Krieg und Klimawandel motivieren zum Energiesparen, wobei nicht jeder sofort große Baumaßnahmen plant, sondern mit überschaubaren Investitionen starten möchte. Durch Nachrüstung von Gebäudeautomation kann man bis zu 30 % sparen, wenn man die richtigen Konzepte auswählt. Normen helfen dabei, indem sie diese in Energieeffizienzklassen A bis D einordnen, so dass auch Laien (Bauherren, Mieter) jedes Konzept bewerten können (Klasse D ist für neue Anlagen nicht mehr erlaubt). Ein frei im Internet nutzbarer Konfigurator von www.AUTERAS.de unterstützt dies, indem er mit einfachen Fragen durch einen Dialog führt sowie erklärende Videos und die resultierende Effizienzklasse zeigt. |
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Obere Energieeffizienzklassen bleiben frei
Mit dem neuen Label kommt außerdem eine neue Klassifizierung: Die Energieeffizienzklassen bestehender Geräte werden heruntergestuft.
Kühlschränke, die bisher mit den oberen A+++-Klassen gekennzeichnet waren, zählen nun maximal zur Klasse B, C oder D. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei, um Hersteller auch in Zukunft zur
Verbesserung ihrer Technologien zu animieren. |
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Die
Steigerung der Effizienz erhöht die Ausnutzung der aufgewendeten
Energie (z.B. durch Steigerung des Wirkungsgrades). Durch erhöhte
Effizienz kann der Verbrauch häufig deutlich gesenkt werden (Beispiele:
Wärmedämmung, selbstregelnde Pumpen, Energiesparlampe) |
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Energieeffizienzklassen |
Eine
Bewertungsskala für das europäische
Energie Label (z. B. Energielabel
für Zentrallüftungsgeräte) sind die Energieeffizienzklassen
(ab 2010 A+++ bis G), die zur Förderung
des Absatzes von besonders energiesparenden Elektrogeräten
in der EU dient. Die Bewertungsskala gibt über
den Energiebedarf (Strom und andere Energieträger)
und über zusätzliche Gebrauchseigenschaften
des Gerätes Auskunft.
Für folgende Gerätetypen
sind nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(EnVKV)
Kennzeichnungen vorgeschrieben:
- Raumklimageräte
- Luft- Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpengeräte
- Lüftungsgeräte
- Autos
- Fernseher
- Kühl- und Gefriergeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Lampen - Leuchtmittel
- Elektrobacköfen
Die Kennzeichnungen der verschiedenen Gerätetypen
werden ständig geändert.
Man könnte soetwas auch "Regelierungswut"
nennen. Zumal es sich in vielen Fällen nur um theoretische
Vorgaben handelt, die sich in der Praxis
nicht unbedingt umsetzen lassen.
(z. B. sind die Energielabel
für Zentrallüftungsgeräte sehr umfangreich).
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Mit dem Inkrafttreten
der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern
sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der
nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar
aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.
Energieeffizienzklasse |
Endenergie
[kWh/(m2·a)] |
Haustyp |
A+ |
< 30 |
Neubauten mit höchstem Energiestandard (z. B. Passivhaus, KfW 40) |
A |
< 50 |
Niedrigenergiehaus, KFW-Effizienzhaus 55 |
B |
< 75 |
Standard für Neubauten |
C |
< 100 |
Mindestanforderung für den Neubau (Sanierung überlegenswert) |
D |
< 130 |
Haus energetisch gut modernisiert (Sanierung überlegenswert) |
E |
< 160 |
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
F |
< 200 |
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
G |
< 250 |
Haus wenig energetisch modernisiert (sanierungsbedürftig) |
H
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> 250 |
nicht sanierte Häuser (evtl. Abriss überlegenswert ) |
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Neue EU-Energielabels ab 1. März 2021
Ab Montag, dem 1. März 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine
brandneue Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei
helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Die neuen Labels kommen zunächst für vier
Produktkategorien zur Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte
(sowie andere externe Bildschirme). Neue Labels für Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen
gelten seit dem 1. September 2021. Leuchten ohne Leuchtmittel benötigen in der Zukunft kein ERP-Label mehr.
Labels für weitere Produkte werden in den kommenden Jahren eingeführt.
Da nach der derzeitigen Skala immer mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++ oder A+++ eingeordnet wurden, besteht die
wichtigste Änderung darin, zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren. Diese Skala ist strenger und
so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klasse A erreichen können und Raum für die Aufnahme effizienterer Produkte in der
Zukunft bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden nun in der Regel als Produkte der Klasse B, C oder D gekennzeichnet.
Die Labels werden eine Reihe neuer Elemente aufweisen, beispielsweise einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, in der die Verbraucher/innen
weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können. Ab 1. März wird außerdem eine Reihe von
Ökodesign-Vorschriften in Kraft treten, die insbesondere die Reparierbarkeit betreffen und die Hersteller dazu verpflichten,
für mehrere Jahre, nachdem Produkte bereits nicht mehr auf dem Markt sind, Ersatzteile vorzuhalten. |
Neue EU-Energielabels ab 1. März 2021 - Europäische Union
Altes und neues EU-Label für Lampen im Vergleich: mit Skala von Grün bis Rot/A bis G und sonstigen Angaben
Quellen: co2online gGmbH / www.stromspiegel.de. |
Obere Energieeffizienzklassen bleiben frei
Mit dem neuen Label kommt außerdem eine neue Klassifizierung: Die Energieeffizienzklassen bestehender Geräte werden heruntergestuft.
Kühlschränke, die bisher mit den oberen A+++-Klassen gekennzeichnet waren, zählen nun maximal zur Klasse B, C oder D. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei, um Hersteller auch in Zukunft zur
Verbesserung ihrer Technologien zu animieren. |
In den kommenden Jahren weitere Produktgruppen eine neue Skala erhalten, z. B.
- Lüftungsgeräte
- Raumheizgeräte
- Raumklimageräte
- Warmwasserbereiter
- Festbrennstoffkessel
- Einzelraumheizgeräte
- Kochgeräte
- Wäschetrockner
- gewerbliche Kühlschränke
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EU-Energielabel seit 1. März 2021: die neuen Effizienzklassen - co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH
Energieverbrauchskennzeichnung - UBA |
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„Der
Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen …“
Grundgesetz, Artikel 20 a |
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ÖKO-Energie
- Produkte zur Energieeinsparung & Ressourcenschonung |
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Einzelraumregelung
(ERR) bei Flächenheizung (html)
+ (PDF) |
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