| Dichtheitsprüfungen Druckproben 
 Geschichte 
            der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Alle 
          Rohrleitungssysteme müssen vor der Inbetriebnahme bzw. Fertigmontage 
          auf Dichtheit geprüft werden. Wobei es sich nicht immer 
          nur um das "Abdrücken" handelt. Außerdem müssen 
          alle Verbindungsstücke und Anschlüsse noch zugänglich 
          sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Wasserheizungen 
          und Wärmeerzeugungsanlagen sind nach der VOB 
          Teil C DIN 18380 auf Dichtheit zu prüfen. Diese Prüfung 
          ist eine sog. Nebenleistung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Anlage 
          ist nach dem Einbau und vor dem Schließen 
          der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche, sowie vor dem 
          Aufbringen des Estrichs und dem Anbringen von Verkleidungen einer Druckprüfung 
          zu unterziehen. Dabei muss der Prüfdruck dem Ansprechdruck 
          des Sicherheitsventil entsprechen (Abblasdruck 2,5 oder 3 bar). 
          Nach der DIN EN 14336 soll der Prüfdruck noch 
          nach der alten DIN 18380 mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck 
          durchgeführt werden. Hier besteht die Frage, wie hoch der Betriebdruck 
          anzusetzen ist. Außerdem müsste das MAG abgesperrt 
          und das Sicherheitventil abgestopft werden, was aber 
          auch bei der anderen Prüfung notwendig werden kann, da der Ansprechdruck 
          0,5 bar unter dem Abblasdruck liegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Über 
          die Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll 
          zu erstellen. Nach der Druckprüfung kann die Anlage   
          gespült und gereinigt und danach mit behandeltem 
          Wasser gefüllt werden.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dass die 
          Anlage bzw. die Anlagenteile zum Zeitpunkt der Druckprüfung dicht 
          waren und bleibende Formänderungen an den Anlagenteilen nicht aufgetreten 
          sind, bestätigt der Fachunternehmer durch seine 
          Unterschrift. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Bescheinigung muss folgende Punkte beinhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bei Kunststoffrohrleitungen und besonders bei Fußbodenheizungen sind die Herstellerangaben zu beachten. Protokoll 
          für die Dichtheitsprüfung von Flächenheizung und Flächenkühlung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Die Dichtheit der Heiz- und Kühlkreise der Flächenheizung und Flächenkühlung wird unmittelbar vor der Estrich-, Putz- bzw. Ausgleichsmassenverlegung durch eine Wasserdruckprobe sichergestellt. Bei Druckprüfungen mit Wasser nach DIN EN 1264-4 darf der Prüfdruck nicht weniger als 4 bar und nicht mehr als 6 bar betragen. Dieser Druck muss während des Einbringens des Estrichs, bzw. Verschraubung des Trockenestrichs/Holzbodens aufrecht erhalten bleiben. Hierdurch sind Beschädigungen am Rohrnetz, die beim unsachgemäßem Einbringen des Estrichs auftreten können, sofort erkennbar und können entsprechend repariert werden. Sollte eine Gefahr des Einfrierens bestehen, so müssen geeignete Maßnahmen (Verwendung von Frostschutzmitteln oder Temperieren des Gebäudes) getroffen werden.
Wenn für den Normalbetrieb der Anlage kein weiterer Frostschutz erforderlich ist, müssen die Frostschutzmittel durch Entleeren und Spülen
mit mindestens dreimaligem Wasserwechsel entfernt werden. Der Prüfdruck sollte nach 30, 60 sowie 90 min. überprüft und gegebenenfalls
nachgefüllt werden. Danach dürfen Druckabweichungen innerhalb 24 Std. von max. 1,5 bar nicht überschritten werden. Die Temperatur des
Prüfmediums muss möglichst konstant gehalten werden. Als Alternative kann die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 14336 auch mit Druckluft durchgeführt werden. Bei Druckprüfungen mit Druckluft ist darauf zu achten, dass nur die Heizkreise geprüft werden. Geräte, Ausdehnungsgefäße oder Einbauten (Verteiler, Strangregulierventile), die nicht für den Prüfdruck geeignet sind, müssen von den Leitungen getrennt werden. Die Druckprüfung muss mit maximal 0,5 bar durchgeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| DIN EN 1264-4 | 2021-08 - Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation Druckprüfung einer Fußbodenheizung mit einer Druckprüfpumpe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Druckbehälter, 
          Dampf- und Heißwasserkessel werden nach der Druckgeräterichtlinie 
          (DGRL) 97/23/EG oder den Technische 
          Regeln für Dampfkessel (TRD) einer Wasserdruckprüfung 
          unterzogen. Diese Prüfung ist nicht mit der Dichtheitsprüfung 
          einer Anlage gleichzusetzen. Mit Inkrafttreten der DGRL kann gewählt 
          werden, ob diese Richtlinie oder die TRD zur Prüfung angewendet 
          werden.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In der 
          DGRL 
          wird eine eindeutige Regelung zur Bestimmung der Höhe 
          der Wasserdruckprüfung in Anhang 1, Abschnitt 
          7.4 getroffen. Bei Druckbehältern muss der 
          hydrostatische Prüfdruck gemäß Abschnitt 3.2.2. 
          dem höheren der folgenden Werte entsprechen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Die TRD 
          503 bezieht sich auf die Bau- und Wasserdruckprüfung 
          an Dampfkesseln der Gruppe IV und an den in § 
          15 Abs. 2 Nr. 1 DampfkV bezeichneten Teilen der Dampfkesselanlage 
          mit einem Dampfkessel der Gruppe IV. Die Prüfungen 
          erstrecken sich auf den Dampfkessel und die im Rauchgasstrom 
          der Feuerung angeordneten Speisewasservorwärmer, absperrbaren Überhitzer, 
          Zwischenüberhitzer sowie die Druckausdehnungsgefäße 
          und die im Kesselaufstellungsraum befindlichen Dampfkühler. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Prüfungen sind gegebenenfalls in den Bauabschnitten beim Hersteller oder am Aufstellungsort durchzuführen, in denen eine ausreichende Besichtigung der einzelnen Bauteile möglich ist und die bei der Vorprüfung festgelegt wurden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Höhe des Prüfüberdruckes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Der Prüfüberdruck soll in Gegenwart des Sachverständigen aufgebracht werden, nachdem die zu prüfenden Teile vorher unter Betriebsüberdruck gestanden haben. Falls der Hersteller nicht andere Werte angibt, soll die Druckänderungsgeschwindigkeit nicht mehr als 10 bar pro Minute bis ca. 75 % des Prüfüberdruckes und darüber etwa 1 bis 2 bar pro Minute betragen. Der Prüfüberdruck soll etwa eine halbe Stunde wirksam gewesen sein, bevor der Sachverständige mit der Prüfung der druckführenden Bauteile beginnt. Der Prüfüberdruck ist mittels Prüfmanometer zu kontrollieren. Während der Haltezeit darf der Prüfüberdruck bei abgestellter Zuspeisung nicht merklich abfallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei Dampfkesseln 
          und Anlageteilen mit Prüfüberdrücken 
          bis 42 bar ist der Prüfüberdruck während der 
          ganzen Dauer der Prüfung aufrechtzuerhalten. 
          Bei Prüfüberdrücken über 42 bar ist der Druck vor 
          dem Befahren auf die Höhe des zulässigen Betriebsüberdruckes, 
          jedoch nicht unter 42 bar, abzusenken. Bei Betriebsüberdrücken 
          über 80 bar erfolgt das Befahren nach Absenken des Druckes auf 
          80 bar. Beim Absenken des Druckes soll die Druckänderungsgeschwindigkeit 
          derjenigen beim Aufbringen des Druckes entsprechen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Sachverständige 
          stellt über die Ergebnisse der Bauprüfung 
          und der Wasserdruckprüfung Bescheinigungen 
          aus. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Abnahmeprüfung 
          nicht innerhalb von drei Jahren, bei bereits in Betrieb gewesenen Dampfkesseln 
          innerhalb eines Jahres, nach der Ausstellung der genannten Bescheinigungen 
          erfolgt ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Kessel 
          und Bauteile sind einer wiederkehrenden Wasserdruckprüfung 
          zu unterziehen, wobei die Frist 9 Jahre beträgt. Hier gibt es verschiedene 
          Ausnahmen, die in der TRD 
      507 festgelegt sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bei geschweißten 
          und gelöteten Bauteilen (z. B. Wärmetauscher, 
          Rohrleitungsteile) ist die Unterwasser-Sichtprüfung 
          oft die wirtschaftlichste Möglichkeit der Dichtheitsprüfung, 
          die besonders werkseitig vor der Auslieferung der Bauteile angewendet 
          wird. Dieses Verfahren wird zur Dichtheitsprüfung 
          und Leckortung, bei dem ein mit Druckluft 
          beaufschlagte Prüfling in ein Wasserbad abgesenkt 
          wird. An Leckstellen austretende Luftblasen steigen auf und können 
          visuell erkannt oder automatisch mit Ultraschallsensoren geortet werden. 
          Die Prüfanlage umfasst Druckluftanschlüsse, eine halb- oder 
          vollautomatische Handhabung zum Absenken und Anheben der Werkstücke, 
          ein Wasserbecken und gegebenenfalls eine Wasseraufbereitung. Beim Verfahren 
          der automatischen Gasblasendetektion kommt die Ultraschall-Sensorik 
          sowie eine Steuer- und Auswerteinheit dazu.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Eine Dichtheitsprüfung 
          mit Wasser sollte nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen 
          der Prüfung bis zur Inbetriebnahme der Zeitabstand sehr kurz ist 
          und sichergestellt ist, dass der Haus- bzw. Bauwasseranschluss vorab 
          gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb 
          freigegeben wurde. Diese Prüfungen sind grundsätzlich nur 
          über hygienisch einwandfreie Bauteile und mit 
          filtriertem Trinkwasser durchzuführen (Filter 
          nach DIN EN 13443-1). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diese Dichtheitsprüfungen gehört zu den sog. Nebenleistungen der VOB Teil C DIN 18381. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Druckprüfung 
          nach DVGW - DIN 1988 TRWI - Teil 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Wenn der 
          Zeitabstand zwischen der Druckprobe 
          und der Inbetriebnahme bzw. der ersten Nutzung der 
          Installation länger ist (nach der DIN EN 806-4, ergänzt durch VDI/DVGW 6023 und
          ZVSHK Merkblat soll nach maximal 72 Stunden bzw. nach der Trinkwasserverordnung spätestens nach 7 Tagen ein Wasseraustausch stattfinden) und/oder die Stillstandszeit in eine Frostperiode fällt, so ist eine trockene Dichtheitsprüfung 
          mit ölfreier Druckluft oder inertem Gas 
          (z. B. Stickstoff) durchzuführen. Da stagnierendes Wasser 
          durch eine mögliche Verkeimung die hygienischen 
          Eigenschaften des Rohrsystems beeinflussen kann, ist dieses Prüfverfahren 
      besonders für hygienisch sensible Bereiche einzusetzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Da diese 
          Dichtheitsprüfung aufwendiger als eine Wasserdruckprüfung 
          ist, gehört sie zu den sog. Besonderen 
          Leistungen  und sind deshalb detailliert in der 
          Leistungsbeschreibung aufzuführen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Durchführung 
          einer Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen für Trinkwasser- 
          Installationen nach DIN 1988 (TRWI) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Aufgrund der   unterschiedlichen Werkstoffeigenschaften sind nach der DIN EN 806-4 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Installation" unterschiedliche   Druckprüfungen mit Wasser durchzuführen. Die Art der Prüfverfahren (A, B   oder C) ist in Abhängigkeit von den eingesetzten Rohrwerkstoffen (Metall, Kunststoff oder Mischinstallation aus Metall und Kunststoff)   auszuführen. Da diese Prüfverfahren auf der   Baustelle oft nicht  zu realisieren sind, wird zunehmend eine Prüfung   mit   inerten Gasen (Stickstoff, CO2) oder ölfreie Druckluft angewendet, weil dabei keine Rücksicht auf die Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen   genommen werden müssen. Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgas Die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen ist auf max. 3 bar festgelegt. Aufgrund der der Kompressibilität von Luft und Gasen dürfen  aus Unfallverhütungsgründen nicht dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung verwendet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vor der Endmontage und der Inbetriebnahme muss das Leitungssystem gespült werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Außenleitungen 
          und Innenleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar 
          (100 hPa) müssen nach Beendigung der Montage nach DVGW-TRGI 
          2008 
          (Entwurf TRGI 2018) einer Vorprüfung und Hauptprüfung 
      unterzogen werden. Nach dem Einbau der Geräte erfolgt die Schlussprüfung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Vorprüfung 
          ist eine Belastungsprobe, mit der Materialfehler an 
          Rohren und Fittings festzustellen sind. Der Prüfdruck 
          von 1 bar (1000 hPa) wird mit einer Prüfpumpe 
          hergestellt und auf dem Manometer angezeigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Direkt 
          nach der Vorprüfung wird die Hauptprüfung 
          (Dichtheitsprüfung) durchgeführt. Der Prüfdruck 
          von 150 mbar (150 hPa) wird mit einem U-Rohr gemessen, 
          weil dieses Messgerät eine  Messgenauigkeit von 0,1 mbar hat. 
          Somit können auch kleine Undichtigkeiten festgestellt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Nach dem 
          Einlassen des Gases findet die Schlussprüfung 
          statt. Dabei werden alle noch nicht erfassten Verbindungsstellen, so 
          z.B. an Gaszähler, Druckregelgeräte und Gasgeräte mit 
          einem schaumbildenden Mittel oder elektronischen Lecksuchgeräten 
          geprüft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auch Leitungen 
          mit Betriebsdrücken pe >100 mbar bis 1000 
          mbar unterliegen nach DVGW-TRGI einer Vor- und Hauptprüfung. 
          Allerdings sind hierbei höhere Prüfdrücke, andere Prüfzeiten 
          und spezielle Messgeräte vorgeschrieben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Gasleitung wird 
        immer unter Betriebsbedingungen geprüft und somit 
        findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird 
        lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht 
        und wenn ja, wieviel Gas entweicht. Diese Messung wird “Gebrauchsfähigkeitsprüfung” 
        oder “Leckmengenmessung” genannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| *Die Gebrauchsfähigkeit ist in drei Kategorien unterteilt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leckmengenmessgerät 
      - Rau GmbH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Vor 
          dem Befüllen und Spülen des 
          Solarkreises muss die gesamte Anlage auf Dichtheit geprüft 
          werden, damit bei dem Spülvorgang keine Solarflüssigkeit austreten 
          kann. In den meisten Herstelleranleitungen wird von einer Druckprüfung 
          mit Wasser abgeraten. Aber wie eine Dichtheitsprüfung durchgeführt 
          werden soll, wird in den Installationsanweisungen nur 
          sehr mangelhaft beschrieben.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Eine Druckprüfung 
          mit Luft bzw. inertem Gas ist immer 
          vorzuziehen. Diese Prüfungen dürfen auf Grund der Gefährlichkeit 
          dieser Prüfungsart nur von Fachfirmen durchgeführt 
          werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Alle Verbindungsstellen 
          sind nach dem Aufbringen eines Prüfdruckes von 
          p prüf pressf. = 110 mbar bis 1 bar 
          auf die Dichtheit zu überprüfen. Ein Druckabfall darf nach 
          10 min. nicht zu sehen sein. Bei einer anschließenden Festigkeitsprüfung 
            mit erhöhtem Druck soll der Prüfdruck   
          bei Rohrleitungen < DN 50 max. 3 bar bzw > DN  50 max. 1 
          bar betragen. Die Prüfzeit bis 100 l Leitungsvolumen soll mind. 
          30 Minuten (je weitere 100 l ist die Prüfzeit um 10 Minuten zu 
          erhöhen) sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei dem 
          Abdrücken mit Flüssigkeit sollte der Prüfdruck 
          das 1,3fache des Ansprechsdruck des Sicherheitsventils 
          betragen, dabei ist das SV abzustopfen und das MAG mit einem Kappenventil 
          abzusperren.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| In der 
          DIN 1986 Teil 30 ist festgelegt, dass spätestens 
          bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der 
          Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage  
          (GEA) vorliegen muss. Auch das Wasserhaushaltsgesetz 
          (WHG § 18b) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen 
          regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. 
          Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb 
          durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen 
          Behörde einzureichen. 
          > mehr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Pflicht 
          nur in wenigen Bundesländern? Eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen besteht nur dann, wenn es dazu eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt. Bisher haben erst vier Bundesländer eine solche Vorschrift erlassen, nämlich Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein. Alle anderen Bundesländer sehen derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung einer derartigen Dichtheitsprüfung (z.B. Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz Nr. 27/2009 v. 25.3.2009). > mehr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Die Dichtheit 
          der Anlagen und Systeme (Containment) 
          und die regelmäßige Überwachung, Protokollierung 
          und Aufzeichnung (Monitoring) sind Hauptbestandteil 
          der neuen Verordnung. Um die geregelten Stoffe dicht in den Anlagen 
          zu halten und direkte Emissionen zu vermeiden, sind regelmäßige 
          Dichtheitskontrollen, durchgeführt vom einem sachkundigen 
          Kälte-Klima-Fachbetrieb, unumgänglich. Um die Energieverbräuche, 
          also die indirekte Emission (Stichworte Energieeffizienz und TEWI) in 
          den Griff zu bekommen, bedarf es zusätzlich einer regelmäßigen 
          Wartung der gesamten Anlage, um sie im energetischen 
          Sollzustand zu halten, ebenfalls durchgeführt von einem sachkundigen 
          Kälte-Klima-Fachbetrieb. Damit die nationalen und europäischen 
          Prüfbehörden die ordnungsgemäße Einhaltung nachprüfen 
          können, wird außerdem eine lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten und Kältemittelbewegungen verlangt, sowohl 
          vom Anlagenbetreiber als auch von den EU-Staaten selbst. > 
      mehr  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Druckprüfung (Kontraktionsverfahren) von Erdwärmesonden 
        und Erdkollektoren aus Polyethylen (PE) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Eingebaute Erdwärmesonden und Erdkollektoren (aber auch erdverlegte Trinkwasser-Versorgungsleitungen) können im Gegensatz zu einer horizontalen 
          Trinkwasserinstallation visuell nicht überprüft 
          werden. Es ist vor der Übergabe eine Dichtigkeitsprüfung 
          durchzuführen. Wobei man in der Praxis davon ausgeht, dass die 
          Rohre ohne Verbindungsstellen normalerweise dicht sind, 
          aber die Bauämter schreiben oft trotzdem eine Druckprüfung bzw. eine Dichtheitsprüfung vor, über die ein 
          Protokoll 
          ausgefertigt  und vorgelegt werden muss. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dichtheitsprüfsystem für DVGW-G 469(A)
          und W 400-2, Teil 16
         
 Beispiel einer Druckprüfung (Kontraktionsverfahren) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Nach der 
          Fertigstellung der Ölanlage wird von dem Fachbetrieb 
          (WHG § 19l) eine  Druckprüfung und eine Dichtheitsprüfung 
          durchgeführt. Hierüber wird eine Prüfbescheinigung und 
          ein Protokoll ausgefertigt. Die Grundlagen sind in der TRÖl 
          - Technische Regeln Ölanlagen - festgelegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Druckprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diese Prüfung ist durchzuführen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Die Druckprüfung 
          kann mit Luft, inertem Gas (N2, 
          CO2) [1,1fache max. Betriebsdruck] oder Heizöl 
          [1,3fache max. Betriebsdruck - mindestens 5 bar] durchgeführt werden. 
          Dabei ist ein Druckmessgerät der Genauigkeitsklasse von mindestens 
          1,0  einzusetzen. Die Ölleitung wird als dicht angesehen, 
          wenn nach dem Temperaturausgleich (Wartezeit 10 Minuten) und nach der 
          Prüfzeit (oberirdisch 10 Minuten / unterirdisch 30 Minuten) der 
          Prüfdruck nicht abgefallen ist. Über diese Arbeit ist eine 
          Prüfbescheinigung und ein Druckprüfungsprotokoll auszufertigen 
          und zu überreichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dichtheitsprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei der 
          Dichtheitsprüfung mit Überdruck wird 110 
          mbar eingebracht und dieser darf nach einer Temperaturausgleichszeit 
          und 10müntiger Prüfzeit nicht fallen. Das Messgerät so 
          genau anzeigen, das eine Druckabfall von 0,1 mbar gemessen werden kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei der 
          Dichtheitsprüfung mit Unterdruck wird ein Unterdruck 
          von 300 mbar aufgebaut und dieser darf nach einer Temperaturausgleichszeit 
          und 10müntiger Prüfzeit nicht ansteigen. Der Druckanstieg 
          am Manometer darf nicht größer als 30 mbar sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Bescheinigung 
          über die Druck- und Dichtheitsprüfungen muss 
          der VOB/C, DIN 18380 in Verbindung mit der DIN 
          4755  entsprechen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Planer und ausführende Firmen streiten immer wieder über die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung des Leitungssystems einer RLT-Anlage, zu denen auch die kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) gehört. Durch Leckagen in dem Leitungssystem und an den Bauteilen kann es in schlecht ausgeführten Anlagen vorkommen, dass ca. 33 % der für den jeweiligen Raum ausgelegten Luftmengen dort nicht ankommen. Was aber spätestens bei dem pneumatischen Abgleich bemerkt werden kann. Zu dem Zeitpunkt sind aber die Luftleitungen evtl. nicht mehr zugänglich. Daraus ergibt sich logischerweise, dass eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Die Dichtheit 
          einer Lüftungsanlage wird in verschiedenen Normen 
          inform von Dichtheitsklassen (DIN EN 13779 [identisch 
          mit DIN EN 12237 und DIN EN 1507], EUROVENT 2/2, DIN 24194 Teil 2) festgelegt. 
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| Wenn die 
          Leckluftmenge zu hoch ist, sind zuerst alle verschlossenen 
          Luftleitungsenden genau zu überprüfen. 
          Anschließend  ist eine Sichtkontrolle der 
          verlegten Luftleitungen und Verbindungsstellen 
          durchzuführen. Dabei können  Rauchpatronen 
          das Aufspüren von Leckagestellen.erleichtern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| > mehr zu Dichtheit in RLT-Anlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Dichte Gebäude 
          - Voraussetzung für kontrollierte Lüftung  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist nur schwer vorstellbar, 
          welche großen Luftmengen bei geringen Druckunterschieden durch 
          schmale Spalte strömen können. So entweichen bei einem Druckunterschied 
          von 50 Pascal (entspricht einem Winddruck bei Windstärke 4 bis 
          5) durch die Fugen einer Dampfbremsfolie im Dachbereich, deren Stöße 
          nur überlappt und nicht verklebt sind, runde 80 m³ je m² 
          Dachfläche und Stunde. Solche unkontrollierten Luftströmungen 
          führen zu Problemen, wie z. B. Schimmel, Bauschäden, bei starkem 
          Wind unbehagliche Zugerscheinungen und „Kaltluftseen“, die 
          das Gefühl von Fußkälte verursachen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nach einem einheitlichen 
          Verfahren wird die Luftdichtheit des gesamten Gebäudes über 
          einen Drucktest (Blower-Door- 
          Messverfahren) mit 50 Pascal Druckunterschied bestimmt. 
          Ein in die Öffnung der Haustür oder eines Fensters eingeklemmtes 
          Gebläse baut diesen Druck auf und bestimmt gleichzeitig die je 
          Stunde geförderte Luftmenge. Das Verhältnis zwischen diesem 
          Volumen und dem Rauminhalt des Gebäudes ist das Maß für 
          die Dichtheit. Dieser n50- Wert hat die Dimension „pro Stunde“ 
          [h-1]. Die DIN 4701 Teil 7 schreibt für Neubauten zwingend die 
          Einhaltung von n50 =3 h-1 für Gebäude mit Fensterlüftung 
          und n50 =1,5 h-1 für solche mit Lüftungsanlage vor. Diese 
          Werte sollten heutzutage aber besser sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Blower-Door-Messverfahren 
          (Differenzdruck-Messverfahren) ist in der DIN-EN 
          13829 2001-02 "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit 
          von Gebäuden" definiert.  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Abgasanlagen 
          (*) müssen bestimmte Dichtigkeitsanforderungen 
          erfüllen, die je nach dem Anwendungszweck gefordert sind. Dazu 
          sind sie in unterschiedliche Gasdichtheitsklassen (Druckklassen) 
          DIN 
          18160-1 eingeteilt. Aus den äußeren Wänden der 
          Abgasanlage dürfen keine Abgase in bedrohlicher oder unzumutbarer 
          belästigender Menge austreten. Um das zu erreichen sind die Anforderungen 
      der einzelnen Anlagenteile einzuhalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| * 
          Abgasanlagen sind Bauteile in oder an Gebäuden, 
          die dazu bestimmt sind, Abgase von Feuerstätten mit niedrigen Temperaturen 
          über das Dach ins Freie zu fördern. Abgasanlagen bestehen 
          aus Abgasleitungen aus Rohren und Formstücken einschließlich 
          ihrer Verbindungen, Halterungen und ggf. zusätzlichen Dämmschichten, 
          Verkleidungen und Kondensatableitungen sowie den in oder an Gebäuden 
          erforderlichen Schächten (senkrechte Bauteile) oder Kanäle 
          (waagerechte Bauteile) einschließlich ggf. zusätzlichen Dämmschichten 
          und Dampfsperren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Gasdichtheitsklasse (Druckklasse) gibt an, für welche Betriebsweise die Abgasanlage geeignet ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| - Unterdruck-Abgasanlagen1 
          (Dichtheitsklasse N1 oder N2) werden bei Anlagen, die mit Öl, Gas 
          oder Festbrennstoffen betrieben werden, eingesetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Prüfung 
          der Betriebsdichtigkeit von Schornsteinen 
          oder Abgasleitungen wird ein Dichtigkeitsprüfgerät 
          eingesetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dichtheitsprüfungen an Abgasanlagen - Dichtheitsprüfgerät - Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Prüfpumpen für Wasserleitungen | ||
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| Hinweis! 
        Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus 
        Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines 
        unnötigen Rechtsstreites, mich 
          umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig 
        Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere 
        Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter 
        kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder 
        mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung 
        ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht 
        als unbegründet zurückgewiesen. | ||