Einzelraumregelung (ERR) bei Flächenheizung – Ja oder Nein? Nachtabsenkung bzw. abgesenkter Betrieb - Abschaltbetrieb - sinnvoll? Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Wichtige
Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz
einer Einzelraumregelung (ERR) sind,
neben der Vorschrift, diese nach der EnEV einbauen
zu müssen, eine fachgerechte Auslegung der Heizflächen
nach der Raumheizlastberechnung nach DIN
EN 12831, eine nach den Werten einer Rohrnetzberechnung
abgeglichene Anlage (hydraulischer
Abgleich) und eine dem Gebäude
(Bauart, Dämmung, Luftdichte) und der Anlage (Sonneneinstrahlung,
interne Wärmequellen [elektrische Geräte, Kaminofen, viele
Personen]) angepasste Heizkurve. Die Temperatur des
Heizungswassers sollte keine der Störgrößen
(Fremdwärme, Sonneneinstrahlung) sein. Eine verminderte Wärmeabgabe
(Absenkbetrieb) an den Heizflächen sollte in erster
Linie über die Systemtemperatur und nicht
über das Abwürgen des Volumenstromes
an den Heizflächen sein. Hier stellt sich immer
wieder die Frage, ob und wann ein abgesenkter
Betrieb sinnvoll(?) ist. Auch das ewig drehen am Thermostatventil ist eine dumme Angewohnheit. |
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Es wird aber wohl
noch etwas Zeit ins Land gehen, bis auch der letzte Fachmann und die
Betreiber der Anlagen den Sinn einer Einzelraumregelung und das richtige Heizen verinnerlichen zw. erklärt bekommen.. > mehr |
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Die Diskussion über die Einzelraumregelung (ERR) in Niedertemperatur-Heizsystemen (Fußboden- und Wandflächenheizung, Betonkern- bzw. Bauteilaktivierung, Niedertemperatur-Heizkörper) und hier besonders in Anlagen mit Wärmepumpen oder Brennwerttechnik besteht schon seit dem Bestehen der alten HeizanlVO bzw. der WärmeschutzV und nun auch bei der EnEV 2007, EnEV 2009 und EnEV 2014. Durch den „Selbstregeleffekt“ der Flächenheizungen mit niedrigen System- und Oberflächentemperaturen kann man die EnEV als erfüllt ansehen, wenn eine zentrale außentemperaturgesteuerte Regelung mit Zeitschaltuhr vorhanden ist. Aber über diese Auslegung wird schon seit Jahrzehnten gestritten. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen man ohne eine ERR nicht auskommt, aber das muss von Fall zu Fall geklärt werden. In diesen Fällen sollte immer eine differenzdruckgeregelte Pumpe eingebaut sein, damit der hydraulische Abgleich nicht zerstört wird. Auch ist immer auf einen ausreichenden Volumenstrom durch den Wärmeerzeuger durch eine passende hydraulische Schaltung zu denken, damit es nicht zum Überhitzer der Wärmepumpen oder zum Takten der Heizkessel bzw. Heiztherme kommt. Auch der Einsatz einer hydraulischen Weiche kann ein Takten verhindern. (Un)Sinn einer Einzelraumregelung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Anlass ist u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (2010). Sie fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude. Die Befreiungen sind jetzt in dem GEG § 5 "Grundsatz der Wirtschaftlichkeit" und GEG § 102 "Befreiungen"
(2) Absatz 1 ist auf die Vorschriften von Teil 5 nicht anzuwenden. festgelegt. Letztendlich ändert sich an der Vorgehensweise nichts. Die
Praxis zeigt, dass ca. 90 % aller Fußbodenheizungsbetreiber ohne Einzelraumregelung sehr zufrieden sind. EnEV 2014 §
14 (2) Heizungstechnische
Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau
in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen
Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden; von dieser Pflicht
ausgenommen sind Fußbodenheizungen in Räumen mit weniger
als sechs Quadratmetern Nutzfläche. Satz 1 gilt nicht für
Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen
Brennstoffen eingerichtet sind. Mit Ausnahme von Wohngebäuden
ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine
Gruppenregelung zulässig. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten
Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind,
muss der Eigentümer sie nachrüsten; Fußbodenheizungen,
die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut worden sind, dürfen abweichend
von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung
an die Heizlast ausgestattet werden.
(3) In Zentralheizungen
mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung sind die Umwälzpumpen der
Heizkreise beim erstmaligen Einbau und bei der Ersetzung so auszustatten,
dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf
selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit
sicherheitstechnische Belange des Heizkessels dem nicht entgegenstehen.
(4) Zirkulationspumpen
müssen beim Einbau in Warmwasseranlagen mit selbsttätig
wirkenden Einrichtungen zur Ein - und Ausschaltung ausgestattet werden.
(5) Beim erstmaligen
Einbau und bei der Ersetzung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
sowie von Armaturen in Gebäuden ist deren Wärmeabgabe nach
Anlage 5 (Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen
und Armaturen) zu begrenzen. EnEV
2009 (2) Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist. (3) Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 (Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) nicht anzuwenden. EnEV 2014 (2) Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 (Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) nicht anzuwenden. (Baden-Württemberg) Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) - 27. Oktober 2009 § 6 Ausnahmen und Befreiungen (1) Zuständige Behörde nach § 24 Abs. 2 und § 25 EnEV ist die oberste Baurechtsbehörde. Sie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit an das Regierungspräsidium Tübingen, Landesstelle für Bautechnik, zu übertragen. (2) Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Antragsteller das Vorliegen der Voraussetzungen durch Gutachten nachweist. Lebensdauer - Amortisationenergetischer Maßnahmen Ausnahmen und Befreiungen nach § 24, 25 Energieeinsparverordnung (EnEV) - REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN / LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK Hier ein Beispiel für einen Antrag einer Befreiung nach § 25 Abs. 1 der EnEV 2009 für eine Wärmepumpenanlage (alternativ auch für eine Brennwertanlage). Für eine Befreiung nach § 25 Abs. 2 müssten Gründe für andere geforderte Maßnahmen aufgeführt werden, die gleichzeitig zu erbringen sind. Dies wird hauptsächlich bei der Sanierung von Gebäuden zutreffen. Für die Befreiung bzw. Ausnahmen gibt es keine Vordrucken, denn bei den Anträgen muss die jeweilige Anlage genau beschrieben werden und der Grund ersichtlich sein. Befreiung von § 14 Abs. 2 EnEV - Gas-Brennwert
und Fußbodenheizung Antrag auf Befreiung einer Einzelraumregelung - Beispiel Beispiel
eines Abweichungsantrages
von bauordnungsrechlichen Vorschriften zu §14
Abs. 2 der EnEV mit Genehmigungsbescheid
einer unteren Bauaufsichtbehörde Weitere Beispiele, am besten mit Befreiungs- bzw. Ablehnungsschreiben (Abweichungsantrag/Genehmigungsbescheid), nehme ich gerne per E-Mail entgegen.
Erneuerbarer
Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
– EEWärmeG) Befreiungen / Ausnahmen : EnEV / Wärmegesetz Pro- und Kontra-Meinungen können hier reingestellt werden. > E-Mail Beitrag 1 (aus dem HTD-Forum): Nur muß man dann halt akzeptieren, dass durch die Verwendung der Einzelraumregelung der Gesamtenergiebedarf aus mehreren Gründen um etwa 6 % steigt. Wen das nicht stört, und dann auch noch über die Sinnlosigkeit der ERR in modernen Neubauten bei entsprechenden Flächenheizsystemen hinweg sieht, der kann problemlos eine ERR verwenden. Wenn man bei der Flächenheizung nicht geizt, und diese nach heutigem Stand der Technik montieren lässt und nicht wie vor 20 Jahren, und dann auch noch das Haus so lässt wie es der Planer konzipiert hat, den solaren Ge-danken soweit wie möglich verfolgt und auch dement-sprechend nicht die nötigen Puffermassen fehlen um den solaren Gedanken auch umzusetzen, dann hat die ERR zu vielleicht 80 % im Gebäude gar keine Funktion. Aber nicht schlimm, dass sie nicht funktioniert, das merkt man nicht .... Ich sehe wie erwähnt kein Problem. Wen die ca. 6 % Energiebedarf nicht stören, und es auch nicht schlimm findet, dass es bei korrekter Auslegung und Einstellung für die ERR so gut wie keine sinnvolle Funktion gibt, die man irgendwie wahrnehmen könnte, der kann ohne technisch spürbare Nachteile besagte ERR verwenden. Martin Asrav 14.07.2007 Übrigens,
für die Katz ist die ERR nie. — Beitrag 2
(aus dem HTD-Forum): Die 6 % Angabe stammt
übrigens nicht von mir. Das habe ich mir bei einem Fachseminar
kürzlich von einer Vortragsfolie notiert, bei dem u.a. eine neue
Studie (Schweiz) gezeigt wurde. Ist also aktuell. Es ergibt sich von vorne herein ohne die ERR kein Nachteil oder vermeintlich zunächst leichter Anstieg der Verbrauchskosten. Bei den 6 % war sogar einiges unberücksichtigt, so dass es gebäudespezifisch auch mehr sein kann. Man hat sogar herausgefunden,
dass bei einer Abschaltung einzelner Kreise per ERR der Ertrag von
passiver Solareinstrahlung etwas vermindert wird, weil u.a. die passive
"Ernte", die ja in der Gebäudemasse eingelagert wird,
sich ohne ERR etwas weiterläufiger in der Masse verteilen kann. Der Grund ist folgender: Wenn man ein FBH-System
an der physikalischen Grenze fährt (Mindesttemperaturgefälle)
dann kann eine ERR zu 100 % aus völlig logischen Gründen
ausschließlich nur Nachteile bringen. Dies wird auch allgemein
von allen Fachleuten nicht bestritten. Der Selbstregelungseffekt greift
zu 100 %. Die Kurve ist aber sehr
flach. Mit 28 °C VL kommt man immer noch auf fast 100 % . Ich will den Beitrag auch mit einem Beispiel beenden. Es soll verdeutlichen, dass dieTechnik mit der man glaubt die FBH bzw. RT sinnvoll "regeln" zu können, geschweige denn Überhitzung so stoppen zu können, extrem lächerlich ist. Fritzchen möchte
mit der Bahn nach Berlin fahren. Damit es schnell geht, per ICE. Er
hat keine Ahnung welchen Zug er nehmen muß. Er stellt sich gerade noch so vor dem Zug auf die Schienen und ruft ganz laut: "Stoooop!".Eine Bahn mit 50 Tonnen rollt mit 200 Sachen auf Fritzchen zu. Und er ruft "Stop..". Wer unter beschriebenen Voraussetzungen an eine Funktion der ERR glaubt, der glaubt auch, dass der Zug einen Bremsweg von 1 m hat, Fritzchen gemütlich zu steigen kann, und nach Berlin fährt. Wahrscheinlich "funktioniert es", aber eher wohl nicht. Martin Asrav — Beitrag 3: Was sich selbst regelt, kann man (Mensch) nicht regeln. Man kann es nur verschlechtern oder maximal einen Punkt erreichen, der das System zumindest nicht nachteilig beeinflusst. Alle nötigen Grundvoraussetzungen sind in einem Neubau immer gegeben, so dass ein 100 % funktionierendes und sinnvolles System immer möglich ist. Wer heute noch anders baut oder ausgerechnet bei der FBH spart, der hat ganz einfach am falschen Ende gespart. Wie erwähnt, selbst
im Altbau trifft der Selbstregelungfseffekt zu. Hier würde ich
ja aber bei schlechter Dämmung und Leckagen wo es an jedem Eck
zieht, der ERR für entsprechende Räume nicht einmal den
Sinn abreden. In einem sehr schlechten Gebäude macht es meist
keinen Sinn pauschal alles zu beheizen, wenn die Energie an allen
Ecken und Enden wieder flöten geht. Hier muß man schon
versuchen, die Wärme möglichst effizient und bedarfs-gerecht
zu verteilen und nicht genutzte Bereiche abzusenken, maximal bis auf
die Mindesttemperatur. Sinn der ERR ist es also den Bewohnern zu ermöglichen, alle Räume nach Bedürfnissen unterschiedlich zu temperieren (z.B. 19 °C im SZ, 22 °C WZ, 24 °C Bad). Dafür sind definitiv keine Raum-Klackventile nötig, worauf ich auch noch zurückkomme im Neubau. Weiterhin, und dies gilt nur fürden Altbau, kann eine Nachtabsenkung Sinn machen. Auch hierfür benötigt man keine Klackventile. Eine Absenkung wird über die Regelung vorgenommen. Ein Ventil bräuchte man nur, wenn es einen Raum gibt, der als einziger etwas früher abgesenkt werden soll. (Nur für diesen Raum wäre 1 Ventil nötig). Bleibt unter
dem Strich: ERR wird also
benötigt für: Zum Neubau: Der Nutzen der ERR hat sich somit im Prinzip bereits 100 % erledigt. Es gibt nur einen einzigen Fall, wo man 1 Ventil verwenden könnte, der aber in der Praxis kaum vorkommt und nur in den meisten Köpfen festsitzt, aufgrund jahrelanger Bewohnung von Altbauten. Wenn jemand Nachts andere Temperaturen wünscht wie am Tage, (und dieses Bedürfnis kommt im Neubau mit FBH u. KWL nur "kopflastig" vor), dann bräuchte man noch immer keine ERR (macht Kesselregelung). Ausschließlich wenn das Bedürfnis, bei z.B. Kind und Eltern besteht, bräuchte man für den kompletten Neubau 1 (<-1) Ventil, um das Kinderzimmer zu reduzieren, bevor es die Kesselregelung ohnehin 2 Stunden. später sowieso täte. Wie geht das? Zum erwähnten "Grundstein",
also Auslegung: Die Regelung des Wärmeerzeugers regelt das ganze Jahr die jeweilige benötigte VL-Temperatur. Wenn es draußen kälter ist wird die VL-Temperatur also automatisch erhöht und umgekehrt. Die Pumpe lässt das Wasser gleichmäßig durch alle Räume zirkulieren. Durch die vorherige korrekte Auslegung und später die Feinabstimmung per hydraulischem Abgleich werden die Räume entsprechend gewünschter Temperatur einjustiert. Das SZ bekommt mit z.B. 19 °C bekommt hierbei weniger Durchfluss als das WZ mit z.B. 22 °C usw. Sind alle Räume einmal eingestellt, wird diese Temperatur über Kesselregelung immer gehalten. Klackventile benötigt man hierzu nicht, da der Selbstregelungseffekt greift. Dazu ein Beispiel, das von den Temperaturen nicht ganz stimmt, aber für den Laien zum besseren Verständnis dient. (Temperaturgefälle ist normal etwas größer. Inhaltlich stimmt es natürlich) VL-Temperatur 25 °C
Die 23 °C werden automatisch gehalten. Es gibt nichts was ein Ventil hier ausrichten könnte, außer die Hydraulik zu zerstören. Eine Temperatur kann nur auf eine geringere übertragen werden, hierzu ist immer ein Temperaturgefälle nötig. Im Beispiel beträgt die Oberflächentemperatur 24 °C, Soll RT ist 23 °C. Der Raum könnte also maximal 24 °C warm werden, quasi mit 1 K Toleranz, was auch Toleranzen von Raumregler entspricht. (Prospektwerte von teil-weise 0,2 K beziehen sich nicht auf die mögliche Konstanthaltung der Raumtemperatur, sondern lediglich auf die Erkennung von 0,2 K Abweichung!) Die gleiche RT wie Oberflächentemperatur zu erreichen, ist in der Praxis unrealistisch, so dass die RT in der Regel mit 1 K Toleranz gehalten wird. Dies nennt man Selbstregelungseffekt. Alles was man zusätzlich
einbaut, kann das System ausschließlich negativ beeinflussen.
Der Effekt ist natürlich für jeden Raum gegeben. In jedem
Raum ist eine andere RT möglich. Damit der Traum vom Haus kein Albtraum wird, sollte man keinesfalls an den falschen Stellen sparen. Ein persönlicher
Rat zum Schluss, der zwar auf keinen Fall immer zutrifft, aber mit
recht hoher Trefferqoute: — Beitrag 4 Das liegt daran, dass bei einer solchen FBH das Temperaturgefälle zum Wohnraum so klein ist, dass der Wärmefluss bei Außeneinflüssen gestoppt oder umgekehrt wird. Das das tatsächlich funktioniert, konnte ich bei uns gerade beobachten, auch wenn unsere FBH (leider) auf eine maximale Vorlauftemperatur von etwa 35 ° C ausgelegt ist. Da knallt doch diese Tage die Sonne wie doof ins Wohnzimmer und als ich bei der Nibe Wärmepumpe vorbeilaufe, sehe ich, dass die Vorlauftemperatur der FBH über der Soll-Vorlauftemperatur liegt, obwohl die WP nicht gelaufen war -> die Sonne hatte den Rücklauf der FBH aufgeheizt, die FBH hat nicht nur keine Wärme abgegeben, sie hat welche aufgenommen... Das Wetter, dass wir zur Zeit haben ist sowieso mein Lieblingswetter: kühl mit Sonnenschein und blauem Himmel. ("Denkerwetter" lt. Thomas H., RIP) Hendrik24 Beitrag 5
(aus dem HTD-Forum): Beitrag 6
(aus dem HTD-Forum): Bei mir war's genau umgekehrt - mit ERR wurden die Süd/Süd-West-Räume wärmer als ohne - an der RL-Temperaturmessung der WP habe ich manchmal höhere Temperaturen vorgefunden als die RT. Anscheinend hat die FBH sogar Wärme abtransportiert, da die WP dabei aus war, die Umwälzpumpe aber noch aktiv war. Im Herbst und Frühjahr hatte ich das schon ein paar mal. Bei jedem ist die subjektive Empfindung der Raumtemperatur von der Tätigkeit abhängig. Natürlich friert man beim ruhig sitzen eher als beim Arbeiten. Mir war die ERR in Verbindung mit FBH viel zu träge um solchen Empfindungen hinterher zu regeln - wir machen es lieber wie in den heizfreien Zeiten - die Dicke der Kleidung wird spontan variiert. Beim Arbeiten mit T-Shirt, am Abend mit leichtem Pullover (bei konstant 22 °C RT). Absenkungen spielen eigentlich
nur bei schlechter Dämmung so richtig eine Rolle. Bei gut isolierten
merkt man von der Absenkung wenig, besonders wenn sie zeitlich kurz
ist. Die Einsparung bei einer Absenkung kommt letzlich nur durch geringere
Wärmeabgabe an die Umgebung und das ist nur der Fall, wenn die
RT deutlich sinkt. Die ganze Diskussion
ist ohnehin nur bei einem EFH richtig sinnvoll und dort auch nur wenn
die Randbedingungen stimmen (VL-Temperaturen < 30 °C, entsprechend
gute Isolierung, hydraulisch richtig abgeglichen, idealerweise auch
noch offene Bauweise). Und nur der letzte Punkt war etwas, an dem die ERR uns einen spürbaren Vorteil brachte. Die niedrigere RT (22 - 23 °C statt 24 °C) im Bad in den Übergangszeiten hat uns aber nicht wirklich gestört. Dafür verursachte die ERR Stromkosten in Höhe von fast 50,- Euro/Jahr, von den Investitionskosten ganz zu schweigen. Klar ist aber auch, das
die Bedürfnisse der Bewohner ähnlich sein sollten und man
wenig Interesse am dauernden Verstellen der RT haben darf, ebenso
darf man nicht den Wunsch nach deutlich unterschiedlichen Temperaturen
in den einzelnen Räumen haben. sonst wird man ohne ERR nicht
glücklich. Insofern stellt sich die Frage im Mehrfamilienhaus
und Mietobjekt eigentlich gar nicht. Wenn man ERR verwenden
will/muss/soll, machen sicher geregelte Ventile (PWM oder 0-10V Steuerung)
mehr Sinn als die billigen Klick-Klack-Stellregler. Dabei erledigen
sich auch gleich die Temperaturschalter mit Monster-Hysterese. Mit
den analogen Stellreglern kann man wenigstens wirklich von einer Regelung
reden. hhoebel 10.09.2008 Bericht Studie: Keine
Energieeinsparung durch zentrale Einzelraum-Temperaturregler Über zwei Jahre hatte das Bremer Energie Institut den Einsatz von zentralen Einzelraum-Temperaturreglern begleitet. Für den Feldtest waren in drei Geschosswohnungsbauten der Bremer Wohnungsbaugesellschaften Gewoba und Gewosie in insgesamt 72 Wohnungen moderne Einzelraumregler eingebaut worden. Die Mieter wurden mehrfach intensiv in die Bedienung der Geräte eingewiesen. Als Referenzgebäude dienten drei baugleiche Objekte. Über zwei Jahre wurde sowohl in den Test- als auch in den Referenzgebäuden der Heizenergieverbrauch erfasst. Anders als von den Herstellern vorhergesagt, wurden dabei in der jetzt veröffentlichten Studie keine Einsparungen nachgewiesen. "Viele Mieter haben die neuen Regelungen gar nicht oder nur wenig genutzt", so Dr. Cornelis Rasmussen, Geschäftsführer der Bremer Energie-Konsens. Die Gründe für die starke Zurückhaltung gegenüber den modernen Reglern wurden mit einer Mieterbefragung ermittelt: Diese habe gezeigt, dass die Geräte zumindest für die Testnutzer zu komplex sind. Dies habe Unsicherheiten im Umgang mit der Technik und schließlich deren Nicht-Nutzung hervorgerufen. Bei den meisten Mietern sei zudem auch eine gewisse Grundskepsis gegenüber neuen, ungewohnten Regelungselementen vorhanden. Ein anderer Grund: Bei der automatischen Regelung waren 16°C als Mindesttemperatur vorgegeben, um Schimmel vorzubeugen. Viele Mieter hätten vor dem Einbau der neuen Geräte in einigen Räumen niedrigere Temperaturen am Thermostaten eingestellt oder diese gar nicht beheizt, um ihren Energieverbrauch gering zu halten. "Gute Technik alleine reicht eben nicht aus. Die Geräte müssen einfach und ohne großes Umlernen zu bedienen sein, damit sie richtig genutzt werden", schlussfolgert Rasmussen. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden daher in der Studie auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Temperaturregler gegeben. So müsse die Bedienung sehr einfach gestaltet werden, am besten mit zwei Regelungsebenen - eine für Nutzer, eine für Fachpersonal. Für Mehrfamilienhäuser sollten sich die Regelungsmöglichkeiten auf die Heizung beschränken und keine weiteren Steuerungsfunktionen angeboten werden. Eine kleine Zentraleinheit würde helfen, den Platzbedarf zu reduzieren und die Beschriftung sollte an die herkömmliche, den Nutzern bekannte Skala von 1 bis 5 angelehnt sein. aus www.baulinks.de
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