Regelmäßige Sichtprüfung |
Nur eine regelmäßige Sichtprüfung von Bauteilen und Ausstattungen der Immobilie durch den Gebäudenutzer oder eines beauftragten Fachbetriebs kann frühzeitige Mängel aufdecken und so vor Schäden und damit einhergehenden Kostenbelastungen schützen. Bei der Sichtprüfung ist zu beachten, dass nicht jeder Nutzer
eines Gebäudes alle Überprüfungen selbständig durchführen kann, da aufgrund von Alter, handwerklicher Fähigkeit bzw. fehlendem
Einschätzungsvermögen für die vorgefundene Situation, einige Prüfungen zu hohe Anforderungen an den Nutzer stellen. Deshalb ist es ratsam,
diese Überprüfungen durch den jeweiligen Fachmann (qualifizierter Sachverständiger) bzw. Fachbetrieb durchführen zu lassen. Diese
können dann auch eine weiterführende Schadensanalyse durchführen.
Vor der Sichtprüfung von Neubauten und Bestandsbauwerken sollte eine Vorbegehung durch einen qualifizierter Sachverständiger stattfinden, um die Daten für ein verlässliches Bauwerksbuch* zu erstellen bzw. die Bauwerksdokumentation des Eigentümers auf
Vollständigkeit prüfen. Hier muss evtl. eine Erstellung fehlender Unterlagen erfolgen. Die Vorbegehung ist eine separate Leistung für die
Erstellung eines verlässlichen Bauwerksbuchs zur Verifizierung vorhandener oder zur Ergänzung bislang nicht berücksichtigter Angaben (z. B. Brandabschnitte,
Klimatisierung, Entwässerung). Die Vorbegehung kann terminlich mit einer Sichtung oder handnahen Prüfung unter Wahrung der erforderlichen Leistungsgrenzen
kombiniert werden. Die Vorbegehung ist kein zwingender Leistungsbestandteil der "Wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau", wird aber als Stufe 0 vorgelagert.
Der hauptsächliche Leistungsbestandteil einer " Wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau" sind die turnusmäßigen Prüfungen. Sie definieren sich über
die für das Bauwerk individuell festgelegten und im Bauwerksbuch dokumentierten Zeitintervalle und über die Prüfungstiefe als
Sichtprüfung (Stufe I) oder als handnahe Prüfung (Stufe II).
Die Bauwerksprüfung in Stufe I wird als Sichtung laut Turnus oder aus besonderem
Anlass terminiert und vorbereitet. Sie umfasst die Feststellung von visuell erkennbaren Auffälligkeiten und Schäden in leicht
zugänglichen Bauwerksbereichen. Hierbei ist auf offensichtliche Verformungen, Durchfeuchtungen, funktionsgerechte Entwässerung, Korrosion, Risse und
Abplatzungen zu achten.
Die Bauwerksprüfung in Stufe II wird als handnahe Prüfung laut Turnus, aus
einer Gefährdungsvermutung anlässlich einer Sichtprüfung (Stufe I) oder aus besonderem Anlass terminiert und vorbereitet. Der
Wiederholungsturnus richtet sich nach den spezifischen Kriterien des Bauwerks und wird im Bauwerksbuch ausgewiesen. Die handnahe Prüfung beinhaltet stets
den Leistungsumfang der Stufe I. Die handnahe Prüfung soll zusätzlich dem Erkennen von Auffälligkeiten und Schäden auch in schwer zugänglichen Bereichen (z. B. Technikräumen, abgehängte Deckenbereiche, Spitzböden) dienen
oder den Verdacht einer Gefährdung aus der Sichtprüfung (Stufe I) oder aus besonderem Anlass klären.
* Das Bauwerksbuch bildet die Grundlage für die "Wiederkehrende Bauwerksprüfung" (Sichtprüfung). Es enthält u.a. die Festlegung der Bauwerkskategorie und die Intervalle der turnusmäßigen Begehungen auf Grundlage der Vorbegehung. Es listen die entsprechenden Bauwerkskategorien auf und gibt Empfehlungen zu den Intervallen der Sichtprüfung und der handnahen Prüfung. Die Sichtung und Verifizierung der Bauwerksdokumentation und das Ergebnis der Vorbegehung führen zum Bauwerksbuch. Über den genauen Inhalt und Umfang der Unterlagen des Bauwerksbuchs entscheidet der qualifizierte Sachverständige abhängig von der Bauwerkskategorie.
Der Inhalt es Bauwerksbuchs (Beispiel): Lageplan im Maßstab 1:200, 1:500 oder 1:1000; Grundrisse, Schnitte, Ansichten in der Regel
im Maßstab 1:100. In den Grundrissen und Schnitten sind die Rohbaumaße und Außenmaße, die Mauerstärken, die Grundflächen, der Rauminhalt, die Bezeichnung
und die Nummer der Räume, die Fensterflächen sowie die Objekte einzutragen. Soweit für die Be- und Entwässerungsanlagen, die Heizungsanlagen, die Klima- und Lüftungsanlagen,
die Gas- und Elektroinstallation sowie für die sonstigen technischen Einrichtungen keine besonderen Bestandszeichnungen gefertigt werden, müssen auch diese in die Grundrisse
und Schnitte eingezeichnet werden; hierfür können gegebenenfalls Pausen der Schlußabrechnungszeichnungen verwendet werden. In den Kellergrundrissen sind die unter dem
Fußboden liegenden Leitungen und Kanäle durch punktierte Linien zu kennzeichnen. Dabei kann die Darstellung auf mehrere Blätter verteilt werden. Für elektrische Anlagen sind
keine Leitungsführungen, sondern nur die Objekte mit Schaltzeichen und Stromkreisbezeichnungen einzutragen. Schnitte sind so zu legen, daß die Treppenhäuser sowie alle
wesentlichen Kanäle dargestellt werden. Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau - Bau-Überwachungsverein e.V.
Immobilienprüfung
– Bestandsgebäude - DEKRA |
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Instandhaltung |
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Der Begriff der "Instandhaltung" ist der Oberbegriff der Bereiche Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand).
Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel
soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.
Umfang einer Instandhaltung
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Verbesserung
- Störungs- und Mängelbeseitigung
- Entsorgung
Ziele der Instandhaltung
- Schwachstellen erkennen und beseitigen
- Erkennen von Schäden und möglichen Folgeschäden
- Vorbeugung von Systemausfällen
- Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Geräten
- Verbesserung der Betriebssicherheit
- Verringerung von Unfallrisiken
- Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
- Optimierung von Betriebsabläufen
- Reduzierung von Störungen
- Wirtschaftlichkeit erhalten und verbessern
- Vermeidungvon Umweltbelastungen und -schäden
- Vorausschauende Planung von Kosten
- Erreichen der geplanten Lebensdauer
Die Instandhaltung ist in der DIN 31051 - 2003-06 "Grundlagen der Instandhaltung" (neu: DIN 31051 - 2012-09 - neu: DIN 31051 - 2019-06) festgelegt.
DIN EN 13306 | 2018-02 "Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltung"
Instandhaltung – So bleibt der Wert der Immobilie erhalten - Family Home Verlag GmbH |
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Inspektion |
Eine Inspektion bezeichnet eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle durch einen Inspektor (Prüfer). Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines
Gegenstandes, eines Sachverhaltes oder einer Einrichtung.
Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051
umfasst die Inspektion Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems. |
Inspektionen zum Werterhalt eines Hauses |
Jedes Haus wird im Laufe der Jahre aufgrund der Nutzung und Umwelteinflüsse altern und Verschleißerscheinungen zeigen. Ein Hausbesitzer sollte ein Interesse daran
haben, den Wert des Hauses zu erhalten.
Er sollte auch ohne fachliche Unterstützung sein
Haus auf Sichtmängel durch regelmäßige
Inspektionsgänge untersuchen. Dabei wird das gesamte Gebäude
vom Keller bis zum Dach auf offensichtliche Mängel überprüft. Die Inspektionsgänge sollten systematisch
vorgenommen werden, um den Instandsetzungsbedarf rechtzeitig
festzustellen.
Bei den technischen Einrichtungen sollte der Hausbesitzer
einen Fachmann hinzuziehen, der die Substanzschäden und Mängel beurteilen kann. Der Fachmann sollte
ein unabhängiger Sachverständiger sein, der
auf Honorarbasis arbeitet. Dieser wird die geeigneten
Reparaturmaßnahmen anders beurteilen als ein ortsansässiger
Handwerksbetriebe, da er keine finanzielle Eigeninteressen hat.
Eine regelmäßige Pflege lohnt sich, was
für den Autobeitzer selbstverständlich ist,
sollte dem Hausbesitzer verinnerlicht werden. Hier
helfen Checklisten helfen, die die Schwachpunkte des Gebäudes auflisten und die Inspektionsintervalle empfehlen und die durchschnittliche Lebensdauer der einzelnen Bauteile bzw. Einrichtungen angeben.
Leitfaden
zur Bauinstandhaltung. Inspektion und Wartung ihres Hauses - Fraunhofer IRB |
Checkliste
für 1/2- und 1-jährliche Inspektionen |
Gebäudeteil |
mittlere
Lebens-
dauer
a
|
1/2
jährlich |
1
jährlich |
Kunststoff-Dachbahnen |
20/30 |
|
X |
Dachanschlüsse |
15/20 |
|
X |
Dachentwässerung |
15/25 |
X |
|
Sonnenschutz |
15/20 |
|
X |
Holzanstrich
außen |
3/5 |
|
X |
Metallanstr.
außen |
3/5 |
|
X |
Lüftungstechnische Anlagen |
10/20 |
|
X |
Heizungs—Kessel |
15/40 |
|
X |
—
Ventile, Regelanlagen |
30/40 |
|
X |
—
Heizöltank |
15/30 |
|
X |
—
Brenner |
10/15 |
|
X |
Fußbodenheizung
|
10/30 |
X |
|
Trinkwassererwärmer |
10/20 |
X |
|
Pumpen |
10/15 |
X |
|
Sicherungen |
5/10 |
|
X |
Elektrogeräte |
15/20 |
|
X |
Klingel-
und Rufanlage |
10/20 |
|
X |
Blitzschutzanlage |
40/80 |
|
X |
Antennenanlage |
5/20 |
|
X |
Fernsprechanlage |
10/30 |
|
X |
Feuerlöscher |
5/20 |
X |
|
Holzzaun |
20/30 |
|
X |
Kiesbeläge |
15/30 |
|
X |
offene
Holzkonstruktionen |
10/15 |
|
X |
|
Checkliste
für 3- und 5-jährliche Inspektionen |
Gebäudeteil |
mittlere
Lebens-
dauer
a
|
3
jährlich |
5
jährlich |
Außentreppen
|
50/70
|
|
X |
Schornsteinköpfe |
25/30 |
X |
|
Dachkonstruktion |
80 |
|
X |
Gebrannte Ziegel |
80 |
X |
|
Dachpfannen aus Beton |
50/80 |
|
X |
Asbest-, Faserzement |
50/70 |
|
X |
Zinkblechdeckung |
10/40 |
X |
|
Kiespreßdach |
15/25 |
X |
|
Pappdach |
20/30 |
X |
|
Schneefanggitter |
20 |
X |
|
Außenputz |
40/80 |
X |
|
Verfugung |
25/50 |
|
X |
Keramikplatten |
40/60 |
|
X |
Metallverkleidung |
40/60 |
|
X |
Weichholz-Fenster/Türen |
30/35 |
X |
|
Hartholz-Fenster/Türen |
40/60 |
X |
|
Kunststoff-Fenster/Türen |
40/50 |
X |
|
Metall-Fenster/Türen |
40/60 |
X |
|
Normal-Glas
+ Falz |
40/60 |
X |
|
Isolier-Glas
+ Falz |
20/40 |
X |
|
Holz- Rolladen |
20/30 |
X |
|
Kunststoff-Rolladen |
20/30 |
X |
|
Fenster-Beschläge |
30/50 |
X |
|
Linoleum |
30/40 |
|
X |
Textilbeläge |
5/15 |
X |
|
PVC-Beläge |
25/40 |
X |
|
Holz-Türen |
50/70 |
|
X |
Kunststoff-Türen |
40/60 |
|
X |
Glastüren |
50/60 |
|
X |
Treppenbelag
Textil |
5/10 |
X |
|
Außenanstrich |
5/15 |
X |
|
Fassadenimprägnierung |
5/25 |
X |
|
Holzanstrich
innen |
15/20 |
X |
|
Heizkörper-Lack |
6/10 |
|
X |
Tapeten normal |
5/8 |
X |
|
Tapeten gute
Qualität |
10/20 |
|
X |
Kalkfarbe
innen |
3/5 |
X |
|
Kaseinfarbe
innen |
8/15 |
|
X |
Binderfarbe
innen |
5/8 |
|
X |
Ölfarbe
innen |
15/20 |
|
X |
Heizkörper |
20/50 |
|
X |
Abwasserleitungen |
50/60 |
|
X |
Armaturen |
15/25 |
X |
|
|
Checkliste
für 10- und 30-jährliche Inspektionen |
Gebäudeteil |
mittlere
Lebens-
dauer
a
|
10
jährlich |
30
jährlich |
Fundamente
|
80 |
|
X |
Abwasserkanäle |
70/80 |
X |
|
Kellerwände |
80 |
|
X |
Lichtschächte |
40/60 |
X |
|
Außenwände |
80 |
|
X |
Innenwände |
80 |
|
X |
Schornsteine |
60 |
X |
|
Massive Treppen |
80 |
X |
|
Geschoßdecken |
80 |
|
X |
Kupferblechdeckung |
80 |
X |
|
Werkstein |
80 |
X |
|
Innenputz |
80 |
X |
|
Leichtwände
|
65/80 |
|
X |
Verbundestrich |
80 |
|
X |
Schwimmender Estrich |
30/40 |
|
X |
Hobeldielen |
40/80 |
X |
|
Parkett |
40/80 |
X |
|
Fliesen-Keramik |
80 |
X |
|
Naturstein |
80 |
|
X |
Kunststein |
80 |
|
X |
Holztreppen |
50/80 |
X |
|
Treppenbelag massiv |
80 |
X |
|
Vertäfelungen |
80 |
X |
|
Einbaumöbel |
50/80 |
X |
|
Heizungs.-Rohrleitungen
|
35/50 |
X |
|
Wasserleitungen |
30/50 |
X |
|
Gasleitungen |
40/50 |
X |
|
Sanitär-Objekte |
40/60 |
X |
|
Hauseinlässe |
80 |
|
X |
Meßgeräte |
10/30 |
X |
|
Elektroleitungen |
40/60 |
X |
|
Einfried. Mauerwerk |
30/60 |
X |
|
Unterbeton Gehweg |
30/80 |
X |
|
|
|
Wartung |
Eine Wartung umfasst Maßnahmen zur Verzögerung
des Abbaus der vorhandenen Abnutzung. Zu einer Wartung gehören z. B. das Austauschen
sicherheitsrelevanter Bauteile, Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von
Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von
Verschleißteilen (z. B. Filter, Düsen oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende
Nennlebensdauer offensichtlich oder gemäß
Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungsintervall.
Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur Instandsetzung. Kleinere Defekte werden häufig
im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten behoben (kleine Instandsetzung).
Alle Hersteller von technischen Geräten machen in den technischen Unterlagen ihre Garantiegewährung von einer
regelmäßigen Wartung durch einen (zugelassenen) Fachbetrieb abhängig. Die gesetzliche
Gewährleistung ist davon erst dann betroffen, wenn es zu Streitigkeiten bei Prroduktmängel kommt.
Warum auf die Werkleistungen in der Haustechnik nicht
auch eine Wartungspflicht vorgesehen ist, sollte einmal hinterfragt werden.
Es ist sinnlos, einfach nur eine Wartung für eine Heizung
in Auftrag zu geben. Hier sollte genau festgelegt werden, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Diese sollten in einem Wartungsvertrag festgelegt werden.
Eine "Heizungswartung" kann sich aus folgenden Einzelwartungen zusammensetzen:
- Ölfeuerungsanlage
- Gasfeuerungsanlage mit Gebläse
- Gasfeuerungsanlage ohne Gebläse
- Gasgerät
- Zentralheizungskessel-Reinigung
- Zentralheizungsanlage
- Trinkwasserinstallation
- Trinkwassererwärmungsanlage
- Störungsbeseitigung zwischen 2 Wartungen (Störungsdienst)
- Kellertankanlage für Heizöl
- Erdtankanlage für Heizöl
- Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage)
- Erd-Luftwärmetauscher
- Thermische Solaranlage
- Wärmepumpensystem
- Kühlwassersystem
|
Wartung
und Betrieb einer KWL |
Wartung
- thermischen Solaranlagen |
Wartung
und Inspektion von therm. Solaranlagen |
Wartungen
an Wärmepumpen |
Wartungsverträge-SHK |
|
Damit die Betreiber von Gas-Heizungen eine regelmäßige
Wartung durchführen lassen, werden von vielen Gasversorgern Wartungsverträge gefördert. Die Förderung der jährlichen Heizungswartung
wird für maximal 4 aufeinanderfolgende Jahre gewährt.
Die Heizungswartung muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Standardleistungen enthalten:
• Allgemeine
Zustandsüberprüfung
• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich
der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
• Überprüfung der sicherheitsrelevanten
Bauteile auf Erreichen ihrer Nennlebensdauer
• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden
Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen
• Überprüfung Brenner einschließlich
Zünd- und Überwachungseinrichtung
• Reinigung der Brennerkomponenten
• Überprüfung von Brennerraum und Heizflächen
auf Verschmutzung
• Reinigung Brennerraum und Heizflächen
• Überprüfung, Einstellung und Optimierung
der Verbrennung
• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft
bzw. des Verbrennungsluftverbundes
• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion
und Sicherheit
• Überprüfung des Anlagendruckes, ggf. Korrektur
• Bei Verwendung von Inhibitoren Überprüfung
der Beschaffenheit des Heizungswassers
• Kontrolle der Druckvorlage im Ausdehnungsgefäß,
ggf. Korrektur – Material wird separat berechnet
• Reinigung des Siphons, der Kondensatwanne und Prüfen
des Kondensatablaufes einschließlich eventuell vorhandener
Neutralisation
• Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung
der Heizkreis-, Speicherlade- und Zirkulationspumpe und ihrer
Funktion
• Überprüfung des Trinkwassererwärmers
auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion
• Überprüfung der Korrosionsschutzanode am
Trinkwassererwärmer
• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und
Dokumentation der Ergebnisse
Die 1. Wartung hat spätestens
12 bis 14 Monate nach der Erstinbetriebnahme der Erdgas-Brennwertheizung
(Neuinstallation, Umstellung, Modernisierung), die 2. bis 4.
Wartung jeweils in Abständen von maximal zwölf Monaten
zu erfolgen.
Die Förderung wird nicht für Reparaturen
oder Ersatzteile gewährt. |
|
Instandsetzung |
Die Instandsetzungen (Reparaturen) sind Maßnahmen zur Rückführung eines funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Unter Instandsetzung (Reparatur) wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Nach DIN 31051 ist sie Bestandteil der Instandhaltung.
Ein Instandsetzungsvertrag (Reparaturvertrag) ist rechtlich ein Werkvertrag und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet, wozu auch die Veränderung einer Sache zählt. Der Auftraggeber ist zur Entrichtung des Lohns verpflichtet. Bei einer mangelhaften Instandsetzung (Reparatur) kann der Auftraggeber werkvertragliche Mängelrechte nach BGB beanspruchen . |
|
Verbesserung |
Mit der Neuausgabe der
DIN 31051 - 2003-06 "Grundlagen der Instandhaltung" kam die
"Verbesserung" hinzu, die über das bisherige normative Verständnis der Instandhaltung hinausgeht. Maßnahmen
der Verbesserung führen zu einer Steigerung der Funktionssicherheit. Diese Aussage ist insofern
unvollständig, als dass eine Verbesserung in aller Regel weitere positive Effekte zur Folge hat. (z. B. eine
Effizienzverbesserung [Energie, Durchsatz]).
Eine Verbesserung ist eine Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen
sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte
Funktion zu ändern.
Diese Maßnahmen können nach DIN 31051 enthalten:
- Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftraginhaltes
- Vorbereitung der Durchführung, beinhaltend Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Mitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen
- Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw.
- Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung
- Durchführung
- Funktionsprüfung und Abnahme, Fertigmeldung, Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung
- Rückmeldung
|
|
Energetische Maßnahmen
Da jeder Hausbesitzer andere Vorstellungen bzw.
Wünsche hat und jedes Haus anders ist, ist es besonders schwer
bis unmöglich, die richtigen Ratschläge (Dämmstoffe, Aufwand, Kosten
im Durchschnitt) zu geben. Aus diesem Grund können hier nur Anhaltswerte
(Kosten je m², Amortisationszeiten) für eine
Maßnahme aufgelistet werden.
Welche Maßnahmen und wirkliche
Kosten für eine energetische Haussanierung (z. B. Außenwände, Fenster, Dach,
oberste Geschossdecke, Heizungs- und Lüftungstechnik) machbar sind, kann/sollte nur ein unabhängiger
Fachmann bzw. Energieberater
berechnen. Dieser sollte also berechnen, ob die Aufwendungen für eine möglichen
Maßnahme durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Er sollte also die
Amortisationszeit nennen können. Diese unterscheiden sich auch dadurch, ob es sich um ein Altbau
oder Neubau handelt.
Die Amortisationszeiten können je nach den angenommenen Zinssätzen,
Preissteigerungsraten, den vorhandenen technischen Gegebenheiten bzw. dem baulichen Zustand
des Gebäudes erheblich variieren. Die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsanalysen zeigen, dass mit nahezu
allen gängigen Sanierungsmaßnahmen Energie und Kosten eingespart werden können. Allerdings unterscheidet
sich das Verständnis von Wirtschaftlichkeit zwischen Eigenheimbesitzern und Experten
sehr deutlich. Da die meisten Eigenheimbesitzer kaum liquide sind oder sich nicht
allzu hoch verschulden wollen, wird er sich meistens nicht für ganzheitliche Lösungen sondern
für kostengünstigere partielle Teilsanierungen entscheiden. Diese sind aus wirtschaftlicher Sicht eher die
falschen energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die höchsten Einspareffekte sind aber auch mit den
höchsten Investitionskosten verbunden und werden weniger als Investition betrachtet. Der Vorsorgegedanke
bzw. die Werterhaltung wird von vielen Eigenheimbesitzer nicht gesehen. Bei ihnen steht meistens nur die versprochenen
Energieeinsparungen im Vordergrund.
Außerdem wird bei diesem Thema der Faktor "Behaglichkeit"
nicht berücksichtigt, weil dieser von dem individuellen Empfinden der Bauherren bzw.
Personen abhängig ist und erst nach der jeweiligen Maßnahme spürbar ist.
Erfahrungen und weitere Beispiele
nehme ich gerne entgegen > E-Mail |
|
Durchschnittliche
Kosten von nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen
|
Maßnahme |
Preis/Kosten |
Außenwände
mit Styropor (inkl. Gerüst, Arbeitskosten, Putz, Fassadenfarbe) |
95
– 130 €/m² |
Oberste Geschossdecke |
25
– 35 €/m² |
Oberste Geschossdecke
(trittfest) |
35
– 50 €/m² |
Innenwand-Dämmung |
30
– 40 €/m² |
Satteldach-Dämmung
(Auf-/Zwischensparren) |
125
– 150 €/m² |
Flachdach-Dämmung |
70
– 100 €/m² |
Kellerdecken-Dämmung
(von unten) |
20
– 35 €/m² |
Kellerdecken-Dämmung
(von oben) |
40
– 50 €/m² |
Fenster-Austausch |
250
– 450 €/m² |
Fensterglas-Austausch |
130
– 200 €/m² |
|
Energieeffizientes
Bauen und Sanieren
|
|
Technische
Lebensdauer
Im Gegensatz zur Nennlebensdauer
der sicherheitsrelevanten Bauteile gibt die technische
Lebensdauer den Zeitraum an, in dem die Bauteile physisch
zur Verfügung stehen und den geforderten Eigenschaften ohne
Einschränkungen entsprechen, also wenn die Nutzbarkeit und
die vorgesehene Funktion eines Bauteils nicht mehr erfüllt
werden kann und die Kosten für eine Bestandserhaltung höher
sind als die Kosten zur Herstellung des jeweiligen Bauteils.
Die technische Lebensdauer
stimmt mit der wirtschaftlichen
Lebensdauer
(Nutzungsdauer) von Bauteilen nicht überein.
Die Zeitunterschiede können erheblich sein.
Die technische Lebensdauer
der Bauteile eines Gebäudes
bzw. des gesamten Gebäudes ist von verschieden
Einflüssen bzw. Faktoren
abhängig.
- fachgerechte Bauplanung
- fachgerechte Bauausführung
- Baustoffeigenschaften
- bestimmungsgemäßes
Nutzerverhalten
- regelmäßige Wartung
und Inspektion
- fachgerechte Instandhaltung
- Umwelteinflüsse (Wasser-,
Temperatur- und Schadstoffeinwirkungen, UV-Strahlung, Verkehrserschütterungen)
|
Technische
Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen (Sanitär-Heizung-Klima)
(Richtwerte, die von
Einzelfällen zum Teil weit abweichen können) |
Anlagen
Bauteile |
Statische Auswertung
Umfrage - BTE^
(Mittelwerte)
Zeit [a] |
Empfehlungen
BTE^-
Arbeitsgruppe
Zeit [a] |
Feststoffbrennkessel
(Koks, Kohle, Holz) |
15 -
25 |
15
- 25 |
Holzpellet-Heizkessel |
15
-20 |
15
- 20 |
Gasheizkessel |
18 -
24 |
18 |
Gasheizthermen |
19 |
20 |
Gasleitungen |
34
- 56 |
40
- 60 |
Heizrohrleitungen |
40 |
40 |
Pumpen; Motore |
16 |
15 |
Brenner |
17 |
20 |
Ölheizkessel |
15
- 20 |
15
- 20 |
Heizölbehälter
(Keller / Unterirdisch) |
45
/ 52 |
45 |
Schornstein (Edelstahl) |
48 |
50 |
Schornstein (Formsteine) |
59 |
60 |
Schornstein (Mauerwerk) |
66 |
60 |
Blockheizkraftwerk,
Kleinanlage |
12 -
18 |
12 -
18 |
Fernwärmeübergabe |
15 -
18 |
15 -
18 |
Wärmepumpenanlagen |
18
-25 |
18 -
25 |
Stahlradiatoren |
38 |
40 |
Plattenheizkörper |
30 |
40 |
Gussradiatoren |
64 |
65 |
Flächenheizsysteme |
46 |
50 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - verz. Stahlrohr |
38 |
35 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - Kupfer |
46 |
45 |
Trinkwasserleitungen
(kalt/warm) - C-Stahl, Kunststoff- und Verbundrohre |
- |
50 |
Wasseraufbereitung |
17 |
15 |
Sanitärobjekte |
36 |
30 |
Duschabtrennungen
(Alu / Kunststoff) |
- |
10
- 15 |
Duschabtrennungen
(Glas) |
- |
15
- 20 |
Warmwasseranlage |
- |
20 |
Zentraler Trinkwasserwärmer |
23 |
20 |
Durchlauferhitzer
/ Gas / Elektro |
19 |
20 |
Thermische Solaranlage |
22 |
20 |
RLT-Anlage |
- |
30 |
RLT-Anlage - Abluftanlagen |
33 |
30 |
RLT-Anlage - Wärmetauscher |
32 |
30 |
RLT-Anlage - Wärmerückgewinnung |
26 |
30 |
RLT-Anlage - Lüftungsleitungen |
32 |
30 |
Abwasserleitungen
(PVC-, PP-Rohre) |
51 |
70 |
Abwasserleitungen
(Steinzeug) |
68 |
60 |
Abwasserleitungen
(Gussrohre) |
50 |
50 |
Hebeanlagen |
23 |
25 |
Dachentwässerung
(Zinkblech) |
33 |
30 |
Dachentwässerung
(Kupferblech) |
53 |
50 |
Dachentwässerung
(Kunststoff) |
26 |
20 |
Schneefänge
(Zink) |
33 |
30 |
Schneefänge
(Stahl) |
38 |
30 |
Photovoltaik-Anlagen
(Regler) |
10
- 15 |
10
- 15 |
Photovoltaik-Anlagen
(PV-Zellen) |
25 |
25 |
^
Bund
Technischer Experten e.V. |
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Wirtschaftliche
Nutzungsdauer
Die Lebensdauer von
Gebäuden (40 bis 100
Jahre) ist von der Wertigkeit und Nutzungsart
abhängig und ist von der notwendigen Instandhaltung
(Technische
Lebensdauer)
und Pflege (Wartung > Nennlebensdauer)
abhängig. Die Nutzungsdauer von Gebäuden
können sich ca. alle 20 bis 30 Jahre ändern. Die wirtschaftliche
Nutzungsdauer kann also wesentlich kürzer sein als die technische
Lebensdauer einer Anlage bzw. eines Einzelbauteils.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer
von Gebäuden ist hauptsächlich von
der Nutzungsart abhängig und ist die Grundlage
zur Berechnung der Abschreibung
und des Zahlungszeitraumes. Dieser Betrachtungszeitraum
wird vom Bauherrn (Planer) vor Baubeginn
erstellt, um eine Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsermittlung
zu haben, die Erhaltung des Gebäudes zu
planen und den Gebrauchswert
des Gebäudes nachhaltig zu verbessern.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer
kann besonders in Gewerbebauten von dem Anteil
der technischen Lebensdauer bestimmter Anlagen
und Bauteile abgeleitet werden. Je größer
der Anteil von technischen Anlagen
ist, desto kürzer kann die wirtschaftliche
Nutzungsdauer sein.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer
ist von unterschiedlichen Einflüssen abhängig.
- wirtschaftliche Ziele des Bauherrn
- Standort
- Funktionalität und Bauqualität
- Bevölkerungsentwicklung
- allgemeine Einkommensentwicklung
- Verwendung verfügbaren Einkommens
|
Die
wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden (Auszug) |
Objekte |
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Einfamilienhäuser
(entsprechend ihrer Qualität) |
60
– 100 |
Fertighaus
in Massivbauweise |
60
– 80 |
Fertighaus
in Fachwerk- und Tafelbauweise
|
60
– 70 |
Siedlungshaus |
50
– 60 |
Schlichthaus
(massiv) |
50
– 60 |
Mietwohngebäude
(freifinanziert)
|
60
– 80 |
Mietwohngebäude
(sozialer Wohnungsbau) |
50
– 70 |
Gemischt
genutzte Häuser mit einem gewerblichen Mietertragsanteil
bis 80 %
|
50
– 70 |
Verwaltungs-
und Bürogebäude, Schulen, Kindergärten |
50
– 80 |
Gewerbe-
und Industriegebäude bei flexibler und zukunftsgerechter
Ausführung |
40
– 60 |
Tankstellen
|
10
– 20 |
Einkaufszentrum/SB-Märkte
|
30
– 50 |
Hotels/Sanatorien/Kliniken
|
40
– 60 |
Quelle:
(Kleiber, Wolfgang; Simon, Jürgen; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung
von Grundstücken. 3. Aufl. Köln : Bundesanzeiger,
1998. - S. 2123) |
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Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung
- DIN EN 13306
Die DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung" hat, obwohl sie zahlreiche Begriffe definiert, in den letzten Jahren
an Bedeutung verloren und wird zunehmend von der DIN EN 13306 "Begriffe der Instandhaltung" verdrängt. In dieser Norm werden keine eigenständige Begriffe definiert. Es liegt in der Verantwortung jedes Instandhaltungsmanagements, seine Instandhaltungsstrategie entsprechend folgender Hauptzielsetzungen zu definieren:
- die Sicherung der Verfügbarkeit des Objekts in der geforderten Funktion zu günstigsten Kosten
- die Beachtung der mit dem Objekt einhergehenden Sicherheits-, personellen, Umwelt- und aller anderen obligatorischen Anforderungen
- die Beachtung aller Einflüsse auf die Umwelt
- die Aufrechterhaltung der Haltbarkeit des Objekts und/oder der Qualität der gelieferten Produkte oder der erhaltenen Dienstleistung, unter Beachtung der Kosten.
Die Instandhaltung liefert einen wesentlichen Beitrag zur Funktionssicherheit eines Objekts. Es werden korrekte und genaue Definitionen benötigt, die den Nutzern von weiteren dazugehörigen Instandhaltungsnormen (z. B. DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung") ein umfassenderes Verständnis der verwendeten Instandhaltungsbegriffe bieten können. Diese Begriffe können bei der Abfassung von Instandhaltungsverträgen von besonderer Wichtigkeit sein. Die in dieser Norm enthaltenen Begriffe zeigen, dass sich Instandhaltung nicht nur auf technische Maßnahmen allein beschränkt, sondern auch andere Tätigkeiten (z. B. Planung, Handhabung von Dokumentationen) beinhaltet.
Instandhaltungsarten
- Präventive Instandhaltung: Instandhaltung, ausgeführt in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien zur Verminderung der Ausfallwahrscheinlichkeit oder der Wahrscheinlichkeit einer eingeschränkten Funktionserfüllung einer Einheit.
- Vorausbestimmte Instandhaltung: Präventive Instandhaltung, durchgeführt in festgelegten Zeitabständen oder nach einer festgelegten Zahl von Nutzungseinheiten, jedoch ohne vorherige Zustandsermittlung.
Anmerkung: Die Festlegung von Zeitabständen oder Zahl der Nutzungseinheiten kann aufgrund des Wissens um die Ausfallmechanismen der Einheit erfolgen.
- Zustandsorientierte Instandhaltung: Präventive Instandhaltung, die eine Kombination aus Zustandsüberwachung und/oder Konformitätsprüfung und/oder Prüfverfahren, Analysen und die daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet.
Anmerkung: Die Zustandsüberwachung und/oder die Konformitätsprüfung und/oder das Prüfverfahren können planmäßig, auf Anforderung oder kontinuierlich erfolgen.
- Voraussagende Instandhaltung: Zustandsorientierte Instandhaltung, die nach einer Vorhersage, abgeleitet von wiederholter Analyse oder bekannten Eigenschaften und Bestimmung von wichtigen Parametern, welche den Abbau der Einheit kennzeichnen, durchgeführt wird.
- Korrektive Instandhaltung: Instandhaltung, ausgeführt nach der Fehlererkennung, um eine Einheit in einen Zustand zu bringen, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen kann.
- Aufgeschobene korrektive Instandhaltung: Korrektive Instandhaltung, die nicht unmittelbar nach der Fehlererkennung ausgeführt, sondern entsprechend vorgegebener Instandhaltungsregeln zurückgestellt wird.
- Sofortige korrektive Instandhaltung: Korrektive Instandhaltung, die ohne Aufschub nach der Fehlererkennung ausgeführt wird, um unannehmbare Folgen zu vermeiden.
- Geplante Instandhaltung: Instandhaltung, durchgeführt nach einem festgelegten Zeitplan oder einer festgelegten Zahl von Nutzungseinheiten.
Anmerkung: Korrektive aufgeschobene Instandhaltung kann auch planmäßig sein.
- Ferngesteuerte Instandhaltung: Instandhaltung einer Einheit, ausgeführt ohne physischen Zugriff des Personals auf die Einheit.
- Instandhaltung während des Betriebs: Instandhaltung, die während des Betriebs an einer Einheit durchgeführt wird, ohne deren Funktion zu beeinflussen.
Anmerkung: Bei dieser Art von Instandhaltung ist es wichtig, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
- Instandhaltung vor Ort: Instandhaltung, durchgeführt an dem Ort, an dem sich die Einheit normalerweise befindet.
- Bediener-Instandhaltung: Instandhaltungsmaßnahmen, die von einem Bediener ausgeführt werden.
Anmerkung: Diese Instandhaltungsmaßnahmen müssen eindeutig festgelegt werden.
- Ebene der Instandhaltung: Einstufung der Instandhaltungsaufgaben gemäß ihrer Komplexität.
Anmerkung 1: Diese Aufgaben sind nach zunehmender Komplexität in Ebenen unterteilt.
Beispiele:
- -Ebene 1 ist durch einfache Maßnahmen gekennzeichnet, die nach geringfügiger Schulung ausgeführt werden.
- -Ebene 2 ist durch Grundmaßnahmen gekennzeichnet, die durch qualifiziertes Personal gemäß detaillierten Vorgehensweisen ausgeführt werden.
- -Ebene 3 ist durch komplexe Maßnahmen gekennzeichnet, die durch qualifiziertes technisches Personal gemäß detaillierten Vorgehensweisen ausgeführt werden.
- -Ebene 4 ist durch Maßnahmen gekennzeichnet, die die Kenntnisse einer bestimmten Technik oder Technologie mit einschließen und die durch daraufspezialisiertes technisches Personal ausgeführt werden.
- -Ebene 5 ist durch Maßnahmen gekennzeichnet, die das Spezialwissen des Herstellers oder eines Fachbetriebs mit einschließen, die über industrielles Versorgungs- bzw. Unterstützungsgerät verfügen.
Anmerkung 2: Die Instandhaltungsebenekann sich auf die Gliederungsebene des Systems beziehen.
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