Hydraulischer Abgleich (alte Version) "der Versuch einer kurzen Erklärung, aber keine Anleitung zum HA" Vielleicht hat jemand eine kürzere und bessere Erklärung, dann hier meine E-Mail Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik Hydraulischer Abgleich + Dynamischer Abgleich + Thermischer Abgleich |
Dabei sind folgende Richtwerte für
die Strömungsgeschwindigkeit zu beachten: |
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v = 0,8 m/s ... v = 2,0 m/s | |
Rohrverteilung im Kellergeschoss |
v = 0,4 m/s ... v = 1,0 m/s |
v = 0,2 m/s ... v = 0,5 m/s | |
Heizkörperanschlüsse |
v = 0,1 m/s ... v = 0,4 m/s |
Richtwerte für Druckgefälle
bei PumpenWarmWasserHeizungen: |
R = 0,5 mbar/m ... R = 3 mbar/m (50 Pa/m
... 300 Pa/m) |
Unter dem häufig im Zusammenhang
mit der Rohrnetzberechnung
verwendeten Begriff "Stromkreis" (Wasserstromkreis)
versteht man den Weg, den das Wasser vom Heizkessel über Vorlauf,
Wärmeaustauscher bzw. Heizkörper und Rücklauf zum Heizkessel
zurücklegt. Dieser Stromkreis besteht in der Regel aus mehrere
Teilstrecken (TS). Bei der Zweirohrheizung können
Teilstrecken der Vor- und Rückläufe mit gleichen Heizwasserströmen
zusammengefasst werden.
Durch den von der Heizungsumwälzpumpe
erzeugte Pumpendruck wird der Druckverlust, der durch
gerade Rohrstrecken, Einzelwiderstände (Richtungsänderungen,
Armaturen, Heizkörper) und Regelarmaturen (Thermostatventile,
Wegeventile, Differenzdruckregler) entsteht, ausgeglichen. Da die
einzelnen Stromkreise einer Warmwasserheizungsanlage parallel geschaltete
Widerstände bilden, errechnet sich der notwendige
Pumpendruck aus den Druckverlusten des ungünstigsten
Stromkreises. In diesem Stromkreis entsteht der größte Druckverlust
nach dem die Pumpe ausgelegt bzw. eingestellt wird.
Wenn nicht in allen Stromkreisen der gleiche Druckverlust besteht, stellen sich andere Heizwasserströme als die berechneten notwendigen Massenströme ein. Das Wasser strömt dann mit einer viel zu großen Menge durch die Heizkreise (Heizkörper) mit den geringeren Widerständen. Die Heizkörper geben mehr Wärme ab, wirken als Störgröße für die Raumregelung und führen evtl. zu Strömungsgeräuschen. Das Ergebnis ist, dass die Hydraulik durcheinander gebracht wird. Die Folge des fehlenden Abgleichs ist, dass die Heizkreise (Heizkörper) mit höheren Widerständen nicht warm werden. Die falsche "logische" Folgerung wäre, den Pumpendruck zu erhöhen (höhere Schaltstufe, größere Pumpe). Dies bedeutet aber einen höheren Stromverbrauch, evtl. extreme Fließgeräusche, Einbau eines Überströmventils (Energievernichtung) und Lufteinsaugung (Verschiebung des Nullpunktes). Dadurch werden die Probleme noch größer. Wenn die Anlage richtig abgeglichen ist, kann durch den Einsatz einer (selbsttätig) regelbaren Pumpe (nach der EnEV ab 25 kW [Nennwärmeleistung] vorgeschrieben) der Energieverbrauch der Pumpe bis zu 80 % reduziert werden. Solche Pumpen haben sich oft nach 2 Jahren amortisiert. Besonders jetzt ist eine aufbereitete Anlage wichtig, damit die Pumpen nicht auf Grund von evtl. vorhandenen Magnetits ausfallen! In Kleinanlagen mit Gas-, Öl- oder Holzkessel kann aber eine selbstregelnde Pumpe eher kontraproduktiv sein, weil sie dem Wärmeerzeuger nicht genügend Volumenstrom zur Verfügung stellt (siehe "Kuhschwanzheizung"). Die alte, seit Jahrzehnten praktizierte Rohrnetzberechnung hat sich für bestehende Anlagen inzwischen überholt (ist aber für Neulinge weiterhin ein Muss, um die Zusammenhänge besser verstehen zu lernen). Sinnvoll ist die Berechnung mit einem Berechnungsprogramm und man wird schnell feststellen, dass der theoretisch ungünstigste Heizkörper bzw. Heizfläche meistens nicht der richtige Heizkreis ist. Auch die Berechnung für den nachträglichen Abgleich in Bestandsanlagen ist mit solchen Programmen möglich, ob aber diese aufwendige Berechnung in kleineren Anlagen notwendig ist, wird immer noch kontrovers diskutiert. Viele Hersteller bieten Überschlagsberechnungen an, die für die Praxis tolerierbar sind. Es werden auch schon Programme für Handys angeboten. Ein überschlägiger Abgleich ist immer noch besser gegenüber gar keinem.
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Die
VOB/C ist, wie auch die anderen Teile der VOB, kein Gesetz. Der Auftraggeber
und der Auftragnehmer können die VOB/C nur in Anspruch nehmen,
wenn sie vertraglich schriftlich festgelegt wurden. |
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VOB
Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nebenleistungen und besondere Nebenleistungen |
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Ob ein hydraulischer Abgleich in einer Bestandsanlage (aber auch in Neubauten) überhaupt notwendig ist, kann man selber auch erst einmal bei verschieden Außentemperaturen testen. |
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(In Neubauten sollte man bedenken, dass durch die Baufeuchte ein höherer Wärmebedarf besteht.
Hier könnte bzw. sollte man den Test je nach Bauweise des
Hauses nach 2 bis 3 Jahren noch einmal durchführen) |
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Natürlich
kann man auch gleich eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
erstellen, die Heizflächen überprüfen bzw. berechnen
und anhand einer Rohrnetzberechnung die Einstellwerte einstellen :>)) |
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ich arbeite dran (nehme auch gerne Vorschläge entgehen) Wichtig ist letztendlich, dass alle Räume die gewünschte, in der Heizlastberechnung festgelegte, Temperatur haben, ohne das die Ventile schließen, wenn keine Fremdwärme vorhanden ist. Der Massenstrom wird für die Auslegung der Heizflächen, für die Rohrnetzberechnung und den hydraulischen Abgleich der Anlage benötigt. Ausgehend von der berechneten Heizlast (DIN EN 12831) des jeweiligen Raumes bzw. der Heizfläche wird der Massenstrom des Heizmediums berechnet. Vor der Berechnung muss die Temperaturdifferenz zwischen dem Vor- und Rücklauf festgelegt werden. Der Massenstrom transportiert die benötigte Energie zu der jeweiligen Heizfläche. |
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Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
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EnEV §
26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung
..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener
im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der
Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch
dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige
Unternehmererklärung (gemäß
§2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die
Überprüfung. |
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Mit der Unternehmererklärung
wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten
Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem
Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer
hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen
Behörde auf Verlangen vorzulegen. |
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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(SchfHwG) - §
14 Durchführung der Feuerstättenschau und
Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger |
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Die Feuerstättenschau
ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher
Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört
dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung
dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung
alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme
oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen
in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen
selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft-
und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume. Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie
meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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LEITFADEN FÜR FACHLEUTE für den Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen |
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Die
neue Ventilgeneration mit allen Möglichkeiten — Heimeier-Video |
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Heizungsregelungen - TA (Technische Alternative) |
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Dynamischer hydraulischer Abgleich in HLK-Anlagen
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Vorschläge für das Durchführen eines nachträglichen hydraulischen Abgleiches |
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ohne
vorhandene Rohrnetzberechnung von Laien und Fachleuten |
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Vorschlag
2 (FBH von Mathias Priesterjahn) |
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Vorschlag 3 (von "pshome") |
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Vorschlag
4 (von Thorsten Diehl) |
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Vorschlag
5 ("firestarter") |
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Vorschlag
6 (Bruno Bosy) |
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