Die Ratschläge,
die man im Internet findet, scheinen alle voneinander
abgeschrieben zu sein. Meistens stehen die Raumtemperaturen
im Vordergrund der Betrachtungen. Nach
dem Mottto - 1 °C weniger ergeben 5 bis 8 % Energieeinsparung.
Ob solche Ratschläge wirklich sinnvoll sind, halte
ich für fragwürdig. |
Die Ratschläge
zum "richtigen Heizen" müssen auch immer
das "richtige
Lüften" miteinbeziehen, da beim Lüften
die meisten Fehler gemacht werden. |
Die Frage - wie
wird richtig geheizt und gelüftet? - ist eigentlich nicht
allgemein und schnell zu beantworten. Zuerst
muss man sich selber die Frage stellen - was will ich durch den
Ratschlag erreichen? |
Wenn nur die Raumtemperatur
im Vordergrund steht, dann ist der oben angegebene Ratschlag
richtig. Aber nur die Temperatur als Parameter
des Energiesparens zu sehen, halte ich für fachlich
daneben und letztendlich für einen unnützen
Ratschlag. Vor allen Dingen dann, wenn man nicht einmal weiß
- ein Grad weniger von was? Von der Normtemperatur,
dem Temperaturempfinden der weiblichen
oder männlichen Bewohner oder vom Alter
der Bewohner? |
Auch die Bauart des Hauses
(Massiv- oder Holzständerhaus), die Güte der Außendämmung
und die Art der Heizflächen (Konvektoren,
Radiatoren, Heizplatten und Flächenheizung [Fußboden-, Wand-
und/oder Deckenheizung, Bauteilaktivierung]) haben einen Einfluss
auf das "richtige Heizen". Außerdem
ist eine Vorlauftemperaturregelung
mit den entsprechend richtigen Einstellungen der Heizkurven
eine der Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb.
Ich gehe einmal davon aus, dass man die Wohnung oder das Haus beheizt
und belüftet, um sich Wohl zu fühlen. Und
schon diese Tatsache beinhaltet, dass man die Frage nicht allgemein
beantworten kann.
In diesem Zusammenhang muss
unbedingt die Unart einer überhöhten
Systemtemperatur bzw. viel zu hohen bzw. steilen
Heizkurve in Mietwohnungsgebäuden angesprochen
werden. Wer hier Energiesparratschläge geben will,
sollte seine Zeit mit schöneren Dingen verbringen.
Diese Einstellungen werden immer noch vorgenommen,
weil die Vermieter den Ärger
mit den Mietern (ich will es immer und schnell
warm haben) aus dem Weg gehen will. Letztendlich ist es dem Vermieter
auch egal, weil die Mieter die Heizkosten
bezahlen. Schlecht für die Mieter, die meinen, dass sie durch ihr
Verhalten energiebewusst Heizen, aber über die
Grundkosten den "Luxus" der anderen Mieter
mitbezahlen.
Die gleichen Probleme gibt es auch Eigentumswohnungen,
die vermietet oder als Wochenendwohnungen
genutzt werden. |
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Quelle:
Heizkonvektor.de |
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Die thermische
Behaglichkeit wird durch folgende Größen
bestimmt: |
- Raumlufttemperatur
- relative Feuchte der
Raumluft
- mittlere innere Oberflächentemperaturen
der raumumschließenden Flächen
- Wärmeableitung
von Fußbodenoberflächen
- Luftgeschwindigkeit
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Die Raumtemperatur
und die relative
Luftfeuchte stehen immer in einem Verhältnis.
So wird z. B. eine höhere Luftfeuchte als wärmer
empfunden. |
Auch beeinflussen
zu kalte Wand- oder Fensterflächen das
Wärmeempfinden bei "richtigen"
Raumtemperaturen. |
Natürlich
müssen die Thermostate an den Heizkörperventilen
bzw. die Raumthermostaten auf die gewünschte
Raumtemperatur eingestellt sein, damit sie auch die
Fremdwärme
(elektrische Geräte, Sonneneinstrahlung, erhöhte
Personenzahl) wahrnehmen und den Energiefluss
an den Heizflächen abstellen. |
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Eine richtig ausgelegte
und einregulierte Heizungsanlage (Heizlastberechnung,
Heizflächenauslegung, hydraulischer Abgleich, richtig
eingestellte Heizkurve) ist für das gleichmäßige
Beheizen aller Räume eines geregelten Heizkreises
vorgesehen. Ein übermäßiges
Abkühlen (Absenken oder Abstellen)
nichtgenützter Räume spart zwar auf den ersten
Blick Energie, aber da die Begrenzungsflächen
auch abkühlen, kann es sein, dass
die beheizten Nachbarräume nicht mehr richtig
warm werden oder die Behaglichkeit beeinträchtigt
wird.
Hier spielen die nachträglich eingebauten
elektronischen Heizkörperthermostaten
eine wichtige Rolle, weil dabei oft das vorher gesagte nicht
beachtet wird und nur ein "Energiesparen"
im Vordergrund steht. |
Außerdem
besteht die Möglichkeit, dass die abgekühlten Räume
nicht mehr ausreichend aufgeheizt werden
können. |
Ein zu
starkes Auskühlen nichtgenutzter Räume
in Verbindung mit dem häufigen Öffnen der Türen
zu beheizten Räumen kann zu Feuchteschäden
bzw. Schimmelpilz
führen, weil die Feuchtigkeit der warmen
Luft aus den Nachbarräumen
an kalten Flächen kondensiert. |
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Ein häufig
unterschätzter Faktor für die richtige Wohlfühlttemperatur
kann eine falschausgelegte lüftungstechnische
Anlage bzw. falschgesetzte Luftauslässe
solcher Anlagen sein. Hier kann es durch zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten
oder zu kalter Außenluft zu Zugerscheinigungen
führen. |
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Ein oft nicht
beachtetes Einsparpotential sind vorgezogene
Fenstervorhänge (wobei die Heizkörper
nicht verdeckt werden sollten), heruntergelassene Außenjalousien
und geschlossene Türen zu niedriger
geheizten Nebenräumen. Auch Türschwellen
oder Dichtlippen an den Türen können
einen Kaltlufteinfall
verhindern. |
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Natürlich
wäre auch zu überlegen, ob man
sich im Winter mit leichter Sommerkleidung
in beheizten Räumen aufhalten muss. |
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Dass die Heizungsanlage
vor der Heizperiode gewartet und gereinigt
werden sollte, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Hier bietet
sich ein Heizungscheck
oder eine anlagengerechte
Inspektion an. Auf jeden Fall sollten die Heizflächen
luftfrei und der Druck in der Anlage
richtig einstellt sein. In vielen Fällen könnte
auch überlegt werden, ob ein Heizungs-EKG
angebracht wäre, um Optimierungspotential festzustellen. |
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Bei der Innentemperatur in Räumen unterscheidet man zwischen Raumtemperatur1, Lufttemperatur2 und Klimasummenmaß3.
1 Die Raumtemperatur ist die vom
Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u.a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden
Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt.
2 Die Lufttemperatur ist die
Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
3 Ein Klimasummenmaß ("Vorhergesagte Wärmebeanspruchung") ist eine Zusammenfassung von mehreren Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchte,
Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung) und beruht auf einem physiologischen und physikalischen Modell der Wärmeabgabe des Menschen an die Umgebung und berücksichtigt alle Einflussgrößen der thermischen Belastung.
Raumtemperaturmessung
Im Streitfall (z. B. ob die vertraglich festgelegten Raumtemperaturen erreicht werden) und hier besonders, wenn es vor Gericht geht, muss es Regeln bzw. Vorgaben geben, an die man sich halten muss. Auch wenn das nicht unbedingt ziehlführend ist, weil letztendlich die Behaglichkeit die größere Rolle spielt. Nur hat aber jede Person ein anderes Wohlfühlempfinden.
Die Raumtemperatur in Wohngebäuden wird nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18380 - "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" in der Mitte des
Raumes in 0,75 m und 1,0 m Höhe mit einem strahlungsgeschützten Thermometer mit einer Messgenauigkeit von 0,5 K gemessen.
In Arbeitsräumen wird die Raumtemperatur nach den Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A3.5 gemessen. Sie wird mit einem strahlungsgeschützten
Thermometer, dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an
Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden.
Die Außenlufttemperatur wird stündlich während der Arbeitszeit ohne Einwirkung von direkter Sonneneinstrahlung gemessen. Die
Außenlufttemperatur sollte etwa 4 m von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 m gemessen werden. |
Heizperiode
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ihren Mietern eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Diese muss natürlich auch beheizbar sein. Die Heizung darf zwar in den Sommermonaten auch mal aus bleiben. Sobald es jedoch im Herbst kalt wird, muss sie laufen.
Nach überwiegender Ansicht der Gerichte dauert die sog. "Heizperiode" etwa vom 1. Oktober bis zum 30. April. Aber das Wetter richtet sich nicht nach Kalendermonaten. Die Heizperiode ist nicht gesetzlich festgelegt und es gibt auch keine gesetzlich festgelegten Mindesttemperaturen für Mietwohnungen. In der Praxis werden Temperaturangaben aus DIN-Normen (z. B. Raumtemperaturen - DIN EN 12831) als Richtwerte verwendet. Diese sind in der Regel aber nur Empfehlungen. Für Mietwohnungen sind daher die Urteile der Gerichte maßgeblich und diese sind nicht einheitlich. Man kann daraus jedoch einige Faustregeln ableiten:
• In dem Zeitraum der "Heizperiode" muss die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass von 6 bis 23 Uhr
die Wohnräume auf 20 °C und das Badezimmer auf 24 °C erwärmt
werden kann.
• Sinkt die Raumtemperatur in einer Wohnung tagsüber für mehr als ein paar Stunden unter 18 °C und ist absehbar, dass das kalte Wetter anhält, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
• Eine Nachtabsenkung ist keine Pflicht. In der Nacht darf die Anlage abgesenkt werden, dabei müssen aber die Räume noch eine Temperatur von 18 °C erreichen können. Es reicht aus, wenn die Mieter selbst in ihren Wohnungen die Temperatur individuell einstellen können. Eine zu starke Nachtabsenkung wird von vielen Fachleuten als nicht fachgerecht angesehen.
In diesem Fall ist aber der Mieter schriftlich (z. B. im Mietvertrag) darauf hinzuweisen, wenn die Temperatur nachts zu kalt eingestellt wird, kann in der Wohnung die Luftfeuchte steigen und abhängig von der Bauart des Hauses kann es zur Schimmelbildung an kalten Außenwänden und Fensterlaibungen kommen. Der Schimmelpilz kann nicht nur zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen, sondern auch die Bausubstanz erheblich schädigen.
• Aber auch außerhalb der "Heizperiode" hat ein Mieter
einen Anspruch auf eine eingeschaltete Heizung, wenn die Temperaturen tagsüber unter 16 °C liegen und/oder wenn innerhalb der Wohnung die Temperaturen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 18 °C fallen. Die Anhalttswerte sind festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden.
• Der Vermieter darf keine niedrigere Mindesttemperatur im Mietvertrag festlegen, denn solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Raumtemperatur zu niedrig? Diese Rechte haben Mieter
Redaktion DAHAG Rechtsservices AG
Rechtstipps zum Thema "Heizen in Mietwohnungen" -
Heizen in Wohnungen - Deutscher Mieterbund
Mindesttemperatur
in der Wohnung
Klimadaten
Thermodynamisch optimiertes Heizen
Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon
Auch bezüglich der Warmwasserversorgung
gibt es immer wieder Streitigkeiten. Die Mieter haben nach dem Mietrecht grundsätzlich zu jeder Tageszeit einen Anspruch auf eine ausreichende Warmwasserversorgung.
Zu diesem Thema gibt es viele Gerichtsurteile.
Der Vermieter muss eine ausreichende Warmwassertemperatur in möglichst kurzer Zeit an den Zapfstellen sicherstellen. Um eine hygienisch
einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten, gibt die
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor, dass nicht nur in Großanlagen die Warmwassertemperatur
zu keiner Zeit unter 55 °C fallen darf. Das warme Wasser muss nicht sofort die Mindesttemperatur erreichen.
Es sollte aber nach spätestens 30 Sekunden in ausreichender Menge verfügbar sein. |
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Quelle:
ELV Elektronik AG |
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Besonders
in Ferienhäusern bzw. -wohnungen
aber auch in Mietshäusern wird nicht
besonders darauf geachtet, welche Temperaturen
an den Heizkörper- oder Raumthermostaten
eingestellt sind und ob die Fenster währender
Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften
geöffnet werden. Wie oft kann man beobachten,
dass viele Fenster auf der "Kipp-Stellung"
geöffnet sind. Diese Tatsache führt nicht nur zu
unnötig hohen Energieverlusten, sondern
auch zu Bauschäden (z. B. Schimmelpilz)
an den Fensterlaibungen. |
Hier ist
der Einsatz von Fenstersensoren sinnvoll,
die die Heizkörperthermostatventile
schließen, wenn die Fenster geöffnet werden. Diese
Regelung gibt es als Einzelbauteile-Sets oder sie werden in
die Heizungsregelung integriert. |
So regelt
z. B. ein Stellantrieb beim Lüften
die Temperatur, um Heizkosten zu sparen.
Mit einem Fenstersensor wird die Temperatur nur während
der Fensteröffnung heruntergeregelt. Aber auch ohne Fenstersensor
erkennt der Stellantrieb eine stark absinkende Temperatur
durch das Lüften automatisch und regelt die Wärmezuführ
runter. |
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MAX!
Cube, Funk-Heizkörper-Thermostat, Fensterkontakte,
Eco-Taster |
Quelle:
ELV Elektronik AG |
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Zunehmend
wird eine (Fern-) Steuerung
der Heizungsanlage per Netzwerk,
Internet oder über App's
vom Handy (iPhone bzw. Tablet) angestrebt.
Sinnvoll sind diese Einrichtungen z. B. für Ferienhäuser
bzw. Ferienappartments oder wenn man unregelmäßig
nach Hause kommt. Aber auch technikbegeisterte Betreiber sind
auf der Suche nach geeigneten Lösungen. |
Eine kostengünstige
Möglichkeit ist das MAX!-System. Es
besteht aus folgenden Komponenten |
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App
für iPhone |
Quelle:
ELV Elektronik AG |
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Quelle:
ELV Elektronik AG |
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Das MAX!
Cube ist die Schnittstelle in
das Netz. Er bildet die Schnittstelle zwischen
den per bidirektionalem Funk verbundenen weiteren Komponenten
und dem Computer-Netzwerk im Haus. Hier werden alle Konfigurationsdaten
gespeichert und arbeite so
auch ohne Internet oder PC-Anschluss. Er enthält einige
System-Statusanzeigen und gibt Statusmeldungen der Komponenten
in das Netzwerk weiter. Diese können dann auf dem jeweiligen
Frontend (PC/mobiles Gerät) ausgewertet werden. Der
MAX! Cube enthält einen intelligenten Webserver, der
bei Netzwerk-einbindung eine automatische Konfiguration
vornimmt. |
Der MAX!-Funk-Heizkörper-Thermostat
ist werkseitig voreinstellt. Über drei Tasten ist jederzeit
eine manuelle Bedienung möglich. Wobei bei dem nächsten
programmierten Umschaltzeitpunkt der Automatikbetrieb weiterarbeitet.
Eine sogenannte Boost-Funktion sorgt für schnelles
Aufheizen, so dass der Raum kurz ab dem programmierten Zeitpunkt
aufgeheizt wird. Lernt man einen Fensterkontakt am Thermostaten
an, so sorgt dieser für Absenkbetrieb exakt für
die Zeit, in der das Fenster zum Lüften geöffnet
ist. Per Funk via MAX! Cube und Software-Frontend ist der
Thermostat mit einem 7-Tage-Schaltprogramm mit 13 Regelungsphasen
je Tag programmierbar. |
Der MAX!-Fensterkontakt
steuert alle im Raum befindlichen Thermostate gleichzeitig
an, wenn er ein Fensteröffnen registriert. Ein solcher
Kontakt gehört also an jedes Fenster bzw. an das Fenster,
das üblicherweise zum Lüften verwendet wird. |
Der MAX!
Eco-Taster kann bei dem Verlassen des Hauses bzw.
Wohnung/Firma gedrückt werden und alle Thermostate
im Haus fahren auf Absenkbetrieb. Es muss
also nicht bei einem außerplanmäßigen Absenken
die Regelung neu eingestellt werden. |
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Am meisten
Energie spart man, wenn man überhaupt nicht heizt :>)) |
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Der "Heizspiegel"
stellt statistische Vergleichswerte für die Heizkosten
und den Heizenergieverbrauch zusammen, mit denen eine
Einstufung von zentral beheizten Wohngebäuden
mit einer Gesamtwohnfläche von mindestens
100 m² möglich ist. Außerdem werden die aus der
Beheizung von Gebäuden resultierenden CO2-Emissionen
transparent. |
Der Heizspiegel
wird von der co2online
gGmbH (Gemeinnützige Beratungsgesellschaft), gefördert
vom BMU
(Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit),
zusammengetragen und herausgebracht. |
Mit den Heizspiegel-Tabellen
können die Werte die Heizkostenabrechnungen
verglichen werden. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob |
- der Heizenergieverbrauch
des Gebäudes im Durchschnitt liegt
- das Gebäude viel oder wenig CO2-Emissionen
in die Umwelt abgibt
- die Heizkosten für
das bewohnte Gebäude angemessen sind
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Videos
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SHK-Lexikon |
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung:
Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt
werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites,
mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
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Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |