Trinkwasser wird zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt. Deshalb wird es auch als Lebensmittel bezeichnet. Deswegen müssen alle Wasserleitungen und Entnahmestellen so beschaffen sein, dass durch den Gebauch des Wassers keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird.

Die Trinkwasserverordnung 2011 (TrinkwV) regelt die Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasser-Installationen.
Eine regelmäßige Inspektion gewährleistet nicht nur die Qualität des Wassers, sondern hat auch den Vorteil, dass Schäden an der Installation frühzeit erkannt werden und dass alle Bauteile funktionsfähig bleiben.
 
Bei dem Trinkwassercheck werden folgende Dinge einer Inspektion unterzogen:

Verwendete Materialien und Werkstoffe
Hausanschluss
Rohrleitungen
Armaturen
Trinkwassererwärmung

 
Juristische Entlastung

Nach Durchführung des Trinkwasser-Checks erhält der Betreiber ein Prüfprotokoll. Dieses Dokument
enthält eine detaillierte Beschreibung zu Umfang und Zeitpunkt der Überprüfung und gibt somit eine abschließende Beurteilung über den Gesamtzustand der Trinkwasser-Installation. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Installationen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das bestätigt, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der Verkehrssicherungspflicht erfüllt sind.

 
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
 
Haus- und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks
Trinkwasser-Check
Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.