Nachtabsenkung - abgesenkter Betrieb

Abschaltbetrieb

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
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Eine Nachtabsenkung oder eine Totalabschaltung wird eingesetzt, um Energie zu sparen. Bei einer "Nachtabsenkung", oder richtiger, einem "abgesenktem Betrieb" wird die Temperatur des Heizungswassers reduziert. Diese Reduzierung erfolgt über die Einstellung in der Heizungsregelung durch das Festlegen einer "zweiten Heizkurve". Dadurch bleibt der Massestrom unverändert und es werden alle Räume gleichmäßig abgesenkt. Damit dies einwandfrei funktioniert ist ein hydraulischer Abgleich notwendig, der aber eigentlich immer vorhanden sein sollte.

Wenn nur einige Räume für eine bestimmte festgelegte Zeit abgesenkt werden sollen, dann kann dies über zeitgesteuerte programmierbare Thermostatventile oder bei Fußbodenheizungen über Raumthermostaten auf die Stellantriebe erfolgen. Bei dieser Art der Absenkung ändert sich aber der Massestrom der Anlage. Deshalb ist diese Möglichkeit nur mit einer differenzdruckgeregelten Pumpe machbar, damit es nicht zu Strömungsgeräuschen in den noch offenen Ventilen kommt. Außerdem können diese Räume durch den vergrößerten Massestrom zu warm werden und dann schließen auch diese Thermostatventile. Bei einigen Wärmeerzeugern (Wärmepumpen, Heizthermen), die einen Mindestvolumenstrom erfordern, kann es zu Störungen bzw. zum Abschalten führen.
In Fachkreisen wird zunehmend über den Sinn bzw. Unsinn einer Absenkung oder Totalabschaltung diskutiert. Es gibt Heizungssysteme (Wärmepumpenanlagen und Fußbodenheizungen) bei denen aufgrund ihrer Trägheit ein Absenken auf jeden Fall fragwürdig ist.
Der Sinn eines abgesenkten Betriebes begründet sich in der Tatsache, dass die Wärmezufuhr in einen Raum bzw. Haus bei einer Absenkung der Raumtemperaturen um 1 K um ca. 5 % bei ganztägiger Absenkung und gleichmäßiger Beheizung aller Räume geringer ist. Dies ergibt sich aus der Gleichung (nur mit °C)
Ausgangstemperatur / Absenktemperatur = Einsparung
20 °C/19 °C = 1,051 > 5 %
21°C/20°C = 1,050 > 5 %
22°C/21 °C = 1,047 > 5 %
23°C/22 °C = 1,045 > 5 %
Wenn man diese Einsparung auf die Praxis überträgt, dann würde man bei einer Absenkung von 4 K eine Einsparung von ca. 25 % (20 °C / 16°C = 1,25) erreichen. Wobei diese Absenkung sich nur auf die Absenkzeit, die mehr oder weniger lang sein kann, auswirkt. Ob die Absenkung durch eine Abschaltung oder durch eine andere Systemtemperatur (Heizkurve) erreicht wird, hängt u. a. von dem Dämmzustand, der Bauweise des Gebäudes und dem Außenluftwechsel ab. Bei schlechtgedämmten Häusern in Leichtbauweise wird es keine Probleme geben, diese Absenktemperatur zu erreichen. Gutgedämmte Häuser mit viel Speichermasse auf Grund der Massivbauweise und einer Fußbodenheizung im Estrich,oder als Bauteilaktivierung, wird es schon Probleme geben, die Räume um 2 K abzusenken. Hier wird in der Regel eine Totalabschaltung (Mischer zu bzw. Wärmeerzeuger aus + Umwälzpumpe(n) des oder der Heizkreise aus) vorgenommen. Dadurch wird zusätzlich die Antriebsenergie für die Pumpen eingespart.
Aus diesen Gegebenheiten ergibt sich rein theoretisch eine Einsparung, die aber nicht rechnerisch und nicht durch Messungen bewiesen werden kann.
Dazu kommt, dass der Energiebedarf für die Wiederaufheizphase zur Verfügung gestellt werden muss. Die DIN EN 12831 sieht für diesen Zweck eine "Zusatzaufheizleistung" für den "unterbrochenem Heizbetrieb" vor. Meistens wird bei der Heizlastberechnung diese Aufheizleistung nicht berücksichtigt, weil dadurch die Leistung des Wärmererzeugers und die Raumheizlasten und entsprechend die Heizflächen für den normalen Betrieb zu groß ausgelegt werden und sich die Wärmeabgabe der Heizflächen evtl. als Fremdwärme bemerkbar machen. Hier kann ein Aufheizen der abgesenkten Räume nur durch eine Erhöhung der Systemtemperatur erreicht werden, was z. B. bei einem Wärmepumpen- oder Brennwertbetrieb wenig sinnvoll ist, weil das den Wirkungsgrad der Geräte herabsetzt.
In Fachkreisen wird zunehmend über den Sinn bzw. Unsinn einer Absenkung oder Totalabschaltung diskutiert. Es gibt Heizungssysteme (Wärmepumpenanlagen und Fußbodenheizungen) bei denen ein Absenken auf jeden Fall fragwürdig ist. Außerdem sollte man in diesem Zusammenhang die Behaglichkeitsfaktoren betrachten.
Wenn ein abgesenkter Betrieb, besonders in der Nacht (Nachtabsenkung oder Abschaltbetrieb), die Raumtemperatur abkühlt, dann kann die Taupunkttemperatur an kritischen Raumteilen (Wärmebrücken [z. B. Fensterlaibungen, Raumecken, Kanten]) schnell unterschritten werden. Hier kann die Luftfeuchtigkeit an den Stellen kondensieren und diese feuchten Stellen trocknen evtl. in der Heizphase nicht wieder ab. Mit der fragwürdigen Energieeinsparung holt man sich ein Schimmelproblem ins Haus. In Neubauten wird dies nicht der Fall sein. Aber in den Häusern ist eine Absenkung sowieso nicht sinnvoll.

Absenken oder Durchheizen
Das richtige Vorgehen ist, dass jede/r die fürs eigene Haus und die eigene Anlage die passende resp. energiesparendere Heizart selber herausfinden muss ;-)

- es gibt gut und schlecht gedämmte Häuser und alles dazwischen,
- es gibt Anlagen mit "flinken" Heizkörpern und "trägen" FBH und alles dazwischen,
- es gibt Heizgeräte, deren Effizienz stark oder wenig auf eine unterschiedliche VL reagiert und alles dazwischen

Die für ein bestimmtes Haus und eine bestimmte Heizverteilung und ein bestimmtes Heizgerät passende resp. energiesparendste Heizart kann man nur durch Versuch und Irrtum und viele Messungen herausfinden.
Quelle: @kathrin (https://www.haustechnikdialog.de/Forum/p/2906247)

Nachtabsenkung bei einem Wärmepumpenbetrieb - Beiträge im HaustechnikDialogForum
Sinn und Unsinn der Nachtabsenkung - A. Hok
Nachtabsenkung der Heizleistung - Bund der Energieverbraucher
Räumlich und zeitlich eingeschränkte Beheizung - Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung in stationären Energiebilanzverfahren - Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Heizlastberechnung DIN EN 12831
Wiederaufheizlast - Zusatzaufheizleistung
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