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CE-Kennzeichen |
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Das CE-Kennzeichen
(= Communautés
Européennes
= Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt,
das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug
auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard
entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden
der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese
Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der
EU-Richtlinien erfüllen. |
CE-Zeichen
ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle
durch. |
CE-Zeichen
mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die
Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung
für das Produkt abzunehmen. |
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Die Europäische Kommission hat 2008 folgende
neue Rechtsakte erlassen: |
• Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften
für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang
mit der Vermarktung von Produkten
• Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen
für die Vermarktung von Produkten
• Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang
mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für
Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig
in den Verkehr gebracht worden sind
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Für die CE-Kennzeichnung gelten folgende
Grundsätze: |
1. Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller
oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden, sie ist kein Prüfzeichen,
das von einer Zertifizierstelle vergeben wird.
2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für
die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
deren Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung
nicht angebracht werden.
3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder
sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für
die Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen
der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft
übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur
CE Kennzeichnung, eine entsprechende EG-Konformitätserklärung
ausstellen.
4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität
eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft bescheinigt.
5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an
einem Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten
mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden
kann. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden,
sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung
nicht beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für
Verbraucher bietet.
6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind
Sanktionen vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher
Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem
Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine
wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.
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Folgende Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung
haben: |
1. Niederspannungsgeräte
2. Einfache Druckbehälter
3. Spielzeug
4. Bauprodukte
5. Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG]
(13) 6.11.1992
6. Maschinen
7. Persönliche Schutzausrüstungen
8. Nichtselbsttätige Waagen
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte
10. Gasverbrauchseinrichtungen
11. Warmwasserheizkessel
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke
13. Medizinprodukte
14. Explosionsgefährdete Bereiche
15. Sportboote
16. Aufzüge
17. Kühl- und Gefriergeräte
18. Druckgeräte
19. Telekommunikationsendeinrichtungen
20. In-vitro-Diagnostika
21. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
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Quelle: Bayerisches Staatsministerium
für Wirtschaft |
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Aber die CE-Kennzeichnung
reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland
einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung
"DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf
diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung
noch folgende Angaben notwendig. |
- Herstellernamen und –zeichen
- Handelsbezeichnung
- Gasgeräte-Kategorie
- NOX-Klasse
- Stromversorgung
- Produkt-Ident-Nummer
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Wenn ein Gasgerät
zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das DVGW-Qualitätszeichen
hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber
das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger
bei der Abnahme der Anlage. |
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Das GS-Zeichen
(geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§
7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle)
für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände
vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
wird das GS-Zeichen überprüft. |
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Das GS-Zeichen ist
ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller
oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber,
ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird. |
Das GS-Zeichen zeigt
an, dass bei der bestimmungsgemäßen
Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung
des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit
des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich
seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde.
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Voraussetzungen für die Zuerkennung des
GS-Zeichens |
Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt.
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass |
• der Hersteller oder sein Bevollmächtigter
einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet,
dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen
Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,
• von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis
der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen
des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit
sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung
des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
• ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen
eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel
/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um
die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
• und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung
der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände
und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.
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Zugelassene Überwachungsstellen
(Stand: 12. April 2010)
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• DEKRA Industrial GmbH
• DEKRA EXAM GmbH
• GTÜ Anlagensicherheit GmbH
• Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
• SGS-TÜV GmbH
• TOS Prüf GmbH
• TÜV Austria Services GmbH
• TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
• TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
• TÜV SÜD Chemie Service GmbH
• TÜV SÜD Industrie Service GmbH
• TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
• TÜV Thüringen e.V.
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Produktgruppen |
• Aufzüge
• Elektrische Produkte
• Maschinen
• Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
• Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen
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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) |
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DVGW-Zeichen |
Quelle:
DVGW e.V. |
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Produkte mit dem DVGW*-Zeichen
gelten als Nachweis der Konformität mit dem DVGW-Regelwerk.
Diese Produkte haben eine umfassende und neutrale Qualitätsprüfung,
die auf dem bestehenden europäischen und nationalen
Regelwerk basiert, bestanden. Sie sind in hygienischer und
mechanischer Hinsicht konform zu den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und werden zusätzlich regelmäßig
überwacht. In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung sind
diese Produkte für den innereuropäischen Warenverkehr
geeignet |
* Deutscher
Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. |
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DVGW-Zertifizierungen |
Quelle: DVGW
CERT GmbH |
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Qualitätssicherung für
Energie und Wasser |
Bei allen Prüfungen
steht die sicherheitstechnische, hygienische und umweltmäßige
Unbedenklichkeit im Mittelpunkt der Prüfungen durch
die Zertifizierungseinrichtung des DVGW’s. Die
Grundlagen bei den Prüfungen sind das DVGW-Regelwerk,
die national und international anerkannte Richtlinien,
Normen und Zertifizierungs-programme. |
Mit einer DVGW-Zertifizierung
dokumentieren Produkthersteller, Fachunternehmen, Versorgungs-betrieb
und Sachverständige den Kunden und Marktpartnern
gegenüber, dass der Stand der Technik eingehalten
ist. |
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Zertifizierungsverfahren
und -zeichen |
• Qualitätszeichen
• Zertifizierungszeichen Produkte
• Zertifizierungszeichen Unternnehmen
• Zertifizierungszeichen Managementsysteme
• Zertifizierungszeichen Sachverständige
• Präqualifizierungszeichen Bauunternehmen
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DIN-Prüf-
und Überwachungszeichen |
Für alle Produkte in der
Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen
eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller
gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte
auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest)
überprüft und bestätigt werden. |
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DIN-Prüf-
und Überwachungszeichen |
Quelle:
DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung
mbH |
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An die Produkte
in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen
Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien
liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein
in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft
seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung
mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den
darin zitierten Normen. |
Ao prüft z. B.
d ie Einrichtung „DIN CERTCO“
(TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte
eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen
eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten
Kennwerte auch langfristig eingehalten werden. |
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VDE-
Prüfzeichen |
Das VDE-Prüfzeichen
kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte
und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit
dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde
vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung
überwacht. |
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VDE-Prüfzeichen |
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VDE-GS-Zeichen |
Quelle: VDE Verband
der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V. |
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Das VDE-Prüfzeichen
wird für elektrotechnische Erzeugnisse,
auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
(GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes
(MPG) verwendet. |
Das VDE-Prüfzeichen
kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen
bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen
und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen
der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für
die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer,
thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.
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Wahlweise kann auch
das VDE-GS-Zeichen statt des VDE-Prüfzeichens
für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände
im Sinne des GPSG verwendet werden.
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen,
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Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
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