Aufstellungsraum - Heizraum ?
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Viele Öl- oder
Gaskessel, aber auch Kessel mit festen Brennstoffen
unter 50 kW, werden (aus Unkenntnis) in Räumen aufgestellt,
die immer noch den alten Heizraumrichtlinien entsprechen. Heizräume
sind nur noch für Feuerstätten mit feste Brennstoffen über
50 kW vorgeschrieben und müssen § 6 der Feuerungsverordnung
entsprechen. Die Auflagen sind viel umfangreicher gegenüber den
Vorgaben der Aufstellungsräume nach § 5. Ein markantes Beispiel ist die alte Entlüftung direkt unter der Decke des Raumes als Luftschacht über das Dach. Vorgeschrieben ist nur eine ausreichende Belüftung zur Sicherstellung der Verbrennungsluft. Durch diese nicht notwendige Entlüftung wird der Raum ständig durchlüftet und trägt Unmengen von Energie nach außen. Vor allen Dingen dann, wenn die Rohrleitungen, Armaturen, Speicher und Kessel nicht ordentlich gedämmt sind. Warum die Fachbetriebe bzw. Schornsteinfeger die Betreiber auf diesen Tatbestand nicht hinweisen, entzieht sich meinem Verständnis. Ist das ein Zeichen von Unkenntnis oder Ignoranz? Landesverordnung
§ 12 Brennstofflagerung außerhalb
von Brennstofflagerräumen |
Für raumluftabhängige
Feuerstätten bis 35 KW ist ein Verbrennungsluftverbund
möglich. Dabei wird nicht nur der Rauminhalt des Aufstellungsraumes
für den Bedarf der Verbrennungsluft (4
m³ je KW) bestimmt, sondern auch die angrenzenden Nachbarräume
hinzugerechnet, wenn diese zur gleichen Nutzungseinheit
(Wohnung oder Haus) gehören. Dabei müssen diese Räume
mit Verbrenungsluftöffnungen von mindestens 150 cm²
verbunden sein. |
Unmittelbarer (direkter) Verbrennungsluftverbund |
Bei dem unmittelbaren
Verbrennungsluftverbund verfügt der direkt angrenzende Raum über
ein Fenster oder eine Tür ins Freie und hat das geforderte Raumluftvolumen.
Wenn der Aufstellraum kein Fenster oder Tür ins Freie hat, dann
muss der direkte Nebenraum das erforderliche Volumen (4 m³ je KW)
allein haben. Anderenfalls wird das Raumvolumen aller Räume mit
Fenster, die sich im Luftverbund befinden, zusammenaddiert. |
Mittelbarer (indirekter) Verbrennungsluftverbund |
Bei dem mittelbaren
Verbrennungsluftverbund muss der Rauminhalt aller Räume mit Fenster
mindestens 4 m³ je KW betragen. Dabei liegt ein "Verbundraum"
(Raum ohne Fenster) zwischen dem Aufstellungsraum und dem Raum oder
den Räumen zum Verbrennungsluftverbund. |
In jedem Einzelfall
müssen die Bestimmungen des Verbrennungsluftverbundes berechnet
werden. Der konzessionierte Installateur- und Heizungsbaumeister sollte
immer in Absprache mit dem Schornsteinfeger den Luftverbund berechnen.
Der Nachweis des Verbrennungsluftverbundes für
raumluftabhängige Feuerstätten
< 35 kW nach Feuerungsverordnung kann über dieses
oder dieses
Formblatt (Schutzziele 1 und 2) ermittelt
werden. |
Ausfüllbares
Formblatt (PDF) |
Umdenken erforderlich - Nachweisverfahren zur Verbrennungsluftversorgung raumluftabhängiger Feuerstätten - Dipl.-Ing. FH Stefan Gralapp |
Neuer Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung - Dipl.-Ing. FH Stefan Gralapp |
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