen (Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Bauingenieurwesen, Architektur) oder im Wirtschaftsingenieurwesen (Immobilienmanagement) angesiedelt. Dadurch ist eine solide Grundausbildung und die beste Wissensgrundlage für die erforderlichen Kompetenzen gewährleistet.

Ein weiterführender Studienabschluss ist z. B. der Master of Engineering, Master of Science). Dabei sind die konsekutive (nachfolgende) Masterstudiengänge eine direkte inhaltliche Fortführung eines fachspezifischen Bachelor-Studiums und dienen der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich und werden in Vollzeit angeboten. Nichtkonsekutive (weiterbildende) Masterstudiengänge vermitteln anwendungsorientiertes verbreiterndes Wissen und schließen an ein abgeschlossenes artverwandtes Erststudium (Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre oder Jura) an und werden meisten berufsbegleitend durchgeführt.

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