Eine barrierefreie Planung lässt sich einfach und fast ohne Zusatzkosten in einen Hausentwurf integrieren. Es bietet sich immer eine ebenerdige Bauweise (Bungalow - (eingeschossiges Haus mit flachem oder flach geneigtem Dach und einem L-förmigen Grundriss) an, auch wenn sie heutzutage nicht als "modern" angesehen wird. Wenn die Barrierefreiheit nicht beachtet wird, kann das eigene Haus im Alter zur (Kosten-)Falle werden. Entweder wird ein kostspieliger Umbau fällig oder es droht der Umzug.
Aber auch eine anstehende Sanierung älterer Wohnung oder Häuser lässt sich verwirklichen, zumal es hier Fördermittel (z. B. von der KfW-Bank) gibt.

Über die Pflegeversicherung (Pflegekasse) sind "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" möglch. Diese ermöglichen den Wohnraum eines Angehörigen so anzupassen und auszustatten, dass dieser Angehöriger langfristig barrierefrei wohnen kann. Die Verbesserung der häuslichen Wohnsituation kann ganze Umbaumaßnahmen, als auch technische Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufknöpfe beinhalten.
Weniger aufwändig in der Realisierung sind einfache Maßnahmen, wie die Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen, sicher zu stellen. Komplexe Maßnahmen gehen meist mit Eingriffen in die Bausubstanz einher. Gängige Umbaumaßnahmen sind barrierefreie Zugänge durch den Abbau von Türschwellen oder Einstiegshilfen im Bad. Bei Bedarf kann auch der Außenbereich barrierefrei umgebaut werden.

Dabei geht erst einmal um stufenlose Zugänge, eine schwellenlose vertikale und horizontale Erschließung der Räume sowie ausreichende Raumgrößen und Türbreiten (80 cm [besser 90 cm oder 1 m). Aber auch die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Fenstern und Türen sowie genügend Platz vor Regalen, Schränken und Sitzmöbeln erleichtert besonders im Alter den täglichen Alltag. Die Brüstungshöhen sollten möglichst niedrig und die Fenstergriffe sollen ≤ 1,05 m über dem Fußboden angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind automatische Öffnungs- und Schließsysteme förderfähig.
Die Montagehöhe der elektrischen Bedienelemente muss zwischen 80 cm bis 1,10 m liegen und Gerätesteckdosen müssen in ≥ 40 cm Höhe über dem Fußboden angeordnet werden. Bedienelemente müssen im Abstand von ≥ 25 cm von einer Raumecke angeordnet sein. Es sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter in der Elektroinstallation zu verwenden. Sensortasten, Touchscreens und berührungslose Bedienelemente sind unzulässig.
Natürlich gehören auch die altersgerecht gestaltete Küche, das Bad bzw. die Dusche, der Waschtisch und das WC in eine fachgerechte Planung, Ein Schritt weiter ist eine ferngesteuerte Haustechnik.
Im Außenbereich sollten Einfahrten, Wege (möglichst 1,5 m breit), Garten und Terrasse unbedingt barrierefrei gestaltet und Gehflächen sollten grade gepflastert werden oder einen rutschfesten und strapazierfähigen Boden haben, um Stolperfallen zu vermeiden. Im Garten oder auf der Terasse sollten pflegeleichte Beete oder beser Hochbeete angelegt werden. Auch  eine gute Außenbeleuchtung dient der Sicherheit. Hilfreich ist eine automatische Lichtanlage, die auf Bewegung reagiert. Eine gut lesbare, weil beleuchtete Hausnummer kann im Notfall, wenn es um Sekunden geht, lebensrettend sein.
Das barrierefreie bzw. altersgerechte Bauen wird immer noch, besonders von jungen Bauherren, nur auf behinderten Menschen bezogen, obwohl viele Gutachten europaweit bestätigen, dass eine barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Gebäude und Verkehrsflächen und der privaten Einfamilienhäusern bzw. Wohnungen im Interesse aller Menschen ist.
So ist schon längere Zeit bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für ca. 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig ist und für 100 % als komfortabel angesehen wird.

So hat z. B. das Institut für Bauforschung in Hannover errechnet, dass die Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung nach DIN 18025 (neu: DIN 18040) für eine 70 m2 große Wohnung nur 3,2 % der Bausumme ausmachen. Hier wurden folgende Maßnahmen berücksichtigt.
  •  Schwellenfreien Zugang zu allen Räumen, zu Balkon und Terrasse
  •  Ausreichende Breite der Türen (mind. 90 cm - Wohnungstür und mind. 80 cm - Zimmertüren)
  •  Genügend Bewegungsflächen (ein Bad sollte mind. 7 m2 groß sein)
  •  Badezimmertüren, die nach außen aufschlagen
  •  Bodengleiche Dusche
  •  Die Installation von Lichtschaltern, Steckdosen usw. in einer Höhe, die sie auch im Sitzen erreichbar macht (85 cm Höhe)
  •  Rutschfeste und ebene, ohne Stolperkante verlegte Bodenbeläge
  •  Griffe/Halter
  •  Leicht erreichbare und bedienbare Griffe an Fenstern und Bad- und Balkontüren

Bungalows: Die ideale Bauweise für Senioren? - BitSign GmbH

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Hier ist das Ziel, die Herstellung einer Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicheruzustellen.
Auch müssen alle baulichen Maßnahmen der barrierefreien Sanitärinstallationen im offentlichen Bereich fur alte und/oder behinderte Menschen geeignet sein. Hier sind die  Planungsgrundlagen fur öffentlich zugangliche Gebaude besonders in der DIN 18024 (neu: DIN18040) beschrieben.

Eingangs- und Drehflügeltüren dürfen nicht in die Sanitärräume schlagen. Nur so kann das Blockieren der Tür verhindert werden. Außerdem müssen die Türen von außen entriegelt werden können.
Die Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so stabil ausgeführt werden, dass sie bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stützgriffen und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne nachgerüstet werden können.
Der Bewohner kann zwischen stufenlos begeh- und befahrbarer Dusche oder Badewanne wählen. Da aber das Besteigen einer Badewanne oft unmöglich oder sehr beschwerlich ist, eine Unfallgefahr darstellt oder zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Lifter) erfordert, ist das Duschen für behinderte Menschen einfacher und sicherer.
Badewannen können aber z. B. für therapeutische Zwecke notwendig werden. Hier ermöglicht eine Liegebadewanne mit Tür ein selbständiges und unabhängiges Vollbad in Liegeposition.
Die Armaturen sollen vorzugsweise als Einhebelarmaturen mit schwenkbaren Auslauf und einer verlängerten Hebellänge zu wählen. Bei einer berührungslosen Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.


Unterfahrbarer Waschtisch
Quelle: Duravit AG


Barrierefreie Waschtische
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH

Barrierefreier Waschtisch
Der Waschtisch sollte so beschaffen sein, dass er unterfahrbar bzw. untersitzbar ist. Dazu ist eine Kniehöhe von 67 cm und eine Tiefe von 30 cm ab Vorderkante zu berücksichtigen. Ideal sind Unterputz- oder Flachaufputzsiphone, die eine uneingeschränkte Unterfahrbarkeit bieten und eine Verletzungsgefahr verringern. Mit Hilfe praktischer Griffleiste können sich Rollstuhlfahrer bequem an den Waschtisch heranziehen.
Im öffentlichen Bereich gibt die DIN 18024 Teil 2 die Montagehöhe von höchstens 80 cm (Oberkante) und eine Kniefreiheit in 30 cm Tiefe und mindestens 67 cm Höhe vor. Von Vorteil sind höhenverstellbare Waschbecken.
Der Rand des Waschbeckens sollte so gestaltet sein, dass ein Auf- bzw. Abstützen und Herranziehen möglich ist.
Die Bedienbarkeit der Armatur spielt eine wichtige Rolle. Deswegen sollten nur Einhebelmischer- oder berührungslose Armaturen verwendet werden.
Der Wasserablauf des Waschtisches sollte über eine in die Armatur integrierte Ablaufgarnitur geöffnet werden können. Hier muss der entsprechende Griff oder Hebel gut zugänglich und leicht zu bedienen sein.

Der Spiegel (Höhe 100 cm) ist unmittelbar über dem Waschtisch anzubringen. Ein Handtuchhalter sollte die Funktion des Haltegriffs bzw. Stützgriffs mit übernehmen. Ideal ist eine Ablagefläche am Waschtisch.

 


Installationsmaße
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH

Systemlösungen für die Dusche
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH

Freistehende Duschwände und Walk-in Duschen aus Glas
Quelle: Duschenmarkt UG

Bodengleiche Dusche
Quelle: Gang-Way GmbH
Barrierefreie Dusche
Die Einrichtung und Ausstattung einer barrierefreien Dusche ist von dem Nutzer abhängig. So ist z. B. zu prüfen, ob ein bodengleicher Duschplatz benötigt wird. Ein Rollstuhlfahrer wird diesen benötigen und ältere Menschen kommen mit einer flachen Duschwanne mit entsprecher Ausstattung aus. Die Größe des Duschplatzes für Rollstuhlfahrer und im öffentlichen Bereich sollte mindestens 1,50 m tief x 1,50 m breit (DIN 18025 Teil 1 und 3) sein, damit genügend Platz zum Manövrieren ist. Aber auch für Nicht-Rollstuhlfahrer ist eine bodengleiche Dusche von Vorteil, die mindestens 1,20 m tief x 1,20 m breit (DIN 18025 Teil 2 [neu: DIN 18040-1]) sein muss.
Im Trend ist die sogenannte Nasszelle (Wet Room) mit Waschtisch, Dusche und WC, die sich vom "traditionellen" Badezimmer dadurch unterscheidet, dass, anstatt einer integrierten, geschlossenen Duschkabine, der Raum selbst vollständig wasserdicht abgedichtet ist. Aber auch hier kann eine Duschabtrennung notwendig werden, damit eine Plegeperson nicht nass wird.
Die Duschabtrennung einer barrierefreien Dusche muss nach außen zu öffnen sein, da Rollstuhlfahrer sie sonst nicht mehr schließen können.
Bei einer barrierefreien Dusche sollte man auf einen rutschfesten Bodenbelag achten.
Alle Ablagemöglichkeiten müssen so gestaltet, dass die Benutzer sie bequem erreichen können. Bei einem Rollstuhlfahrer sollten sie besonders niedrig in die barrierefreie Dusche eingebaut sein.
Eine Sitzmöglichkeit für den Benutzer kann einmauert sein. Aber auch ein einfacher Klappsitz, Einhängesitz oder Hocker aus Kunststoff sind möglich. Zusätzlich zum Sitz können ergänzende Armlehnen notwendig sein.
Die Duschbrause sollte gut zu erreichen sein und die Armatur ein Thermostat mit Verbrühschutz haben.


Installationsmaße
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH

 

 

 


Geberit AquaClean
Quelle. Sanitärsysteme Geberit Vertriebs GmbH

Barrierefreies WC
Die Einrichtung und Ausstattung eines barrierefreien WC's ist von dem Nutzer abhängig. Die WC-Sitzhöhe ist in der DIN 18025 Teil 1 (neu: DIN 18040-1) einschließlich Sitz mit 48 cm festgelegt (durchschnittlichen Sitzhöhe von Rollstühlen].
Da die Rollstühle aber unterschiedliche Sitzhöhen haben, sollte die optimale Höhe für den Benutzer eingerichtet werden. In öffentlichen Toiletten oder in z. B. "Betreutem Wohnen" mit mehreren Benutzer kann eine höhenverstellbare Toilette sinnvoll sein.
Die Bewegungsfläche vor dem WC beträgt 120 x 120 cm und 150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer. Die Anordnung des WC's im Sanitärraum sollte so sein, dass die Anfahrt parallel zum Objekt stattfinden kann. Entsprechend muss die Bewegungsfläche angeordnet sein.
Der seitliche Abstand zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten beträgt mindestens 20 cm, für Rollstuhlfahrer beträgt er auf einer Seite mindestens 90 cm und auf der anderen Seite 30 cm.
Stützklappgriffe möglichst mit Feder sind auf jeder Seite des WC-Beckens zu montieren (keine Winkelgriffe). Die Oberkante über der Sitzhöhe beträgt 28 cm.
Eine Rückenstütze (nicht der WC-Deckel) ist 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens anzuordnen. Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand oder dem Arm bedienbar und erreichbar sein. Es kann auch eine berührungslose Spülung verwendet werden.
Ein Dusch-WC wird im privaten Bereich dann eingebaut, wenn kein Platz für ein Sitzwaschbecken (Bidet) vorhanden ist und bietet sich besonders für den Einsatz in einem barrierefreien WC an. Auch in Krankenhäusern und Altenwohnheimen werden sie zunehmend eingebaut.


Barrierefreies Fertigbad (Nasszelle / Wet room)


Fertigbad
Quelle: Hellweg Badsysteme GmbH & Co. KG


Nasszelle im Wohnmobil
Quelle: JOKO Wohnmobil

Nasszelle
Nasszelle (Sanitärzellen, Wet Room) bzw. Fertigbäder sind industriell hergestellte Bäder. Sie werden dort eingesetzt, wo typengleiche Bäder in größeren Stückzahlen gefordert werden (z. B. im Pflegebereich (Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Sanatorien, Kurkliniken, Rehakliniken) und Hotelbereich, im Wohnungsbau (Wohnanlagen, Studentenwohnheime, Geschäftshäuser, Behindertenwohnheime, Verwaltungsgebäude), auf Schiffen und in Wohnmobilen). Sie werden in Neubauten, Sanierungs- oder Modernisierungsobjekten eingebaut.
Ein Bad konventionell herzustellen, stellt jede Baustelle vor erhebliche Probleme, da bis zu zehn verschiedene Gewerke koordiniert werden müssen. Das führt häufig zu Qualitätsschwankungen, Zeitverlusten und einer unsicheren Kostenstruktur. Die Fertigbäder können aus stahlbewehrtem Beton oder Leichtbeton, in Leichtbauweise oder aus GfK-Elementen hergestellt werden. Sie können zu Festpreisen angeboten werden.

Die Nasszelle ist normgerecht komplett ausgestattet (Waschtisch, Dusche, WC, Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen, Fliesen) und erfüllen alle Anforderungen an Hygiene, Schallschutz und Brandschutz.

Die kompakte Nasszelle wird komplett fertig gestellt und schlüsselfertig mittels Kran in den Baukörper eingefügt und die Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallation werden auf der Baustelle an die bauseits verlegten Verteil- und Abwasserleitungen angeschlossen.

Bäder sind unsere Passion - Hellweg Badsysteme GmbH & Co. KG
Fertigbad (360°-Ansicht) - IBROBAU GmbH



Barrierefreies Fertigbad (Nasszelle/Wet room)
Quelle: Hellweg Badsysteme GmbH & Co. KG


Aufbau - Fertigbad (Nasszelle/Wet room)
Quelle: Hellweg Badsysteme GmbH & Co. KG

Barrierefreie Küche


Liftsysteme für Küchen (Bild anklicken)
Höhenverstellbare Arbeitsplatten, Kücheninsel und Oberschränke
Quelle: Granberg GmbH

 


Barrierefreie Küchen
Quelle: HyperJoint GmbH

Barrierefreie Küchen sollten immer für mobilitätseingeschränkte Personen geplant werden. Alle Bedienungselemente in Küchen müssen optisch kontrastreich, komfortabel, praktisch, sicher und gut bedienbar gestaltet sein. Hierzu gehören variable Arbeitshöhen, gute Erreichbarkeit der Schrankinhalte, Schubladen mit Leichtlauf-Vollauszügen, Backöfen mit komplett umschwenkbaren Drehtüren, Cerankochflächen. Glasfronten und Glasböden bei Oberschränken, Stauraum und Bevorratungsmöglichkeiten, fahrbare Möbelelemente, praktische Auszugsschränke.

Küchen werden in den meisten Fällen von mehreren Personen benutzt. Deswegen sollten sie immer für ältere Menschen und Personen mit körperlichen Behinderungen bzw. Einschränkungen geplant und eingerichtet werden. In besonderen Fällen sind auch die Bedürfnisse für Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer zu berücksichtigt.
Die Arbeitsflächen sollten die richtige Höhe haben, damit ein rückenschonendes Arbeiten möglich ist.
Optimal sind Oberschränke, die elektromotorisch höhenverstellbar und Unterschränke, die einzeln zu bewegen sind, so ist die Arbeitsfläche unterfahrbar. Auch die Arbeitsfläche sollte mit einem Taster stufenlos auf die gewünschte Höhe gebracht werden können. So ist die Küche für alle Personen im Haushalt nutzbar.
Steckdosen und Lichtschalter sollten in den Blenden der Arbeitsplatte integriert und Elektrogeräte (Geschirrspülmaschine, Herd, Kühlschrank) zum leichten Bedienen in Sicht- und Arbeitshöhe angebracht werden.
Schubkästen und Auszugselemente werden am besten mit leicht laufendem Führungssystem versehen, sind voll ausziehbar und somit in der gesamten Tiefe gut bedienbar. Beim Halten und Fortbewegen geben Griffstangen dem Nutzer Sicherheit.

Für Rollstuhlfahrer oder mobilitätseingeschränkte Personen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • großzügige, barrierefreie Bewegungsfläche
  • unterfahrbare Arbeitsplattenbereiche
  • Relingsysteme zum Festhalten
  • Glaseinlegeböden und -fronten zur besseren Übersicht
  • Nebeneinander liegende Kochflächen
  • Dunstabzug mit Fernbedienung
  • Spüle mit langem Brauseschlauch
  • absenkbare Innenregale und Hängeschränke
  • Oberschränke, die sich per Knopfdruck heben und senken lassen
  • Falttüren oder Rollos statt herkömmliche Schranktüren
  • Ausschwenkbare Tische
  • Rollwagen als Stauraum und mobile Arbeitsfläche
Für sehbehinderte Personen sind folgende Einrichtungen erforderlich:
  • gut ertastbare Bedienelemente
  • Elektrogeräte mit akustischer Signalgebung
  • Halterungssysteme im Schrank
  • Schrankfronten mit Rollos
  • Einfache Kochfelder als Schutz vor Verbrennungen
  • Spüle mit langem Brauseschlauch
Im Jahre 2010 werden folgende DIN-Normen gültig:
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09

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Seit dem 1. Mai 2010 gibt es einen Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung bzw. "Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen sind auf der Seite der KfW-Bank nachzulesen.

barrrierefreies Bad
Quelle: HyperJoint GmbH

Barrierefreie Installationen

Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird ein barrierefreies Bauen und hier besonders barrierefreie Installationen in dem Badezimmer, der Küche und dem WC zunehmend wichtiger. > mehr

Leitfaden Barrierefreies Bauen - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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