Zeichen-Prüfzeichen-Kennzeichnung

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

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CE-Kennzeichen
Das CE-Kennzeichen (= Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt, das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllen.
CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle durch.
CE-Zeichen mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung für das Produkt abzunehmen.
Die Europäische Kommission hat 2008 folgende neue Rechtsakte erlassen:

• Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
• Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
• Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind

Für die CE-Kennzeichnung gelten folgende Grundsätze:

1. Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden, sie ist kein Prüfzeichen, das von einer Zertifizierstelle vergeben wird.
2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden.
3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur CE Kennzeichnung, eine entsprechende EG-Konformitätserklärung ausstellen.
4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft bescheinigt.
5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an einem Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für Verbraucher bietet.
6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind Sanktionen vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.

Folgende Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung haben:

1.   Niederspannungsgeräte
2.   Einfache Druckbehälter
3.   Spielzeug
4.   Bauprodukte
5.   Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] (13) 6.11.1992
6.   Maschinen
7.   Persönliche Schutzausrüstungen
8.   Nichtselbsttätige Waagen
9.   Aktive implantierbare medizinische Geräte
10. Gasverbrauchseinrichtungen
11. Warmwasserheizkessel
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke
13. Medizinprodukte
14. Explosionsgefährdete Bereiche
15. Sportboote
16. Aufzüge
17. Kühl- und Gefriergeräte
18. Druckgeräte
19. Telekommunikationsendeinrichtungen
20. In-vitro-Diagnostika
21. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
CE-Kennzeichnung - Überblick über die Rahmenregelungen

Aber die CE-Kennzeichnung reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung noch folgende Angaben notwendig.
  •  Herstellernamen und –zeichen
  •  Handelsbezeichnung
  •  Gasgeräte-Kategorie
  •  NOX-Klasse
  •  Stromversorgung
  •  Produkt-Ident-Nummer
Wenn ein Gasgerät zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das DVGW-Qualitätszeichen hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger bei der Abnahme der Anlage.
CE-Richtlinien

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§ 7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle) für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer wird das GS-Zeichen überprüft.
 
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde.
Voraussetzungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens

Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass

• der Hersteller oder sein Bevollmächtigter einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet, dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,
• von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
• ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel /verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
• und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.

Zugelassene Überwachungsstellen (Stand: 12. April 2010)

• DEKRA Industrial GmbH
• DEKRA EXAM GmbH
• GTÜ Anlagensicherheit GmbH
• Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
• SGS-TÜV GmbH
• TOS Prüf GmbH
• TÜV Austria Services GmbH
• TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
• TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
• TÜV SÜD Chemie Service GmbH
• TÜV SÜD Industrie Service GmbH
• TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
• TÜV Thüringen e.V.

Produktgruppen

• Aufzüge
• Elektrische Produkte
• Maschinen
• Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
• Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

DVGW-Zeichen

DVGW-Zeichen
Quelle: DVGW e.V.
Produkte mit dem DVGW*-Zeichen gelten als Nachweis der Konformität mit dem DVGW-Regelwerk. Diese Produkte haben eine umfassende und neutrale Qualitätsprüfung, die auf dem bestehenden europäischen und nationalen Regelwerk basiert, bestanden. Sie sind in hygienischer und mechanischer Hinsicht konform zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und werden zusätzlich regelmäßig überwacht. In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung sind diese Produkte für den innereuropäischen Warenverkehr geeignet
* Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
DVGW-Zertifizierungen
Quelle: DVGW CERT GmbH
Qualitätssicherung für Energie und Wasser
Bei allen Prüfungen steht die sicherheitstechnische, hygienische und umweltmäßige Unbedenklichkeit im Mittelpunkt der Prüfungen durch die Zertifizierungseinrichtung des DVGW’s. Die Grundlagen bei den Prüfungen sind das DVGW-Regelwerk, die national und international anerkannte Richtlinien, Normen und Zertifizierungs-programme.
Mit einer DVGW-Zertifizierung dokumentieren Produkthersteller, Fachunternehmen, Versorgungs-betrieb und Sachverständige den Kunden und Marktpartnern gegenüber, dass der Stand der Technik eingehalten ist.
 
Zertifizierungsverfahren und -zeichen

• Qualitätszeichen
• Zertifizierungszeichen Produkte
• Zertifizierungszeichen Unternnehmen
• Zertifizierungszeichen Managementsysteme
• Zertifizierungszeichen Sachverständige
• Präqualifizierungszeichen Bauunternehmen

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DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Für alle Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.
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DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Quelle: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
An die Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
Ao prüft z. B. d ie Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.
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VDE- Prüfzeichen
Das VDE-Prüfzeichen kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung überwacht.
VDE-Prüfzeichen
VDE-GS-Zeichen
Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V.
Das VDE-Prüfzeichen wird für elektrotechnische Erzeugnisse, auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) verwendet.
Das VDE-Prüfzeichen kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.

Wahlweise kann auch das VDE-GS-Zeichen statt des VDE-Prüfzeichens für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Sinne des GPSG verwendet werden.

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Zertifizierungen
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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