Steuern
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
alle rechtlichen Angaben
sind ohne Gewähr |
Die Umsatzsteuer wird dem Kunden vom Unternehmer
in Rechnung gestellt und dann an das Finanzamt abgeführt. |
Vorsteuer:
Diese Steuer einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer
in Rechnung gestellt und dann vom Finanzamt wiedergeholt
werden kann (Umsatzsteuergesetz - UStG - § 15).
Durch diesen Vorsteuerabzug wird immer nur der Mehrwert
bzw. die Wertschöpfung auf jeder Unternehmensstufe
besteuert. Der Betrag der Umsatzsteuer muss in einer
Rechnung gesondert ausgewiesen sein und es gilt immer
das Verhältnis - Unternehmer für ausgeführte Lieferungen
und sonstige Leistungen zu einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen
in Rechnung gestellt wurde. |
Mehrwertsteuer (MwSt.): Dieser Begriff wird im Steuerwesen nicht mehr verwendet, wird aber weiterhin genutzt, um die Umsatzsteuer und Vorsteuer namentlich zu vereinen. |
Ist-Versteuerung: Hier
wird die Steuer nur auf die „vereinnahmten Entgelte“
und nicht nach vereinbarten Entgelten berechnet. Es werden also, z.
B. bei Kleinunternehmern mit einem Umsatz unter 125.000 € nur Steuern
auf die bereits von den Kunden bezahlten Leistungen erhoben. |
Soll-Versteuerung: Hier
wird die Steuer auch für Rechnungen erhoben,
die von den Kunden noch nicht beglichen worden sind.
Die Steuer wird also auf das vereinbarte Entgelt berechnet. |
Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege |
Ein
Klein- und Kleinstunternehmen (Einzel- oder
Solounternehmen) wird in der Regel allein (Solo-Selbstständige) von dem Gründer
(z. B. Freiberufler*
oder Selbstständige, die ihre Tätigkeit als vergleichsweise
wenig gewinnbringend einschätzen) oder als Familienunternehmen
(Kiosk, Verkaufsstände, nebenberufliche Internetshops) geführt.
Für Existenzgründer und Kleinunternehmer
gibt es hier Informationen. Es soll einen
geringeren bürokratischen Aufwand und steuerliche Vorteile schaffen.
Der Kleingewerbetreibende haftet für die Verbindlichkeiten
aus seiner gewerblichen Tätigkeit unbeschränkt, also
mit dem Betriebs- und seinem Privatvermögen. |
Danach müssen Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erzielt haben, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (Umsatzsteuergesetz - UStG, §19 Abs. 1). Dabei darf aber auch der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50.000 € nicht überschreiten. Auf der anderen Seite darf dann auch keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf seinen Rechnungen aufgeführt werden. |
Der Gewerbetreibende kann bei der Anmeldung seines Gewerbes bei dem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug wird aber auch die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) für gekaufte Waren und Leistungen gegenrechnet, was sich bei Verlusten in der Anfangsphase auf Grund von Anfangsinvestitionen und -kosten "lohnen" kann. Auch wer wegen zu geringer Umsätze noch nicht zu einer exakten Buchhaltung verpflichtet ist, kann Kosten zum Teil pauschal absetzen. Vielen dürfte in dem Zusammenhang der Begriff Werbungskostenpauschale bekannt sein. Eine einfache Art, Kosten für Werbung, das kann viel sein, steuerlich abzusetzen. |
Die Steuer sollte
nach der Ist-Versteuerung (vereinnahmte Entgelte)
erfolgen. Diese Steuerart können Kleinunternehmer mit einem Umsatz
unter 125.000 € in Anspruch nehmen. Sie zahlen also nur nur Steuern
auf die bereits von den Kunden bezahlten Leistungen.
Bei einer Soll-Versteuerung werden auch Steuern für
Rechnungen erhoben, die noch nicht von den Kunden beglichen
worden sind. |
Außerdem ist für Kleinunternehmer durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Wer einen Umsatz von weniger als 350.000 € und einen Gewinn von unter 30.000 € erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen. Hier darf der Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EUR) ermittelt werden. Freiberuflich vs. selbstständig: Was ist der Unterschied? |
*Freiberufler
|
Freie
Berufe Wenn mehrere Freiberufler eine Personengesellschaft (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) gründen, dann muss jeder Gesellschafter über eigene Fachkenntnisse verfügen. Wenn einer der Gesellschafter nicht die entsprechenden Fachkenntnisse hat, dann zählt er nicht zu den Freien Berufen oder ist einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wird die Gesellschaft als Gewerbebetrieb angesehen. Gründen Sie mit anderen , handelt es sich immer u Um einen Gewerbebetrieb handelt es sich immer, wenn freiberuflich Tätige eine Kapitalgesellschaft gründen, unabhängig davon, welche Tätigkeit die Gesellschafter ausüben. |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |
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