Nach
der EU-Richtlinie
2010/31/EU (Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden) besteht die Notwendigkeit
bzw. Empfehlung u.a. die sicherheitsrelevanten
Komponenten nach Erreichen ihrer vom
Hersteller angegebenen Nennlebensdauer
(angegeben jeweils als Zeit oder Schaltzyklen)
auszutauschen. Bei modernen Geräten ist die Anzeige
der Schaltzyklen in der Regel ablesbar. In Fällen, in denen
der Schaltzyklus nicht abgelesen werden kann, ist die Zeitangabe
maßgeblich für den Austausch.
Diese Maßnahmen dienen auch zur langfristigen Funktionsfähigkeit
und Sicherheit von Wärmeerzeugern
(Öl- und Gaskessel, Wärmepumpen) und thermischen
Solaranlagen.
Leider werden diese Hinweise von vielen Herstellern
in ihren Installations- und Wartungsanweisungen
nicht ausdrücklich bekanntgegeben. Oft gibt
es nur eine Auflistung von Verordnungen, Richtlinien
und Normen, die kein Betreiber hat, nicht einfach
bekommen kann bzw. nicht versteht.
Eigentlich sollte jeder Betreiber verinnerlichen, dass nur eine
regelmäßige Überprüfung
von Heizungs-, Solar- und Klimaanlagen, zur langfristigen Sicherstellung
des technisch einwandfreien Zustands und von
hohen Nutzungsgraden der Anlagen notwendig sind. Sie werden auch von den Herstellern inform einer
Auflistung von Inspektionen
und Wartungen vorgegeben. Im Rahmen dieser Arbeiten
können auch technische Weiterentwicklungen den Anlagen zugute
kommen. Außerdem wird in vielen Fördermaßnahmen
auf diese Richtlinie hingewiesen und entsprechende Vorgaben gestellt. |
Nennlebensdauer
der Komponenten von Wärmeerzeugern und Brennern
|
Sicherheitsrelevante
Komponente |
Zeit
[a] |
Schaltzyklen |
Dichtheitskontrolle |
10 |
250.000 |
Druckwächter
(Gas) |
10 |
50.000 |
Druckwächter
(Luft) |
10 |
250.000 |
Feuerungsautomat
mit Flammenüberwachungseinrichtung
|
10 |
250.000 |
Flammenfühler
(UV-Sonden)
|
10.000
Betriebsstunden |
n.a. |
Gasdruckregelgeräte
|
15 |
50.000 |
Gasventile
mit Dichtheitskontrolle |
nach
erkanntem Fehler |
Gasventile1
ohne Dichtheitskontrolle |
10 |
250.000 |
Min-Gasdruckwächter
|
10 |
n.a. |
Überdrucksicherheitsventile
|
10 |
n.a. |
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
|
10 |
n.a. |
1
Für Gase der öffentlichen Gasversorgung der Familien
1 und 2 |
Magnetventil
in Ölpumpe |
10 |
250.000 |
LE-Ventil
in Ölvorwärmer |
5 |
250.000 |
Flammenfühler
|
10.000
Betriebsstunden |
n.a. |
Ölbrenneranschlussschläuche
|
5 |
250.000 |
Absperrventile in
der Heizölzufuhr |
10 |
250.000 |
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
|
10 |
n.a. |
Regelung
|
10 |
250.000 |
Überdrucksicherheitsventile
|
10 |
n.a. |
|
Nennlebensdauer
der Verschleißteile von Wärmeerzeugern und
Brennern
|
Verschleißteile |
Auswechselintervalle
[a]
(unverb. Werksempfehlung) |
Dichtringe / Gummidruckringe
|
2 |
Dichtschnüre |
2 |
Flammrohre |
5 |
Gasfilter |
2 |
Ionisationselektroden |
2 |
Ionisationsleitung |
5 |
Zündelektroden |
2 |
Zündelektrodenstecker
|
2 |
Zündkabel |
5 |
Temperaturregler |
5 |
|
In jeder Installations-
und Bedienungsanleitung gibt der Hersteller
eines Gerätes oder Bauteils
verschiedene Hinweise, die auch der Sicherheit
dienen und auf eine bestimmungsgemäße
Verwendung hinweisen sollen. Aber wie es allgemein
üblich ist, werden diese Hinweise gerne überlesen
und entsprechend nicht beachtet. Aber hier
ist dann der Hersteller auf der rechtlich
sicheren Seite und der Betreiber hat die Nachteile
der Nichtbeachtung zu tragen. So entfallen
z. B. die Gewährleistungs-
bzw. Garantieansprüche oder Schäden,
die am Gerät entstehen oder die zu Lasten Dritter gehen,
sind vom Betreiber zu verantworten. |
|
|
Damit die Betreiber
von Gas-Heizungen eine regelmäßige
Wartung durchführen lassen, werden von vielen
Gasversorgern Wartungsverträge
gefördert. Die Förderung der jährlichen Heizungswartung
wird für maximal 4 aufeinanderfolgende Jahre gewährt.
Die Heizungswartung muss mindestens die nachfolgend aufgeführten
Standardleistungen enthalten:
• Allgemeine
Zustandsüberprüfung
• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich
der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
• Überprüfung der sicherheitsrelevanten
Bauteile auf Erreichen ihrer Nennlebensdauer
• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden
Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen
• Überprüfung Brenner einschließlich
Zünd- und Überwachungseinrichtung
• Reinigung der Brennerkomponenten
• Überprüfung von Brennerraum und Heizflächen
auf Verschmutzung
• Reinigung Brennerraum und Heizflächen
• Überprüfung, Einstellung und Optimierung
der Verbrennung
• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft
bzw. des Verbrennungsluftverbundes
• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion
und Sicherheit
• Überprüfung des Anlagendruckes, ggf. Korrektur
• Bei Verwendung von Inhibitoren Überprüfung
der Beschaffenheit des Heizungswassers
• Kontrolle der Druckvorlage im Ausdehnungsgefäß,
ggf. Korrektur – Material wird separat berechnet
• Reinigung des Siphons, der Kondensatwanne und Prüfen
des Kondensatablaufes einschließlich eventuell vorhandener
Neutralisation
• Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung
der Heizkreis-, Speicherlade- und Zirkulationspumpe und ihrer
Funktion
• Überprüfung des Trinkwassererwärmers
auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion
• Überprüfung der Korrosionsschutzanode am
Trinkwassererwärmer
• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und
Dokumentation der Ergebnisse
Die 1. Wartung hat spätestens
12 bis 14 Monate nach der Erstinbetriebnahme der Erdgas-Brennwertheizung
(Neuinstallation, Umstellung, Modernisierung), die 2. bis 4.
Wartung jeweils in Abständen von maximal zwölf Monaten
zu erfolgen.
Die Förderung wird nicht für Reparaturen
oder Ersatzteile gewährt. |
|
Technische
Lebensdauer
Im Gegensatz zur Nennlebensdauer
der sicherheitsrelevanten Bauteile gibt die technische
Lebensdauer den Zeitraum an, in dem die Bauteile physisch
zur Verfügung stehen und den geforderten Eigenschaften ohne
Einschränkungen entsprechen, also wenn die Nutzbarkeit und
die vorgesehene Funktion eines Bauteils nicht mehr erfüllt
werden kann und die Kosten für eine Bestandserhaltung höher
sind als die Kosten zur Herstellung des jeweiligen Bauteils.
Die technische Lebensdauer
stimmt mit der wirtschaftlichen
Lebensdauer
(Nutzungsdauer) von Bauteilen nicht überein.
Die Zeitunterschiede können erheblich sein.
Die technische Lebensdauer
der Bauteile eines Gebäudes
bzw. des gesamten Gebäudes ist von verschieden
Einflüssen bzw. Faktoren
abhängig.
- fachgerechte Bauplanung
- fachgerechte Bauausführung
- Baustoffeigenschaften
- bestimmungsgemäßes
Nutzerverhalten
- regelmäßige Wartung
und Inspektion
- fachgerechte Instandhaltung
- Umwelteinflüsse (Wasser-,
Temperatur- und Schadstoffeinwirkungen, UV-Strahlung, Verkehrserschütterungen)
|
Technische
Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen (Sanitär-Heizung-Klima)
(Richtwerte, die von
Einzelfällen zum Teil weit abweichen können) |
Anlagen
Bauteile |
Statische Auswertung
Umfrage - BTE^
(Mittelwerte)
Zeit [a] |
Empfehlungen
BTE^-
Arbeitsgruppe
Zeit [a] |
Feststoffbrennkessel
(Koks, Kohle, Holz) |
15 -
25 |
15
- 25 |
Holzpellet-Heizkessel |
15
-20 |
15
- 20 |
Gasheizkessel |
18 -
24 |
18 |
Gasheizthermen |
19 |
20 |
Gasleitungen |
34
- 56 |
40
- 60 |
Heizrohrleitungen |
40 |
40 |
Pumpen; Motore |
16 |
15 |
Brenner |
17 |
20 |
Ölheizkessel |
15
- 20 |
15
- 20 |
Heizölbehälter
(Keller / Unterirdisch) |
45
/ 52 |
45 |
Schornstein (Edelstahl) |
48 |
50 |
Schornstein (Formsteine) |
59 |
60 |
Schornstein (Mauerwerk) |
66 |
60 |
Blockheizkraftwerk,
Kleinanlage |
12 -
18 |
12 -
18 |
Fernwärmeübergabe |
15 -
18 |
15 -
18 |
Wärmepumpenanlagen |
18
-25 |
18 -
25 |
Stahlradiatoren |
38 |
40 |
Plattenheizkörper |
30 |
40 |
Gussradiatoren |
64 |
65 |
Flächenheizsysteme |
46 |
50 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - verz. Stahlrohr |
38 |
35 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - Kupfer |
46 |
45 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - C-Stahl, Kunststoff- und Verbundrohre |
- |
50 |
Wasseraufbereitung |
17 |
15 |
Sanitärobjekte |
36 |
30 |
Duschabtrennungen
(Alu / Kunststoff) |
- |
10
- 15 |
Duschabtrennungen
(Glas) |
- |
15
- 20 |
Warmwasseranlage |
- |
20 |
Zentraler Trinkwasserwärmer |
23 |
20 |
Durchlauferhitzer
/ Gas / Elektro |
19 |
20 |
Thermische Solaranlage |
22 |
20 |
RLT-Anlage |
- |
30 |
RLT-Anlage - Abluftanlagen |
33 |
30 |
RLT-Anlage - Wärmetauscher |
32 |
30 |
RLT-Anlage - Wärmerückgewinnung |
26 |
30 |
RLT-Anlage - Lüftungsleitungen |
32 |
30 |
Abwasserleitungen
(PVC-, PP-Rohre) |
51 |
70 |
Abwasserleitungen
(Steinzeug) |
68 |
60 |
Abwasserleitungen
(Gussrohre) |
50 |
50 |
Hebeanlagen |
23 |
25 |
Dachentwässerung
(Zinkblech) |
33 |
30 |
Dachentwässerung
(Kupferblech) |
53 |
50 |
Dachentwässerung
(Kunststoff) |
26 |
20 |
Schneefänge
(Zink) |
33 |
30 |
Schneefänge
(Stahl) |
38 |
30 |
Photovoltaik-Anlagen
(Regler) |
10
- 15 |
10
- 15 |
Photovoltaik-Anlagen
(PV-Zellen) |
25 |
25 |
^
Bund
Technischer Experten e.V. |
|
|
Wirtschaftliche
Nutzungsdauer
Die Lebensdauer von Gebäuden (40 bis 100
Jahre) ist von der Wertigkeit und Nutzungsart abhängig und ist von der notwendigen Instandhaltung (Technische
Lebensdauer)
und Pflege (Wartung > Nennlebensdauer)
abhängig. Die Nutzungsdauer von Gebäuden
können sich ca. alle 20 bis 30 Jahre ändern. Die wirtschaftliche
Nutzungsdauer kann also wesentlich kürzer sein als die technische
Lebensdauer einer Anlage bzw. eines Einzelbauteils.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden ist hauptsächlich von
der Nutzungsart abhängig und ist die Grundlage zur Berechnung der Abschreibung und des Zahlungszeitraumes. Dieser Betrachtungszeitraum wird vom Bauherrn (Planer) vor Baubeginn erstellt, um eine Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsermittlung zu haben, die Erhaltung des Gebäudes zu planen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu verbessern.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann besonders in Gewerbebauten von dem Anteil der technischen Lebensdauer bestimmter Anlagen und Bauteile abgeleitet werden. Je größer der Anteil von technischen Anlagen ist, desto kürzer kann die wirtschaftliche
Nutzungsdauer sein.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist von unterschiedlichen Einflüssen abhängig.
- wirtschaftliche Ziele des Bauherrn
- Standort
- Funktionalität und Bauqualität
- Bevölkerungsentwicklung
- allgemeine Einkommensentwicklung
- Verwendung verfügbaren Einkommens
|
Die
wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden (Auszug)
|
Objekte |
|
Einfamilienhäuser
(entsprechend ihrer Qualität) |
60
– 100 |
Fertighaus
in Massivbauweise |
60
– 80 |
Fertighaus
in Fachwerk- und Tafelbauweise
|
60
– 70 |
Siedlungshaus |
50
– 60 |
Schlichthaus
(massiv) |
50
– 60 |
Mietwohngebäude
(freifinanziert)
|
60
– 80 |
Mietwohngebäude
(sozialer Wohnungsbau) |
50
– 70 |
Gemischt
genutzte Häuser mit einem gewerblichen Mietertragsanteil
bis 80 %
|
50
– 70 |
Verwaltungs-
und Bürogebäude, Schulen, Kindergärten |
50
– 80 |
Gewerbe-
und Industriegebäude bei flexibler und zukunftsgerechter
Ausführung |
40
– 60 |
Tankstellen |
10
– 20 |
Einkaufszentrum/SB-Märkte |
30
– 50 |
Hotels/Sanatorien/Kliniken |
40
– 60 |
Quelle:
(Kleiber, Wolfgang; Simon, Jürgen; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung
von Grundstücken. 3. Aufl. Köln : Bundesanzeiger,
1998. - S. 2123) |
|
|
|
Energetische
Amortisation
Die energetische Amortisationszeit
(Energierücklauf- oder Energierückzahlungszeit)
für Anlagen, die erneuerbare Energie (kostenlose
und unschädliche Umweltenergie [z. B.
Sonnenenergie, Wind, Wasser]) nutzen, gibt an, wann ein Energie-Netto-Gewinn
erreicht wird. Oder anders gesagt, ist es die Zeit,
die eine Anlage für die Gewinnung erneuerbarer
Energie braucht, bis die zu ihrer Herstellung
benötigte Energie erzeugt ist. Dabei sollte auch
der Aufwand an Energie, die bei ihrer Herstellung
(graue
Energie) gebraucht wird, mit eingerechnet werden.
Die energetische Amortisationszeit
ist erheblich kürzer als die finanzielle
Amortisationszeit.
Die Nutzung erneuerbarer
Energie ist nur dann sinnvoll, wenn
die energetische Amortisationszeit
erheblich kürzer ist als die Lebensdauer
der Anlage. Die Vermeidung hoher Kosten für
den Stromanschluss z. B. eines abgelegenen
Wochenendhauses können hier eine Ausnahme
sein.
Bei Anlagen, die mit fossilen
Energieträgern betrieben werden, wird ein Erntefaktor
angegeben. Diese Anlagen können sich energetisch
nie amortisieren, da sie immer neue Rohstoffe
verwenden. Hier kann nur das Verhältnis
von gelieferter Energie zu der beim
Bau (und Wartung, Reparaturen, Rückbau) benötigten
Energie angegeben werden. |
Durchschnittliche
energetische Amortisationszeiten
|
Anlage |
|
Windkraft |
2,51
- 5,52 |
Photovoltaik -
kristallinen Zellen
|
|
Photovoltaik - polykristallinen
Zellen |
2
- 4,5 |
Photovoltaik - monokristallinen
Zellen |
4
- 6 |
Solarthermie - Trinkwassererwärmung |
ca.
1,5 |
Solarthermie - Kombination
- Wassererwärmung und Heizungsunterstützung |
2
- 4 |
Solarthermie - Schwimmbaderwärmung
|
0,25
- 1 |
Kleinwasserkraft |
2
- 3 |
Wasserkraftwerke
|
1
- 2 |
1 An den Küsten (2000
Volllaststunden)
2 Im Binnenland (900 Volllaststunden) |
|
Erfahrungen und weitere
Beispiele nehme ich gerne entgegen > E-Mail |
|
Amortisation
energetischer Maßnahmen
Da jeder Hausbesitzer andere Vorstellungen
bzw. Wünsche hat und jedes Haus
anders ist, ist es besonders schwer bis
unmöglich, die richtigen Ratschläge
(Dämmstoffe, Aufwand, Kosten im Durchschnitt) zu geben. Aus
diesem Grund können hier nur Anhaltswerte
(Kosten je m²,
Amortisationszeiten) für eine Maßnahme
aufgelistet werden.
Welche Maßnahmen und wirkliche
Kosten für eine energetische Haussanierung
(z. B. Außenwände, Fenster, Dach, oberste Geschossdecke,
Heizungs- und Lüftungstechnik) machbar sind, kann/sollte
nur ein unabhängiger Fachmann bzw.
Energieberater berechnen. Dieser sollte also
berechnen, ob die Aufwendungen
für eine möglichen Maßnahme durch
dadurch entstehende Erträge gedeckt werden.
Er sollte also die Amortisationszeit nennen können.
Diese unterscheiden sich auch dadurch,
ob es sich um ein Altbau oder Neubau
handelt.
Die Amortisationszeiten können je nach den
angenommenen Zinssätzen, Preissteigerungsraten,
den vorhandenen technischen Gegebenheiten bzw.
dem baulichen Zustand des Gebäudes
erheblich variieren. Die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsanalysen
zeigen, dass mit nahezu allen gängigen Sanierungsmaßnahmen
Energie und Kosten eingespart werden können. Allerdings unterscheidet
sich das Verständnis von Wirtschaftlichkeit
zwischen Eigenheimbesitzern und Experten
sehr deutlich. Da die meisten Eigenheimbesitzer
kaum liquide sind oder sich nicht
allzu hoch verschulden wollen, wird er sich meistens
nicht für ganzheitliche Lösungen
sondern für kostengünstigere partielle Teilsanierungen
entscheiden. Diese sind aus wirtschaftlicher Sicht
eher die falschen energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Die höchsten Einspareffekte sind aber auch
mit den höchsten Investitionskosten verbunden
und werden weniger als Investition betrachtet.
Der Vorsorgegedanke bzw. der Werterhalt
wird von vielen Eigenheimbesitzer nicht gesehen.
Bei ihnen steht meistens nur die versprochenen Energieeinsparungen
im Vordergrund.
Außerdem wird bei diesem Thema der Faktor
"Behaglichkeit"
nicht berücksichtigt, weil dieser von dem
individuellen Empfinden der Bauherren
bzw. Personen abhängig ist und erst nach
der jeweiligen Maßnahme spürbar ist.
Erfahrungen und weitere Beispiele
nehme ich gerne entgegen > E-Mail |
|
Durchschnittliche
Kosten von nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen
|
Maßnahme |
Preis/Kosten |
Außenwände
mit Styropor (inkl. Gerüst, Arbeitskosten, Putz, Fassadenfarbe) |
95
– 130 €/m² |
Oberste Geschossdecke |
25
– 35 €/m² |
Oberste Geschossdecke
(trittfest) |
35
– 50 €/m² |
Innenwand-Dämmung |
30
– 40 €/m² |
Satteldach-Dämmung
(Auf-/Zwischensparren) |
125
– 150 €/m² |
Flachdach-Dämmung |
70
– 100 €/m² |
Kellerdecken-Dämmung
(von unten) |
20
– 35 €/m² |
Kellerdecken-Dämmung
(von oben) |
40
– 50 €/m² |
Fenster-Austausch
|
250
– 450 €/m² |
Fensterglas-Austausch
|
130
– 200 €/m² |
|
Energieeffizientes
Bauen und Sanieren |
|
Return
on Investment (RoI)
Der Begriff "Return on Investment"
(RoI > Investmentrendite) oder auch "Kapitalrendite"
ist eine Kennzahl zur Analyse
der Rentabilität des Kapitaleinsatzes
bzw. zur Beurteilung der Ertragslage eines Unternehmens. Hier
gibt er das Verhältnis des gesamten investierten Kapitals
und des Umsatzes zum Gewinn an.
Der ROI (RoI) wird auch als vereinfachte
Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage
für Investitionsgüter (z. B. Hocheffizienzpumpen,
Brennwertgeräte, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen,
Wärmedämmungen) herangezogen. Der sog. "primäre
ROI" in Jahren wird berechnet,
indem die Investitionskosten (Materialkosten,
Installation, Wartung) durch die Einsparungen
durch die Investition pro Jahr geteilt werden.
Diese Berechnung erleichtert die Entscheidung für
oder gegen eine Investition.
Bei diese Berechnung wird in der Regel nur Material-
und Installationskosten herangezogen. Die Wartungs-
und Kapitalkosten für die Investitionsentscheidung
werden meistens nicht berücksichtigt, was
ein großer Fehler sein kann.
Wenn man diese Berechnung bei vielen Vorgaben
von Verordnungen (z. B. EnEV, Trinkwasserverordnung
mit den entsprechenden DIN-Normen) durchführt, wird man feststellen,
dass sich viele vorgeschriebene Vorgaben (z.
B. Hocheffizienzpumpen,
ERR bei Fußbodenheizung) nicht
"lohnen" bzw. amortisieren,
weil sie schon vor dem Ablauf des POI's ausgetauscht werden müssen.
Der Gründe können der Ablauf
der technischen
Lebensdauer oder ein Fehler
bei der Installation (z. B. falsches
Heizungswasser) oder der Bedienung bzw.
fehlende Wartung sein.
Beiträge im HaustechnikDialogForum
Effiziente
Boiler Ladepumpe? + Amortisation
- Heizungsunterstützung Solar + Amortisationszeit
von Solaranlagen
Dämm-Lüge?
|
|
Graue
Energie |
Der
indirekte Energiebedarf, der durch den Kauf
eines Produktes oder durch eine Dienstleistung
entstanden ist, wird "Graue Energie"
genannt. Es handelt sich um die Energiemenge,
die für die Herstellung, den Transport,
der Lagerung, des Verkaufs und
der Entsorgung dieses Produktes benötigt
wird. Hier werden nicht nur alle Vorprodukte
bis zur Rohstoffgewinnung berücksichtigt,
sondern auch der Energieeinsatz aller notwendigen
Produktionsprozesse dazugerechnet. Außerdem
werden auch alle zur Herstellung notwendigen
Maschinen, Infrastruktur-Einrichtungen
und der Energiebedarf für deren
Herstellung und Instandhaltung anteilig
dem Produkt oder der Dienstleistung zugerechnet. Der direkte
Energiebedarf, der bei der Benutzung eines Produktes
benötigt wird, sagt also nicht viel über dessen Energieeffizienz
aus, weil auch die Graue Energie die Umwelt
belastet. |
Heutzutage wird immer wieder zum
Energiesparen aufgerufen. Aber in einer Gesellschaft,
die auf Wachstum ausgerichtet ist, zählen
nur noch Neukäufe, was durch den Internethandel
als besonders günstig angesehen wird. Dabei werden die
Ressourceneffizienz und die Graue Energie
vollständig vernachlässigt und teils
vorsätzlich aus den Energiebilanzen nicht
beachtet.
So wird z. B. die Graue Energie,
die in der Dämmung von Hausfassaden
vorhanden ist und oftmals höher liegt als ihr Nutzen durch
die Heizersparnisse nicht beachtet. So sind z. B. Hartschaumplatten
in 30 Jahren Sondermüll und für die
Herstellung von Polystyrol
(EPS) werden rund 500 kWh/m3 benötigt,
für Zellulosedämmung weniger als
100 kWh/m3. |
So
ist z. B. bei dem Hausbau die Graue Energie
oft beträchtlich, da für die Herstellung
und den Transport der Baumaterialien
Energie aufgewendet werden muss. In einem konventionellen Haus
verbraucht man in 30 bis 40 Jahren für die Beheizung die
gleiche Energiemenge, wie zur Herstellung nötig ist. Besonders
bei energetisch sehr guten Häusern (z. B. Passivhäusern)
sollte die graue Energie besonders beachtet werden, weil diese
Häuser im Betrieb sehr wenig Energie benötigen und -
relativ gesehen - mehr Energie bei der Errichtung benötigt
wird als bei dem Betrieb. |
Auch
die vielgepriesene Erneuerbare Energie (regenerative
Energie, alternative Energie), z. B. Sonnenenergie
(solare Energie), Wasserkraft, elektrische
Energie (Photovoltaik, solarthermischen Kraftwerke, Windenergie),
Biomasse, ist relativ stark mit Grauer
Energie belastet. Das hängt mit der niedrigen
Leistungs- oder Energiedichte zusammen.
Hier sollte bei der Produktion der Anlagenteile
auch Erneuerbare Energie verwendet werden, um die Graue Energie
zu minimieren. |
Bei
vielen Produkten ist die Prozesskette sehr umfangreich.
Dadurch ist die Berechnung der Grauen Energie
schwierig und wird deshalb durch vereinfachende
Schätzungen festgelegt, um nicht "schöngerechnet"
zu sagen. |
|
|
|
|
|
|
Obsoleszenz
Jedes technische bzw.
elektronische Gerät hat eine technische
Lebensdauer, die durch die Obsoleszenz
(Abnutzung, Veralterung) begrenzt
ist. Es wird aber zunehmend darüber berichtet, dass die Hersteller
die technische Lebensdauer von Geräten
durch den Einbau bestimmter Bauelemente
herabsetzen. Die Produkte funktionieren dadurch
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
bzw. gewährten Garantiefrist nicht mehr.
Ein anderer Hintergrund
kann auch die "zu lange" Lebensdauer
der Produkte sein.
Ein Beispiel ist das Windows Betriebssystem XP
(XP
Ende – geplante Obsoleszenz?!?). Der Support
für die Sicherheitsupdates läuft am
8.4.2014 aus. Das bedeutete das Ende
für einen Großteil der etwa 1,5 Milliarden
Rechner weltweit.
Diese geplante Obsoleszenz*
(terminierter Produkttod) wäre eine vom
Hersteller geplante, absichtliche Verringerung
der Lebensdauer von Produkten.
In den meisten Fällen handelt es sich um Verdachtsfälle,
weil eine Absicht nur schwer nachweisbar
ist. Oft werden die sogenannten "Sollbruchstellen"
als sicherheitstechnische Maßnahme angegeben.
Aber auch die Konstruktion von Produkten,
die absichtlich so gebaut werden, dass eine Reparatur
erschwert wird oder nur noch
in Fachgeschäften bzw. gar nicht
möglich ist, ist ein Ärgernis.
Dies können z. B. iPhone oder Smartphone
sein, bei denen die Akkus fest eingebaut oder
z. B. nach 500 Ladeanzyklen
nicht mehr aufzuladen sind. Auch durch das Verkleben
der Gehäuse von Elektrogeräten
oder die Verwendung von Sicherheitsschrauben
gegen unbefugtes Öffnen führen dazu, dass die Geräte
nicht mehr repariert werden können. Ebenso
können hohe Reparaturkostenpauschalen oder
teure Ersatzteile dafür sorgen, dass sich
eine Instandsetzung selbst bei kleinen Schäden
nicht mehr lohnt.
*
Strategien und Vorgehensweisen der Hersteller und des Handels,
um durch eine Verkürzung der Nutzungszyklen den Neukauf von
Produkten zu beschleunigen. |
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