Gas-Check nach der TRGI 2008 Geschichte
der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
Ab
dem 1. Januar 2009 besteht für die Gebäudeeigentümer
und Vermieter die Pflicht, die Gasanlage in ihren Gebäuden zu überprüfen.
Diese Pflicht zur jährlichen Überprüfung
wurde mit der Änderung der „Technischen Regeln für
Gasinstallationen“ (TRGI 2008) eingeführt.
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Der Eigentümer hat ab
der Hauptabsperrvorrichtung (HAE) die Verantwortung für die Gasinstallation. |
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Der Betreiber muss
im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherheit seinen
Prüfungs- und Instandhaltungspflichten
nachkommen. Damit er im Schadensfall dokumentieren kann, dass eine regelmäßige
und sachgerechte Überprüfung stattgefunden hat, ist es sinnvoll
einen konzessionierten Fachbetrieb zu beauftragen, diese Überprüfung
durchzuführen zu. Dadurch kann er sich gegenüber Schadensansprüchen
Dritter entlasten. |
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Es ist aber immer noch strittig, ob
diese Überprüfung durch einen Fachmann durchgeführt werden
muss. Wenn man sich aber die Vertragsklauseln der Gasversorger
und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAVGas)
ansieht, dann kann eigentlich der Check nur durch einen konzessionierten
Fachbetrieb durchgeführt werden. Es muss dokumentiert
werden, dass regelmäßige und sachliche Überprüfungen
der Hausgasleitungen durch Fachpersonal stattgefunden haben.
Natürlich wäre diese Überprüfung als Zusatz im Rahmen
der jährlichen Heizungswartung sinnvoll. |
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Auszüge: | |||||||||||||||||||||||||||||||
(1) Für die
ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage),
mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtung, die
nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum
des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz
oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen,
so bleibt er verantwortlich. |
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Im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsicherheitspflicht, aber auch durch den Abschluss
eines Gaslieferungsvertrages mit Ihrem Gasversorger, ist der Eigentümer
zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner
Hausgasleitung verpflichtet. Darüber hinaus obliegen Vermietern
Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. |
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Spätestens
im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige
Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur
so kann sich der Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen
Dritter entlasten.“ |
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Zur Sicherstellung
der einwandfreien Funktion und Erhalt
des betriebssicheren Zustandes sind Gasinstallationen
nach den einschlägigen Hinweisen bestimmungsgemäß zu
betreiben und Instand zu halten. |
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Gebrauchsfähigkeitsprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gasleitung wird
immer unter Betriebsbedingungen geprüft und somit
findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird
lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht
und wenn ja, wieviel Gas entweicht. Diese Messung wird “Gebrauchsfähigkeitsprüfung”
oder “Leckmengenmessung” genannt. |
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*Die Gebrauchsfähigkeit ist in drei Kategorien unterteilt: |
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Haus-
und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks |
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Gas-Check |
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der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |
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