Energiebilanz eines Hauses

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Graue Energie
Graue Energie
Graue Energie
Graue Energie
Graue Energie
Graue Energie
Graue Energie
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten
Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 1. Januar 2021

Quelle: Armacell Enterprise GmbH
Jedem Wohngebäude wird Energie zugeführt und ein Teil verlässt das Haus ungenutzt. Die Energiebilanz eines Hauses hängt von folgenden Faktoren ab:
  •  Gebäudeform
  •  Standort
  •  Außenklima (Klimazone)
  •  Innenklima (Behaglichkeit)
  •  Innere Gewinne (veränderliche und unkontrollierte)
  •  Transmissionswärmeverluste (Wände, Fenster, Dach, Fundament bzw. Kellerdecke bzw. Bodenplatte)
  •  Lüftungswärmeverluste (Undichtigkeiten durch Fensterfugen und Gebäudehülle bzw. Luftwechsel durch KWL)

Das Verhältnis genutzter und nicht genutzter Wärmegewinne (Ausnutzungsfaktor) für die Wärmegewinne ist von den o. g. Faktoren und dem Quotienten aus Wärmegewinnen und -verlusten abhängig.

Nach der Gleichung kann der Heizenergiebedarf Qh bzw. der Nettoheizwärmebedarf für die Heizungsanlage berechnet werden. Das ist die Wärme, die über Heizflächen an das Haus abgegeben wird. Mit Ausnahme der internen Wärmegewinne aus Heizungs- und Warmwassernetzen sind alle anderen Faktoren der Energiebilanz abhängig von der Gebäudeform und dessen Standort.
Der Wärmeverlust durch Abstrahlung QL(T) hängt von der Bauart des Hauses ab, so z. B. von den Baumaterialien und -größen (von Wänden, Fenstern, Dach, Kellerdecke bzw. Bodenplatte).
Der Wärmeverlust durch Lüftung QL(V) ist von den Undichtigkeiten der Gebäudehülle bzw. der Luftwechselrate der KWL abhängig.
Die Sonnenwärmegewinne durch Verglasung Qs hängen vom geografischen Standort des Hauses, den Fensterflächen und deren Ausrichtung ab. So haben z. B. nach Süden gerichtete Dachfenster den größten Gewinneffekt.
Interne Wärmegewinne sind z. B. veränderliche Gewinne Qi(m·a), die von der Anzahl der im Haus lebenden Personen, den elektrischen Geräten (Beleuchtung, Fernsehgeräte, Waschmaschine, Computer, Kochherd) und deren Betriebsdauer abhängig. Diese Wärmegewinne werden proportional zur Bodenfläche angenommen.

Die "internen Wärmegewinne" Qi(Heizung) und Qi(WW) aus den Heizungs- bzw. Warmwassernetzen sind unkontrollierte Wärmeabgaben an das Haus und werden meistens nicht beachtet. Sobald sie aber in der beheizten Hülle des Gebäudes auftreten, verringern sie den Wärmebedarf der Räume. Nur gut gedämmte Rohrleitungen, Wärmeerzeuger und Speicher verringern die Wärmegewinne, was aber auch gewünscht wird.

Hauskennwerte - Energiekennwerte
Die graphische Darstellung eines Gebäudes zeigt die energetisch relevanten Energiekennwerte eines Gebäudes, die bei der Bewertung eines Gebäudes beachtet werden sollten. Mit den üblichen Energiebilanzverfahren kann über die Kennwerte die Energiebilanz erfolgen.
Energetisch relevante Kennwerte eines Gebäudes
Quelle: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Folgende Kennwerte werden bei den Energiebilanzverfahren verwendet:
Außenbauteile > Für ein Gebäude kann ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Gebäudehülle) des beheizten Bereiches angegeben werden. Dieser Mittelwert berücksichtigt auch die unterschiedlichen Temperaturen der außen an das Bauteil grenzenden Medien (Außenluft, unbeheizte Räume im Dach bzw. Keller, Erdreich oder Grundwasser) und den Einfluss von evtl. Wärmebrücken. > mehr
Außentemperatur > Die mittlere Außentemperatur in der Heizzeit hängt von der Heizgrenztemperatur ab. Sie wird anhand der Tagesmitteltemperaturen während der Heizzeit bestimmt. Sie ist umso geringer, je kürzer die Heizzeit ist, da die Heiztage sich dann in den Kernwinter verschieben. Die mittlere Außentemperatur kann auch monatsweise angegeben werden, wobei dann alternativ alle Tage oder nur die Heiztage zur Mittelwertbildung herangezogen werden. > mehr
Fenster > Die Fensterflächen bestimmen in mehrfacher Hinsicht die Energiebilanz. Sie legen die Höhe passiver solarer Fremdwärme (Solarstrahlung ) fest und ergeben einen Teil der Transmissionswärmeverluste (Außenbauteile). Die Kennwerte geben die typischen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten und Energiedurchlassgrade an. > mehr
Grundfläche > Die Energiebezugsfläche AEB und die Gebäudenutzfläche AN werden je nach dem verwendetemn Bilanzverfahren bei der Bewertung von Wohnbauten zur Bildung flächenbezogenen Energiekennwerte herangezogen. > mehr
Hilfsenergie > Unter Hilfsenergien sind elektrische Energien zu verstehen, die unmittelbar mit der Versorgung eines Gebäudes mit Raumwärme und Warmwasser in Verbindung stehen. Zu den Hilfsgeräten zählen Pumpen, Ventilatoren und elektrisch betriebene Regeleinrichtungen. Sie werden zum wirtschaftlichen und primärenergetischen Vergleich unterschiedlicher Versorgungssysteme mit herangezogen. Hilfsenergien werden üblicherweise aus mittleren jährlichen Leistungen und jährlichen Laufzeiten berechnet. > mehr
Innenlasten > Die innere Fremdwärme wird von Wärmequellen abgegeben, die über der Raumtemperatur liegen, so z. B. von Personen, elektrischen Geräten, Beleuchtung und beheizten Komponenten der Anlagentechnik. Der nutzbaren inneren Fremdwärmegewinn ist der Teil des Fremdwärme, die Heizzwecken benutzt werden kann. Diese Abwärme wird in den meisten Bilanzverfahren berücksichtigt. Der Teil der inneren Fremdwärme, die ungeregelt anfallende Abwärme von Komponenten der Anlagentechnik wird oft vernachlässigt. Der nicht nutzbare Teil der Innenlasten führt in der Praxis zu erhöhten Raumtemperaturen und/oder erhöhten Luftwechseln. > mehr
Innentemperatur > Die wichtigste Einflussgrößen auf die Energiebilanz eines Gebäudes sind die Raumtemperatur und der Luftwechsel, die von dem Nutzer vorgegeben werden. Diese können an verschiedenen Tages- und Wochenzeiten unterschiedlich sein. Das Einhalten vorgegebener Temperatursollwerte hängt vom Dämmstandard und der Dichtheit des Gebäudes, von der Anlage, ihrer Regelung und vom Nutzer ab. Sofern die Anlage ausreichend Leistungskapazität hat, können die Sollwerte erreicht und evtl. überschritten werden. Die dezentrale oder in Ausnahmefällen die zentrale Regelung sorgen dafür, dass die Sollwerte annähernd eingehalten werden. > mehr
Kompaktheit > Die spezifischen Wärmeverluste durch Transmission werden durch den Kompaktheitsgrad eines Gebäudes ausgedrückt. Die Kompaktheit kann als Verhältnis der Hüllfläche zum umbauten Volumen angegeben werden. Dabei umschließt die Hüllfläche den beheizten Bereich des Gebäudes an seinen äußeren Begrenzungen, das Volumen gibt die Größe der beheizten Zone anhand ihrer Außenmaße wieder. Der so definierte Kompaktheitsgrad wird in der Einheit "Quadratmeter pro Kubikmeter" (m²/m³) angegeben. Er wird auch von der EnEV 2002 und den zugehörigen Normen verwendet. Typische Werte sind
A/Ve = 1,0 m²/m³ für Einfamilienhäuser
A/Ve = 0,6 m²/m³ für Mehrfamilien- und Reihenhäuser
A/Ve = 0,2 m²/m³ für sehr große Büro- oder Wohnkomplexe .... > mehr
Luftwechsel > Der Luftwechsel (Luftwechselrate) gibt an, wie oft das beheizte Luftvolumen mit Außenluft in einer Stunde ausgetauscht wird. Der Luftwechsel wird von der Fugen- und Fensterlüftung und dem Anlagenluftwechsel, wenn eine Lüftungsanlage vorhanden ist. Er wird von der Dichtheit des Gebäudes, dem Nutzerverhalten und der Anlagentechnik bestimmt. Im allgemeinen weisen alle Bilanzverfahren den mechanischen bzw. Anlagenluftwechsel aus. Der übrige Luftwechsel, der eine Mischung der Einflüsse von Gebäudeundichtheiten und Nutzer ist, wird entweder als Restluftwechsel oder natürlicher Luftwechsel bezeichnet. In einer Energiebilanz wird üblicherweise mit einem Mittelwert gerechnet. > mehr
Solarstrahlung > Die durch die transparenten Flächen (i.d.R. Fenster) einer Gebäudehülle einfallende Solarstrahlung und der daraus resultierenden Fremdwärme kann direkt als Heizwärme (passive Solarwärme) verwendet werden. In einer vereinfachten Bilanz werden nur die transparenten Flächen berücksichtigt. Die passive solare Fremdwärme unterliegt der Sonnenstandwanderung. Dies kann besonders in den Übergangsjahreszeiten zu einer starken Überversorgung mit Wärme führen.
Der solare Fremdwärmeanfall wird durch die Größe, Ausrichtung und den Energiedurchlassgrad der transparenten Flächen (i.d.R. Fenster) sowie von Einflüssen der Verschattung und Verschmutzung bestimmt. Die im Verlaufe einer Heizperiode anfallende Fremdwärme kann jedoch nicht voll zur Deckung der Wärmeverluste beitragen, weil sie ungeregelt auch dann auftritt, wenn keine Heizwärme benötigt wird. Den Teil des Fremdwärmeanfalles, der tatsächlich zu Heizzwecken benutzt wird, nennt man den nutzbaren solaren Fremdwärmegewinn. (Fremdwärmenutzung). > mehr
Speicher > Die Wärmeabgabe eines Speichers wird in allen Bilanzverfahren gleich berücksichtigt. Die Wärmeverluste werden über die Hüllfläche des Speichers, die mittlere Wassertemperatur innerhalb und der durch Wärmedurchgangswert zwischen dem Speicherinneren und der Umgebung ermittelt. Auch die Anschlüsse am Speicher könner erhebliche Verluste erbringen. > mehr
Stromverbrauch > Der Stromverbrauch vom Gebäuden bestimmt den Gesamtenergieverbrauch und entsprechend den Primärenergiebedarf. Die Kennwerte für Wohn- und Nichtwohnbauten umfassen teilweise den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik (Hilfsenergien) mit. > mehr
Umweltfaktoren > Die Umweltfaktoren (Primärenergiefaktoren bzw. mit CO2-Äquivalenten) werden in Umweltbilanzen verwendet.
Mit dem Primärenergiefaktor wird der Aufwand, der bei der Förderung, der Erzeugung und be deim Transport des Energieträgers bis zum Endverbraucher anfällt, berücksichtigt. Hier werden zwei Energien ins Verhältnis gesetzt. Auf der einen Seite der Energieinhalt der Primärenergiemenge, die eingesetzt wird, um den Energieträger bereitzustellen (einschließlich des Energieinhaltes des Brennstoffes) und auf der anderen Seite der Energieinhalt, den der Energieträger hat, wenn er in das Gebäude eingebracht wird.
Die Treibhauswirkung eines Energieträgers nennt man CO2-Äquivalente (Einheit - g/kWh - Gramm pro Kilowattstunde). Die Menge und Art der über die Gebäudegrenze fließenden Energien werden über ein Jahr CO2-Äquivalent bestimmt. > mehr
Verteilnetze > Die Wärmeverluste von den Verteilsystemen der Anlagentechnik gehören zu den wichtigsten Energiekennwerten. Die Wärmeabgabe eines wärmedurchströmten Rohr- und/oder Lüftungskanalabschnittes ist für alle Bilanzverfahren gleich. Für die Verluste sind die Länge und die Oberfläche des Rohres, die mittlere Temperatur innerhalb des Rohres oder Kanals und der Wärmedurchgangskoeffizient zwischen dem warmen Medium und der Umgebungstemperatur ausschlaggebend. Hier wird zwischen Verteilverluste der Heizleitungen, Lüftungsleitungen und Trinkwarmwasserleitungen unterschieden. > mehr
Wärmeerzeuger > Ein Wärmeerzeuger hat Wärmeverluste und Aufwandszahlen oder Nutzungsgrade. Daraus ergeben sich verschiedene Energieeinzelkennwerte > mehr
Wärmeübergabe > Das Bilanzverfahren der EnEV 2002 und den entsprechenden Rechenverfahren nutzen den Kennwert der Wärmeverluste der Wärmeübergabe.
Hier wird die Soll-Innentemperatur eines Gebäudes und die reale mittlere Temperatur berücksichtigt, die die Art der Wärmeübergabe und Temperaturregelung betrachtet. Üblicherweise erhöhen der Regler und die Regelstrecke (Trägheit, Zeitverhalten und Ansprechempfindlichkeit der Wärmeübergabeeinrichtungen) im gemeinsamen Zusammenspiel mit dem Raum und dem Gebäude und den Störgrößen, z.B. Fremdwärmeanfall, das Temperaturniveau gegenüber dem Sollwert.
Andere Bilanzverfahren verwenden den Wärmeverlust der Übergabe. Hier wird die Energiemenge, die auf der Tatsache der Temperaturabweichung und auch teilweise einer erhöhten Lüftung (ideales System verglichen mit dem realen System) betrachtet. Diese Energiemenge ist im Gegensatz zur mittleren Temperaturabweichung im Jahr nicht messbar. > mehr
Wärmeverbrauch > Die Summe aller Wärmeverluste des Gebäudes abzüglich der nutzbaren Anteile der Fremdwärme ergeben den Endenergieverbrauch für Wärme.
In einigen Bilanzierungsverfahren wird neben der Endenergie auch ein Kennwert für die Nutzwärme bzw. die Heizwärme zusätzlich verwendet. Als Nutzenergie kann die geregelte Wärmeabgabe verstanden werden. Diese wird von den Heizflächen (oder durch Luftauslässe bei einer Luftheizung) geregelt innerhalb des Gebäudes abgegeben. Fremdwärme fällt dagegen ungeregelt an.
Der Heizwärmebedarf wird in den meisten Energiebilanzverfahren verwendet, ist aber eine nicht messbare Energiemenge, die sich aus Transmissions- und Lüftungswärmeverluste abzüglich der Wärmegewinne aus solarer Einstrahlung sowie Personen- und Geräteabwärme ergibt. Der Heizwärmebedarf entspricht nicht der Wärmeabgabe der Heizflächen und darf nicht mit der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 verwechselt bzw. gleichgesetzt werden. > mehr
Wasserverbrauch > Die Warmwassernutzwärme ist von der gezapften Warmwassermenge im Laufe eines Jahres und von der Anzahl der Nutzer abhängig. Auch die Eintrittstemperatur des Kaltwassers in das Gebäude und die Nutzertemperatur des Warmwassers haben einen Einfluss auf den Energiebedarf. > mehr
Quelle: Trainings- & Weiterbildungszentrum Wolfenbüttel e.V
Witterungsbereinigung

Energie und Nachhaltigkeit - Helmut Meisl

Gebäudenutzfläche > Die Gebäudenutzfläche AN ist eine (künstliche) Kenngröße der EnEV 2009 (§ 19 Abs. 2) und beschreibt die nutzbare Fläche, die im beheizten Gebäudevolumen Ve zur Verfügung steht. Sie wird aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche ermittelt. Sie ist in der Regel größer als die Wohnfläche, da auch Flächen einbezogen werden, die indirekt beheizt werden (Flure, Treppenhäuser, Nebenräume).
Die Gebäudenutzfläche AN wird nach der EnEV bei Wohngebäuden wie folgt ermittelt:

AN = Ve   *  0,32  /  m

AN Gebäudefläche in m2
Ve  beheiztes Gebäudevolumen in m3

EnEV § 19 Abs. 2 > Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben. Die Gebäudenutzfläche kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35 - fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2 - fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Der Energieverbrauch für Heizung ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.

Die nach der EnEV berechneten Energiekennwerte liegen um ca. 10 bis 50 % niedriger als die gemessenen auf die reale Fläche bezogene Verbrauchskennwerte, da die Ansätze bei der energetischen Bilanzierung und die zu große Gebäudenutzfläche AN zu optimistisch behandelt wurden. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit mit Verbrauchskennwerten aus dem Gebäudebestand (Verbrauchskostenabrechnung, Heizspiegel) nicht gegeben.

Graue Energie

Der indirekte Energiebedarf, der durch den Kauf eines Produktes oder durch eine Dienstleistung entstanden ist, wird "Graue Energie" genannt. Es handelt sich um die Energiemenge, die für die Herstellung, den Transport, der Lagerung, des Verkaufs und der Entsorgung dieses Produktes benötigt wird. Hier werden nicht nur  alle Vorprodukte bis zur Rohstoffgewinnung berücksichtigt, sondern auch der Energieeinsatz aller notwendigen Produktionsprozesse dazugerechnet. Außerdem werden auch alle zur Herstellung notwendigen Maschinen, Infrastruktur-Einrichtungen und der Energiebedarf für deren Herstellung und Instandhaltung anteilig dem Produkt oder der Dienstleistung zugerechnet. Der direkte Energiebedarf, der bei der Benutzung eines Produktes benötigt wird, sagt also nicht viel über dessen Energieeffizienz aus, weil auch die Graue Energie die Umwelt belastet.

Heutzutage wird immer wieder zum Energiesparen aufgerufen. Aber in einer Gesellschaft, die auf Wachstum ausgerichtet ist, zählen nur noch Neukäufe, was durch den Internethandel als besonders günstig angesehen wird. Dabei werden die Ressourceneffizienz und die Graue Energie vollständig vernachlässigt und teils vorsätzlich aus den Energiebilanzen nicht beachtet.
So wird z. B. die Graue Energie, die in der Dämmung von Hausfassaden vorhanden ist und oftmals höher liegt als ihr Nutzen durch die Heizersparnisse nicht beachtet. So sind z. B. Hartschaumplatten in 30 Jahren Sondermüll und für die Herstellung von Polystyrol (EPS) werden rund 500 kWh/m3 benötigt, für Zellulosedämmung weniger als 100 kWh/m3.

So ist z. B. bei dem Hausbau die Graue Energie oft beträchtlich, da für die Herstellung und den Transport der Baumaterialien Energie aufgewendet werden muss. In einem konventionellen Haus verbraucht man in 30 bis 40 Jahren für die Beheizung die gleiche Energiemenge, wie zur Herstellung nötig ist. Besonders bei energetisch sehr guten Häusern (z.B. Passivhäusern) sollte die graue Energie besonders beachtet werden, weil diese Häuser im Betrieb sehr wenig Energie benötigen und - relativ gesehen - mehr Energie bei der Errichtung benötigt wird als bei dem Betrieb.
Auch die vielgepriesene Erneuerbare Energie (regenerative Energie, alternative Energie), z. B. Sonnenenergie (solare Energie), Wasserkraft, elektrische Energie (Photovoltaik, solarthermischen Kraftwerke, Windenergie), Biomasse, ist relativ stark mit Grauer Energie belastet. Das hängt mit der niedrigen Leistungs- oder Energiedichte zusammen. Hier sollte bei der Produktion der Anlagenteile auch Erneuerbare Energie verwendet werden, um die Graue Energie zu minimieren.
Bei vielen Produkten ist die Prozesskette sehr umfangreich. Dadurch ist die Berechnung der Grauen Energie schwierig und wird deshalb durch vereinfachende Schätzungen festgelegt, um nicht "schöngerechnet" zu sagen.
Graue Energie und Umweltbelastung von Heizungssystemen - Jenni Energietechnik AG
Graue Energie im Baubereich - SUSTAINUM - Institut für zukunftsfähiges Wirtschaften Berlin GmbH
Graue Energie im Alltag - O.Ö. Energiesparverband
Hausbauarten
Wohnhäuser gibt es den unterschiedlichsten Bauweisen. Jede hat Ihre Vor– und Nachteile. Die gängigsten Bauweisen sind.

Massivhaus mit Vorblendung und Wärmedämmung
Massivhaus
Ein Massivhaus kann ein gemauertes bzw. durch Stahlbetonelemente erstelltes Gebäude oder ein Fachwerkhaus (Skelettbau) sein. Sie unterscheiden sich in der Baukonstruktion. Ein Maussivhaus hat keine Trennung zwischen tragender und raumabschließender Funktion. Bei einem Fachwerkhaus wird der vertikale Lastabtrag von einzelnen Stützen und Streben übernommen. Die Zwischenräume (Ausfachung) werden in der Regel mit Mauerwerk gefüllt.
Die massive Bauweise ich immer noch die häufigste Bauweise. Dafür stehen verschiedene Materialien zur Verfügung (Naturstein, Ziegel aus Ton und Lehm, Porenbeton, Kalksandstein oder Leichtbaustein). Bei einigen dieser Steine wird eine zusätzliche Fassadendämmung benötigt, andere besitzen selbst eine ausreichende Wetterfestigkeit und Dämmeigenschaft.
Neben der Stein auf Stein-Bauweise oder aus Stahlbetonelemente (Fertighaus) gibt es auch Massivhäuser mit Holz (Fachwerkaus) und die Stamm auf Stamm-Bauweise (Blockhaus). Aufgrund dieser Optionen und Baumaterialien gibt es einige Vor- und Nachteile, die der Bauherr abwägen muss.
Die meisten Massivhäuser besitzen einen guten Schallschutz, weil die Masse bzw. das Gewicht einer Wand das wichtigste Kriterium für den Schallschutz ist und die Masse die Grundlage für die Stabilität ist. Da in Deutschland aber alle Bauweisen, also auch Leichtbauhäuser, die gleichen Normen erfüllen müssen, sind diese den Massivbauten gleichzusetzen.Aber massive Wände sind überall tragfähig. Deswegen können an diesen Wänden überall schwere Gegenstände (z. B. Wandschränke) aufgehängt werden. Im Fertighausbau (Holzrahmenhaus, Holzelementhaus) ist das nicht der Fall. Massivhäuser besitzen einen höheren Wiederverkaufswert, weil die Mehrheit der Bauherren Häuser in Massivbauweise bevorzugen.
Ein häufig genannter Nachteil bei einem Massivhaus ist, dass es teurer als ein Fertighaus sein soll. Aber ein massives Typenhaus aus Beton- und Steinelemente mit einfacher Ausstattung ist in der Regel günstiger als ein Holzelementhaus der gleichen Größe mit individuellem Grundriss und hochwertiger Ausstattung. Nach der heutigen EnEV haben Massivhäuser eine schlechte Wärmedämmung mit Standardsteine. Hier muss eine zusätzliche Fassadendämmung angebracht werden. Die Hauptnachteile der Massivhäuser sind eine längere Bauzeit der gemauerten Häuser und sie müssen austrocknen.


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Quelle:

Fachwerkhaus
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7 Fachwerkhaus Lektionen - Samuel Schneider


Blockhaus

Ferienhaus

Blockbohlenprofile
Quelle: Polar Life Haus

Blockhaus
Wegen der sehr guten Werte bezüglich der "Grauen Energie" werden Holzbauten, und hier besonders Blockhäuser, im Vergleich mit anderen Bauweisen (Massivbau) seit Jahrhunderten  in sehr kalten Regionen (z. B. Skandinavien, Alpenländer) gebaut. Sie sind ökologisch, energiesparend, natürlich, schadstofffrei und besonders leicht zu verarbeiten. Neben der guten Ökobilanz haben sie gegenüber der Massivbauweise eine gleich hohe oder sogar höhere Lebensdauer. Bei der Produktion von Blockhäusern werden weit weniger fossile Brennstoffe verbraucht, als für die Herstellung anderer Baumaterialien (Steine, Beton, Dämmstoffe). Die bei der Verarbeitung entstehenden Holzreste können zur Energiegewinnung genutzt werden. Hier benutzt z. B. der Blockhaus-Anbieter Polar Life Haus als Rohmaterial Polarfichten und Polarkiefern aus den mittelfinnischen Regionen.
Mit großformatigen Elementen oder Vollholzbauweise (Blockhaus) sind auch luft- und winddichte Häuser (Blower-Door-Test) im Passivhaus-Standard zu realisieren. Durch moderne Holzverarbeitungstechniken können lamellierte Blockbohlen mit einer Dicke von bis zu 60 cm und spezielle Blockbohlenprofile hergestellt werden. Dadurch sind auch die Anforderungen der EnEV ohne zusätzlich Dämmmaßnahmen zu erreichen.
Das Naturprodukt Holz reguliert auf ganz natürliche Weise die Luftfeuchtigkeit und bietet im Sommer ein angenehm kühles Raumklima und im Winter behagliche Wärme. Die Luftqualität in einem Blockhaus ist spürbar frisch und angenehm, da das Holz das Raumklima ausgleicht, die Luft filtert und reinigt. Aufgrund der atmungsaktiven Wandbeschaffenheit kann sich kein Kondenswasser bilden und Schimmelbildung und Raumluftproblemen wird entgegengewirkt.

 

 

Leichtbauhaus

 

Fertighaus

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Beheizte Wohnfläche > Die beheizte Wohnfläche AbehWF (TFA [treated floor area]) ist die Wohnfläche, die sich innerhalb der thermischen Hülle befindet. Diese Fläche ist ein gutes Maß für den durch die Heizung gelieferten "Nutzen". Der Nachteil, dass es sich um nach nationalen Regelungen zu bestimmende Flächen handelt, bleibt.
Berechnung der TFA (treated floor area)
Die Berechnungsvorschrift wurde in einigen Punkten vereinfacht und an die Erfordernisse der Energiebilanzierung angepasst. Beheizte Nebenräume werden in diesem Verfahren berücksichtigt.
Zur Berechnung der TFA ist zunächst die thermische Hülle festzulegen. Sie wird durch die Außenoberflächen der wärmegedämmten Außenbauteile gebildet. Die thermische Hülle enthält alle beheizten Räume. Sie bildet zugleich die Bilanzgrenze für die Energiebilanz. In die TFA gehen nur Flächen innerhalb der thermischen Hülle ein.
Die TFA einer Wohnung oder eines Hauses ist die Summe der TFAs der zur Wohnung gehörenden Wohnräume. Als Wohnraum gelten alle Räume innerhalb einer Wohneinheit, die entweder oberirdisch gelegen sind oder deren Fensterfläche mindestens 10 % der Grundfläche ausmacht. Treppen mit mehr als 3 Stufen, Treppenabsätze und Aufzüge zählen nicht zum Wohnraum. Keller, Technikräume u.ä. innerhalb der thermischen Hülle, die keine Wohnräume sind, werden zur 60% angerechnet.
Berechnung der Grundfläche:
4.1 Die Grundfläche eines Raumes wird aus den Rohbaumaßen ermittelt. Ein Abzug für Putz usw. ist nicht vorzunehmen.
4.2 Als Rohbaumaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden anzusetzen ohne Berücksichtigung von Wandgliederungen, Wandbekleidungen, Fuß- und Scheuerleisten, Öfen, Heizkörpern usw.
Schornsteine, Pfeiler, Säulen usw. mit weniger als 0,1 m² Grundfläche werden nicht von der EBF abgezogen.
Tür- und Fensternischen werden nicht berücksichtigt
Schrägen:
7.1 Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet.
7.2 Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1 und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet.

Quelle: © Passivhaus Institut

Wohnfläche > Die Wohnfläche AWF ist die tatsächlich betretbaren und mit Mobiliar bestellbaren Flächen, soweit es nicht Abstellflächen sind. Ein Nachteil ist, dass die Wohnfläche in den verschiedenen Ländern nicht einheitlich, sondern jeweils in nationalen Normen (und durchaus unterschiedlich) festgelegt wird. Diese Festlegung ist meist das Ergebnis von Verhandlungen der jeweiligen Vermieter- und Mieterverbände. Zur Wohnfläche gehören auch Außenflächen (Balkone, Wintergärten) die dann allerdings nur anteilig (z.B. mit 50 %) gerechnet werden. Quelle: © Passivhaus Institut

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

1.Zubehörräume, insbesondere:

a)Kellerräume,
b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)Waschküchen,
d)Bodenräume,
e)Trockenräume,
f)Heizungsräume und
g)Garagen,

2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3.Geschäftsräume.

§ 3 Ermittlung der Grundfläche

(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von

1.Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2.Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3.fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4.freiliegenden Installationen,
5.Einbaumöbeln und
6.nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.

(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

1.Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2.Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3.Türnischen und
4.Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese

1.für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und
2.die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.

Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.

§ 4 Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen

1.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3.von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4.von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)

Bruttogeschossfläche > Die Bruttogeschossfläche ABGF ist die Fläche des Rohbaus in Höhe der Geschosse. Sie ist sehr einfach zu ermitteln - enthält aber auch alle definitiv nicht nutzbaren Bereiche wie die Innen- und Außenwandquerschnitte, Erschließungsflächen usw. ABGF ist die größte unter den hier zur Diskussion stehenden Flächen. Sie wird gern in der Schweiz verwendet (z.B. durch MINERGIE®). Dadurch sehen die Schweizer Werte immer so gut aus! Quelle: © Passivhaus Institut


DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ 2005-2
Die Norm gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Grundflächen und Rauminhalte sind maßgebend für die Ermittlung von Kosten.
Energetisch relevante Kennwerte eines Gebäudes - © FH Braunschweig/Wolfenbuettel
EnEV 2014 - neue Regelungen ab 1. Mai 2014
Berechnung von Wohngebäude nach der EnEV 2009 - © FH Braunschweig/Wolfenbuettel
Weiterbildungskurse "Energieberater TGA" - Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Effiziente Heizungsmodernisierung mit optimierter Wärmeübergabe - BDH
Ein "ausgezeichnetes" Beispiel - Frank F. Rosteck
Daten und Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen - Frank F. Rosteck

Energieberatung
  Nichtwohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten - Melita Tuschinski
Wohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten - Melita Tuschinski
Technische Baubestimmungen - Deutsches Institut für Bautechnik
Energetische Bewertung von Gebäuden  - DIN V 18599
Energieausweis/Energiepass ab 1. Januar 2009
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmah-nung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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