Facility Management
(Gebäudemanagement / Anlagenmanagement / Liegenschaftsverwaltung)
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Die Definition
des Begriffes "Facility Management" (FM) ist
sehr vielfältig und wird verschieden ausgelegt. Im Grunde befasst
sich das Facility Management mit der Planung, Steuerung
und Durchführung von Dienstleistungen
für die unterschiedlichsten Aufgaben in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen,
in öffentlichen Organisationen und Einrichtungen (Industriebetriebe,
Krankenhäuser, Schulen, Banken, Flughäfen, Hotellerie, Gastronomie).
Auch in der Wohnungswirtschaft und in Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder,
Fußballarenen) wird das Facility Management eingesetzt. |
Durch das FM
soll eine höchstmögliche Produktivität
in dem Objekten erreicht werden, damit eine höchstmögliche Wirtschaftlichkeit
bzw. Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird. |
Die Begriffe
und Strukturen im Facility Management sind in der DIN
EN 15221-1 "Facility Management" (Teil 1:
Begriffe) normativ geregelt. |
Die Kernbereiche
des Facility Management sind |
|
Das Facility Management umfasst folgende Kompetenzbereiche |
|
Im Dezember
2011 erscheinen die weiteren Teile der DIN EN 15221.
Der Teil 2 enthält einen Leitfaden zur Ausarbeitung
von Facility-Management-Vereinbarungen, Teil 3 einen
Leitfaden für Qualität im Facility Management und Teil
5 einen Leitfaden für Facility-Management-Prozesse. Die
beiden anderen Teile der Norm behandeln die Taxonomie, Klassifikation
und Strukturen im Facility Management sowie die Flächenbemessung.
|
Im Laufe des Jahres 2012 wird darüber hinaus ein siebter Teil zum Thema Leistungs-Benchmarking veröffentlicht werden und die Normenreihe vorerst vervollständigen. |
Nach Erarbeitung der
Normenreihe DIN EN 15221 dürfen die 31 Mitgliedsstaaten
des (Comité Européen de Normalisation / Europäische
Komitee für Normung) keine anders lautenden nationalen Normen
mehr zu den oben genannten Themen veröffentlichen. Mehr noch, nach
Erscheinen der Normenreihe DIN EN 15221 sind alle entgegenstehenden nationalen
Normen zurückzuziehen, wodurch die Grundlage
für europaweite einheitliche Ausschreibungen nach
der Normenreihe DIN EN 15221 geschaffen worden sind. |
Nach Erarbeitung
der Normenreihe DIN EN 15221 dürfen die 31 Mitgliedsstaaten
des CEN
(Comité Européen de Normalisation / Europäische
Komitee für Normung) keine anders lautenden nationalen Normen
mehr zu den oben genannten Themen veröffentlichen. Mehr noch, nach
Erscheinen der Normenreihe DIN EN 15221 sind alle entgegenstehenden nationalen
Normen zurückzuziehen, wodurch die Grundlage
für europaweite einheitliche Ausschreibungen nach
der Normenreihe DIN EN 15221 geschaffen worden sind. |
Der Facility
Manager kann in eigenverantwortlicher Tätigkeit
bei Haus- bzw. Immobilienverwaltungen oder in kleinen Objekten oder als
Angestellter bei einem Facility Management-Dienstleister beschäftigt
sein. Das Berufsbild wurde durch die verbandsübergreifende
Arbeitsgruppe von GEFMA e.V. und RealFM e.V.
erarbeitet. |
Die Qualifikation
zum Facility Manager wird durch
einen ersten Studienabschluss (Bachelor)
erreicht. Inzwischen gibt es eigenständige Bachelor-Studiengänge
(6 oder 7 Semester) an Fachhochschulen
und Berufsakademien zum Facility Management. Wobei der
siebensemestrige Fachhochschulstudiengänge ein praktisches Studiensemester
beinhaltet. Das duale Studium an Berufsakademien sieht in jedem der 6
Semester eine betriebliche Praxisphase vor. Das Erststudium
ist entweder in den technischen Fachbereichen (Versorgungstechnik,
Gebäudetechnik, Bauingenieurwesen, Architektur) oder im Wirtschaftsingenieurwesen
(Immobilienmanagement) angesiedelt. Dadurch ist eine solide Grundausbildung
und die beste Wissensgrundlage für die erforderlichen Kompetenzen
gewährleistet. |
Ein weiterführender Studienabschluss ist z.
B. der Master of Engineering, Master of Science).
Dabei sind die konsekutive (nachfolgende)
Masterstudiengänge eine direkte inhaltliche Fortführung
eines fachspezifischen Bachelor-Studiums und dienen der Vertiefung des
vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich
und werden in Vollzeit angeboten. Nichtkonsekutive
(weiterbildende) Masterstudiengänge
vermitteln anwendungsorientiertes verbreiterndes Wissen und schließen
an ein abgeschlossenes artverwandtes Erststudium (Architektur, Bauingenieurwesen,
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre oder Jura) an und werden meisten
berufsbegleitend durchgeführt. |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines
unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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