Die Bäder in Wohnungen
werden durchschnittlich nach 25 bis 30 Jahren
modernisiert. Der Hintergrund einer Modernisierung ist in den
meisten Fällen, dass die Sanitärobjekte (Waschtisch,
Dusche, Badewanne, WC-Becken) veraltet sind. Aber auch
die Installationstechnik entspricht nicht mehr
dem "neuesten" Stand der Technik. Spätestens
bei dem ersten Rohrbruch sollte überlegt werden,
eine Modernisierung oder eine Totalsanierung
durchzuführen, denn auch die Fugen am Fußboden
und den Wänden sind mit Sicherheit undicht.
Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden (z. B. Schimmelpilzbildung)
unter dem Estrich und in den Wänden
führen.
Bei dieser Gelegenheit sollten nicht nur die Sanitärobjekte erneuert
werden, sondern auch deren Anordnung wenigsten altersgerecht
oder besser gleich barrierefrei geplant
werden.
Es ist schon längere Zeit bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche
Umwelt für ca. 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich,
für etwa 30 bis 40 % notwendig ist und für
100 % als komfortabel angesehen wird.
Das Institut für Bauforschung in Hannover hat errechnet, dass die
Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung
nach DIN 18025 (neu: DIN 18040) für eine 70 m2 große
Wohnung nur 3,2 % der Bausumme ausmachen.
Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung
wird ein barrierefreies Bauen und hier besonders barrierefreie
Installationen in dem Badezimmer, der Küche
und dem WC zunehmend wichtiger.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Hier ist das
Ziel, die Herstellung einer Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
sicherzustellen.
Auch müssen alle baulichen Maßnahmen
der Sanitärinstallationen im offentlichen
Bereich fur alte und behinderte Menschen geeignet sein. Hier
sind die Planungsgrundlagen fur öffentlich
zugangliche Gebaude besonders in der DIN
18024 (neu: DIN18040)
beschrieben.
Eingangs- und Drehflügeltüren
dürfen nicht in die Sanitärräume schlagen. Nur so kann
das Blockieren der Tür verhindert
werden. Außerdem müssen die Türen von außen
entriegelt werden können.
Die Wände von Sanitärräumen müssen
bauseits so stabil ausgeführt werden, dass sie
bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stützgriffen
und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im
Bereich der Dusche und der Badewanne nachgerüstet werden können.
Der Bewohner kann zwischen stufenlos begeh- und befahrbarer
Dusche oder Badewanne wählen.
Da aber das Besteigen einer Badewanne
oft unmöglich oder sehr beschwerlich
ist, eine Unfallgefahr darstellt oder zusätzliche
Hilfsmittel (z. B. Lifter) erfordert, ist das Duschen
für behinderte Menschen einfacher und sicherer.
Badewannen können aber z. B. für therapeutische
Zwecke notwendig werden. Hier ermöglicht eine Liegebadewanne
mit Tür ein selbständiges und unabhängiges Vollbad
in Liegeposition.
Die Armaturen sollen vorzugsweise als Einhebelarmaturen
mit schwenkbaren Auslauf und einer verlängerten
Hebellänge zu wählen. Bei einer berührungslosen
Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.
|
|
|
|
|
Quelle:
Viega GmbH & Co. KG |
|
Barrierefreie Toilettenanlagen |
Für Behinderte
können die Toilettenanlagen in zwei Varianten ausgeführt
werden |
-
Ein separater
Sanitärraum wird von Frauen und Männern
gemeinsam genutzt. Das WC und der Waschtisch befinden
sich diesem Raum.
-
In eine vorhandene
Anlage wird das WC integriert, dabei sind die Räume
für Frauen und Männer getrennt sind. Ein behindertengerechter
Waschtisch muss dann im Vorraum vorhanden sein.
|
|
|
|
Installationsmaße
- Behindertengerechte Waschtischanlage |
Quelle:
Viega GmbH & Co. KG |
|
Waschtischanlage |
- WT-Breite: 600 mm; WT-Tiefe:
550 mm
- OK Waschtisch: ca. 800 mm über
OKFFB
- Unterfahrbarkeit muss gegeben
sein
- Unterputz-Siphon für die
Beinfreiheit nötig
- Mischbatterie, Seifenspender
und Spiegel in erreichbarer Höhe
- Stützgriffe seitlich
- Vor Waschtisch und WC: Bewegungsfläche
1500 x 1500 mm; die Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten
dürfen sich überschneiden
- Beidseitig des WC's: 950 mm Bewegungsfläch
|
|
|
Toilettenanlage |
Damit auch Rollstuhlbenutzer
die Toilettenanlagen benutzen können,
müssen folgende Maße eingehalten werden: |
-
WC-Tiefe: 700
mm, ausgeführt durch ein Wand-WC mit Sonderlänge
oder einen Adapter für ein normales WC
-
Sitzhöhe:
480 mm über OKFFB, mit seitlich angeordneten, klappbaren
Stützgriffen
|
|
|
Installationsmaße
- Behindertengerechte WC-Anlage |
Quelle:
Viega GmbH & Co. KG |
|
|
|
Unterfahrbarer Waschtisch
Quelle: Duravit AG
Barrierefreie Waschtische
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH
|
Barrierefreier
Waschtisch
Der Waschtisch sollte so beschaffen
sein, dass er unterfahrbar bzw. untersitzbar
ist. Dazu ist eine Kniehöhe von 67 cm und
eine Tiefe von 30 cm ab Vorderkante zu berücksichtigen. Ideal
sind Unterputz-
oder Flachaufputzsiphone, die eine uneingeschränkte
Unterfahrbarkeit bieten und eine Verletzungsgefahr verringern.
Mit Hilfe praktischer Griffleiste können sich Rollstuhlfahrer
bequem an den Waschtisch heranziehen.
Im öffentlichen Bereich gibt die DIN 18024
Teil 2 die Montagehöhe von höchstens
80 cm (Oberkante) und eine Kniefreiheit in 30 cm Tiefe und mindestens
67 cm Höhe vor. Von Vorteil sind höhenverstellbare
Waschbecken.
Der Rand des Waschbeckens sollte so gestaltet sein, dass ein Auf-
bzw. Abstützen und Herranziehen
möglich ist.
Die Bedienbarkeit der Armatur spielt eine wichtige Rolle. Deswegen
sollten nur Einhebelmischer-
oder berührungslose Armaturen verwendet
werden.
Der Wasserablauf des Waschtisches sollte über
eine in die Armatur integrierte Ablaufgarnitur
geöffnet werden können. Hier muss der entsprechende
Griff oder Hebel gut zugänglich
und leicht zu bedienen sein.
Der Spiegel (Höhe 100 cm)
ist unmittelbar über dem Waschtisch anzubringen. Ein Handtuchhalter
sollte die Funktion des Haltegriffs bzw. Stützgriffs mit
übernehmen. Ideal ist eine Ablagefläche am Waschtisch.
|
|
Installationsmaße
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH |
|
|
Barrierefreie
Dusche
Die Einrichtung und
Ausstattung einer barrierefreien Dusche
ist von dem Nutzer abhängig. So ist z. B. zu prüfen,
ob ein bodengleicher Duschplatz benötigt
wird. Ein Rollstuhlfahrer wird diesen benötigen
und ältere Menschen kommen mit einer flachen Duschwanne
mit entsprecher Ausstattung aus. Die Größe
des Duschplatzes für Rollstuhlfahrer
und im öffentlichen Bereich sollte mindestens
1,50 m tief x 1,50 m breit (DIN
18025 Teil 1 und 3) sein, damit genügend Platz zum Manövrieren
ist. Aber auch für Nicht-Rollstuhlfahrer
ist eine bodengleiche Dusche von Vorteil, die mindestens 1,20
m tief x 1,20 m breit (DIN 18025 Teil
2 [neu: DIN 18040-1]) sein muss. Zum Ableiten des anfallenden
Abwassers wird neben dem herkömmlichen Bodenablauf
wird zunehmend eine Duschrinne
installiert.
Im Trend ist die sogenannte Nasszelle (Wet Room)
mit Waschtisch, Dusche und WC,
die sich vom "traditionellen" Badezimmer dadurch unterscheidet,
dass, anstatt einer integrierten, geschlossenen Duschkabine, der
Raum selbst vollständig wasserdicht abgedichtet
ist. Aber auch hier kann eine Duschabtrennung notwendig werden,
damit eine Plegeperson nicht nass wird.
Die Duschabtrennung einer barrierefreien Dusche
muss nach außen zu öffnen sein, da Rollstuhlfahrer
sie sonst nicht mehr schließen können. Besonders empfehlenswert
ist eine freistehende
Duschabtrennung aus Glas. Denn
diese sind großzügig zu öffnen und ermöglichen
somit einen leichteren Einstieg. So bietet z. B. der Online Shop
duschenmarkt bei seinen Duschen ein Einscheibensicherheitsglas
an, welches 8 - 10 mm stark ist. Des Weiteren verhindern rutschfeste
Bodenbeläge Unfälle.
Bei einer barrierefreien Dusche sollte man auf einen rutschfesten
Bodenbelag achten.
Alle Ablagemöglichkeiten müssen so
gestaltet, dass die Benutzer sie bequem erreichen
können. Bei einem Rollstuhlfahrer sollten
sie besonders niedrig in die barrierefreie Dusche
eingebaut sein.
Eine Sitzmöglichkeit für den Benutzer
kann einmauert sein. Aber auch ein einfacher
Klappsitz, Einhängesitz
oder Hocker aus Kunststoff sind
möglich. Zusätzlich zum Sitz können ergänzende
Armlehnen notwendig sein.
Die Duschbrause sollte gut zu erreichen sein
und die Armatur ein Thermostat mit Verbrühschutz
haben.
|
|
|
Installationsmaße
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH
Geberit
AquaClean
Quelle: Sanitärsysteme Geberit Vertriebs
GmbH
|
Barrierefreies
WC
Die Einrichtung und Ausstattung
eines barrierefreien WC's ist von dem Nutzer abhängig.
Die WC-Sitzhöhe ist in der DIN 18025 Teil
1 (neu: DIN
18040-1) einschließlich Sitz mit 48 cm festgelegt (durchschnittlichen
Sitzhöhe von Rollstühlen]. Da
die Rollstühle aber unterschiedliche Sitzhöhen
haben, sollte die optimale Höhe für den Benutzer eingerichtet
werden. In öffentlichen Toiletten oder in
z. B. "Betreutem Wohnen" mit mehreren
Benutzer kann eine höhenverstellbare Toilette
sinnvoll sein.
Die Bewegungsfläche vor dem
WC beträgt 120 x 120 cm und 150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer.
Die Anordnung des WC's im Sanitärraum
sollte so sein, dass die Anfahrt parallel zum Objekt
stattfinden kann. Entsprechend muss die Bewegungsfläche
angeordnet sein.
Der seitliche Abstand zur Wand
oder zu anderen Sanitärobjekten beträgt
mindestens 20 cm, für Rollstuhlfahrer beträgt er auf einer
Seite mindestens 90 cm und auf der anderen Seite 30 cm.
Stützklappgriffe möglichst
mit Feder sind auf jeder Seite des WC-Beckens zu
montieren (keine Winkelgriffe). Die Oberkante über der Sitzhöhe
beträgt 28 cm.
Eine Rückenstütze (nicht
der WC-Deckel) ist 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens anzuordnen.
Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand
oder dem Arm bedienbar und erreichbar sein. Es kann auch eine berührungslose
Spülung verwendet werden.
Ein Dusch-WC
wird im privaten Bereich dann eingebaut, wenn kein Platz für
ein Sitzwaschbecken
(Bidet) vorhanden ist und bietet sich besonders
für den Einsatz in einem barrierefreien WC
an. Auch in Krankenhäusern und Altenwohnheimen werden sie zunehmend
eingebaut. |
|
|
|
Folgende Normen und Richtlinien sind für
den Installationsbereich anzuwenden: |
DIN
18040-1 - Öffentlich zugängliche Gebäude
- Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche
Gebäude Ausgabe: 2010-10 |
DIN
18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
– Teil 2: Wohnungen - Sanitärräume |
DIN
18024 -2 Sanitärräume,
Sanitätsräume ist durch die DIN
18040-1 ersetzt |
DIN 18025-1
Wohnungen für Rollstuhlbenutzerund und DIN 18025-2
Barrierefreie Wohnungen sind durch die DIN
18040-1 und DIN
18040-2 ersetzt |
VDI
6000 Blatt 1 Ausstattung
von und mit Sanitärräumen - Wohnungen |
VDI
6000 Blatt 5 Ausstattung
von und mit Sanitärräumen - Seniorenwohnungen, Senioren-, Seniorenpflegeheime |
VDI
6000 Blatt 6 Ausstattung
von und mit Sanitärräumen - Kindergärten, Kindertagesstätten,
Schulen |
. |
Seit dem
1. Mai 2010 gibt es einen Extra-Zuschuss
zur Barrierereduzierung bzw. "Altersgerecht
Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen
Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss
pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung
ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Der
Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen
sind auf der Seite
der KfW-Bank nachzulesen. |
|
|
Nasszelle
Nasszelle (Sanitärzellen,
Wet Room) bzw. Fertigbäder sind industriell
hergestellte Bäder. Sie werden dort eingesetzt, wo typengleiche
Bäder in größeren Stückzahlen
gefordert werden (z. B. im Pflegebereich (Krankenhäuser,
Seniorenwohnheime, Sanatorien, Kurkliniken, Rehakliniken) und Hotelbereich,
im Wohnungsbau (Wohnanlagen, Studentenwohnheime,
Geschäftshäuser, Behindertenwohnheime, Verwaltungsgebäude),
auf Schiffen und in Wohnmobilen). Sie werden in Neubauten, Sanierungs-
oder Modernisierungsobjekten eingebaut.
Ein Bad konventionell herzustellen, stellt jede
Baustelle vor erhebliche Probleme, da bis zu zehn
verschiedene Gewerke koordiniert werden müssen. Das
führt häufig zu Qualitätsschwankungen, Zeitverlusten
und einer unsicheren Kostenstruktur. Die Fertigbäder können
aus stahlbewehrtem Beton oder Leichtbeton,
in Leichtbauweise oder aus GfK-Elementen
hergestellt werden. Sie können zu Festpreisen angeboten werden.
Die Nasszelle ist normgerecht
komplett ausgestattet (Waschtisch, Dusche, WC,
Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen, Fliesen) und erfüllen
alle Anforderungen an Hygiene, Schallschutz und Brandschutz.
Die kompakte Nasszelle
wird komplett fertig gestellt und schlüsselfertig
mittels Kran in den Baukörper
eingefügt und die Wasser-, Heizungs-,
Lüftungs- und Elektroinstallation
werden auf der Baustelle an die bauseits verlegten Verteil-
und Abwasserleitungen angeschlossen.
Bäder
sind unsere Passion - Hellweg
Badsysteme GmbH & Co. KG
Fertigbad
(360°-Ansicht) - IBROBAU GmbH
|
|
Barrierefreies Fertigbad (Nasszelle/Wet
room)
Quelle: Hellweg Badsysteme GmbH
& Co. KG
|
Aufbau - Fertigbad (Nasszelle/Wet
room)
Quelle: Hellweg Badsysteme GmbH
& Co. KG
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen,
dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich
Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |