Heizungscheck nach DIN EN 15378 und DIN 4792 Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
Für Heizungsanlagen mit mehr als 20 KW Nennleistung und die älter als 15 Jahre sind, ist eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage vorgeschrieben. In der EnEV 2007 ist die nationale Umsetzung der Anforderungen dieser EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" umgesetzt. |
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Diese Überprüfung reicht vom Heizkessel zum Thermostatventil bis zum Heizungswasser und sollte neutral durchgeführt werden. |
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Der Heizungs-Check könnte auch als Grundlage für einen Heizungs-TÜV herangezogen werden. Warum Heizungsanlagen nicht unter TÜV-Bedingungen regelmäßig überprüft werden, ist eigentlich unverständlich. Jedes KfZ wird in regelmäßigen Abständen geprüft, Beanstandungen müssen beseitigt werden oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Warum wird das nicht auch bei Heizungsanlage so gehändelt? |
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Der Heizungs-Check wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen. |
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Durch diesen Heizungs-Check wird das Einsparpotenzial auch für Nicht-Fachleute erkennbar, zeigt aber nur den Zustand zum Zeitpunkt der Datenaufnahme. Bessere Aussagen kann ein Heizungs-EKG geben. |
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Die DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden - Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationale Anhang zur DIN EN 15378, 2006-02 sind die Grundlage für diesen Check. |
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Der Heizungs-Check auf einen Blick | |||||||
Messungen am Wärmeerzeuger | |||||||
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Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage | |||||||
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Wasseranalyse zur Festellung der Wasserbeschaffenheit | |||||||
1. Abgasverlust | |||||||
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2. Oberflächenverluste des Wärmeerzeugers | |||||||
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3. Ventilationsverluste | |||||||
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4. Brennwertnutzung | |||||||
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5. Kesselüberdimensionierung | |||||||
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6. Regelung | |||||||
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7. Hydraulischer Abgleich | |||||||
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8. Heizungspumpe | |||||||
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9. Rohrleitungsdämmung | |||||||
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10. Wärmeübergabe | |||||||
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11. Sicherheitstechnische Einrichtungen | |||||||
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12. Heizungswasser | |||||||
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Alle diese Arbeiten
sollten nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt
werden, da gerade diese Sichtprüfungen viel Erfahrung bzw. Schulung voraussetzen. Eine Inspektion ist eine Dienstleistung, soll nur den
Zustand einer Anlage feststellen und beinhaltet keine handwerkliche
Tätigkeit (also keine Werkleistung). |
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In der EnEV 2009, ab 1. Oktober 2009 gültig ist, wird ausdrücklich auf die Beachtung der DIN EN 14336 "Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. Hier sind besonders das Spülen der Anlage, der Hydraulische Abgleich, die Dichtheitsprüfung, die Dokumentation der Ventileinstellungen und der Heizkurve hervorzuheben. |
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Wenn der HeizungsCheck sinnvoll erweitert wird, dann kann er als Grundlage
für eine Optimierung
der Anlage sein. |
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Ab dem 1. November 2020 müssen sich alle Energieberater mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ab 1. Januar 2021 mit den Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) befassen 2. Vorschlag einer ausführlichen Checkliste - Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung |
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Der Heizungscheck könnte
auch eine Grundlage für einen "Heizungs-TÜV" sein. Heizungs-EKG |
In der EnEV 2009, ab 1. Oktober 2009 gültig, wird ausdrücklich
auf die Beachtung der DIN EN 14336 „Heizungsanlagen
in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen;
Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. So besonders auf das Spülen
der Anlage, den hydraulischen Abgleich, die
Dokumentation der Ventileinstellungen und der Dichtheitsprüfung. |
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Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
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EnEV
§ 26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung
..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener
im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der
Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch
dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige Unternehmererklärung (gemäß
§2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die
Überprüfung. |
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Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der
Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die
Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf
Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen
der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. |
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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - §
14 Durchführung der Feuerstättenschau und
Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger |
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Die Feuerstättenschau ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher
Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört
dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung
dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung
alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme
oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen
in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen
selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft-
und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume. Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
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Anwendung der Checkliste und Ermittlung des Ist-Zustandes (diese Seite wurde auf Wunsch des Autors entfernt) |
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Energieeffiziente
Pumpensysteme - VDMA-Einheitsblatt Entwurf Dezember
2009 |
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Fachliche
Bewertung/Umsetzung europäischer Normen bezüglich der Inspektion
von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
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Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung |
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VarioQ
Thermostat- und Regulierventile mit Messfunktion zur Erfassung
von Anlagendaten |
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Heiz-Check
von co2online (ein wenig fragwürdig) |
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PumpenCheck
von co2online (ein wenig fragwürdig) |
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Haus-
und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks |
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