|  | 
  
    | CE-Kennzeichen | 
   
    |  
        
           
            |  | 
                 
                  | Das CE-Kennzeichen 
                      (= Communautés 
                       Européennes 
                      = Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt, 
                      das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug 
                      auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard 
                      entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden 
                      der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese 
                      Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der 
                      EU-Richtlinien erfüllen.  |   
                  | CE-Zeichen 
                      ohne Kenn-Nummer Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle 
                      durch.
 |   
                  | CE-Zeichen 
                      mit Kenn-Nummer Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die 
                      Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung 
                      für das Produkt abzunehmen.
 |  |  | 
   
    | Die Europäische Kommission hat 2008 folgende 
      neue Rechtsakte erlassen: | 
   
    |  
         
          • Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften 
            für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang 
            mit der Vermarktung von Produkten• Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen 
            für die Vermarktung von Produkten
 • Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang 
            mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für 
            Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig 
            in den Verkehr gebracht worden sind
 | 
   
    | Für die CE-Kennzeichnung gelten folgende 
      Grundsätze: | 
   
    |  
         
          1. Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller 
            oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden, sie ist kein Prüfzeichen, 
            das von einer Zertifizierstelle vergeben wird.2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für 
            die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft 
            deren Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung 
            nicht angebracht werden.
 3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder 
            sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für 
            die Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen 
            der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft 
            übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur 
            CE Kennzeichnung, eine entsprechende EG-Konformitätserklärung 
            ausstellen.
 4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität 
            eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften 
            der Gemeinschaft bescheinigt.
 5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an 
            einem Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten 
            mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden 
            kann. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, 
            sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung 
            nicht beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für 
            Verbraucher bietet.
 6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind 
            Sanktionen vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher 
            Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem 
            Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine 
            wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.
 
 | 
   
    | Folgende Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung 
      haben: | 
   
    |  
         
          1.   Niederspannungsgeräte2.   Einfache Druckbehälter
 3.   Spielzeug
 4.   Bauprodukte
 5.   Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] 
            (13) 6.11.1992
 6.   Maschinen
 7.   Persönliche Schutzausrüstungen
 8.   Nichtselbsttätige Waagen
 9.   Aktive implantierbare medizinische Geräte
 10. Gasverbrauchseinrichtungen
 11. Warmwasserheizkessel
 12. Explosivstoffe für zivile Zwecke
 13. Medizinprodukte
 14. Explosionsgefährdete Bereiche
 15. Sportboote
 16. Aufzüge
 17. Kühl- und Gefriergeräte
 18. Druckgeräte
 19. Telekommunikationsendeinrichtungen
 20. In-vitro-Diagnostika
 21. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
 | 
   
    | Quelle: Bayerisches Staatsministerium 
      für Wirtschaft | 
   
    |  | 
   
    | 
 | 
   
    | 
         
          |  | 
               
                | Aber die CE-Kennzeichnung 
                    reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland 
                    einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung 
                    "DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf 
                    diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung 
                    noch folgende Angaben notwendig. |   
                | 
                     Herstellernamen und –zeichen Handelsbezeichnung Gasgeräte-Kategorie NOX-Klasse Stromversorgung Produkt-Ident-Nummer |   
                | Wenn ein Gasgerät 
                    zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das DVGW-Qualitätszeichen 
                    hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber 
                    das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger 
                    bei der Abnahme der Anlage. |  |  | 
   
    |  | 
   
    |  
         
 | 
   
    |  | 
   
    | Das GS-Zeichen 
        (geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des 
        Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§ 
        7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle) 
        für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände 
        vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer 
        wird das GS-Zeichen überprüft. | 
   
    |  
        
           
            |  | 
                 
                  | Das GS-Zeichen ist 
                      ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller 
                      oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber, 
                      ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird. |   
                  | Das GS-Zeichen zeigt 
                      an, dass bei der bestimmungsgemäßen 
                      Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung 
                      des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit 
                      des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich 
                      seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde. 
                       |  |  | 
   
    | Voraussetzungen für die Zuerkennung des 
      GS-Zeichens | 
   
    | Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt. 
        Voraussetzung hierfür ist u. a., dass | 
   
    |  
        • der Hersteller oder sein Bevollmächtigter 
          einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet, 
          dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen 
          Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,• von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis 
          der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen 
          des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit 
          sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung 
          des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
 • ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen 
          eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel 
          /verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um 
          die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
 • und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung 
          der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände 
          und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.
 | 
   
    | Zugelassene Überwachungsstellen 
        (Stand: 12. April 2010)
 | 
   
    |  
        • DEKRA Industrial GmbH• DEKRA EXAM GmbH
 • GTÜ Anlagensicherheit GmbH
 • Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
 • SGS-TÜV GmbH
 • TOS Prüf GmbH
 • TÜV Austria Services GmbH
 • TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
 • TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
 • TÜV SÜD Chemie Service GmbH
 • TÜV SÜD Industrie Service GmbH
 • TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
 • TÜV Thüringen e.V.
 | 
   
    | Produktgruppen | 
   
    |  
        • Aufzüge• Elektrische Produkte
 • Maschinen
 • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
 • Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen
 
 | 
   
    | Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz 
      und Arbeitsmedizin (BAuA) | 
   
    | 
 | 
   
    |  | 
   
    |  
        
           
            |  
                
                   
                    |  |   
                    | DVGW-Zeichen |   
                    | Quelle: 
                        DVGW e.V. |  | 
                 
                  | Produkte mit dem DVGW*-Zeichen 
                      gelten als Nachweis der Konformität mit dem DVGW-Regelwerk. 
                      Diese Produkte haben eine umfassende und neutrale Qualitätsprüfung, 
                      die auf dem bestehenden europäischen und nationalen 
                      Regelwerk basiert, bestanden. Sie sind in hygienischer und 
                      mechanischer Hinsicht konform zu den allgemein anerkannten 
                      Regeln der Technik und werden zusätzlich regelmäßig 
                      überwacht. In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung sind 
                      diese Produkte für den innereuropäischen Warenverkehr 
                      geeignet |   
                  | * Deutscher 
                    Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. |  |  | 
   
    | 
         
          | 
               
                | 
                     
                      |  |   
                      | DVGW-Zertifizierungen |   
                      | Quelle: DVGW 
                          CERT GmbH |  | 
                     
                      | Qualitätssicherung für 
                        Energie und Wasser |   
                      | Bei allen Prüfungen 
                          steht die sicherheitstechnische, hygienische und umweltmäßige 
                          Unbedenklichkeit im Mittelpunkt der Prüfungen durch 
                          die Zertifizierungseinrichtung des DVGW’s. Die 
                          Grundlagen bei den Prüfungen sind das DVGW-Regelwerk, 
                          die national und international anerkannte Richtlinien, 
                          Normen und Zertifizierungs-programme. |   
                      | Mit einer DVGW-Zertifizierung 
                          dokumentieren Produkthersteller, Fachunternehmen, Versorgungs-betrieb 
                          und Sachverständige den Kunden und Marktpartnern 
                          gegenüber, dass der Stand der Technik eingehalten 
                          ist. |   
                      |  |   
                      | Zertifizierungsverfahren 
                        und -zeichen |   
                      |  
                          • Qualitätszeichen 
                            • Zertifizierungszeichen Produkte
 • Zertifizierungszeichen Unternnehmen
 • Zertifizierungszeichen Managementsysteme
 • Zertifizierungszeichen Sachverständige
 • Präqualifizierungszeichen Bauunternehmen
 
 |   
                      | . |   
                      |  |   
                      |  |   
                      |  |   
                      |  |   
                      |  |  |  |  | 
   
    | 
 | 
   
    | DIN-Prüf- 
        und Überwachungszeichen | 
   
    | Für alle Produkte in der 
        Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen 
        eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller 
        gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte 
        auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) 
        überprüft und bestätigt werden. | 
   
    | 
         
          | 
               
                |  |   
                | . |   
                |  |   
                | DIN-Prüf- 
                    und Überwachungszeichen |   
                | Quelle: 
                    DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung 
                    mbH |  | 
               
                | An die Produkte 
                    in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen 
                    Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien 
                    liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein 
                    in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft 
                    seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung 
                    mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den 
                    darin zitierten Normen. |   
                | Ao prüft z. B. 
                    d ie Einrichtung „DIN CERTCO“ 
                    (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte 
                    eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen 
                    eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten 
                    Kennwerte auch langfristig eingehalten werden. |   
                | . |   
                |  |   
                |  |   
                |  |  |  | 
   
    | 
 | 
   
    | VDE- 
        Prüfzeichen | 
   
    | Das VDE-Prüfzeichen 
        kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte 
        und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit 
        dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde 
        vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung 
        überwacht.  | 
   
    | 
         
          | 
               
                |  |   
                | VDE-Prüfzeichen |   
                |  |   
                | VDE-GS-Zeichen |   
                | Quelle: VDE Verband 
                    der ElektrotechnikElektronik Informationstechnik e.V.
 |  | 
               
                | Das VDE-Prüfzeichen 
                    wird für elektrotechnische Erzeugnisse, 
                    auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes 
                    (GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes 
                    (MPG) verwendet.  |   
                | Das VDE-Prüfzeichen 
                    kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen 
                    bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen 
                    und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen 
                    der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für 
                    die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, 
                    thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung. 
                     |   
                | Wahlweise kann auch 
                    das VDE-GS-Zeichen statt des VDE-Prüfzeichens 
                    für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände 
                    im Sinne des GPSG verwendet werden.
 |   
                | . |   
                |  |  |  | 
  
    |  | 
   
    | . | 
   
    | Hinweis! 
        Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, 
        dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich 
        Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich 
        umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig 
        Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere 
        Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter 
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        Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen 
        Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne 
        der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |