Werterhalt

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

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Instandhaltung
Instandhaltung

Die Werterhaltung sollte für Immobilieneigentümer oder Eigenheim- und Wohnungsbesitzer ein zentrales Thema sein. Wenn diese über einen längeren Zeitraum auf Investitionen am Gebäude und ihre technischen Anlagen verzichten, weil sie es nicht für notwendig halten, wirkt sich dies oft negativ auf die Gebäudesubstanz und den Anlagen aus. Hier berücksichtigen die Instandhaltungelemente inner- und außerbetrieblicher Forderungen, Instandhaltungsziele und die Einhaltung festgelegter Instandhaltungsstrategien. Nur wenn die Gebäudeinstandhaltung kontinuierlich durchgeführt wird, kann der Wert einer Immobilie langfristig erhalten werden. Die Instandhaltungskosten sind in der II. BV "Zweite Berechnungsverordnung" festgelegt. Darin sind auch die Maßnahmen enthalten, die während der Nutzungsdauer der Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und zur Beseitigung der durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel dienen.
Die Maßnahmen beginnen mit den regelmäßigen Sichtprüfungen und Wartungen sowie Inspektionen. Daraus ergeben sich notwendige Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen und Verbesserungen.
Um für die notendigen Maßnahmen die finanziellen Mittel zu haben, ist das Ansparen einer Instandhaltungsrücklage nicht nur sinnvoll sondern wertvoll. Außerdem wir aufgrund des Alters der Immobilie und/oder neuer Verordnungen (z. B. EnEV) eine energetische Maßnahme notwendig.

Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
Instandhaltung von Gebäuden und der technischen Gebäudeausrüstung - Offensive Gutes Bauen

Regelmäßige Sichtprüfung

Nur eine regelmäßige Sichtprüfung von Bauteilen und Ausstattungen der Immobilie durch den Gebäudenutzer oder eines beauftragten Fachbetriebs kann frühzeitige Mängel aufdecken und so vor Schäden und damit einhergehenden Kostenbelastungen schützen. Bei der Sichtprüfung ist zu beachten, dass nicht jeder Nutzer eines Gebäudes alle Überprüfungen selbständig durchführen kann, da aufgrund von Alter, handwerklicher Fähigkeit bzw. fehlendem Einschätzungsvermögen für die vorgefundene Situation, einige Prüfungen zu hohe Anforderungen an den Nutzer stellen. Deshalb ist es ratsam, diese Überprüfungen durch den jeweiligen Fachmann (qualifizierter Sachverständiger) bzw. Fachbetrieb durchführen zu lassen. Diese können dann auch eine weiterführende Schadensanalyse durchführen.

Vor der Sichtprüfung von Neubauten und Bestandsbauwerken sollte eine Vorbegehung durch einen qualifizierter Sachverständiger stattfinden, um die Daten für ein verlässliches Bauwerksbuch*  zu erstellen bzw. die Bauwerksdokumentation des Eigentümers auf Vollständigkeit prüfen. Hier muss evtl. eine Erstellung fehlender Unterlagen erfolgen. Die Vorbegehung ist eine separate Leistung für die Erstellung eines verlässlichen Bauwerksbuchs zur Verifizierung vorhandener oder zur Ergänzung bislang nicht berücksichtigter Angaben (z. B. Brandabschnitte, Klimatisierung, Entwässerung). Die Vorbegehung kann terminlich mit einer Sichtung oder handnahen Prüfung unter Wahrung der erforderlichen Leistungsgrenzen kombiniert werden. Die Vorbegehung ist kein zwingender Leistungsbestandteil der "Wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau", wird aber als Stufe 0 vorgelagert.
Der hauptsächliche Leistungsbestandteil einer " Wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau" sind die turnusmäßigen Prüfungen. Sie definieren sich über die für das Bauwerk individuell festgelegten und im Bauwerksbuch dokumentierten Zeitintervalle und über die Prüfungstiefe als Sichtprüfung (Stufe I) oder als handnahe Prüfung (Stufe II).
Die Bauwerksprüfung in Stufe I wird als Sichtung laut Turnus oder aus besonderem Anlass terminiert und vorbereitet. Sie umfasst die Feststellung von visuell erkennbaren Auffälligkeiten und Schäden in leicht zugänglichen Bauwerksbereichen. Hierbei ist auf offensichtliche Verformungen, Durchfeuchtungen, funktionsgerechte Entwässerung, Korrosion, Risse und Abplatzungen zu achten.
Die Bauwerksprüfung in Stufe II wird als handnahe Prüfung laut Turnus, aus einer Gefährdungsvermutung anlässlich einer Sichtprüfung (Stufe I) oder aus besonderem Anlass terminiert und vorbereitet. Der Wiederholungsturnus richtet sich nach den spezifischen Kriterien des Bauwerks und wird im Bauwerksbuch ausgewiesen. Die handnahe Prüfung beinhaltet stets den Leistungsumfang der Stufe I. Die handnahe Prüfung soll zusätzlich dem Erkennen von Auffälligkeiten und Schäden auch in schwer zugänglichen Bereichen (z. B. Technikräumen, abgehängte Deckenbereiche, Spitzböden) dienen oder den Verdacht einer Gefährdung aus der Sichtprüfung (Stufe I) oder aus besonderem Anlass klären.

* Das Bauwerksbuch bildet die Grundlage für die "Wiederkehrende Bauwerksprüfung" (Sichtprüfung). Es enthält u.a. die Festlegung der Bauwerkskategorie und die Intervalle der turnusmäßigen Begehungen auf Grundlage der Vorbegehung. Es listen die entsprechenden Bauwerkskategorien auf und gibt Empfehlungen zu den Intervallen der Sichtprüfung und der handnahen Prüfung. Die Sichtung und Verifizierung der Bauwerksdokumentation und das Ergebnis der Vorbegehung führen zum Bauwerksbuch. Über den genauen Inhalt und Umfang der Unterlagen des Bauwerksbuchs entscheidet der qualifizierte Sachverständige abhängig von der Bauwerkskategorie.
Der Inhalt es Bauwerksbuchs (Beispiel): Lageplan im Maßstab 1:200, 1:500 oder 1:1000; Grundrisse, Schnitte, Ansichten in der Regel im Maßstab 1:100. In den Grundrissen und Schnitten sind die Rohbaumaße und Außenmaße, die Mauerstärken, die Grundflächen, der Rauminhalt, die Bezeichnung und die Nummer der Räume, die Fensterflächen sowie die Objekte einzutragen. Soweit für die Be- und Entwässerungsanlagen, die Heizungsanlagen, die Klima- und Lüftungsanlagen, die Gas- und Elektroinstallation sowie für die sonstigen technischen Einrichtungen keine besonderen Bestandszeichnungen gefertigt werden, müssen auch diese in die Grundrisse und Schnitte eingezeichnet werden; hierfür können gegebenenfalls Pausen der Schlußabrechnungszeichnungen verwendet werden. In den Kellergrundrissen sind die unter dem Fußboden liegenden Leitungen und Kanäle durch punktierte Linien zu kennzeichnen. Dabei kann die Darstellung auf mehrere Blätter verteilt werden. Für elektrische Anlagen sind keine Leitungsführungen, sondern nur die Objekte mit Schaltzeichen und Stromkreisbezeichnungen einzutragen. Schnitte sind so zu legen, daß die Treppenhäuser sowie alle wesentlichen Kanäle dargestellt werden.

Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau - Bau-Überwachungsverein e.V.
Immobilienprüfung – Bestandsgebäude - DEKRA

Instandhaltung

Der Begriff der "Instandhaltung" ist der Oberbegriff der Bereiche Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand).
Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.

Umfang einer Instandhaltung

  • Inspektion
  • Wartung
  • Instandsetzung
  • Verbesserung
  • Störungs- und Mängelbeseitigung
  • Entsorgung

Ziele der Instandhaltung

  • Schwachstellen erkennen und beseitigen
  • Erkennen von Schäden und möglichen Folgeschäden
  • Vorbeugung von Systemausfällen
  • Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Geräten
  • Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Verringerung von Unfallrisiken
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
  • Optimierung von Betriebsabläufen
  • Reduzierung von Störungen
  • Wirtschaftlichkeit erhalten  und verbessern
  • Vermeidungvon Umweltbelastungen und -schäden
  • Vorausschauende Planung von Kosten
  • Erreichen der geplanten Lebensdauer

Die Instandhaltung ist in der DIN 31051 - 2003-06 "Grundlagen der Instandhaltung" (neu: DIN 31051 - 2012-09 - neu: DIN 31051 - 2019-06) festgelegt.

DIN EN 13306 | 2018-02 "Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltung"
Instandhaltung – So bleibt der Wert der Immobilie erhalten - Family Home Verlag GmbH

>>>> hier ausführlicher <<<<

Wartung

Eine Wartung umfasst Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der vorhandenen Abnutzung. Zu einer Wartung gehören z. B. das Austauschen sicherheitsrelevanter Bauteile, Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter, Düsen oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende Nennlebensdauer offensichtlich oder gemäß Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungsintervall.
Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur Instandsetzung. Kleinere Defekte werden häufig im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten behoben (kleine Instandsetzung).
Alle Hersteller von technischen Geräten machen in den technischen Unterlagen ihre Garantiegewährung von einer regelmäßigen Wartung durch einen (zugelassenen) Fachbetrieb abhängig. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon erst dann betroffen, wenn es zu Streitigkeiten bei Prroduktmängel kommt.
Warum auf die Werkleistungen in der Haustechnik nicht auch eine Wartungspflicht vorgesehen ist, sollte einmal hinterfragt werden.

Es ist sinnlos, einfach nur eine Wartung für eine Heizung in Auftrag zu geben. Hier sollte genau festgelegt werden, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Diese  sollten in einem Wartungsvertrag festgelegt werden. Eine "Heizungswartung" kann sich aus folgenden Einzelwartungen zusammensetzen:

      • Ölfeuerungsanlage
      • Gasfeuerungsanlage mit Gebläse
      • Gasfeuerungsanlage ohne Gebläse
      • Gasgerät
      • Zentralheizungskessel-Reinigung
      • Zentralheizungsanlage
      • Trinkwasserinstallation
      • Trinkwassererwärmungsanlage
      • Störungsbeseitigung zwischen 2 Wartungen (Störungsdienst)
      • Kellertankanlage für Heizöl
      • Erdtankanlage für Heizöl
      • Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage)
      • Erd-Luftwärmetauscher
      • Thermische Solaranlage
      • Wärmepumpensystem
      • Kühlwassersystem

Instandsetzung

Die Instandsetzungen (Reparaturen) sind Maßnahmen zur Rückführung eines funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Unter Instandsetzung (Reparatur) wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Nach DIN 31051 ist sie Bestandteil der Instandhaltung.
Ein Instandsetzungsvertrag (Reparaturvertrag) ist rechtlich ein Werkvertrag und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet, wozu auch die Veränderung einer Sache zählt. Der Auftraggeber ist zur Entrichtung des Lohns verpflichtet. Bei einer mangelhaften Instandsetzung (Reparatur) kann der Auftraggeber werkvertragliche Mängelrechte nach BGB beanspruchen .

Inspektionen zum Werterhalt eines Hauses
Jedes Haus wird im Laufe der Jahre aufgrund der Nutzung und Umwelteinflüsse altern und Verschleißerscheinungen zeigen. Ein Hausbesitzer sollte ein Interesse daran haben, den Wert des Hauses zu erhalten. Er sollte auch ohne fachliche Unterstützung sein Haus auf Sichtmängel durch regelmäßige Inspektionsgänge untersuchen. Dabei wird das gesamte Gebäude vom Keller bis zum Dach auf offensichtliche Mängel überprüft. Die Inspektionsgänge sollten systematisch vorgenommen werden, um den Instandsetzungsbedarf rechtzeitig festzustellen.
Bei den technischen Einrichtungen sollte der Hausbesitzer einen Fachmann hinzuziehen, der die Substanzschäden und Mängel beurteilen kann. Der Fachmann sollte ein unabhängiger Sachverständiger sein, der auf Honorarbasis arbeitet. Dieser wird die geeigneten Reparaturmaßnahmen anders beurteilen als ein ortsansässiger Handwerksbetriebe, da er keine finanzielle Eigeninteressen hat.
Eine regelmäßige Pflege lohnt sich, was für den Autobeitzer selbstverständlich ist, sollte dem Hausbesitzer verinnerlicht werden. Hier helfen Checklisten helfen, die die Schwachpunkte des Gebäudes auflisten und die Inspektionsintervalle empfehlen und die durchschnittliche Lebensdauer der einzelnen Bauteile bzw. Einrichtungen angeben.

Leitfaden zur Bauinstandhaltung. Inspektion und Wartung ihres Hauses - Fraunhofer IRB

Checkliste für 1/2- und 1-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

1/2
jährlich

1
jährlich

Kunststoff-Dachbahnen
20/30
 
X
Dachanschlüsse
15/20
 
X
Dachentwässerung
15/25
X
 
Sonnenschutz
15/20
 
X
Holzanstrich außen
3/5
 
X
Metallanstr. außen
3/5
 
X
Heizungs—Kessel
15/40
 
X
— Ventile, Regelanlagen
30/40
 
X
— Heizöltank
15/30
 
X
— Brenner
10/15
 
X
Fußbodenheizung
10/30
X
 
Trinkwassererwärmer
10/20
X
 
Pumpen
10/15
X
 
Sicherungen
5/10
 
X
Elektrogeräte
15/20
 
X
Klingel- und Rufanlage
10/20
 
X
Blitzschutzanlage
40/80
 
X
Antennenanlage
5/20
 
X
Fernsprechanlage
10/30
 
X
Feuerlöscher
5/20
X
 
Holzzaun
20/30
 
X
Kiesbeläge
15/30
 
X
offene Holzkonstruktionen
10/15
 
X
Checkliste für 3- und 5-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

3
jährlich

5
jährlich

Außentreppen
50/70
 
X
Schornsteinköpfe
25/30
X
 
Dachkonstruktion
80
 
X
Gebrannte Ziegel
80
X
 
Dachpfannen aus Beton
50/80
 
X
Asbest-, Faserzement
50/70
 
X
Zinkblechdeckung
10/40
X
 
Kiespreßdach
15/25
X
 
Pappdach
20/30
X
 
Schneefanggitter
20
X
 
Außenputz
40/80
X
 
Verfugung
25/50
 
X
Keramikplatten
40/60
 
X
Metallverkleidung
40/60
 
X
Weichholz-Fenster/Türen
30/35
X
 
Hartholz-Fenster/Türen
40/60
X
 
Kunststoff-Fenster/Türen
40/50
X
 
Metall-Fenster/Türen
40/60
X
 
Normal-Glas + Falz
40/60
X
 
Isolier-Glas + Falz
20/40
X
 
Holz- Rolladen
20/30
X
 
Kunststoff-Rolladen
20/30
X
 
Fenster-Beschläge
30/50
X
 
Linoleum
30/40
 
X
Textilbeläge
5/15
X
 
PVC-Beläge
25/40
X
 
Holz-Türen
50/70
 
X
Kunststoff-Türen
40/60
 
X
Glastüren
50/60
 
X
Treppenbelag Textil
5/10
X
 
Außenanstrich
5/15
X
 
Fassadenimprägnierung
5/25
X
 
Holzanstrich innen
15/20
X
 
Heizkörper-Lack
6/10
 
X
Tapeten normal
5/8
X
 
Tapeten gute Qualität
10/20
 
X
Kalkfarbe innen
3/5
X
 
Kaseinfarbe innen
8/15
 
X
Binderfarbe innen
5/8
 
X
Ölfarbe innen
15/20
 
X
Heizkörper
20/50
 
X
Abwasserleitungen
50/60
 
X
Armaturen
15/25
X
 
Checkliste für 10- und 30-jährliche Inspektionen 
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

10
jährlich

30
jährlich

Fundamente
80
 
X
Abwasserkanäle
70/80
X
 
Kellerwände
80
 
X
Lichtschächte
40/60
X
 
Außenwände
80
 
X
Innenwände
80
 
X
Schornsteine
60
X
 
Massive Treppen
80
X
 
Geschoßdecken
80
 
X
Kupferblechdeckung
80
X
 
Werkstein
80
X
 
Innenputz
80
X
 
Leichtwände
65/80
 
X
Verbundestrich
80
 
X
Schwimmender Estrich
30/40
 
X
Hobeldielen
40/80
X
 
Parkett
40/80
X
 
Fliesen-Keramik
80
X
 
Naturstein
80
 
X
Kunststein
80
 
X
Holztreppen
50/80
X
 
Treppenbelag massiv
80
X
 
Vertäfelungen
80
X
 
Einbaumöbel
50/80
X
 
Heizungs.-Rohrleitungen
35/50
X
 
Wasserleitungen
30/50
X
 
Gasleitungen
40/50
X
 
Sanitär-Objekte
40/60
X
 
Hauseinlässe
80
 
X
Meßgeräte
10/30
X
 
Elektroleitungen
40/60
X
 
Einfried. Mauerwerk
30/60
X
 
Unterbeton Gehweg
30/80
X
 

Energetische Maßnahmen
Da jeder Hausbesitzer andere Vorstellungen bzw. Wünsche hat und jedes Haus anders ist, ist es besonders schwer bis unmöglich, die richtigen Ratschläge (Dämmstoffe, Aufwand, Kosten im Durchschnitt) zu geben. Aus diesem Grund können hier nur Anhaltswerte (Kosten je m², Amortisationszeiten) für eine Maßnahme aufgelistet werden.
Welche Maßnahmen und wirkliche Kosten für eine energetische Haussanierung (z. B. Außenwände, Fenster, Dach, oberste Geschossdecke, Heizungs- und Lüftungstechnik) machbar sind, kann/sollte nur ein unabhängiger Fachmann bzw. Energieberater berechnen. Dieser sollte also berechnen, ob die Aufwendungen für eine möglichen Maßnahme durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Er sollte also die Amortisationszeit nennen können. Diese unterscheiden sich auch dadurch, ob es sich um ein Altbau oder Neubau handelt.
Die Amortisationszeiten können je nach den angenommenen Zinssätzen, Preissteigerungsraten, den vorhandenen technischen Gegebenheiten bzw. dem baulichen Zustand des Gebäudes erheblich variieren. Die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsanalysen zeigen, dass mit nahezu allen gängigen  Sanierungsmaßnahmen Energie und Kosten eingespart werden können. Allerdings unterscheidet sich das Verständnis von Wirtschaftlichkeit zwischen Eigenheimbesitzern und Experten sehr deutlich. Da die meisten Eigenheimbesitzer kaum liquide  sind oder sich nicht allzu hoch verschulden wollen, wird er sich meistens nicht für ganzheitliche Lösungen sondern für kostengünstigere partielle Teilsanierungen entscheiden. Diese sind aus wirtschaftlicher Sicht eher die falschen energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die höchsten Einspareffekte sind aber auch mit den höchsten Investitionskosten verbunden und werden weniger als Investition betrachtet. Der Vorsorgegedanke bzw. die Werterhaltung wird von vielen Eigenheimbesitzer nicht gesehen. Bei ihnen steht meistens nur die versprochenen Energieeinsparungen im Vordergrund.
Außerdem wird bei diesem Thema der Faktor "Behaglichkeit" nicht berücksichtigt, weil dieser von dem individuellen Empfinden der Bauherren bzw. Personen abhängig ist und erst nach der jeweiligen Maßnahme spürbar ist.

Durchschnittliche Amortisationszeiten energetischer Einzel-Maßnahmen

Maßnahme

Amortisationszeit
Jahre

Fensterabdichtung
1 - 3
Dämmung Heizkörpernischen (10 – 30 mm)
3 - 5
Dämmung der Heizungsrohre
3 - 5
Thermostatventile (mit Abgleich)
3 - 5
Brennwertkessel/-therme
3 -8
Dämmung der obersten Geschossdecke (120 mm)
5 - 10
Dämmung der Kellerdecke
5 - 10
Erneuerung Heizkessel (mit Warmwasserbereitung)
8 - 10
Fensterglaserneuerung
8 - 15
Dachdämmung
10 - 15
Wärmedämmverbundsystem - WDVS (ab 100 mm, luftdicht)
8 - 25
Erneuern der Fenster (mittelgroß)
15 - 35
Vorgehängte Fassade (60 mm Dämmung)
20 - 35
alle Maßnahmen (einige Maßnahmen müssen aufgrund der Technischen Lebensdauer während dieser Zeit ein oder zweimal erneuert werden)
bis 50 Jahre
Erfahrungen und weitere Beispiele nehme ich gerne entgegen > E-Mail
 

Durchschnittliche Kosten von nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen

Maßnahme
Preis/Kosten
Außenwände mit Styropor (inkl. Gerüst, Arbeitskosten, Putz, Fassadenfarbe)
95 – 130 €/m²
Oberste Geschossdecke
25 – 35 €/m²
Oberste Geschossdecke (trittfest)
35 – 50 €/m²
Innenwand-Dämmung
30 – 40 €/m²
Satteldach-Dämmung (Auf-/Zwischensparren)
125 – 150 €/m²
Flachdach-Dämmung
70 – 100 €/m²
Kellerdecken-Dämmung (von unten)
20 – 35 €/m²
Kellerdecken-Dämmung (von oben)
40 – 50 €/m²
Fenster-Austausch
250 – 450 €/m²
Fensterglas-Austausch
130 – 200 €/m²

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Technische Lebensdauer
Im Gegensatz zur Nennlebensdauer der sicherheitsrelevanten Bauteile gibt die technische Lebensdauer den Zeitraum an, in dem die Bauteile physisch zur Verfügung stehen und den geforderten Eigenschaften ohne Einschränkungen entsprechen, also wenn die Nutzbarkeit und die vorgesehene Funktion eines Bauteils nicht mehr erfüllt werden kann und die Kosten für eine Bestandserhaltung höher sind als die Kosten zur Herstellung des jeweiligen Bauteils.
Die technische Lebensdauer stimmt mit der wirtschaftlichen Lebensdauer  (Nutzungsdauer) von Bauteilen nicht überein. Die Zeitunterschiede können erheblich sein.
Die technische Lebensdauer der Bauteile eines Gebäudes bzw. des gesamten Gebäudes ist von verschieden Einflüssen bzw. Faktoren abhängig.

      • fachgerechte Bauplanung
      • fachgerechte Bauausführung
      • Baustoffeigenschaften
      • bestimmungsgemäßes Nutzerverhalten
      • regelmäßige Wartung und Inspektion
      • fachgerechte Instandhaltung
      • Umwelteinflüsse (Wasser-, Temperatur- und Schadstoffeinwirkungen, UV-Strahlung, Verkehrserschütterungen)

Technische Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen (Sanitär-Heizung-Klima)
(Richtwerte, die von Einzelfällen zum Teil weit abweichen können)

Anlagen

Bauteile

Statische Auswertung
Umfrage - BTE^ (Mittelwerte)

Zeit [a]

Empfehlungen
BTE^- Arbeitsgruppe
Zeit [a]

Feststoffbrennkessel (Koks, Kohle, Holz)
 15 - 25
15 - 25 
Holzpellet-Heizkessel
 15 -20
15 - 20 
Gasheizkessel
18 - 24
18 
Gasheizthermen
19
20
Gasleitungen
34 - 56
40 - 60
Heizrohrleitungen
40 
40 
Pumpen; Motore
16
15
Brenner
17
20
Ölheizkessel
15 - 20
15 - 20
Heizölbehälter (Keller / Unterirdisch)
45 / 52
45
Schornstein (Edelstahl)
48
50
Schornstein (Formsteine)
59
60
Schornstein (Mauerwerk)
66
60
Blockheizkraftwerk, Kleinanlage
12 - 18
12 - 18
Fernwärmeübergabe
15 - 18
15 - 18
Wärmepumpenanlagen
18 -25  
18 - 25
Stahlradiatoren
38
40
Plattenheizkörper
30
40
Gussradiatoren
64 
65 
Flächenheizsysteme
46
50 
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - verz. Stahlrohr
38 
35 
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - Kupfer
46
 45
Trinkwasserleitungen (kalt/warm) - C-Stahl, Kunststoff- und Verbundrohre
-
 50
Wasseraufbereitung
17
 15
Sanitärobjekte
36
30
Duschabtrennungen (Alu / Kunststoff)
-
10 - 15
Duschabtrennungen (Glas)
-
15 - 20
Warmwasseranlage
-
20
Zentraler Trinkwasserwärmer
23
20
Durchlauferhitzer / Gas / Elektro
19
20
Thermische Solaranlage
22
20
RLT-Anlage
-
30
RLT-Anlage - Abluftanlagen
33
30
RLT-Anlage - Wärmetauscher
32
30
RLT-Anlage - Wärmerückgewinnung
26
30
RLT-Anlage - Lüftungsleitungen
32
30
Abwasserleitungen (PVC-, PP-Rohre)
51
70
Abwasserleitungen (Steinzeug)
68
60
Abwasserleitungen (Gussrohre)
50
50
Hebeanlagen
23
25
Dachentwässerung (Zinkblech)
33
30
Dachentwässerung (Kupferblech)
53
50
Dachentwässerung (Kunststoff)
26
20
Schneefänge (Zink)
33
30
Schneefänge (Stahl)
38
30
Photovoltaik-Anlagen (Regler)
10 - 15
10 - 15
Photovoltaik-Anlagen (PV-Zellen)
25
25
^ Bund Technischer Experten e.V.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer
Die Lebensdauer von Gebäuden (40 bis 100 Jahre) ist von der Wertigkeit und Nutzungsart abhängig und ist von der notwendigen Instandhaltung (Technische Lebensdauer) und Pflege (Wartung > Nennlebensdauer) abhängig. Die Nutzungsdauer von Gebäuden können sich ca. alle 20 bis 30 Jahre ändern. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann also wesentlich kürzer sein als die technische Lebensdauer einer Anlage bzw. eines Einzelbauteils.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden ist hauptsächlich von der Nutzungsart abhängig und ist die Grundlage zur Berechnung der Abschreibung und des Zahlungszeitraumes. Dieser Betrachtungszeitraum wird vom Bauherrn (Planer) vor Baubeginn erstellt, um eine Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsermittlung zu haben, die Erhaltung des Gebäudes zu planen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu verbessern.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann besonders in Gewerbebauten von dem Anteil der technischen Lebensdauer bestimmter Anlagen und Bauteile abgeleitet werden. Je größer der Anteil von technischen Anlagen ist, desto kürzer kann die wirtschaftliche Nutzungsdauer sein.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist von unterschiedlichen Einflüssen abhängig.

  • wirtschaftliche Ziele des Bauherrn
  • Standort
  • Funktionalität und Bauqualität
  • Bevölkerungsentwicklung
  • allgemeine Einkommensentwicklung
  • Verwendung verfügbaren Einkommens

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden (Auszug)

Objekte

Zeit [a]

Einfamilienhäuser (entsprechend ihrer Qualität)
60 – 100
Fertighaus in Massivbauweise
60 – 80
Fertighaus in Fachwerk- und Tafelbauweise
60 – 70
Siedlungshaus
50 – 60
Schlichthaus (massiv)
50 – 60
Mietwohngebäude (freifinanziert)
60 – 80
Mietwohngebäude (sozialer Wohnungsbau)
50 – 70
Gemischt genutzte Häuser mit einem gewerblichen Mietertragsanteil bis 80 %
50 – 70
Verwaltungs- und Bürogebäude, Schulen, Kindergärten
50 – 80
Gewerbe- und Industriegebäude bei flexibler und zukunftsgerechter Ausführung
40 – 60
Tankstellen
10 – 20
Einkaufszentrum/SB-Märkte
30 – 50
Hotels/Sanatorien/Kliniken
40 – 60
Quelle: (Kleiber, Wolfgang; Simon, Jürgen; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung von Grundstücken. 3. Aufl. Köln : Bundesanzeiger, 1998. - S. 2123)

Nutzungsdauer / Verwendungsdauer
Die Nutzungsdauer bzw. Verwendungsdauer (englisch: period after opening, PAO) gibt den Zeitraum an, in der ein Produkt im Betrieb verwendet werden kann bzw. darf. Die Dauer muss auf den Produkten oder in den technischen Unterlagen der Hersteller angegeben werden.
Bei der Nutzungsdauer unterscheidet man z. B. die rechtliche Nutzungsdauer (Ablauf von Verträgen, Lizenzen, Patenten), die technische Nutzungsdauer (hängt von der Qualität und Beanspruchung des Produktes ab), die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Steuerrecht (ist in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführt), die ökonomische oder optimale Nutzungsdauer (gibt an, wie lange es wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Produkt zu nutzen) und der optimale Ersatzzeitpunkt (gibt an, wann eine Altanlage durch eine neue zu ersetzen ist).
Die Verwendungsdauer wird hauptsächlich bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Verwendungsdauer von Schutznetzen) und auch bei vielen Bauprodukten (z. B. Dichtmassen) angegeben. Die Begriffe "Verwendungsdauer" und "Nutzungsdauer" werden auch unter dem Begriff " Nennlebensdauer" behandelt.

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