Nennlebensdauer

Technische Lebensdauer
(geplante)
Obsoleszenz
Speicher
Technische Lebensdauer
Speicher
Energetische Amortisation    
Amortisation energetischer Maßnahmen
Speicher
Wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes
Speicher
Inspektionen zum Werterhalt eines Hauses
Speicher
Return on Investment (ROI) - primäre ROI
Speicher
Verwendungsdauer / Nutzungsdauer
Speicher
Mindesthaltbarkeitsdatum / Verfallsdatum
Speicher

Nach der EU-Richtlinie 2010/31/EU (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) besteht die Notwendigkeit bzw. Empfehlung u.a. die sicherheitsrelevanten Komponenten nach Erreichen ihrer vom Hersteller angegebenen Nennlebensdauer (angegeben jeweils als Zeit oder Schaltzyklen) auszutauschen. Bei modernen Geräten ist die Anzeige der Schaltzyklen in der Regel ablesbar. In Fällen, in denen der Schaltzyklus nicht abgelesen werden kann, ist die Zeitangabe maßgeblich für den Austausch. Diese Maßnahmen dienen auch zur langfristigen Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Wärmeerzeugern (Öl- und Gaskessel, Wärmepumpen) und thermischen Solaranlagen.
Leider werden diese Hinweise von vielen Herstellern in ihren Installations- und Wartungsanweisungen nicht ausdrücklich bekanntgegeben. Oft gibt es nur eine Auflistung von Verordnungen, Richtlinien und Normen, die kein Betreiber hat, nicht einfach bekommen kann bzw. nicht versteht.
Eigentlich sollte jeder Betreiber verinnerlichen, dass nur eine regelmäßige Überprüfung von Heizungs-, Solar- und Klimaanlagen, zur langfristigen Sicherstellung des technisch einwandfreien Zustands und von hohen Nutzungsgraden der Anlagen notwendig sind. Sie werden auch von den Herstellern inform einer Auflistung von Inspektionen und Wartungen vorgegeben. Im Rahmen dieser Arbeiten können auch technische Weiterentwicklungen den Anlagen zugute kommen. Außerdem wird in vielen Fördermaßnahmen auf diese Richtlinie hingewiesen und entsprechende Vorgaben gestellt.

Nennlebensdauer der Komponenten von Wärmeerzeugern und Brennern

Sicherheitsrelevante Komponente
Zeit [a]
Schaltzyklen
Dichtheitskontrolle
10
250.000
Druckwächter (Gas)
10
50.000
Druckwächter (Luft)
10
250.000
Feuerungsautomat mit Flammenüberwachungseinrichtung
10
250.000
Flammenfühler (UV-Sonden)
10.000 Betriebsstunden
n.a.
Gasdruckregelgeräte
15
50.000
Gasventile mit Dichtheitskontrolle
nach erkanntem Fehler
Gasventile1 ohne Dichtheitskontrolle
10
250.000
Min-Gasdruckwächter
10
n.a.
Überdrucksicherheitsventile
10
n.a.
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
10
n.a.
1 Für Gase der öffentlichen Gasversorgung der Familien 1 und 2
Magnetventil in Ölpumpe
10
250.000
LE-Ventil in Ölvorwärmer
5
250.000
Flammenfühler
10.000 Betriebsstunden
n.a.
Ölbrenneranschlussschläuche
5
250.000
Absperrventile in der Heizölzufuhr
10
250.000
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
10
n.a.
Regelung
10
250.000
Überdrucksicherheitsventile
10
n.a.

Nennlebensdauer der Verschleißteile von Wärmeerzeugern und Brennern

Verschleißteile
Auswechselintervalle [a]
(unverb. Werksempfehlung)
Dichtringe / Gummidruckringe
2
Dichtschnüre
2
Flammrohre
5
Gasfilter
2
Ionisationselektroden
2
Ionisationsleitung
5
Zündelektroden
2
Zündelektrodenstecker
2
Zündkabel
5
Temperaturregler
5
In jeder Installations- und Bedienungsanleitung gibt der Hersteller eines Gerätes oder Bauteils verschiedene Hinweise, die auch der Sicherheit dienen und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung hinweisen sollen. Aber wie es allgemein üblich ist, werden diese Hinweise gerne überlesen und entsprechend nicht beachtet. Aber hier ist dann der Hersteller auf der rechtlich sicheren Seite und der Betreiber hat die Nachteile der Nichtbeachtung zu tragen. So entfallen z. B. die Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche oder Schäden, die am Gerät entstehen oder die zu Lasten Dritter gehen, sind vom Betreiber zu verantworten.


Damit die Betreiber von Gas-Heizungen eine regelmäßige Wartung durchführen lassen, werden von vielen Gasversorgern Wartungsverträge gefördert. Die Förderung der jährlichen Heizungswartung wird für maximal  4 aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Die Heizungswartung muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Standardleistungen enthalten:

• Allgemeine Zustandsüberprüfung
• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
Überprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile auf Erreichen ihrer Nennlebensdauer
• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen
• Überprüfung Brenner einschließlich Zünd- und Überwachungseinrichtung
• Reinigung der Brennerkomponenten
• Überprüfung von Brennerraum und Heizflächen auf Verschmutzung
• Reinigung Brennerraum und Heizflächen
• Überprüfung, Einstellung und Optimierung der Verbrennung
• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes
• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
• Überprüfung des Anlagendruckes, ggf. Korrektur
• Bei Verwendung von Inhibitoren Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers
• Kontrolle der Druckvorlage im Ausdehnungsgefäß, ggf. Korrektur – Material wird separat berechnet
• Reinigung des Siphons, der Kondensatwanne und Prüfen des Kondensatablaufes einschließlich eventuell vorhandener Neutralisation
• Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis-, Speicherlade- und Zirkulationspumpe und ihrer Funktion
• Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion
• Überprüfung der Korrosionsschutzanode am Trinkwassererwärmer
• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse

Die 1. Wartung hat spätestens 12 bis 14 Monate nach der Erstinbetriebnahme der Erdgas-Brennwertheizung (Neuinstallation, Umstellung, Modernisierung), die 2. bis 4. Wartung jeweils in Abständen von maximal zwölf Monaten zu erfolgen.
Die Förderung wird nicht für Reparaturen oder Ersatzteile gewährt.

Technische Lebensdauer
Im Gegensatz zur Nennlebensdauer der sicherheitsrelevanten Bauteile gibt die technische Lebensdauer den Zeitraum an, in dem die Bauteile physisch zur Verfügung stehen und den geforderten Eigenschaften ohne Einschränkungen entsprechen, also wenn die Nutzbarkeit und die vorgesehene Funktion eines Bauteils nicht mehr erfüllt werden kann und die Kosten für eine Bestandserhaltung höher sind als die Kosten zur Herstellung des jeweiligen Bauteils.
Die technische Lebensdauer stimmt mit der wirtschaftlichen Lebensdauer  (Nutzungsdauer) von Bauteilen nicht überein. Die Zeitunterschiede können erheblich sein.
Die technische Lebensdauer der Bauteile eines Gebäudes bzw. des gesamten Gebäudes ist von verschieden Einflüssen bzw. Faktoren abhängig.

      • fachgerechte Bauplanung
      • fachgerechte Bauausführung
      • Baustoffeigenschaften
      • bestimmungsgemäßes Nutzerverhalten
      • regelmäßige Wartung und Inspektion
      • fachgerechte Instandhaltung
      • Umwelteinflüsse (Wasser-, Temperatur- und Schadstoffeinwirkungen, UV-Strahlung, Verkehrserschütterungen)

Technische Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen (Sanitär-Heizung-Klima)
(Richtwerte, die von Einzelfällen zum Teil weit abweichen können)

Anlagen

Bauteile

Statische Auswertung
Umfrage - BTE^ (Mittelwerte)

Zeit [a]

Empfehlungen
BTE^- Arbeitsgruppe
Zeit [a]

Feststoffbrennkessel (Koks, Kohle, Holz)
 15 - 25
15 - 25 
Holzpellet-Heizkessel
 15 -20
15 - 20 
Gasheizkessel
18 - 24
18 
Gasheizthermen
19
20
Gasleitungen
34 - 56
40 - 60
Heizrohrleitungen
40 
40 
Pumpen; Motore
16
15
Brenner
17
20
Ölheizkessel
15 - 20
15 - 20
Heizölbehälter (Keller / Unterirdisch)
45 / 52
45
Schornstein (Edelstahl)
48
50
Schornstein (Formsteine)
59
60
Schornstein (Mauerwerk)
66
60
Blockheizkraftwerk, Kleinanlage
12 - 18
12 - 18
Fernwärmeübergabe
15 - 18
15 - 18
Wärmepumpenanlagen
18 -25  
18 - 25
Stahlradiatoren
38
40
Plattenheizkörper
30
40
Gussradiatoren
64 
65 
Flächenheizsysteme
46
50 
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - verz. Stahlrohr
38 
35 
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - Kupfer
46
 45
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - C-Stahl, Kunststoff- und Verbundrohre
-
 50
Wasseraufbereitung
17
 15
Sanitärobjekte
36
30
Duschabtrennungen (Alu / Kunststoff)
-
10 - 15
Duschabtrennungen (Glas)
-
15 - 20
Warmwasseranlage
-
20
Zentraler Trinkwasserwärmer
23
20
Durchlauferhitzer / Gas / Elektro
19
20
Thermische Solaranlage
22
20
RLT-Anlage
-
30
RLT-Anlage - Abluftanlagen
33
30
RLT-Anlage - Wärmetauscher
32
30
RLT-Anlage - Wärmerückgewinnung
26
30
RLT-Anlage - Lüftungsleitungen
32
30
Abwasserleitungen (PVC-, PP-Rohre)
51
70
Abwasserleitungen (Steinzeug)
68
60
Abwasserleitungen (Gussrohre)
50
50
Hebeanlagen
23
25
Dachentwässerung (Zinkblech)
33
30
Dachentwässerung (Kupferblech)
53
50
Dachentwässerung (Kunststoff)
26
20
Schneefänge (Zink)
33
30
Schneefänge (Stahl)
38
30
Photovoltaik-Anlagen (Regler)
10 - 15
10 - 15
Photovoltaik-Anlagen (PV-Zellen)
25
25
^ Bund Technischer Experten e.V.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer
Die Lebensdauer von Gebäuden (40 bis 100 Jahre) ist von der Wertigkeit und Nutzungsart abhängig und ist von der notwendigen Instandhaltung (Technische Lebensdauer) und Pflege (Wartung > Nennlebensdauer) abhängig. Die Nutzungsdauer von Gebäuden können sich ca. alle 20 bis 30 Jahre ändern. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann also wesentlich kürzer sein als die technische Lebensdauer einer Anlage bzw. eines Einzelbauteils.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden ist hauptsächlich von der Nutzungsart abhängig und ist die Grundlage zur Berechnung der Abschreibung und des Zahlungszeitraumes. Dieser Betrachtungszeitraum wird vom Bauherrn (Planer) vor Baubeginn erstellt, um eine Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsermittlung zu haben, die Erhaltung des Gebäudes zu planen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu verbessern.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann besonders in Gewerbebauten von dem Anteil der technischen Lebensdauer bestimmter Anlagen und Bauteile abgeleitet werden. Je größer der Anteil von technischen Anlagen ist, desto kürzer kann die wirtschaftliche Nutzungsdauer sein.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist von unterschiedlichen Einflüssen abhängig.

  • wirtschaftliche Ziele des Bauherrn
  • Standort
  • Funktionalität und Bauqualität
  • Bevölkerungsentwicklung
  • allgemeine Einkommensentwicklung
  • Verwendung verfügbaren Einkommens

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden (Auszug)

Objekte

Zeit [a]

Einfamilienhäuser (entsprechend ihrer Qualität)
60 – 100
Fertighaus in Massivbauweise
60 – 80
Fertighaus in Fachwerk- und Tafelbauweise
60 – 70
Siedlungshaus
50 – 60
Schlichthaus (massiv)
50 – 60
Mietwohngebäude (freifinanziert)
60 – 80
Mietwohngebäude (sozialer Wohnungsbau)
50 – 70
Gemischt genutzte Häuser mit einem gewerblichen Mietertragsanteil bis 80 %
50 – 70
Verwaltungs- und Bürogebäude, Schulen, Kindergärten
50 – 80
Gewerbe- und Industriegebäude bei flexibler und zukunftsgerechter Ausführung
40 – 60
Tankstellen
10 – 20
Einkaufszentrum/SB-Märkte
30 – 50
Hotels/Sanatorien/Kliniken
40 – 60
Quelle: (Kleiber, Wolfgang; Simon, Jürgen; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung von Grundstücken. 3. Aufl. Köln : Bundesanzeiger, 1998. - S. 2123)

Energetische Amortisation
Die energetische Amortisationszeit (Energierücklauf- oder Energierückzahlungszeit) für Anlagen, die erneuerbare Energie (kostenlose und unschädliche Umweltenergie [z. B. Sonnenenergie, Wind, Wasser]) nutzen, gibt an, wann ein Energie-Netto-Gewinn erreicht wird. Oder anders gesagt, ist es die Zeit, die eine Anlage für die Gewinnung erneuerbarer Energie braucht, bis die zu ihrer Herstellung benötigte Energie erzeugt ist. Dabei sollte auch der Aufwand an Energie, die bei ihrer Herstellung (graue Energie) gebraucht wird, mit eingerechnet werden.
Die energetische Amortisationszeit ist erheblich kürzer als die finanzielle Amortisationszeit.
Die Nutzung erneuerbarer Energie ist nur dann sinnvoll, wenn die energetische Amortisationszeit erheblich kürzer ist als die Lebensdauer der Anlage. Die Vermeidung hoher Kosten für den Stromanschluss z. B. eines abgelegenen Wochenendhauses können hier eine Ausnahme sein.
Bei Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, wird ein Erntefaktor angegeben. Diese Anlagen können sich energetisch nie amortisieren, da sie immer neue Rohstoffe verwenden. Hier kann nur das Verhältnis von gelieferter Energie zu der beim Bau (und Wartung, Reparaturen, Rückbau) benötigten Energie angegeben werden.

Durchschnittliche energetische Amortisationszeiten

Anlage

Amortisationszeit
Jahre

Windkraft
2,51 - 5,52

Photovoltaik - kristallinen Zellen

1,5 - 3,5

Photovoltaik - polykristallinen Zellen
2 - 4,5
Photovoltaik - monokristallinen Zellen
4 - 6
Solarthermie - Trinkwassererwärmung
ca. 1,5
Solarthermie - Kombination - Wassererwärmung und Heizungsunterstützung
2 - 4
Solarthermie - Schwimmbaderwärmung
0,25 - 1
Kleinwasserkraft
2 - 3
Wasserkraftwerke
1 - 2

1 An den Küsten (2000 Volllaststunden)
2 Im Binnenland (900 Volllaststunden)

Erfahrungen und weitere Beispiele nehme ich gerne entgegen > E-Mail

Amortisation energetischer Maßnahmen
Da jeder Hausbesitzer andere Vorstellungen bzw. Wünsche hat und jedes Haus anders ist, ist es besonders schwer bis unmöglich, die richtigen Ratschläge (Dämmstoffe, Aufwand, Kosten im Durchschnitt) zu geben. Aus diesem Grund können hier nur Anhaltswerte (Kosten je m², Amortisationszeiten) für eine Maßnahme aufgelistet werden.
Welche Maßnahmen und wirkliche Kosten für eine energetische Haussanierung (z. B. Außenwände, Fenster, Dach, oberste Geschossdecke, Heizungs- und Lüftungstechnik) machbar sind, kann/sollte nur ein unabhängiger Fachmann bzw. Energieberater berechnen. Dieser sollte also berechnen, ob die Aufwendungen für eine möglichen Maßnahme durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Er sollte also die Amortisationszeit nennen können.
Diese unterscheiden sich auch dadurch, ob es sich um ein Altbau oder Neubau handelt.
Die Amortisationszeiten können je nach den angenommenen Zinssätzen, Preissteigerungsraten, den vorhandenen technischen Gegebenheiten bzw. dem baulichen Zustand des Gebäudes erheblich variieren. Die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsanalysen zeigen, dass mit nahezu allen gängigen  Sanierungsmaßnahmen Energie und Kosten eingespart werden können. Allerdings unterscheidet sich das Verständnis von Wirtschaftlichkeit zwischen Eigenheimbesitzern und Experten sehr deutlich. Da die meisten Eigenheimbesitzer kaum liquide  sind oder sich nicht allzu hoch verschulden wollen, wird er sich meistens nicht für ganzheitliche Lösungen sondern für kostengünstigere partielle Teilsanierungen entscheiden. Diese sind aus wirtschaftlicher Sicht eher die falschen energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die höchsten Einspareffekte sind aber auch mit den höchsten Investitionskosten verbunden und werden weniger als Investition betrachtet. Der Vorsorgegedanke bzw. der Werterhalt wird von vielen Eigenheimbesitzer nicht gesehen. Bei ihnen steht meistens nur die versprochenen Energieeinsparungen im Vordergrund.

Außerdem wird bei diesem Thema der Faktor "Behaglichkeit" nicht berücksichtigt, weil dieser von dem individuellen Empfinden der Bauherren bzw. Personen abhängig ist und erst nach der jeweiligen Maßnahme spürbar ist.

Durchschnittliche Amortisationszeiten energetischer Einzel-Maßnahmen

Maßnahme

Amortisationszeit
Jahre

Fensterabdichtung
1 - 3
Dämmung Heizkörpernischen (10 – 30 mm)
3 - 5
Dämmung der Heizungsrohre
3 - 5
Thermostatventile (mit Abgleich)
3 - 5
Brennwertkessel/-therme
3 -8
Dämmung der obersten Geschossdecke (120 mm)
5 - 10
Dämmung der Kellerdecke
5 - 10
Erneuerung Heizkessel (mit Warmwasserbereitung)
8 - 10
Fensterglaserneuerung
8 - 15
Dachdämmung
10 - 15
Wärmedämmverbundsystem - WDVS (ab 100 mm, luftdicht)
8 - 25
Erneuern der Fenster (mittelgroß)
15 - 35
Vorgehängte Fassade (60 mm Dämmung)
20 - 35
alle Maßnahmen (einige Maßnahmen müssen aufgrund der Technischen Lebensdauer während dieser Zeit ein oder zweimal erneuert werden)
bis 50 Jahre

Erfahrungen und weitere Beispiele nehme ich gerne entgegen > E-Mail

Durchschnittliche Kosten von nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen

Maßnahme
Preis/Kosten
Außenwände mit Styropor (inkl. Gerüst, Arbeitskosten, Putz, Fassadenfarbe)
95 – 130 €/m²
Oberste Geschossdecke
25 – 35 €/m²
Oberste Geschossdecke (trittfest)
35 – 50 €/m²
Innenwand-Dämmung
30 – 40 €/m²
Satteldach-Dämmung (Auf-/Zwischensparren)
125 – 150 €/m²
Flachdach-Dämmung
70 – 100 €/m²
Kellerdecken-Dämmung (von unten)
20 – 35 €/m²
Kellerdecken-Dämmung (von oben)
40 – 50 €/m²
Fenster-Austausch
250 – 450 €/m²
Fensterglas-Austausch
130 – 200 €/m²

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Return on Investment (RoI)
Der Begriff "Return on Investment" (RoI > Investmentrendite) oder auch "Kapitalrendite" ist eine Kennzahl zur Analyse der Rentabilität des Kapitaleinsatzes bzw. zur Beurteilung der Ertragslage eines Unternehmens. Hier gibt er das Verhältnis des gesamten investierten Kapitals und des Umsatzes zum Gewinn an.
Der ROI (RoI) wird auch als vereinfachte Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für Investitionsgüter (z. B. Hocheffizienzpumpen, Brennwertgeräte, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Wärmedämmungen) herangezogen. Der sog. "primäre ROI" in Jahren wird berechnet, indem die Investitionskosten (Materialkosten, Installation, Wartung) durch die Einsparungen durch die Investition pro Jahr geteilt werden.

Diese Berechnung erleichtert die Entscheidung für oder gegen eine Investition. Bei diese Berechnung wird in der Regel nur Material- und Installationskosten herangezogen. Die Wartungs- und Kapitalkosten für die Investitionsentscheidung werden meistens nicht berücksichtigt, was ein großer Fehler sein kann.

Wenn man diese Berechnung bei vielen Vorgaben von Verordnungen (z. B. EnEV, Trinkwasserverordnung mit den entsprechenden DIN-Normen) durchführt, wird man feststellen, dass sich viele vorgeschriebene Vorgaben (z. B. Hocheffizienzpumpen, ERR bei Fußbodenheizung)
nicht "lohnen" bzw. amortisieren, weil sie schon vor dem Ablauf des POI's ausgetauscht werden müssen. Der Gründe können der Ablauf der technischen Lebensdauer oder ein Fehler bei der Installation (z. B. falsches Heizungswasser) oder der Bedienung bzw. fehlende Wartung sein.

Beiträge im HaustechnikDialogForum
Effiziente Boiler Ladepumpe? + Amortisation - Heizungsunterstützung Solar + Amortisationszeit von Solaranlagen

Dämm-Lüge?

Graue Energie

Der indirekte Energiebedarf, der durch den Kauf eines Produktes oder durch eine Dienstleistung entstanden ist, wird "Graue Energie" genannt. Es handelt sich um die Energiemenge, die für die Herstellung, den Transport, der Lagerung, des Verkaufs und der Entsorgung dieses Produktes benötigt wird. Hier werden nicht nur  alle Vorprodukte bis zur Rohstoffgewinnung berücksichtigt, sondern auch der Energieeinsatz aller notwendigen Produktionsprozesse dazugerechnet. Außerdem werden auch alle zur Herstellung notwendigen Maschinen, Infrastruktur-Einrichtungen und der Energiebedarf für deren Herstellung und Instandhaltung anteilig dem Produkt oder der Dienstleistung zugerechnet. Der direkte Energiebedarf, der bei der Benutzung eines Produktes benötigt wird, sagt also nicht viel über dessen Energieeffizienz aus, weil auch die Graue Energie die Umwelt belastet.

Heutzutage wird immer wieder zum Energiesparen aufgerufen. Aber in einer Gesellschaft, die auf Wachstum ausgerichtet ist, zählen nur noch Neukäufe, was durch den Internethandel als besonders günstig angesehen wird. Dabei werden die Ressourceneffizienz und die Graue Energie vollständig vernachlässigt und teils vorsätzlich aus den Energiebilanzen nicht beachtet.
So wird z. B. die Graue Energie, die in der Dämmung von Hausfassaden vorhanden ist und oftmals höher liegt als ihr Nutzen durch die Heizersparnisse nicht beachtet. So sind z. B. Hartschaumplatten in 30 Jahren Sondermüll und für die Herstellung von Polystyrol (EPS) werden rund 500 kWh/m3 benötigt, für Zellulosedämmung weniger als 100 kWh/m3.

So ist z. B. bei dem Hausbau die Graue Energie oft beträchtlich, da für die Herstellung und den Transport der Baumaterialien Energie aufgewendet werden muss. In einem konventionellen Haus verbraucht man in 30 bis 40 Jahren für die Beheizung die gleiche Energiemenge, wie zur Herstellung nötig ist. Besonders bei energetisch sehr guten Häusern (z. B. Passivhäusern) sollte die graue Energie besonders beachtet werden, weil diese Häuser im Betrieb sehr wenig Energie benötigen und - relativ gesehen - mehr Energie bei der Errichtung benötigt wird als bei dem Betrieb.
Auch die vielgepriesene Erneuerbare Energie (regenerative Energie, alternative Energie), z. B. Sonnenenergie (solare Energie), Wasserkraft, elektrische Energie (Photovoltaik, solarthermischen Kraftwerke, Windenergie), Biomasse, ist relativ stark mit Grauer Energie belastet. Das hängt mit der niedrigen Leistungs- oder Energiedichte zusammen. Hier sollte bei der Produktion der Anlagenteile auch Erneuerbare Energie verwendet werden, um die Graue Energie zu minimieren.
Bei vielen Produkten ist die Prozesskette sehr umfangreich. Dadurch ist die Berechnung der Grauen Energie schwierig und wird deshalb durch vereinfachende Schätzungen festgelegt, um nicht "schöngerechnet" zu sagen.
Graue Energie bei Baustoffen - RM Handelsmedien GmbH & Co. KG
Graue Energie im Alltag - O.Ö. Energiesparverband

Obsoleszenz
Jedes technische bzw. elektronische Gerät hat eine technische Lebensdauer, die durch die Obsoleszenz (Abnutzung, Veralterung) begrenzt ist. Es wird aber zunehmend darüber berichtet, dass die Hersteller die technische Lebensdauer von Geräten durch den Einbau bestimmter Bauelemente herabsetzen. Die Produkte funktionieren dadurch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- bzw. gewährten Garantiefrist nicht mehr.
Ein anderer Hintergrund kann auch die "zu lange" Lebensdauer der Produkte sein.
Ein Beispiel ist das Windows Betriebssystem XP (XP Ende – geplante Obsoleszenz?!?). Der Support für die Sicherheitsupdates läuft am 8.4.2014 aus. Das bedeutete das Ende für einen Großteil der etwa 1,5 Milliarden Rechner weltweit.
Diese geplante Obsoleszenz* (terminierter Produkttod) wäre eine vom Hersteller geplante, absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten. In den meisten Fällen handelt es sich um Verdachtsfälle, weil eine Absicht nur schwer nachweisbar ist. Oft werden die sogenannten "Sollbruchstellen" als sicherheitstechnische Maßnahme angegeben.
Aber auch die Konstruktion von Produkten, die absichtlich so gebaut werden, dass eine Reparatur erschwert wird oder nur noch in Fachgeschäften bzw. gar nicht möglich ist, ist ein Ärgernis. Dies können z. B. iPhone oder Smartphone sein, bei denen die Akkus fest eingebaut oder z. B. nach 500 Ladeanzyklen nicht mehr aufzuladen sind. Auch durch das Verkleben der Gehäuse von Elektrogeräten oder die Verwendung von Sicherheitsschrauben gegen unbefugtes Öffnen führen dazu, dass die Geräte nicht mehr repariert werden können. Ebenso können hohe Reparaturkostenpauschalen oder teure Ersatzteile dafür sorgen, dass sich eine Instandsetzung selbst bei kleinen Schäden nicht mehr lohnt.

* Strategien und Vorgehensweisen der Hersteller und des Handels, um durch eine Verkürzung der Nutzungszyklen den Neukauf von Produkten zu beschleunigen.

Inspektionen zum Werterhalt eines Hauses
Jedes Haus wird im Laufe der Jahre aufgrund der Nutzung und Umwelteinflüsse altern und Verschleißerscheinungen zeigen. Ein Hausbesitzer sollte ein Interesse daran haben, den Wert des Hauses zu erhalten. Er sollte auch ohne fachliche Unterstützung sein Haus auf Sichtmängel durch regelmäßige Inspektionsgänge untersuchen. Dabei wird das gesamte Gebäude vom Keller bis zum Dach auf offensichtliche Mängel überprüft. Die Inspektionsgänge sollten systematisch vorgenommen werden, um den Instandsetzungsbedarf rechtzeitig festzustellen.
Bei den technischen Einrichtungen sollte der Hausbesitzer einen Fachmann hinzuziehen, der die Substanzschäden und Mängel beurteilen kann. Der Fachmann sollte ein unabhängiger Sachverständiger sein, der auf Honorarbasis arbeitet. Dieser wird die geeigneten Reparaturmaßnahmen anders beurteilen als ein ortsansässiger Handwerksbetriebe, da er keine finanzielle Eigeninteressen hat.
Eine regelmäßige Pflege lohnt sich, was für den Autobeitzer selbstverständlich ist, sollte dem Hausbesitzer verinnerlicht werden. Hier helfen Checklisten helfen, die die Schwachpunkte des Gebäudes auflisten und die Inspektionsintervalle empfehlen und die durchschnittliche Lebensdauer der einzelnen Bauteile bzw. Einrichtungen angeben.

Leitfaden zur Bauinstandhaltung. Inspektion und Wartung ihres Hauses - Fraunhofer IRB

Checkliste für 1/2- und 1-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

1/2
jährlich

1
jährlich

Kunststoff-Dachbahnen
20/30
 
X
Dachanschlüsse
15/20
 
X
Dachentwässerung
15/25
X
 
Sonnenschutz
15/20
 
X
Holzanstrich außen
3/5
 
X
Metallanstr. außen
3/5
 
X
Heizungs—Kessel
15/40
 
X
— Ventile, Regelanlagen
30/40
 
X
— Heizöltank
15/30
 
X
— Brenner
10/15
 
X
Fußbodenheizung
10/30
X
 
Trinkwassererwärmer
10/20
X
 
Pumpen
10/15
X
 
Sicherungen
5/10
 
X
Elektrogeräte
15/20
 
X
Klingel- und Rufanlage
10/20
 
X
Blitzschutzanlage
40/80
 
X
Antennenanlage
5/20
 
X
Fernsprechanlage
10/30
 
X
Feuerlöscher
5/20
X
 
Holzzaun
20/30
 
X
Kiesbeläge
15/30
 
X
offene Holzkonstruktionen
10/15
 
X
Checkliste für 3- und 5-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

3
jährlich

5
jährlich

Außentreppen
50/70
 
X
Schornsteinköpfe
25/30
X
 
Dachkonstruktion
80
 
X
Gebrannte Ziegel
80
X
 
Dachpfannen aus Beton
50/80
 
X
Asbest-, Faserzement
50/70
 
X
Zinkblechdeckung
10/40
X
 
Kiespreßdach
15/25
X
 
Pappdach
20/30
X
 
Schneefanggitter
20
X
 
Außenputz
40/80
X
 
Verfugung
25/50
 
X
Keramikplatten
40/60
 
X
Metallverkleidung
40/60
 
X
Weichholz-Fenster/Türen
30/35
X
 
Hartholz-Fenster/Türen
40/60
X
 
Kunststoff-Fenster/Türen
40/50
X
 
Metall-Fenster/Türen
40/60
X
 
Normal-Glas + Falz
40/60
X
 
Isolier-Glas + Falz
20/40
X
 
Holz- Rolladen
20/30
X
 
Kunststoff-Rolladen
20/30
X
 
Fenster-Beschläge
30/50
X
 
Linoleum
30/40
 
X
Textilbeläge
5/15
X
 
PVC-Beläge
25/40
X
 
Holz-Türen
50/70
 
X
Kunststoff-Türen
40/60
 
X
Glastüren
50/60
 
X
Treppenbelag Textil
5/10
X
 
Außenanstrich
5/15
X
 
Fassadenimprägnierung
5/25
X
 
Holzanstrich innen
15/20
X
 
Heizkörper-Lack
6/10
 
X
Tapeten normal
5/8
X
 
Tapeten gute Qualität
10/20
 
X
Kalkfarbe innen
3/5
X
 
Kaseinfarbe innen
8/15
 
X
Binderfarbe innen
5/8
 
X
Ölfarbe innen
15/20
 
X
Heizkörper
20/50
 
X
Abwasserleitungen
50/60
 
X
Armaturen
15/25
X
 
Checkliste für 10- und 30-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

10
jährlich

30
jährlich

Fundamente
80
 
X
Abwasserkanäle
70/80
X
 
Kellerwände
80
 
X
Lichtschächte
40/60
X
 
Außenwände
80
 
X
Innenwände
80
 
X
Schornsteine
60
X
 
Massive Treppen
80
X
 
Geschoßdecken
80
 
X
Kupferblechdeckung
80
X
 
Werkstein
80
X
 
Innenputz
80
X
 
Leichtwände
65/80
 
X
Verbundestrich
80
 
X
Schwimmender Estrich
30/40
 
X
Hobeldielen
40/80
X
 
Parkett
40/80
X
 
Fliesen-Keramik
80
X
 
Naturstein
80
 
X
Kunststein
80
 
X
Holztreppen
50/80
X
 
Treppenbelag massiv
80
X
 
Vertäfelungen
80
X
 
Einbaumöbel
50/80
X
 
Heizungs.-Rohrleitungen
35/50
X
 
Wasserleitungen
30/50
X
 
Gasleitungen
40/50
X
 
Sanitär-Objekte
40/60
X
 
Hauseinlässe
80
 
X
Meßgeräte
10/30
X
 
Elektroleitungen
40/60
X
 
Einfried. Mauerwerk
30/60
X
 
Unterbeton Gehweg
30/80
X
 

Nutzungsdauer / Verwendungsdauer
Die Nutzungsdauer bzw. Verwendungsdauer (englisch: period after opening, PAO) gibt den Zeitraum an, in der ein Produkt im Betrieb verwendet werden kann bzw. darf. Die Dauer muss auf den Produkten oder in den technischen Unterlagen der Hersteller angegeben werden.
Bei der Nutzungsdauer unterscheidet man z. B. die rechtliche Nutzungsdauer (Ablauf von Verträgen, Lizenzen, Patenten), die technische Nutzungsdauer (hängt von der Qualität und Beanspruchung des Produktes ab), die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Steuerrecht (ist in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführt), die ökonomische oder optimale Nutzungsdauer (gibt an, wie lange es wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Produkt zu nutzen) und der optimale Ersatzzeitpunkt (gibt an, wann eine Altanlage durch eine neue zu ersetzen ist).
Die Verwendungsdauer (englisch: period after opening, PAO)
wird hauptsächlich bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Verwendungsdauer von Schutznetzen) und auch bei vielen Bauprodukten (z. B. Dichtmassen) angegeben. Die Begriffe "Verwendungsdauer" und "Nutzungsdauer" werden auch unter dem Begriff "Nennlebensdauer" behandelt.

Mindesthaltbarkeitsdatum / Verfallsdatum
Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt es noch die Begriffe "Verfallsdatum" (Verwendbarkeitsdatum) und "Verwendungsdauer". Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (Formulierung: "mindestens haltbar bis…") legen die Hersteller von Lebensmitteln fest, dass ihr jeweiliges Produkt bis zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit möglichst keinerlei Veränderungen oder Beeinträchtigungen in Qualität, Aroma oder Konsistenz aufweist. Hierbei handelt es sich nicht um die maximale Haltbarkeit. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für eine original verschlossene Packung weil durch das Öffnen Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen an das Lebensmittel kommt und dadurch seinen Verderb verursachen bzw. beschleunigen wird. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein Verfallsdatum.
Im Gegensatz dazu bezeichnet ein Verfallsdatum (Formulierung: "zu verbrauchen bis...") das Datum, bis zu dem der Verbrauch oder Verzehr eines Lebensmittels gesundheitlich unbedenklich (z. B. durch Fäulnis, Bakterien, Schimmelbildung) sein sollte und Arzneimittel und Medizinprodukte verwendet werden darf. Wenn das Verfallsdatum überschritten ist, darf das Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die Dauer muss auf den Produkten oder in den technischen Unterlagen der Hersteller angegeben werden.

Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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