Abgleiche von Flüssigkeits- und Luftsystemen |
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Der Thermische Abgleich kann bzw. sollte erst durchgeführt werden, wenn die Räume fertig eingerichtet sind, denn die Einrichtung ist eine Speichermasse, verkleinert das Raumvolumen, deckt evtl. Heizflächen ab (z. B. bodengleiche Einrichtungsgegenstände) und kann als Dämmung an Außenwänden (z. B. Einbauschränke)
wirken. Außerdem ist diese Feinjustierung erst bei Außentemperaturen von unter 5 °C und möglichst an Tagen ohne Sonnenschein durchzuführen. Ein in Neubau muss auf jeden Fall trocken sein. Außerdem sollten die Raumtüren geöffnet bzw. geschlossen sein, so wie es in Zukunft auch gewünscht wird.
Wenn eine Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) vorhanden ist, dann sollte diese im Normalbetrieb eingeschaltet sein. Hoffentlich ist diese auch pneumatisch abgeglichen (Pneumatischer_Abgleich).
So, und jetzt ausführlicher
Der Begriff Hydraulischer Abgleich (HA) ist inzwischen in allen möglichen Ratgebern zu lesen. Ja, er ist richtig zum Modebegriff geworden.
Der hydraulische Abgleich war schon immer nach
den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) eine vorgeschriebene
Leistung für die Neuinstallation und Sanierung (z. B. Wechsel von Wärmeerzeugeugern [Kesseltausch,
Wärmepumpmpen]) von Heizungsanlagen. Das gilt für Bauverträge nach BGB 2018 (Verbraucher-Verträge) und Verträge nach VOB. Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt den hydraulischen Abgleich in den § 20 und § 50 vor.
Dies muss nicht ausdrücklich erwähnt werden, weil es automatisch Vertragsbestandteil ist. Außerdem wird bei dem Fördermaßnahmen der BAFA ein HA vorgeschrieben, der von einer Fachfirma über die Fachunternehmererklärung (FUK) bestätigt werden muss. |
Vor dem Thermischen Abgleich (TA) sollte, besonders in Bestandsbauten, überprüft werden, inwieweit der Heizwärmebedarf minimiert wurde. Hierzu sollte die Wärmedämmung, die Güte und die Dichtheit der Fenster von einem Sachverständigen oder Energieberrater überprüft werden. Wenn eine Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL, möglichst mit Wärmerückgewinnung) vorhanden ist, dann sollte ein Pneumatischer Abgleich durchgeführt werden.
Werden Fehler festgestellt, dann ist der Heizwärmebedarf höher als nötig und erzeugt einen erhöhten Exergiebedarf*, der auch durch einen TA nicht mehr kompensiert werden kann. Außerdem muss man bedenken, dass jede nachträgliche Änderung der energiesparenden Maßnahmen und der Einrichtung evtl. ein neues Nachjustieren notwendig macht.
* Exergie bezeichnet den Teil der Gesamtenergie eines Systems, der Arbeit verrichten kann, wenn dieses in das thermodynamische (thermische, mechanische und chemische) Gleichgewicht mit seiner Umgebung gebracht wird. Exergie ist ein Potential zwischen mindestens zwei Zuständen, wobei einer davon meist der Umgebungszustand ist. Die Exergie ist im Gegensatz zur Energie keine Erhaltungsgröße, da sie durch irreversible Prozesse abgebaut wird, d. h. sie wird in Anergie umgewandelt. Quelle: Hans-Peter Willig, cosmos-indirekt.de
Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG
Heizungscheck gemäß § 60b GEG
Ein Thermischer Abgleich eignet sich am besten bei Heizsystemen mit niedrigen Syystemtemperaturen (Niedertemperaturheizung [Fußboden- und Wandflächenheizung, Wärmepumpen-Heizkörper]). Außerdem sollten die Wärmerzeuger für die Gebäudeheizlast bzw. Wohnungsheizlast ausgelegt sein. Beide Vorsetzungen sind in der Zukunft sowieso Stand der Technik.
Meiner Meinung nach sind Flächenheizungen in Mehrfamilienhäusern nicht sinnvoll, weil diese zu träge sind und so nicht zu den Bedürfnissen bzw. Ansprüchen der Mieter passen. Das gilt auch in Gebäuden mit Eigentumswohnungen, besonders dann, wenn viele Ferien- bzw. Wochenendwohnungen vorhanden sind.
Probleme gibt es immer noch in Mehrfamilienhäusern, weil die meistens mit Heizkörpersystemen beheizt werden und mit überhöhten Vorlauftemperaturen arbeiten müssen, weil das Anspruchsdenken (hohe Raumtemperaturen, schnelles Aufheizen der Räume) der Mieter ein Faktor ist. Ein anderer Faktor ist der fehlende Zugriff auf die Über-, Unter- und Nebenwohnungen. Dadurch ist ein Thermischer Abgleich unmöglich, weil keine gleichbleibenden und beeinflussbare Verhätnisse vorhanden sind.
Aber auch in Mehrfamilienhäusern ist ein Hydraulischer Abgleich notwendig bzw. vorgeschrieben. Dieser sorgt dann wenigstens für eine "theoretisch richtige" Zuordnung der Volumen- bzw. Wärmeströme zu den Heizflächen. Die zunehmend steigenden Energiepreise werden sicherlich auch in diesen Gebäuden ein Umdenken bringen. |
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Thermischer Abgleich |
Den Sinn des TA's mit wenigen und einfachen Worten zu erklären, ist nicht einfach. Es gibt keine gleichen Anlagen (Wärmeerzeuger, Heizkörperheizung, Flächenheizung [flink oder träge], Mischsysteme, Rohrsysteme [Einrohr-System, Zweirohr-System]) und keine gleichen Nutzer bzw. Betreiber. Wenn dann noch eine kontrollierte Wohnungslüftung vorhanden ist, wird die Durchführung noch schwieriger. Außerdem sollte man verstehen, auf welchen Grundlagen (theoretische Vorgaben in den Raumheizlast- und Rohrnetzberechnungen, bezogen auf kahle, nicht eingerichtete Räume [oft noch mit unbekannten Bodenbelägen]) sich ein Hydraulischer Abgleich bezieht, um die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines TA's nachzuvollziehen.
Die wichtigsten Fakten sind schnell aufgezählt. Dazu gehören u.a. die Hintergründe bzw. Voraussetzungen (ausgetrocknetes Gebäude, fertig eingerichtete Räume, Außentemperaturen unter 5 °C, möglichst keine Sonneneinstrahlung), die Stellschrauben (Heizkurve, Volumenstrom, Abgleicheinrichtungen [voreinstellbare HK-Ventile oder/und Rücklaufverschraubungen, Taco-Setter, TopMeter, Flowmeter]), Temperaturmessgeräte (Raumthermometer, IR-Thermometer, oft auch das persönliche Empfinden) und das Verstehenwollen bzw. -können und viel Zeit und Geduld. |
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In Wirklichkeit ist letztendlich der "Thermische Abgleich" (TA) - man könnte ihn auch
Feinjustierung nennen - ausschlagebend für die energiesparende Beheizung der Räume. Die Berechnung der Raumheizlasten,
die Heizflächenauslegung und somit auch die Voreinstellung der Heizflächen durch den HA beziehen sich auf kahle Räume und ist letztendlich reine Theorie, weil man nicht weiß, ob alle Fakten, die berechnet wurden, auch wirklch so
ausgeführt werden bzw. wurden. Außerdem erfasst die Raumheizlastberechnung
nach DIN EN 12831 keine Wärmegewinne in den Räumen. Dadurch sind die berechneten Heizlasten immer zu hoch.
Für die Bewohner ist aber eine Einstellung nach dem Einzug ausschlaggebend, denn dann
sind die Räume eingerichtet. Durch die Einrichtungen (Wandschränke und -regale, Möbel, Bodenbeläge) ändern sich die Raumheizlasten, also auch die im HA vorgesehenen Werte.
Jetzt kommt die Zeit für den TA
Dieser sollte in der ersten oder zweiten Heizperiode nach Einzug sinnvollerweise von den Betreibern bzw. Bewohnern durchgeführt werden, denn nur diese kennen ihre gewünschten
Wohlfühltemperaturen in den Räumen. Dabei sollen die Heizflächen so einreguliert (Volumenstrom) werden, dass die
Raumtemperaturen wenistens mit den in der Heizlastberechnung vorgesehenen Temperaturen (Wunschtemperaturen)
übereinstimmen. Das funktioniert aber nur, wenn die Systemtemperatur
über die Heizkurve (Vorlauf oder Rücklauf) so niedrig wie möglich eingestellt ist und die Einzelraumregelung (wenn vorhanden) die Wärmezufuhr nicht ausbremst, denn die Temperatur des Heizungswassers darf keine Fremdwärme sein. Außerdem sollte das Abgleichen bei Außentemparaturenunter 5 °C und möglichst bedecktem Wetter durchgeführt werden. Auch sollte man bedenken, dass die Arbeiten viel Geduld erfordern. Aber der Dank ist dann eine erhebliche Energieeinsparung.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man sich mit dem Heizungssystem und der vorhandenen Regelung auseinandersetzen.
• Ist es eine vorlaufgeführte Regelung oder eine rücklaufgeführte Regelung vorhanden?
• Welche Bauteile (z. B. Temperaturfühler, Außentemperaturfühler) sind vorhanden und sind diese richtig angebracht?
• Hat der Ersteller der Anlage den Betreiber bei der
Übergabe in die eingebaute Anlage eingewiesen (z. B. Anlagenbeschreibung)?
• Wurden alle notwendigen Unterlagen (z. B. Bedienungsanweisungen, Protokolle [z. B. Voreinstellwerte der Thermostatventile oder
Topmeter, Vordruck im
MAG, Mindestdruck am Manometer]) übergeben? |
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Die Grundlage für den Thermischen Abgleich ist der Hydraulische
Abgleich, denn für ein einwandfreies Funktionieren einer Wasserheizungsanlage müssen die Massenströme richtig
eingestellt werden, d. h. jeder Heizkörper bzw. Heizkreis soll nur die Wassermenge bekommen, die der berechneten Heizlast
bzw. Heizflächenauslegung entspricht. Das setzt natürlich voraus, dass die Heizkörper bzw. Heizflächen
auch nach der Raumheizlastberechnung nach DIN EN 12831 ausgelegt wurden.
Dieser Abgleich (Voreinstellungen) wird nach dem Spülen bzw. Füllen der Anlage anhand der in der
Rohrnetzberechnung ermittelten Werte an den voreinstelllbaren
Heizkörperventilen (evtl
Rücklaufverschraubungen) bzw. voreinstellbaren Heizkreisarmaturen (z. B. Topmeter
an Fußboden-, Wand- und Deckenheizflächen) durchgeführt. In der Regel passiert dies in einem noch nicht
fertiggestellten und nicht eingerichtetem Neubau.
Ein wenig anders bzw. neu denken
flow30: Heizungsauslegung mit Zukunft - RGK e.U. - Alexander-David Beck
Der Thermische Abgleich kann bzw. sollte erst durchgeführt werden, wenn die Räume fertig eingerichtet sind, denn die Einrichtung ist eine Speichermasse, verkleinert das Raumvolumen, deckt evtl. Heizflächen ab (z. B. bodengleiche Einrichtungsgegenstände) und kann als Dämmung an Außenwänden (z. B. Einbauschränke)
wirken. Außerdem ist diese Feinjustierung erst bei Außentemperaturen von unter 5 °C und möglichst an Tagen ohne Sonnenschein durchzuführen. Ein in Neubau muss auf jeden Fall trocken sein. Außerdem sollten die Raumtüren geöffnet bzw. geschlossen sein, so wie es in Zukunft auch gewünscht wird.
Wenn eine kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) vorhanden ist, dann sollte diese im Normalbetrieb eingeschaltet sein.
In der Regel gehört die Feinjustierung (Thermischer Abgleich) nicht zum Leistungsumfang des Hydraulischen Abgleichs
bzw. der Bauleistung, weil die Arbeit sehr zeitaufwendig und dadurch schlecht kalkulierbar ist und erst durchgeführt werden kann, wenn die Bewohnen eingezogen
sind. Denn auch die Heiz- und Lüftungsgewohnheiten der Bewohner spielen eine große Rolle. Es ist sinnvoll, dass die Bewohner die Feineinstellung
selber durchführen. Natürlich sollten die Bewohner nicht nur deswegen über das
richtige Heizen und Lüften informiert werden.
Für Informationen kann der Heizungsbetrieb sich auch
Türanhänger drucken lassen. Diese können werbewirksam z. B. an der Regelung und an den Heizkreisverteilern
aufgehängt werden.
Der Hydraulische Abgleich ist die Theorie (aber die Grundlage für den TA) und der
Thermische Abgleich ist die Praxis, weil es keine gleichen Häuser und keine gleichen Heiz- und Lüftungsgewohnheiten
gibt.
Es gibt aber auch Anlagenbetreiber, die ohne einen vorhandenen Hydraulischen Abgleich ihre Anlage zur vollsten Zufriedenheit thermisch abgeglichen haben.
Der thermische Abgleich kann z. B. nach Auszug der Kinder, also bei dem Nichtbeheizen bzw. eingeschränktem Beheizen dieser Zimmer, noch einmal sinnvoll, oft auch notwendig sein. Denn es verringert sich nicht nur der Volumenstrom des Gesamtsystems, was zu Problemen mit dem Wärmeerzeuger (z. B. Mindestvolumenstrom bei Wärmepumpen) führen kann, es ändert sich auch die Raumheizlast des/der beheizten Nebenräume.
Außerdem sollte man bedenken,
dass besonders in sehr gut gedämmten Häusern in Verbindung mit
Flächenheizungen, die mit einer niedrigen Systemtemperatur betrieben werden, verschiedene Raumtemperaturen
und ein schnelles Aufheizen nicht beheizter Räume oder kurzzeitiges Abkühlen einzelner Räume fast
unmöglich ist.
In mehrstöckigen Mietshäusern haben
die unteren und oberen Wohnungen (beheizt oder nichtbeheizt) einen Einfluss auf die Raumtemperaturen
in der eigenen Wohnung. Dies führt besonders in Häusern mit Ferien- oder
Wochenendwohnungen zu großen Problemen bzw. ständigem Ärger. Deswegen werden die Anlagen in diesen Häusern oft mit einer überhöhten Heizkurve betrieben.
Der Hydraulische Abgleich ist seit 1978 in der
1. Heizungsanlagenverordnung - Verordnung über energiesparende Anforderungen an
heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen - und den folgenden
Vorschriften vorgeschrieben. Außerdem ist der Abgleich in der VOB (Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C – ATV DIN 18380, auch schon in der
Ausgabe von 1960, (wenn die VOB schriftlich festgelegt wird) festgelegt, und in der
DIN EN 14336 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen - 01-2005) und der
EnEV (EnergieEinsparVerordnung) vorgeschrieben, sondern auch
Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende außentemperaturgesteuerte Anlage. Natürlich muss diese Leistung auch beauftragt und
bezahlt bzw. muss im Angebot mit kalkuliert werden.
Ob ein hydraulischer Abgleich in einer Bestandsanlage (aber auch in Neubauten)
überhaupt notwendig ist, kann man selber auch erst einmal bei verschieden Außentemperaturen testen.
Wenn keine Heizlastberechnung und somit keine Voreinstellungen für den hydraulischen Abgleich vorliegen, dann kann man bei Flächenheizungen über eine überschlägie Heizlast (oder Leistung des Wärmepumpe) den notwendigen Volumenstrom bei einer gewünschten Temperaturdifferenz berechnen (z. B. 6 KW und 5 K Spreizung ca. 1036 l/h bei 3 K ca. 1730 l/h Wasser). Dann alle Heizkreislängen zusammenzählen (100 %) und den Gesamtvolumenstrom prozentual auf die einzelnen Heizkreise aufteilen und einstellen.
Mit dem Ergebnis kann dann thermische Abgleich beginnen. |
Hier könnte bzw. sollte man den Test nach 2 bis 3 Jahren noch einmal durchführen (wenn nicht inzwischen ein
Thermischer Abgleich [Feinjustierung] durchgeführt wurde). |
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Alle Ventile voll aufdrehen oder die Thermostatköpfe abnehmen > eine längere Zeit
heizen (dabei sollte möglichst keine Fremdwärme, wie z. B. Sonneneinstrahlung, viele Personen, E-Geräte, die Einfluss
auf die Erwärmung der Räume hat, vorhanden sein) die Raumtemperaturen prüfen. Die Temperaturen sollten
möglichst in der Mitte des Raumes in Sitzhöhe gemessen werden. (Eine normgerechte
Raumlufttemperaturmessung sollte in der Mitte des Raumes in
0,75 m und 1 m Höhe mit einem wärmestrahlungsgeschützem Thermometer mit einer Messabweichung
von max. 0,5 K erfolgen).
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Haben dann die Räume die gewünschte Temperatur, dann ist das in Ordnung. Natürlich müssen die
"Wünsche" im Rahmen der Vernunft und der Heizflächenauslegung liegen.
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Wenn die Räume zu warm oder zu kalt sind, dann kann man als nächstes die
Systemtemperatur (Heizkurve) niedriger oder höher einstellen. Nach jeder Änderung,
muss wieder längere Zeit geheizt werden.
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Das Stellen an den Umwälzpumpen ist weniger sinnvoll. Die Pumpendrehzahl bzw. der Pumpendruck sollte so eingestellt werden, wie es die Rohrnetzberechnung vorgesehen hat. Die hoffentlich die Anlagenart (z. B. sollen Brennwert- oder Wärmepumpenanlagen eine geringe Temperaturspreizungen [4 bis 7 K] und niedrige Systemtemperaturen [Flächenheizung: 35/28 °C + 32/28 °C, Bauteilaktivierung: z. B. 28/24 °C] haben) berücksichtigt hat. Aber Vorsicht, eine zu hohe Fließgeschwindigkeit kann zu Heizungsgeräuschen führen.
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Wenn durch diese Maßnahme nichts erreicht wird, dann muss der Abgleich neu bzw. erstmals durchgeführt werden.
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Vorschlag 1 für einen Thermischen Abgleich einer Fußbodenheizung von "Texlahoma" (Mitglied im Haustechnikdialogforum)
1. Anlage vorbereiten
- Sämtliche Einzelraumregler (ERR) auf Rechtsanschlag oder deaktivieren, am besten Stellmotore demontieren
- Überströmventil -sofern vorhanden- ganz zu drehen
- Heizkreisverteiler nach Drosselventilen o.ä. kontrollieren und voll öffnen
- Heizkreispumpe auf eine Konstantdruckkennlinie stellen, alternativ min. 70 %, max. 100 %
- Heizkreisregler auf 24/7 Tagbetrieb stellen
- Sämtliche Heizkreisventile an den Heizkreisverteilern voll auf
2. Heizkurve optimieren
Heizkurvenneigung schrittweise reduzieren, bis bei vollem Durchfluss in einem Raum die Wunschtemp. nicht mehr erreicht wird, danach die Neigung leicht erhöhen.
Zwischen den Optimierungsschritten jeweils warten.
3. Thermischer Abgleich
Die Heizkreise der Räume, in denen es mit optimierter Heizkurve zu warm ist, vorsichtig schrittweise am jeweiligen Heizkreisventil eindrosseln, bis die jeweilige Raumwunschtemp. erreicht ist. Zwischen den Optimierungsschritten jeweils warten. |
Vorschlag 2 für einen Thermischen Abgleich einer Fußbodenheizung von "jogi54" (Mitglied im Haustechnikdialogforum)
Da unklar ist, wie das mit deinen Heizkörpern ist, mach ich das mal nur für FBH:
OK - Thermischer Abgleich im Schnelldurchgang
Vorbereitung: gut wäre für jeden Raum eine Thermometer, Abgleich dieser Thermometer, indem alle am selben Ort 24 h stehen (ohne Zugluft) und dann die Abweichungen notieren und in jeden Raum einen solchen Thermometer plazieren. Ich habe mir so Herma Heftetiketten genommen und auf jeden Thermometer geklebt und die Abweichung drauf notiert, als Rferent´z habe ich das Infrarotthermometer genommen. Ein Infrarotthermometer wäre hilfreich für den späteren Abgleich in Räumen mit mehr als einem Heizkreis.
Wichtig zu wissen: Es macht keinerlei Sinn, wenn zwei benachbarte Räume einen größeren Temperaturunterschied der Solltemperaturen haben soll, als 2 K. Drüber heizt der wärmere Raum den kälteren Raum immer signifikant mit !!!
a) 18 °C im Schlafzimmer und 24 °C im direkt nebenanliegenden Bad wird nie funktionieren !!! Das Schlafzimmer wird kaum unter 20 °C kommen und das Bad erfordert eine derart hohe Vorlauftemperatur und vergrößerte Heizflächen, dass eine WP sehr wahrscheinlich min 10 % mehr Strom/a verbraucht, als eigentlich sinnvoll.
b) gilt auch für übereinander liegende Räume.
1. Aktion: alle ERR abmontieren, alle Drosselungen an dem/den Heizkreisverteiler(n) vollständig öffnen.
1. Ergebnis: nach 12 - 48 h: in allen Räumen ist es zu warm bzw. wärmer als gewünscht !!!
2. Aktion: Die Heizkurve so lange absenken, bis es einen !! Raum gibt, in dem es kälter als gewünscht ist. Nach jedem Verstellen der Heizkurve mindestens 48 h warten, bis sich der Baukörper auf die neue Wärmezufuhr eingeschwungen hat.
2. Ergebnis: Der gefundene Raum ist derjenige, der im weiteren niemals gedrosselt wird und für den thermischen Abgleich der "Referenzraum" ist. In den weiteren Schritten wird die Temperatur in diesem Raum ansteigen und man kann dann die Heizkurve weiter absenken, bis in diesem Raum wieder die Solltemperatur erreicht ist.
Durch die Drosselung in anderen Räumen erhöht sich der Druck im System, dadurch der Durchfluss und damit die Heizleistung im Referenzraum.
3a. Aktion: Man kann jetzt beim relativ zum Soll wärmsten Raum anfangen, oder halt dem, bei dem es einem am wichtigsten ist. => Einen Raum soweit eindrosseln, bis dieser die Solltemperatur liefert. Immer so 48 h abwarten !!!
3a. Ergebnis: In allen anderen Räumen wird die Raumtemperatur mehr oder weniger steigen.
3b. Aktion: Heizkurve so absenken, dass die Raumtemperatur im Referenzraum, wieder die Solltemperatur erreicht. Dann bei allen bisher eingestellten Räumen die Raumtemperatur überprüfen und die Drosselung ggf. entsprechend geringfügig korrigieren.
3b. Ergebnis: Die bisher eingestellten Räume sind thermisch abgeglichen.
4. Aktion: Wiederhole raumweise 3a und 3b, bis alle Räume abgeglichen sind und die Heizkurve optimal minimal ist. Da das über nen ganzen Winter dauern kann, dürfte dann auch die Heizkurve für alle AT passen. (Heizkurve bezüglich Neigung und Parallelverschiebung einstellen, siehe SHKwissen).
Anmerkungen:
=> Ich habe die Änderungen => Drosselung eines weiteren Raumes immer nur einmal pro Woche gemacht, und ggf. die Heizkurve bezüglich Neigung/Verschiebung unter der Woche korrigiert.
=> Wenn mehrere Heizkreise für einen Raum zuständig sind, sollten die Heizkreise erstmal so gedrosselt werden, dass die Rücklauftemperatur aller Heizkreise gleich ist. Dafür solche Etiketten an die Leitung kurz vor der Verschraubung kleben und mit der Infrarotmessung überprüfen.
=> Thermostat im Leitraum - meist das Wohnzimmer. Dieses beeinflusst direkt die VL, die durch die Heizkurve festgelegt und durch den thermischen Abgleich definiert wurde. Bei einem passenden Abgleich wird man jedoch nie dran rumstellen, weil die Wirkung erst Stunden später eintritt.
=> Selbstregeleffekt: Je wärmer es in einem Raum ist, desto weniger Wärme gibt eine Flächenheizung ab und die RL Temperatur steigt an. Das wiederum hat zum Effekt, dass die Wärmepumpe weniger Energie aufwenden muss, um auf die Vorlauftemperatur aufzuheizen.
Beispiel: bei einer AT von 8 °C, 24 h Mittelwert Temperatur = 10,0 °C und einer Soll Raumtemperatur von 20,5 °C ±0,5 K im Wohnzimmer (Ist 20,7 °C), liegt meine Wandtemperatur (Außenwandheizung) bei 22,5 °C. Wäre hier Party mit vielen Leuten, die heftig mitheizen, würde meine Wandheizung einfach nix mehr abgeben - aber der Durchfluss für die WP ist immer gewährleistet.
Viel Spass beim Thermischen Abgleich
LG jogi |
Vorschlag 3 für einen Thermischen Abgleich von Thomas Rinneberg.(energiewende.eu) - Europaeische Energiewende Community e. V.
Da der hydraulische Abgleich auf Berechnungen (und oft auch nur auf Beobachtungen und Schätzungen durch den hoffentlich erfahrenen Installateur) beruht, kann es durchaus sein, dass er (nicht ganz) korrekt ist. Anstatt aber nun (bei zu warmen Räumen) die Thermostatventile zuzudrehen oder umgekehrt (bei zu kalten Räumen) die Vorlauftemperatur oder den Pumpendruck zu erhöhen, sollten Sie über einen längeren Zeitraum hinweg einen thermischen Abgleich vornehmen. Dies ist im Wesentlichen dasselbe wie der hydraulische Abgleich, nur beobachten Sie hierbei die tatsächliche Raumtemperatur über einen längeren Zeitraum, demontieren den Thermostatkopf und ändern die Stellung des Ventilunterteils. Wie das konkret funktioniert, siehe z.B. dieses Video. Bei manchen alten Heizkörperthermostaten lässt sich das Ventilunterteil nicht verstellen, in diesem Fall muss es durch einen Heizungsmonteur ausgetauscht werden.
1. Beginnen Sie mit dem am schlechtesten beheizten Raum des Gebäudes. Dies ist Ihr „Leitraum“. Öffnen Sie das Ventilunterteil maximal und ändern Sie dann die Heizkurve, bis dieser Raum perfekt temperiert ist.
2. Typischerweise werden die anderen Räume dann zu warm sein. Gehen Sie in jenen Raum, der am stärksten überhitzt ist und drehen das Ventilunterteil der Heizkörper dort etwas ein. Beobachten sie die Temperatur dieses Raumes mindestens einen Tag lang und justieren ggf. nach. Je nach Qualität Ihrer Gebäudehülle kann es bis zu 3 Tage dauern, dass sich die Temperatur eingeschwungen hat.
3. Wenn dieser Raum perfekt geheizt wird, gehen Sie zurück in den Leitraum. Da Sie die Gesamtmenge reduziert haben, wird der Leitraum wahrscheinlich zu warm geworden sein. Passen Sie die Heizkurve an, bis dieser Raum wieder korrekt temperiert ist..
4. Ermitteln Sie, welcher Raum nun am stärksten überhitzt ist (dies ist u.U. derselbe wie zuvor oder ein anderer). Drehen Sie dort das Ventilunterteil etwas ein und justieren dessen Temperatur über einige Tage nach. Wiederholen Sie die Schritte 3 und 4 so lange, bis alle Räume die perfekte Temperatur haben.
Es kann gut sein, dass dies eine ganze Heizperiode lang dauert. Im Ergebnis haben Sie aber ein perfekt beheiztes Gebäude mit minimal möglicher Vorlauftemperatur und brauchen nie wieder die Stellung der Heizkörperthermostate ändern. Die Einzelraumregelung (ERR) wird durch den thermischen Abgleich überflüssig. Sie sollten die Thermostatköpfe aber nach Abschluss des Abgleichs trotzdem wieder montieren, da sie dann immer noch den Zweck erfüllen, Fremdwärmeeintrag in einzelnen Räumen (viele Personen, Sonnenschein, andere Heizquellen) wegzuregeln.
Beachten Sie, dass Sie beim Tausch eines Heizkörpers die Prozedur wiederholen müssen – jede Änderung am Durchfluss eines Raumes ändert die Wärmemenge in allen anderen Räumen
Quelle: Thomas Rinneberg (energiewende.eu) - Euopaeische Energiewende Community e. V. |
Natürlich kann man auch gleich eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, die Heizflächen
überprüfen bzw. berechnen und anhand einer Rohrnetzberechnung die Einstellwerte
einstellen :>)) |
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Ein hydraulischer Abgleich kann keine Fehler in der
Heizflächenauslegung (zu kleine HK) und der Hydraulik
ausgleichen. Vor dem Abgleich müssen die fachlichen Gegebenheiten hergestellt werden. |
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Hier noch einmal der Hinweis, dass man die Rücklauftemperatur und die
Temperaturdifferenzen (Vorlauf/Rücklauf) nicht einstellen kann, wie man es möchte, denn sie sind die Reaktionsgröße
aus der Raumheizlast bzw. aus Massestrom, Heizfläche bzw. Heizflächenart und
Raumtemperatur, wobei auch noch die Heizkurveneinstellung mitspielt. |
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Bei einigen Fördermaßnahmen ist der hydraulische Abgleich zwingend vorgeschrieben und muss entsprechend von
einem Fachbetrieb mit entsprechenden Vordrucken bescheinigt werden.
Damit ist aber nicht der Thermische Abgleich gemeint. In der Regel werden die Angaben nicht überprüft.
Formulare - Bestätigung hydraulischer Abgleich (für Fachhandwerker und Sachverständige) - VdZ
Bei der Wahl des
Verfahrens A oder B sind die jeweiligen Fördertatbestände der Fördergeber zu beachten.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen kann der hydraulische Abgleich auch nach dem 31.12.2016 nach Verfahren A
durchgeführt werden. Bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist dagegen das Verfahren B vorgeschrieben.
Auch bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus bleibt Verfahren B Voraussetzung – hier ändert sich nichts. Für das Fachhandwerk werden
über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen für die Softwareberechnung angeboten.
Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
App zur Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen für Smartphone und Tabllet - Oventrop GmbH & Co. KG
Planung einer Fußbodenheizung mit den Einstellwerten des hydraulischen Abgleichs - Ingenieurbüro Oertel
Fachplanung (Heizung - Lüftung) für Einfamilienhäuser - Ingenieurbüro Heckmann
Thermodynamisch optimiertes Heizen
Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon
Heizungs- und Kühlwasser ist kein
"totes Wasser". Immer wieder werden andere Meinungen vertreten. Ist es Unwissenheit, Halbwissen oder Ignoranz? Auf jeden Fall ist dieses Thema nicht so
einfach, wie es sich viele vorstellen. Bei einem Abgleichen sollte man schon wissen, ob da klare Flüssigkeit, "Suppe" oder
"Pudding" in der Anlage ist. Diese Erscheinungen ändern die Einstellungen durch Ablagerungen nach kurzer Zeit.
Die DIN EN 14336 (sie ist immer noch vielen
Fachleuten unbekannt) gibt dem SHK-Betrieb vor, dass Wassersysteme gespült und gereinigt werden
müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Anlage, wenn sie mit behandeltem
Wasser gefüllt wurde, die nächsten Jahrzehnte unter den gleichen guten Bedingungen funktioniert. In dieser Norm wird auch der hydraulische Abgleich
vorgeschrieben.
Versuche
(Stresstest) mit VE-Wasser ohne und mit VS (Vollschutz)
Viele Störungen (z. B. Strömungsgeräusche, Ausfall von Anlagenteilen) während des Betriebes einer PWWH lassen sich vermeiden, wenn man
sich bei der Auslegung (Berechnung) und bei der ersten Inbetriebnahme ein wenig mehr Zeit nimmt. |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von
meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte
ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren,
damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen
Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines
Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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