Bei der folgenden Auflistung handelt es sich Leistungen, die vertraglich vereinbahrt und entsprechend vergütet werden müssen, wenn sie dem Auftraggeber (AG) übergeben werden sollen. Dabei kann es noch von Bedeutung sein, ob der Vertrag nach VOB/B oder BGB abgeschlossen wurde und wer die Leistung erbringen soll. Verträge mit einem privaten Bauherrn werden auf Grund eines BGH-Urteils (Urteil vom 24. Juli 2008, Az: VII ZR 55/07) meistens nicht mehr nach VOB/B abgeschlossen. Hierbei sind die Normen der VOB/C als anerkannte Regel der Technik weiterhin gültig.
Man könnte diese Auflistung auch als "Wunschliste" für den Privatmann/frau bezeichnen, weil viele Dinge nicht beauftragt werden oder unklar ist, wer was zu liefern hat. In vielen Fällen müssen dem Auftragnehmer bzw. Angebotsersteller (AN) viele Berechnungen und Unterlagen vom AG zur Verfügung gestellt werden, die der AN dann auf die Richtigkeit zu überprüfen hat. Außerdem bezieht sich die Auflistung auf eine größere gewerbliche Anlage.
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Eine Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
 
    • Fertigstellungs-Meldung
    • Fachbauunternehmerbescheinigung
    • Inbetriebnahme Protokolle
    • Messprotokolle
    • Revisionsunterlagen wie folgt beschrieben, 3-fache Ausfertigung:

    • Inhaltsverzeichnis
    • Wartungsplan/Wartungsverträge: Über Wartung und Instandhaltung aller im Leistungs-umfang enthaltenen Geräte und Anlagen sind Gewerke spezifisch notwendige Verträge in Anlehnung an das Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden nach VDMA 24186 Teil 1-7 zu erstellen
    • Zeichnungsverzeichnis
    • Anlagenbeschreibung
    • Ersatzteilaufstellung
    • Bedienungsanleitungen
    • Technische Berechungen
    • Bestandzeichnungen nach DIN 824 gefaltet, ein Satz farbig nach DIN angelegt. Alle Bestandzeichnugen sind deutlich mit der Aufschrift BESTANDSPLAN, dem Firmenstempel und der rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datum zu versehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Dasrstellungen auf den Plänen der wirklichen Ausführung entsprechen. Die Zeichnungen sind mit allen formalen, technischen und funktionellen Angaben zu versehen
    • Montage- und Detailzeichnungen, M 1:50
    • Schemazeichnungen der technischen Anlagen
    • Wasseranalyse EVU
    • Schornsteinfeger Protokoll
    • Protokolle hydraulischer Abgleich mit Einstellwerten der Ventile aus der Schema-zeichnung
    • Einweisungsprotokolle, Fachunternehmerbescheinigungen, Einmessprotokolle aller Gewerke HSLK, Dichtheitsprüfprotokolle der Sanitärund Heizungsrohrnetze, Protokoll der Dichtheitsprobe für Abwasserkanäle nach DIN EN 1610, MLAR-/LüAR-Überein-stimmungserklärung, usw.
    • Datenträger (CD) mit allen Installationszeichnungen als dxf-/dwg- u. plot-file, inkl. Layerliste
    • Entsorgungsnachweise sind entsprechend den Vorschriften zu dokumentieren
    • Die Schemazeichnungen sind im Nurglasrahmen in den Technikräumen aufzuhängen
Zusammengestellt von Kerim Riahi
Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr
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