Werks- und Montageplanung "Heizung" Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Bei der folgenden
Auflistung handelt es sich Leistungen, die vertraglich
vereinbahrt und entsprechend vergütet werden
müssen, wenn sie dem Auftraggeber (AG)
übergeben werden sollen. Dabei kann es noch von Bedeutung sein,
ob der Vertrag nach VOB/B oder BGB
abgeschlossen wurde und wer die Leistung erbringen soll. Verträge
mit einem privaten Bauherrn werden auf Grund eines BGH-Urteils
(Urteil
vom 24. Juli 2008, Az: VII ZR 55/07) meistens nicht
mehr nach VOB/B abgeschlossen. Hierbei sind die Normen der VOB/C
als anerkannte Regel
der Technik weiterhin gültig. |
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In vielen Fällen
müssen dem Auftragnehmer bzw. Angebotsersteller
(AN) viele Berechnungen und Unterlagen vom AG
zur Verfügung gestellt werden, die der AN dann
auf die Richtigkeit zu überprüfen hat. |
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Die Werks-
und Montageplanung ist, getrennt nach Gewerken, 3-fach in DIN
A4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis rechtzeitig vor Montagebeginn dem Bauherrn
(Auftraggeber - AG) zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. |
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Zur Prüfung
dieser Werks- und Montageplanung wird seitens des Bauherrn ein Zeitraum
von 2 Kalederwochen eingeräumt. |
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Verspätete
Vorlegung dieser Werks- und Montageplanung und die damit verbundenen
Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. |
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Vor der Montage
der technischen Einrichtungen ist mit den Auftragnehmern
(AN) der anderen technischen Gewerke rechtzeitig Kontakt
aufzunehmen und eine Koordination vorzunehmen. Änderungen jeglicher
Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und bauliche Maßnahmen,
die auf ungenügende oder unterlassene Koordination zurückzuführen
sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. |
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Grundlage dieser
beiligenden Entwurfsplanung sind die bis zum Erstelldatum dieses Leistungsverzeichnisses
vorliegende Genehmigungsplanung des Architekten, die dem AN durch den
AG rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen. |
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Sämtliche nachfolgende
Entwurfs- und/oder Ausführungspläne durch den Architekten
und/oder dessen Nachunternehmer sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer
anzufordern und in die Werks- und Montageplanung einzuarbeiten und hinsichtlich
der Schlitz- und Durchbruchsplanung rechtzeitig Änderungen schriftlich
mitzuteilen. |
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Werks- und Montageplanung in der Heizungstechnik bestehen im wesentlichen aus: | |
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Natürlich
sind alle Angaben ohne Gewähr |
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Vorentwurfszeichnungen,
-skizzen, Entwurfs-, Rein-, Detail-, Ausführungszeichnungen und
Lage- und Höhenplänen, Querschnitten, Leitungs-, Baustelleneinrichtungsplänen
können in Auftrag gegeben werden. |
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