Dichtheitsprüfungen Druckproben Prüfpumpen - Dichtheitsprüfgeräte Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Alle
Rohrleitungssysteme müssen vor der Inbetriebnahme bzw. Fertigmontage
auf Dichtheit geprüft werden. Wobei es sich nicht immer
nur um das "Abdrücken" handelt. Außerdem müssen
alle Verbindungsstücke und Anschlüsse noch zugänglich
sein. |
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Wasserheizungen
und Wärmeerzeugungsanlagen sind nach der VOB
Teil C DIN 18380 auf Dichtheit zu prüfen. Diese Prüfung
ist eine sog. Nebenleistung. |
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Die Anlage
ist nach dem Einbau und vor dem Schließen
der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche, sowie vor dem
Aufbringen des Estrichs und dem Anbringen von Verkleidungen einer Druckprüfung
zu unterziehen. Dabei muss der Prüfdruck dem Ansprechdruck
des Sicherheitsventil entsprechen (Abblasdruck 2,5 oder 3 bar).
Nach der DIN EN 14336 soll der Prüfdruck noch
nach der alten DIN 18380 mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck
durchgeführt werden. Hier besteht die Frage, wie hoch der Betriebdruck
anzusetzen ist. Außerdem müsste das MAG abgesperrt
und das Sicherheitventil abgestopft werden, was aber
auch bei der anderen Prüfung notwendig werden kann, da der Ansprechdruck
0,5 bar unter dem Abblasdruck liegt. |
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Über
die Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll
zu erstellen. Nach der Druckprüfung kann die Anlage
gespült und gereinigt und danach mit behandeltem
Wasser gefüllt werden. |
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Dass die
Anlage bzw. die Anlagenteile zum Zeitpunkt der Druckprüfung dicht
waren und bleibende Formänderungen an den Anlagenteilen nicht aufgetreten
sind, bestätigt der Fachunternehmer durch seine
Unterschrift. |
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Die Bescheinigung muss folgende Punkte beinhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei Kunststoffrohrleitungen und besonders bei Fußbodenheizungen sind die Herstellerangaben zu beachten. Protokoll
für die Dichtheitsprüfung von Flächenheizung und Flächenkühlung |
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Die Dichtheit der Heiz- und Kühlkreise der Flächenheizung und Flächenkühlung wird unmittelbar vor der Estrich-, Putz- bzw. Ausgleichsmassenverlegung durch eine Wasserdruckprobe sichergestellt. Bei Druckprüfungen mit Wasser nach DIN EN 1264-4 darf der Prüfdruck nicht weniger als 4 bar und nicht mehr als 6 bar betragen. Dieser Druck muss während des Einbringens des Estrichs, bzw. Verschraubung des Trockenestrichs/Holzbodens aufrecht erhalten bleiben. Hierdurch sind Beschädigungen am Rohrnetz, die beim unsachgemäßem Einbringen des Estrichs auftreten können, sofort erkennbar und können entsprechend repariert werden. Sollte eine Gefahr des Einfrierens bestehen, so müssen geeignete Maßnahmen (Verwendung von Frostschutzmitteln oder Temperieren des Gebäudes) getroffen werden.
Wenn für den Normalbetrieb der Anlage kein weiterer Frostschutz erforderlich ist, müssen die Frostschutzmittel durch Entleeren und Spülen
mit mindestens dreimaligem Wasserwechsel entfernt werden. Der Prüfdruck sollte nach 30, 60 sowie 90 min. überprüft und gegebenenfalls
nachgefüllt werden. Danach dürfen Druckabweichungen innerhalb 24 Std. von max. 1,5 bar nicht überschritten werden. Die Temperatur des
Prüfmediums muss möglichst konstant gehalten werden. Als Alternative kann die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 14336 auch mit Druckluft durchgeführt werden. Bei Druckprüfungen mit Druckluft ist darauf zu achten, dass nur die Heizkreise geprüft werden. Geräte, Ausdehnungsgefäße oder Einbauten (Verteiler, Strangregulierventile), die nicht für den Prüfdruck geeignet sind, müssen von den Leitungen getrennt werden. Die Druckprüfung muss mit maximal 0,5 bar durchgeführt werden. |
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DIN EN 1264-4 | 2021-08 - Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation Druckprüfung einer Fußbodenheizung mit einer Druckprüfpumpe |
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Druckbehälter,
Dampf- und Heißwasserkessel werden nach der Druckgeräterichtlinie
(DGRL) 97/23/EG oder den Technische
Regeln für Dampfkessel (TRD) einer Wasserdruckprüfung
unterzogen. Diese Prüfung ist nicht mit der Dichtheitsprüfung
einer Anlage gleichzusetzen. Mit Inkrafttreten der DGRL kann gewählt
werden, ob diese Richtlinie oder die TRD zur Prüfung angewendet
werden. |
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In der
DGRL
wird eine eindeutige Regelung zur Bestimmung der Höhe
der Wasserdruckprüfung in Anhang 1, Abschnitt
7.4 getroffen. Bei Druckbehältern muss der
hydrostatische Prüfdruck gemäß Abschnitt 3.2.2.
dem höheren der folgenden Werte entsprechen: |
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Die TRD
503 bezieht sich auf die Bau- und Wasserdruckprüfung
an Dampfkesseln der Gruppe IV und an den in §
15 Abs. 2 Nr. 1 DampfkV bezeichneten Teilen der Dampfkesselanlage
mit einem Dampfkessel der Gruppe IV. Die Prüfungen
erstrecken sich auf den Dampfkessel und die im Rauchgasstrom
der Feuerung angeordneten Speisewasservorwärmer, absperrbaren Überhitzer,
Zwischenüberhitzer sowie die Druckausdehnungsgefäße
und die im Kesselaufstellungsraum befindlichen Dampfkühler. |
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Die Prüfungen sind gegebenenfalls in den Bauabschnitten beim Hersteller oder am Aufstellungsort durchzuführen, in denen eine ausreichende Besichtigung der einzelnen Bauteile möglich ist und die bei der Vorprüfung festgelegt wurden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Höhe des Prüfüberdruckes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Prüfüberdruck soll in Gegenwart des Sachverständigen aufgebracht werden, nachdem die zu prüfenden Teile vorher unter Betriebsüberdruck gestanden haben. Falls der Hersteller nicht andere Werte angibt, soll die Druckänderungsgeschwindigkeit nicht mehr als 10 bar pro Minute bis ca. 75 % des Prüfüberdruckes und darüber etwa 1 bis 2 bar pro Minute betragen. Der Prüfüberdruck soll etwa eine halbe Stunde wirksam gewesen sein, bevor der Sachverständige mit der Prüfung der druckführenden Bauteile beginnt. Der Prüfüberdruck ist mittels Prüfmanometer zu kontrollieren. Während der Haltezeit darf der Prüfüberdruck bei abgestellter Zuspeisung nicht merklich abfallen. |
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Bei Dampfkesseln
und Anlageteilen mit Prüfüberdrücken
bis 42 bar ist der Prüfüberdruck während der
ganzen Dauer der Prüfung aufrechtzuerhalten.
Bei Prüfüberdrücken über 42 bar ist der Druck vor
dem Befahren auf die Höhe des zulässigen Betriebsüberdruckes,
jedoch nicht unter 42 bar, abzusenken. Bei Betriebsüberdrücken
über 80 bar erfolgt das Befahren nach Absenken des Druckes auf
80 bar. Beim Absenken des Druckes soll die Druckänderungsgeschwindigkeit
derjenigen beim Aufbringen des Druckes entsprechen. |
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Der Sachverständige
stellt über die Ergebnisse der Bauprüfung
und der Wasserdruckprüfung Bescheinigungen
aus. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Abnahmeprüfung
nicht innerhalb von drei Jahren, bei bereits in Betrieb gewesenen Dampfkesseln
innerhalb eines Jahres, nach der Ausstellung der genannten Bescheinigungen
erfolgt ist. |
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Die Kessel
und Bauteile sind einer wiederkehrenden Wasserdruckprüfung
zu unterziehen, wobei die Frist 9 Jahre beträgt. Hier gibt es verschiedene
Ausnahmen, die in der TRD
507 festgelegt sind. |
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Bei geschweißten
und gelöteten Bauteilen (z. B. Wärmetauscher,
Rohrleitungsteile) ist die Unterwasser-Sichtprüfung
oft die wirtschaftlichste Möglichkeit der Dichtheitsprüfung,
die besonders werkseitig vor der Auslieferung der Bauteile angewendet
wird. Dieses Verfahren wird zur Dichtheitsprüfung
und Leckortung, bei dem ein mit Druckluft
beaufschlagte Prüfling in ein Wasserbad abgesenkt
wird. An Leckstellen austretende Luftblasen steigen auf und können
visuell erkannt oder automatisch mit Ultraschallsensoren geortet werden.
Die Prüfanlage umfasst Druckluftanschlüsse, eine halb- oder
vollautomatische Handhabung zum Absenken und Anheben der Werkstücke,
ein Wasserbecken und gegebenenfalls eine Wasseraufbereitung. Beim Verfahren
der automatischen Gasblasendetektion kommt die Ultraschall-Sensorik
sowie eine Steuer- und Auswerteinheit dazu. |
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Eine Dichtheitsprüfung
mit Wasser sollte nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen
der Prüfung bis zur Inbetriebnahme der Zeitabstand sehr kurz ist
und sichergestellt ist, dass der Haus- bzw. Bauwasseranschluss vorab
gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb
freigegeben wurde. Diese Prüfungen sind grundsätzlich nur
über hygienisch einwandfreie Bauteile und mit
filtriertem Trinkwasser durchzuführen (Filter
nach DIN EN 13443-1). |
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Diese Dichtheitsprüfungen gehört zu den sog. Nebenleistungen der VOB Teil C DIN 18381. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Druckprüfung
nach DVGW - DIN 1988 TRWI - Teil 2 |
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Wenn der
Zeitabstand zwischen der Druckprobe
und der Inbetriebnahme bzw. der ersten Nutzung der
Installation länger ist (nach der DIN EN 806-4, ergänzt durch VDI/DVGW 6023 und
ZVSHK Merkblat soll nach maximal 72 Stunden bzw. nach der Trinkwasserverordnung spätestens nach 7 Tagen ein Wasseraustausch stattfinden) und/oder die Stillstandszeit in eine Frostperiode fällt, so ist eine trockene Dichtheitsprüfung
mit ölfreier Druckluft oder inertem Gas
(z. B. Stickstoff) durchzuführen. Da stagnierendes Wasser
durch eine mögliche Verkeimung die hygienischen
Eigenschaften des Rohrsystems beeinflussen kann, ist dieses Prüfverfahren
besonders für hygienisch sensible Bereiche einzusetzen. |
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Da diese
Dichtheitsprüfung aufwendiger als eine Wasserdruckprüfung
ist, gehört sie zu den sog. Besonderen
Leistungen und sind deshalb detailliert in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen. |
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Durchführung
einer Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen für Trinkwasser-
Installationen nach DIN 1988 (TRWI) |
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Aufgrund der unterschiedlichen Werkstoffeigenschaften sind nach der DIN EN 806-4 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Installation" unterschiedliche Druckprüfungen mit Wasser durchzuführen. Die Art der Prüfverfahren (A, B oder C) ist in Abhängigkeit von den eingesetzten Rohrwerkstoffen (Metall, Kunststoff oder Mischinstallation aus Metall und Kunststoff) auszuführen. Da diese Prüfverfahren auf der Baustelle oft nicht zu realisieren sind, wird zunehmend eine Prüfung mit inerten Gasen (Stickstoff, CO2) oder ölfreie Druckluft angewendet, weil dabei keine Rücksicht auf die Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen genommen werden müssen. Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgas Die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen ist auf max. 3 bar festgelegt. Aufgrund der der Kompressibilität von Luft und Gasen dürfen aus Unfallverhütungsgründen nicht dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung verwendet werden. |
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Vor der Endmontage und der Inbetriebnahme muss das Leitungssystem gespült werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Außenleitungen
und Innenleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar
(100 hPa) müssen nach Beendigung der Montage nach DVGW-TRGI
2008
(Entwurf TRGI 2018) einer Vorprüfung und Hauptprüfung
unterzogen werden. Nach dem Einbau der Geräte erfolgt die Schlussprüfung. |
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Die Vorprüfung
ist eine Belastungsprobe, mit der Materialfehler an
Rohren und Fittings festzustellen sind. Der Prüfdruck
von 1 bar (1000 hPa) wird mit einer Prüfpumpe
hergestellt und auf dem Manometer angezeigt. |
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Direkt
nach der Vorprüfung wird die Hauptprüfung
(Dichtheitsprüfung) durchgeführt. Der Prüfdruck
von 150 mbar (150 hPa) wird mit einem U-Rohr gemessen,
weil dieses Messgerät eine Messgenauigkeit von 0,1 mbar hat.
Somit können auch kleine Undichtigkeiten festgestellt werden. |
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Nach dem
Einlassen des Gases findet die Schlussprüfung
statt. Dabei werden alle noch nicht erfassten Verbindungsstellen, so
z.B. an Gaszähler, Druckregelgeräte und Gasgeräte mit
einem schaumbildenden Mittel oder elektronischen Lecksuchgeräten
geprüft. |
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Auch Leitungen
mit Betriebsdrücken pe >100 mbar bis 1000
mbar unterliegen nach DVGW-TRGI einer Vor- und Hauptprüfung.
Allerdings sind hierbei höhere Prüfdrücke, andere Prüfzeiten
und spezielle Messgeräte vorgeschrieben. |
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Gebrauchsfähigkeitsprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gasleitung wird
immer unter Betriebsbedingungen geprüft und somit
findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird
lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht
und wenn ja, wieviel Gas entweicht. Diese Messung wird “Gebrauchsfähigkeitsprüfung”
oder “Leckmengenmessung” genannt. |
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*Die Gebrauchsfähigkeit ist in drei Kategorien unterteilt: |
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Leckmengenmessgerät
- Rau GmbH |
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Vor
dem Befüllen und Spülen des
Solarkreises muss die gesamte Anlage auf Dichtheit geprüft
werden, damit bei dem Spülvorgang keine Solarflüssigkeit austreten
kann. In den meisten Herstelleranleitungen wird von einer Druckprüfung
mit Wasser abgeraten. Aber wie eine Dichtheitsprüfung durchgeführt
werden soll, wird in den Installationsanweisungen nur
sehr mangelhaft beschrieben. |
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Eine Druckprüfung
mit Luft bzw. inertem Gas ist immer
vorzuziehen. Diese Prüfungen dürfen auf Grund der Gefährlichkeit
dieser Prüfungsart nur von Fachfirmen durchgeführt
werden. |
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Alle Verbindungsstellen
sind nach dem Aufbringen eines Prüfdruckes von
p prüf pressf. = 110 mbar bis 1 bar
auf die Dichtheit zu überprüfen. Ein Druckabfall darf nach
10 min. nicht zu sehen sein. Bei einer anschließenden Festigkeitsprüfung
mit erhöhtem Druck soll der Prüfdruck
bei Rohrleitungen < DN 50 max. 3 bar bzw > DN 50 max. 1
bar betragen. Die Prüfzeit bis 100 l Leitungsvolumen soll mind.
30 Minuten (je weitere 100 l ist die Prüfzeit um 10 Minuten zu
erhöhen) sein. |
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Bei dem
Abdrücken mit Flüssigkeit sollte der Prüfdruck
das 1,3fache des Ansprechsdruck des Sicherheitsventils
betragen, dabei ist das SV abzustopfen und das MAG mit einem Kappenventil
abzusperren. |
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In der
DIN 1986 Teil 30 ist festgelegt, dass spätestens
bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der
Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
(GEA) vorliegen muss. Auch das Wasserhaushaltsgesetz
(WHG § 18b) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen
regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen.
Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb
durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen
Behörde einzureichen.
> mehr |
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Pflicht
nur in wenigen Bundesländern? Eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen besteht nur dann, wenn es dazu eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt. Bisher haben erst vier Bundesländer eine solche Vorschrift erlassen, nämlich Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein. Alle anderen Bundesländer sehen derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung einer derartigen Dichtheitsprüfung (z.B. Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz Nr. 27/2009 v. 25.3.2009). > mehr |
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Die Dichtheit
der Anlagen und Systeme (Containment)
und die regelmäßige Überwachung, Protokollierung
und Aufzeichnung (Monitoring) sind Hauptbestandteil
der neuen Verordnung. Um die geregelten Stoffe dicht in den Anlagen
zu halten und direkte Emissionen zu vermeiden, sind regelmäßige
Dichtheitskontrollen, durchgeführt vom einem sachkundigen
Kälte-Klima-Fachbetrieb, unumgänglich. Um die Energieverbräuche,
also die indirekte Emission (Stichworte Energieeffizienz und TEWI) in
den Griff zu bekommen, bedarf es zusätzlich einer regelmäßigen
Wartung der gesamten Anlage, um sie im energetischen
Sollzustand zu halten, ebenfalls durchgeführt von einem sachkundigen
Kälte-Klima-Fachbetrieb. Damit die nationalen und europäischen
Prüfbehörden die ordnungsgemäße Einhaltung nachprüfen
können, wird außerdem eine lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten und Kältemittelbewegungen verlangt, sowohl
vom Anlagenbetreiber als auch von den EU-Staaten selbst. >
mehr |
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Druckprüfung (Kontraktionsverfahren) von Erdwärmesonden
und Erdkollektoren aus Polyethylen (PE) |
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Eingebaute Erdwärmesonden und Erdkollektoren (aber auch erdverlegte Trinkwasser-Versorgungsleitungen) können im Gegensatz zu einer horizontalen
Trinkwasserinstallation visuell nicht überprüft
werden. Es ist vor der Übergabe eine Dichtigkeitsprüfung
durchzuführen. Wobei man in der Praxis davon ausgeht, dass die
Rohre ohne Verbindungsstellen normalerweise dicht sind,
aber die Bauämter schreiben oft trotzdem eine Druckprüfung bzw. eine Dichtheitsprüfung vor, über die ein
Protokoll
ausgefertigt und vorgelegt werden muss. |
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Dichtheitsprüfsystem für DVGW-G 469(A)
und W 400-2, Teil 16
Beispiel einer Druckprüfung (Kontraktionsverfahren) |
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Nach der
Fertigstellung der Ölanlage wird von dem Fachbetrieb
(WHG § 19l) eine Druckprüfung und eine Dichtheitsprüfung
durchgeführt. Hierüber wird eine Prüfbescheinigung und
ein Protokoll ausgefertigt. Die Grundlagen sind in der TRÖl
- Technische Regeln Ölanlagen - festgelegt. |
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Druckprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Prüfung ist durchzuführen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Druckprüfung
kann mit Luft, inertem Gas (N2,
CO2) [1,1fache max. Betriebsdruck] oder Heizöl
[1,3fache max. Betriebsdruck - mindestens 5 bar] durchgeführt werden.
Dabei ist ein Druckmessgerät der Genauigkeitsklasse von mindestens
1,0 einzusetzen. Die Ölleitung wird als dicht angesehen,
wenn nach dem Temperaturausgleich (Wartezeit 10 Minuten) und nach der
Prüfzeit (oberirdisch 10 Minuten / unterirdisch 30 Minuten) der
Prüfdruck nicht abgefallen ist. Über diese Arbeit ist eine
Prüfbescheinigung und ein Druckprüfungsprotokoll auszufertigen
und zu überreichen. |
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Dichtheitsprüfung |
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Bei der
Dichtheitsprüfung mit Überdruck wird 110
mbar eingebracht und dieser darf nach einer Temperaturausgleichszeit
und 10müntiger Prüfzeit nicht fallen. Das Messgerät so
genau anzeigen, das eine Druckabfall von 0,1 mbar gemessen werden kann. |
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Bei der
Dichtheitsprüfung mit Unterdruck wird ein Unterdruck
von 300 mbar aufgebaut und dieser darf nach einer Temperaturausgleichszeit
und 10müntiger Prüfzeit nicht ansteigen. Der Druckanstieg
am Manometer darf nicht größer als 30 mbar sein. |
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Die Bescheinigung
über die Druck- und Dichtheitsprüfungen muss
der VOB/C, DIN 18380 in Verbindung mit der DIN
4755 entsprechen. |
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Planer und ausführende Firmen streiten immer wieder über die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung des Leitungssystems einer RLT-Anlage, zu denen auch die kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) gehört. Durch Leckagen in dem Leitungssystem und an den Bauteilen kann es in schlecht ausgeführten Anlagen vorkommen, dass ca. 33 % der für den jeweiligen Raum ausgelegten Luftmengen dort nicht ankommen. Was aber spätestens bei dem pneumatischen Abgleich bemerkt werden kann. Zu dem Zeitpunkt sind aber die Luftleitungen evtl. nicht mehr zugänglich. Daraus ergibt sich logischerweise, dass eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden sollte. |
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Die Dichtheit
einer Lüftungsanlage wird in verschiedenen Normen
inform von Dichtheitsklassen (DIN EN 13779 [identisch
mit DIN EN 12237 und DIN EN 1507], EUROVENT 2/2, DIN 24194 Teil 2) festgelegt.
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Wenn die
Leckluftmenge zu hoch ist, sind zuerst alle verschlossenen
Luftleitungsenden genau zu überprüfen.
Anschließend ist eine Sichtkontrolle der
verlegten Luftleitungen und Verbindungsstellen
durchzuführen. Dabei können Rauchpatronen
das Aufspüren von Leckagestellen.erleichtern. |
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> mehr zu Dichtheit in RLT-Anlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dichte Gebäude
- Voraussetzung für kontrollierte Lüftung |
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Es ist nur schwer vorstellbar,
welche großen Luftmengen bei geringen Druckunterschieden durch
schmale Spalte strömen können. So entweichen bei einem Druckunterschied
von 50 Pascal (entspricht einem Winddruck bei Windstärke 4 bis
5) durch die Fugen einer Dampfbremsfolie im Dachbereich, deren Stöße
nur überlappt und nicht verklebt sind, runde 80 m³ je m²
Dachfläche und Stunde. Solche unkontrollierten Luftströmungen
führen zu Problemen, wie z. B. Schimmel, Bauschäden, bei starkem
Wind unbehagliche Zugerscheinungen und „Kaltluftseen“, die
das Gefühl von Fußkälte verursachen. |
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Nach einem einheitlichen
Verfahren wird die Luftdichtheit des gesamten Gebäudes über
einen Drucktest (Blower-Door-
Messverfahren) mit 50 Pascal Druckunterschied bestimmt.
Ein in die Öffnung der Haustür oder eines Fensters eingeklemmtes
Gebläse baut diesen Druck auf und bestimmt gleichzeitig die je
Stunde geförderte Luftmenge. Das Verhältnis zwischen diesem
Volumen und dem Rauminhalt des Gebäudes ist das Maß für
die Dichtheit. Dieser n50- Wert hat die Dimension „pro Stunde“
[h-1]. Die DIN 4701 Teil 7 schreibt für Neubauten zwingend die
Einhaltung von n50 =3 h-1 für Gebäude mit Fensterlüftung
und n50 =1,5 h-1 für solche mit Lüftungsanlage vor. Diese
Werte sollten heutzutage aber besser sein. |
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Das Blower-Door-Messverfahren
(Differenzdruck-Messverfahren) ist in der DIN-EN
13829 2001-02 "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit
von Gebäuden" definiert. |
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Abgasanlagen
(*) müssen bestimmte Dichtigkeitsanforderungen
erfüllen, die je nach dem Anwendungszweck gefordert sind. Dazu
sind sie in unterschiedliche Gasdichtheitsklassen (Druckklassen)
DIN
18160-1 eingeteilt. Aus den äußeren Wänden der
Abgasanlage dürfen keine Abgase in bedrohlicher oder unzumutbarer
belästigender Menge austreten. Um das zu erreichen sind die Anforderungen
der einzelnen Anlagenteile einzuhalten. |
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Abgasanlagen sind Bauteile in oder an Gebäuden,
die dazu bestimmt sind, Abgase von Feuerstätten mit niedrigen Temperaturen
über das Dach ins Freie zu fördern. Abgasanlagen bestehen
aus Abgasleitungen aus Rohren und Formstücken einschließlich
ihrer Verbindungen, Halterungen und ggf. zusätzlichen Dämmschichten,
Verkleidungen und Kondensatableitungen sowie den in oder an Gebäuden
erforderlichen Schächten (senkrechte Bauteile) oder Kanäle
(waagerechte Bauteile) einschließlich ggf. zusätzlichen Dämmschichten
und Dampfsperren. |
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Die Gasdichtheitsklasse (Druckklasse) gibt an, für welche Betriebsweise die Abgasanlage geeignet ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Unterdruck-Abgasanlagen1
(Dichtheitsklasse N1 oder N2) werden bei Anlagen, die mit Öl, Gas
oder Festbrennstoffen betrieben werden, eingesetzt. |
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Zur Prüfung
der Betriebsdichtigkeit von Schornsteinen
oder Abgasleitungen wird ein Dichtigkeitsprüfgerät
eingesetzt. |
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Dichtheitsprüfungen an Abgasanlagen - Dichtheitsprüfgerät - Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH |
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Prüfpumpen für Wasserleitungen |
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umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
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