Jeder Heizöllagerbehälter
über 1.000 Liter ist mit einer Füll- und
Entlüftungsleitung auszustatten. Jeder Behälter muss
zum Befüllen mit einem Füllrohrverschluss mit Bajonettanschluss
ausgerüstet sein, der den sicheren Anschluss einer abnehmbaren
Leitung (Füllschlauch des Tankwagens) ermöglicht. |
| Oberirdische
Behälter unter 1.000 Liter können auch mit einem
Füllrohrverschluss mit Klappdeckel ausgerüstet
werden. Die Behälter müssen dann mit einem selbsttätig
schließenden Zapfventil und Füllraten unter 200 I/min im
freien Auslauf befüllt werden. |
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1
- Füllrohranschluss |
2
- Entlüftungleitung |
3
- Grenzwertgeber |
Quelle:
Oventrop |
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Fülleinrichtung
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Die Füllleitung
muss mit Steigung zum Füllstutzen
verlegt werden. Dieser ist bei der oberirdischen Lagerung
außerhalb des Gebäudes anzubringen. Die Nennweite
der Leitung und des Füllverschlusses ist DN 50 (R
2) bzw. bei größeren Anlagen DN 80 (R 3). |
Wenn
die Leitungen mit einem Steckmuffensystem
verlegt werden, dann muss jede Muffe eine Sicherungsschelle
haben, die ein Auseinanderdrücken beim Füllvorgang
verhindert. Außerdem sind die Leitungen so zu verlegen,
dass bei dem Füllvorgang die Tankanschlüsse
nicht zu stark beansprucht werden. Ein Leitungswinkel
von ca. 1 m Versatz ist besonders bei Kunststoffbehältern
zu empfehlen. |
Die Einführung
der Füllleitung in den Behälter ist
so auszuführen, dass das Heizöl nicht aufschäumt
(Einführung in das untere Drittel des Behälters)
und das Heizöl nicht direkt auf die Behältersohle
auftrifft (seitlicher Ausfluss). Bei Behältern mit
Innenhülle darf diese nicht beschädigt werden. |
Der Füllrohrverschluss
mit Bajonettverschluss muss dicht und gegen unbefugtes
Öffnen gesichert sein. Natürlich muss der Füllstutzen
auch gut zugänglich sein. Neben oder besser im Füllrohrverschluss
ist der Grenzwertgeber anzuordnen, damit die Überfüllsicherung
(GWG) nicht "vergessen" wird. |
Auch
sollte am Füllrohrverschluss die verwendete Heizölart
gekennzeichnet sein. Hier unterscheidet man zwischen |
- Heizöl EL Standard
- Heizöl EL schwefelarm
(grüne Kennfarbe)
- (Diesel)
- (Bio-Diesel)
- (Pellets)
Gewindeverbindungen in Heizölanlagen sollten nicht mit Hanf sondern mit
Flüssigdichtstoff (z. B.
Fermitol) hergestellt werden. |
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Stecksystem |
Quelle:
Lorowerk |
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Füllrohrverschluss |
Quelle:
AFRISO-EURO-INDEX |
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Füllrohrverschluss für schwefelarmes Heizöl mit Vaterkupplung und Grenzwertgeber-Steckdose |
Quelle:
AFRISO-EURO-INDEX |
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| Be- und Entlüftungsleitung |
Die Be- und Entlüftungsleitung
sollen einen gefährlichen Unter- und Überdruck
in den Behältern verhindern. Die Leitung muss alterungsbeständig
und gegen Flammeneinwirkung widerstandsfähig sein.
Deshalb sind sie hauptsächlich aus Metall. Kunststoffleitungen
benötigen eine Bauartzulassung. |
Die Lüftungsleitung
muss mit Steigung nach außen geführt
werden. Sie dürfen keine Absperrung, keine Verengung
und Siebe (Filter) haben. Der lichte Durchmesser ist von
dem Prüfüberdruck abhängig. Der "normale"
Durchmesser ist DN 40 (R 1 1/2). In einigen Bundesländern
wird bei kellergeschweißten Behältern DN 50 (R
2) vorgeschrieben. |
Die Mündung
der Entlüftungsleitung muss mindestens 50
cm über der Erdgleiche bzw. mindestens 50 cm über
dem Füllstutzen enden. Die Entlüftunghaube darf
nicht im Domschacht oder in einem geschlossenen Raum gesetzt
sein. Entlüftungen an einer Hauswand muss so angeordnet
werden, dass keine Gase ins Haus gelangen. Leitungen im
Erdreich müssen sicher gegen Korrosion geschützt
werden. |
| Die Entlüftunghaube
muss jährlich gereinigt (Spinnweben)
werden, damit sie im Winter nicht durch Kondenswasserbildung
"zufriert". |
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Entlüftungshaube
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Quelle: Afriso |
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Bei prüfpflichtigen Tanks ist einer der Prüfpunkte die
Tankentlüftung. Es ist aber "nur" eine visuelle Prüfung, d. h. es wird das
geprüft, was sichtbar ist, z. B.:
- ist eine Tankentlüftung vorhanden
- ausreichender Durchmesser
- geeignetes Material
- stetig steigend (zumindest kein Kontergefälle)
- Austrittsstelle in ausreichender Höhe
mindestens 50 cm über Boden bzw. umliegender Fläche (wg. Schnee)
nicht unter Niveau des Befüllanschlusses
- Austrittsöffnung sichtbar und mit ausreichendem Querschnitt
- kein Eintritt von Regenwasser möglich
Die Prüfung geschieht mit dem biologischen 3-D-Scanner
des Prüfers (2 Augen und ein Gehirn) und Abgleich mit den in der Biodatenbank hinterlegten Mustern, ohne
dass ein Mitanwesender das mitbekommt. ;>)) |
Installierter Druckwächter auf einem GFK-Tank
Quelle und ©: CEMO GmbH
Überdrucksicherung in Verbindung mit Füllstandsanzeiger auf standortgefertigtem Tank (Ansprechdruck: 40 mbar)
Überdrucksicherung mit Gummilippe an einem standortgefertigten GFK-Tank
Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V.
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Druckwächter / Überdrucksicherung
Für die Heizöllagerung mit Glasfaser verstärkten Kunststofftanks (GFKTank) hat die neue
"Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"
(AwSV
- seit 01. August 2017) u. a. Änderungen festgelegt. Hier fungieren die vorgegebenen Technischen
Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) als technische Konkretisierung. In der TRwS
791-2 steht: "Falls nicht vorhanden, sind einwandige GFK-Tanks mit einer
Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung [...] und einer Dichtfläche mit
Aufkantung [...] nachzurüsten." Dies gilt nur, wenn die GFKTanks nicht in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung
(z. B. Auffangwanne) aufgestellt sind. Dieser Passus wird wirksam, wenn es die zuständige Behörde anordnet
und/oder der Fachbetrieb eine wesentliche Änderung an der Anlage vornimmt, die eine Meldung an die Wasserbehörde
nach sich zieht. Eine wesentliche Änderung der Anlage kann eine Neuverlegung einer Ölsaugleitung
(aufgrund der Umstellung von Zwei auf Einstrangsystem mit reduziertem Leitungsquerschnitt) und das Ersetzen von
oberirdischen nicht bau oder typengleichen Tanks. Auch wenn dies nur dann vorgeschrieben ist, sollten die Betreiber dieser alten Tanks
diese Sicherheitseinrichtung freiwillig nachrüsten.
Auch bei standortgefertigten Öltanks aus Stahl oder glasfaserverstärktem
Kunststoff (GFK) kann auch ein Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung
notwendig sein. Da diese Tanktypen meist sehr groß sind und ihr Material sich nicht verformen kann, um eventuell entstehenden
Überdruck (z. B. zu schnelles Füllen, zugesetzter Entlüftungsstutzen) bei der Befüllung
"auszuweichen", stellt diese zusätzliche Einrichtung (Berstscheiben, federbelastete Schrauben oder einer Gummilippe am
Domdeckel) sicher, dass kein Überdruck im Tank entstehen kann. Ein Überdruck entweicht durch die entstehende Öffnung.
Bei werksgefertigten GFK-Batterietanks ist eine zugelassene Sicherheitseinrichtung gegen
Drucküberschreitung erforderlich. Gegebenenfalls ist auf Anordnung der Behörde eine Nachrüstung erforderlich. |
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Die Meinung eines Fachmanns aus der Praxis zum Thema
Seit Jahren wird von "Fachleuten" aus irgendwelchen Gründen gefordert, dass an kellergeschweißten Tanks nach DIN 6625 Überdrucksicherungen anzubauen sind. Diese Forderung hat es jetzt sogar in die TRwS 791-1 (für Neuanlagen) geschafft.
Diese rechtlich schon fragwürdige Forderung für Neuanlagen genügt den Fachleuten aber nicht.
Nein, die sind trotzig und verbiegen ihr Gehirn und das ihrer Mitmenschen und wollen Überdrucksicherungen weiterhin für bestehende Anlagen.
Für bestehende Anlagen gibt es die TRwS 791-2.
In der steht genau das Gegenteil, nämlich dass diese Dinger im Regelfall
- unter bestimmten Bedingungen - nicht notwendig sind.
Wie sieht der Regelfall bei einem Heizöltank nach DIN 6625
im Keller bei Lieschen Müller aus?
- Befüllleitung DN 50
- Entlüftungsleitung DN 50 bzw. DN 40
- Volumenstrom bei der Befüllung selten mehr als 500 l/min
In der DIN 6625 steht:
"Es wird empfohlen, für Lüftungsleitungen gleiche Querschnitte wie für Füllleitungen vorzusehen."
Damit ist sichergestellt, dass kein unzulässiger Überdruck entstehen kann.
Und was steht in der TRwS 791-2 für bestehende Anlagen?
Für Tanks nach DIN 6625 ist die Anforderung hinsichtlich Überdruckvermeidung erfüllt, wenn:
- Die lichte Weite der Lüftungsleitung mindestens 40 mm beträgt.
oder
- Die Füllleitung wird mindestens an einer Stelle auf eine lichte Weite von 40 mm reduziert.
oder
- Der Volumenstrom bei der Befüllung wird auf 500 l/min begrenzt.
Trifft nicht in den meißten Fällen mindestens eine der Bedingungen zu?
Wieviel Fälle gibt es, in denen trotzdem Überdrucksicherungen nachgerüstet werden?
Und wenn Überdrucksicherungen nachgerüstet werden, dann sehr häufig so, dass sie nutzlos sind.
Ich habe viele Fotos, auf denen folgendes zu sehen ist:
- Kellergeschweißter Stahltank
- 50er Befüllleitung
- 50er Lüftungsleitung
Also, Bedingungen erfüllt.
- trotzdem zusätzlich auf einem 32er Loch mit einem Bullshit-Erweiterungsnippel eine Überdrucksicherung draufgebastelt
oder
- nur eine 1,5-Zoll-Überdrucksicherung von Afriso installiert.
So wie auf dem Foto (oben 2. Bild).
Das ist in der Regel nicht ausreichend.
Afriso weiß das, die Fachleute wissen das aber nicht.
In der zugehörigen Betriebsanleitung der Überdrucksicherung von Afriso steht:
"Füllgeschwindigkeit Max. 300 l/min.
Sollen höhere Füllgeschwindigkeiten als 300 l/min realisiert werden,
so sind entsprechend zwei oder mehrere Überdrucksicherungen einzubauen."
Der beiliegende Aufkleber
"Befüllung des Lagerbehälters darf aus
Sicherheitsgründen nur mit max. 300 l/min. erfolgen
muss am bzw. in der Nähe des Füllstutzens angebracht werden."
Kennt jemand einen DIN-6625-Tank mit solch einem Aufkleber oder gar mit zwei installierten Überdrucksicherungen? |
| Heizöltankbefüllung |
Für
die Befüllung eines Heizöllagerbehälters
gibt es Vorgaben, die dazu führen, dass die richtige
Liefermenge abgerechnet wird. Immer wieder gibt es den Verdacht,
dass ein unehrlicher Tankwagenfahrer zu wenig Heizöl
einfüllt bzw. zu viel Heizöl abrechnet. |
Zuerst sollte
geprüft werden, ob die Pumpstation (Armaturenschrank)
einen gültigen Eichstempel aufweist. Dieser zeigt
eine geeichte Messanlage an und wann die Eichung erlischt.
Im Armaturenschrank auf dem Tankwagen befindet sich
ein Gasmessverhüter, in dem vorhandene Lufteinschlüsse
aus der Flüssigkeit ausgeschieden werden, bevor sie in den Zähler
gelangen. An den Schaugläsern der Messanlage kann
der luftfreie Tankvorgang beobachtet werden. |
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| Beispiel
für einen Eichstempel |
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| Armaturenschrank
auf einem Tankwagen |
Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AG ME)
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Bei der Abgabe von leichtem
Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen
auf 15 °C umzurechnen und der Heizölabrechnung
zugrunde zu legen.
Also ist die Betriebstemperatur
(Fülltemperatur) des gemessenen
Volumens, die im Sommer
oder Winter sehr unterschiedlich sein
kann, mit der Meßanlage automatisch oder manuell
umzurechnen, damit eine einheitliche Verrechnungsbasis
geschaffen wird.
So
verändert das Heizöl sein Volumen abhängig
von der Temperatur. Z. B. dehnen sich 1000 Liter Heizöl
bei einem Temperaturanstieg von 15
°C auf 25 °C um 8,4
Liter aus.
Die Temperatur
des Bezugsvolumens wird mit einem geeichten
Thermometer in unmittelbarer Nähe des
Zählers gemessen, die mittlere
Temperatur bestimmt und auf dem Lieferschein
dokumentiert: Das gemessene Betriebsvolumen am Zähler
und die gemessene mittlere Betriebstemperatur wird mit
dem Umwertefaktor für Heizöl
EL (0,00084/°C) umgerechnet.
Bei Meßanlagen
ohne automatische Mengenumwertung sollten die
Angaben des Lieferanten nachgerechnet werden. Die Berechnung
erfolgt nach der Formel:
V0= VBetrieb
* [ 1 + 0,00084 * (15 °C - tBetrieb)]
VBetrieb=
Am Zähler abgelesenes Volumen
tBetrieb
= Temperatur während der Abgabe |
Außerdem
sollte man bei der Betankung anwesend sein
und prüfen, ob das Zählwerk auf Null
gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt.
Bei dem Ausdrucken des Lieferscheins
sollte man anwesend sein und überprüfen,
ob das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von
15 °C umgerechnet wurde.
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Am 1. August 2017 tritt die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) in Kraft. Damit gibt es endlich eine bundeseinheitliche Regelung, die auch die Heizöllagerung betrifft.
Thomas Uber (Repräsentant des Instituts für Wärme und Oeltechnik [IWO] und Sachverständiger für VAwS-Anlagen) erklärt, dass es nach langem Ringen um die AwSV am Ende unerwartet schnell ging. Das Ergebnis ist für Branchenkenner weniger überraschend, da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, sind die Änderungen im Bereich der Heizöltanks überschaubar.
Der Eigentümer ist und bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Es sind bei bestehenden Heizöltanks gegebenenfalls gering-investive Maßnahmen notwendig, so z. B. die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankinhaltsanzeiger auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Für Fachbetriebe gibt es eine wichtige Neuerung. Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter. Neu ist die Fachbetriebspflicht damit für Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier sollten Handwerksbetriebe, die noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, das bis zum August 2017 nachholen.
Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen.
IWO, 2017
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