EnEV 2014 - neue Regelungen ab 1. Mai 2014
Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen
im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Gleichzeitig treten die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) außer Kraft.Die richtige Bezeichnung der "EnEV 2014" ist "Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013", die am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die EnEV 2014 tritt vorbehaltlich des Absatzes
2 am 1. Mai 2014 und § 27 Absatz 2 Nummer
6 dieser Verordnung am 1. Mai 2015 in Kraft. |
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Von den neuen Regelungen
sind hauptsächlich drei Bereiche betroffen. |
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Eigenheimbesitzer sind noch nicht betroffen. Eine neue Heizung und/oder die Dämmung der obersten Geschossdecke sind noch nicht nachzubessern. Eventuell notwendige Änderungen haben eine Zweijahresfrist, bevor sie bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit gelten. Neubauten
sind nicht sofort von den neuen Regelungen betroffen,
denn die neuen geforderten Mindestwerte des Primärenergiebedarfs
eines Gebäudes werden in Zukunft von den verantwortlichen Gebäudeplanern
berücksichtigt. In Altbauten
müssen Öl- und Gasheizkessel, die vor
1985 eingebaut wurden, ab 2015 außer
Betrieb genommen werden. Heizungsanlagen, die nach dem 1. Januar
1985 eingebaut wurden, müssen spätestens nach
30 Jahren erneuert werden. Ausnahmen gibt
es für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die
zum 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine
Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit.
Aber bei einem Eigentümerwechsel, muss der neue
Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei
Jahren erfüllen. Niedertemperatur- und
Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Für Gebäude
die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt, genutzt oder
nur für kurze Dauer errichtet werden, gibt es Ausnahmen
und Sonderregleungen. Hierbei handelt es sich z. B.
um Ferien- oder Wochendhäuser, Gewächshäuser, Zelte,
Traglufthallen und Ställe. In diesen Fällen steht der Aufwand
einer Sanierung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen
Nutzen.
Immobilieninserate
müssen Interessenten mehr Transparenz
über die Energiewerte geben. Deswegen müssen
ab dem 1. Mai 2015 wichtigste energetische Angaben
aus dem Energieausweis genannt werden (z. B. durchschnittlicher
Endenergiebedarf des Gebäudes). Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.
Wer Energieausweise im Wohnbestand ausstellt, muss beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für jeden Ausweis eine Registriernummer (§ 26c) online anfordern und diese in den Ausweis eintragen. |
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Neue
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis - Melita Tuschinski |
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EnEV
2014 verschärft den Neubau-Standard ab 2016 (EnEV 2016)
- Melita Tuschinski |
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